Kap. 6.4.2: Rente für besonders langjährig Versicherte
Neben den beiden bereits beschriebenen Rentenarten: „Normale Altersrente“ und „Rente für langjährig Versicherte“ wurde im Jahr 2014 noch eine weitere Rentenart eingeführt:
Die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ .
Umgangssprachlich dürfte diese Rentenart besser als „Abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren“ bekannt sein. Diese Bezeichnung hat den Vorteil, dass sie die wesentlichen Merkmale dieser Rentenart gleich beinhaltet: Es gibt keine Abschläge und Rentenbeginn kann (für gewisse Jahrgänge) ab 63 Jahren stattfinden.
Aber damit wären wir dann auch gleich bei einer Reihe von Missverständnissen, die u.a. durch diese etwas saloppe Formulierung verursacht, häufig … Weiter lesen