Kap. 9.11: Abfindung und Ruhezeit (Teil 2)
In ersten Teil des Beitrages über „Abfindung und Ruhezeit“ habe ich ja schon erläutert, dass eine Ruhezeit (in der die Agentur kein ALG bezahlt) dann „verordnet“ werden kann, wenn eine Abfindung gezahlt worden ist. In der Ruhezeit soll die Abfindung (zumindest ein Teil) zunächst einmal „verbraucht“ werden.
Das ist aber nun nicht wörtlich zu nehmen, in dem Sinne, dass tatsächlich die ganze Abfindung aufgebraucht werden muss, bis man wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Stattdessen gibt es eine gewisse Rechenvorschrift, mit der berechnet werden kann, wie lange die Ruhezeit dauert.
Im ersten Teil haben wir drei … Weiter lesen