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Finanzplan im Rückblick – Jan. 2022 — 8 Kommentare

  1. Hallo Privatier,

    wenn Sie bei Ihrer Grafik links das Kapital in EURO statt Prozent angeben UND die Grafik noch von dem Wert „0“ aus beginnen, dann ergibt sich vermutlich nur ein eher geringes „AUF und AB“. So bleibt dann vielleicht nur noch ein geringes Rauschen übrig ….
    Ihre originale Darstellung gefällt mir viel besser, da sehe ich die Veränderungen besser!

    LG FÜR2012

    • Richtig: Wenn die Grafik bei Null beginnen würde, würden die Schwankungen weniger auffallen. Aber ich will ja auch sehen, was sich da bewegt. 😉

      Im Übrigen war es denn wohl ein schöner Zufall, dass ich die Grafik bereits irgendwann Anfang/Mitte Januar erstellt habe und somit die Kursrückgänge der letzten Tage sich noch nicht auswirken konnten. Aber die sehen wir dann ggfs. im nächsten Jahr.

      Gruß, Der Privatier

  2. Hallo Privatier
    Seit November 2021 bin ich auch Privatier, da ich vorzeitig von dem Angebot meines Arbeitgebers genutzt habe: „Vorzeitiger Ruhestand mit Abfindung“ und habe Ende Januar 2022 meine Abfindung bekommen und einen Teil in ETFs angelegt. Wie sieht es mit der Steuer bei Verkauf von Anteilen und Erzielen eines Gewinns für das Jahr 2022 aus. Muss ich etwas beachten und gilt muss der Gewinn als Einkünfte versteuert werden. Bei Kapitalsteuer gilt bei Ehegattensplitting ein Freibetrag von ca. 1600€.
    Meine Steuerberaterin hatte in meinem ersten Gespräch erwähnt , ich dürfte im Jahr 2022 nur 450 Euro Job und nicht darüber verdienen. Wie verhält es sich mit Gewinnen aus ETFs?
    Hinweis: Ende 2022 muss ich mich bei der AGE arbeitslos melden
    Vielen Dank jetzt schon für die Antwort

  3. Hallo Privatier,

    mein Arbeitsvertag ist durch eine Nichtverlängerung des Arbeitgebers am 28.02.2023 beendet.
    Ich bin Langzeitkrank und in Krankengeldphase.
    War vorher ALG1 danach in Arbeit und danach Krank bis über den Ablauf meines Vertrages.
    Habe noch Restanspruch vom ALG1 und befinde mich somit in einer Zwischenbeschäftigung.
    Die Zeit der Zwischenbeschäftigung inkl. der Erkrankungszeit beträgt etwas über 22 Monate.
    Somit sollte ein Neuanspruch auf ALG1 von 11 Monaten entstanden sein.
    Jedoch habe ich Resturlaub, der mir hoffentlich per Urlaubsabgeltungsanspruch nach Ablauf des Vertrages ausgezahlt wird.

    Wenn ich z.B. ab Ende April Arbeitsfähig bin und mich beim Arbeitsamt melde habe ich noch 4 Wochen bis ich über die 24 Monate Regelung komme.
    Wenn ich aber über 5 Wochen Resturlaub verfügte , den ich aber Anfang März ausgezahlt (per Urlaubsabgeltungsanspruch) bekommen habe ,geschieht was?

    Frage

    Berrechnet das Amt die ausgezahlten Urlaubstage fiktiv dazu , so dass die Gefahr entsteht ich in Summe aus Arbeit/Erkrankung/Urlaubsanrechnung auch nach Vertragsende, über 24 Monate der Zwischenbeschäftigung zu geraten?

    Hoffe es ist verständlich

    Mit freundlichsten und hoffnungsvollen Gruß und vielen vielen Dank!!

    • Nein, die Gefahr, dass hier über 24 Monate für die Zwischenbeschäftigung zustande kommen, sehe ich nicht.
      Die Agentur wird aber für die 5 Wochen der Urlaubsabgeltung einen evtl. beantragten ALG-Anspruch ruhen lassen. Wenn dieser allerdings erst Mitte April starten sollte, so wären fünf Wochen dann bereits abgelaufen und somit dürfte dann auch diese Ruhezeit nicht mehr greifen.

      Gruß, Der Privatier

  4. Das heißt das ALG 1 würde ggfs. später starten und es entsteht eine Lücke ohne Arbeit,Krank oder ALG 1.Die Dauer von ALG Bezug würde aber nie,auch nicht bei Anrechnung des Resturlaubes auf über 24 Monate angetastet?

    Vielen vielen lieben Dank.
    Sie investieren hier viel Zeit um anderen Menschen zu helfen.
    Hut ab!!!!!!
    Freundlichste Grüße und bleiben Sie gesund!!

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