Flexirente, Hinzuverdienst, Ungenutzte Rentenpunkte (Teil 2)
Im ersten Teil dieses Beitrages zum Thema: „Flexirente, Hinzuverdienst, Ungenutzte Rentenpunkte“ habe ich erläutert, dass bei einer vorgezogenen Rente und einem Hinzuverdienst, der über der anrechnungsfreien Grenze von 6.300€/Jahr liegt, die Rente gekürzt wird. Und zwar um 40% des Betrages, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt.
Dies ist aber im Gegensatz zu der Kürzung, die aufgrund einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente vorgenommen wird, kein endgültiger Verlust, sondern nur eine Verschiebung. Die Anrechung eines Hinzuverdienstes führt dazu, dass Rentenpunkte nicht genutzt werden. Wie man diese ungenutzten Rentenpunkte ausrechnen kann, habe ich im letzten Beitrag ebenfalls erläutert.
Im heutigen Beitrag werde ich nun erklären, was mit diesen nicht genutzten Rentenpunkten passiert.
Ungenutze Rentenpunkte
Ich fasse noch einmal kurz das Ergebnis des letzten Beitrages zusammen: Dort hatten wir anhand eines mehr oder weniger fiktiven Beispiels berechnet, dass aufgrund des Hinzuverdienstes ingesamt 3 Rentenpunkte bisher nicht in Anspruch genommen wurden.
Zur Frage, was nun mit diesen nicht genutzten Rentenpunkten passiert, ist nun eine neue (geänderte) Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte erforderlich.
Wenn wir noch einmal meinen eigenen Fall etwas abwandeln und vereinfachen, so hat sich meine Rente ursprünglich auf der Basis von 65 Rentenpunkten und einem Zugangsfaktor von 0,901 (entspricht 9,9% Abzüge) berechnet.
Die neue Rechnung sieht nun so aus:
- Von 65 Rentenpunkten wurden bisher 3 nicht genutzt. Für die restlichen 62 RP bleibt es beim Zugangsfaktor von 0,901.
- Für die 3 nicht genutzen RP erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden Monat, in dem sich nicht in Anspruch genommen wurden, um 0,003 (entspricht 0,3%/Monat).
- In meinem Fall (Rentenbezug seit 1.5.2018) waren es bis zum Stichtag der Renten-Neuberechnung zum 1.7.2018 genau 2 Monate. Erhöhung daher: 0,006.
- Somit ergibt sich für 3 Rentenpunkte ein Zugangsfaktor von 0,907
Die neuen persönlichen Rentenpunkte betragen somit: 62 * 0,901 + 3 * 0,907 = 58,583
Kurz noch ein Vergleich zu vorher: Da waren es 65 RP mit ZF 0,901 => 58,565
=> Krankenversicherung als Rentner
Unterschiede, Bedingungen, Rechtzeitig planen
Zusammenfassung
Die Rechnung ist (wenn man es einmal verstanden hat) gar nicht so schwer. Leider wird sie im Bescheid nicht erläutert und ich habe mir diese Erläuterungen selber erarbeiten müssen.
Als Resultat kann man aber sagen, dass die ursprüngliche (und wahrscheinlich von vielen) als negativ eingestufte Anrechnung eines Hinzuverdienstes zur vorgezogenen Rente, eigentlich sogar einen angenehmen Nebeneffekt hat: Sie führt nämlich dazu, dass man einen kleinen Teil der Abzüge, die aufgrund der vorzeitigen Inanspruchname auf Dauer in Kauf nehmen muss, doch noch wieder ausgleichen kann und die Rente damit auf Dauer leicht erhöhen kann.
In diesem Jahr hat sich der Effekt nur auf Basis von 2 Monaten auswirken können und macht sich kaum bemerkbar. Im nächsten Jahr sollte dies etwas deutlicher spürbar sein. Ich werde berichten…
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo Privatier,
vielen Dank für diese Erklärung; besonders, da sich die Hintergründe nicht aus dem Rentenbescheid ergeben.
Die tatsächliche Erhöhung des Rentenbetrages wird aber nur gering sein.
Viele Grüße, Hardy
Ja, schon richtig. Man könnte die Erhöhung auch „mikroskopisch klein“ nennen. 😉 (Zumindest bei dem obigen Beispiel).
Aber mir ging es dabei ja auch mehr um die Erläuterung der Zusammenhänge.
Und das obige Beispiel arbeitet ja auch an gleich zwei Stellen mit recht geringen Werten:
* Einmal sind die fiktiven Einkünfte sicher eher einer Hobby-Beschäftigung zuzuordnen. Wer ernsthaft noch etwas nebenher verdienen will, überschreitet die Hinzuverdienstgrenze auch sicher um den Faktor 10 (also statt 2.500€/Jahr dann 25.000€/Jahr).
* Die Berechnung beruht auf einem sehr kurzen Rentenbezug von nur 2 Monaten. Für das ganze Jahr betrachtet, ergibt sich hier noch einmal ein Faktor 6.
Man könnte also auch ein Beispiel rechnen, bei dem die Erhöhung um den Faktor 60 höher liegen würde.
Aber selbst da wäre die Auswirkung nicht berauschend. Zumindest dann nicht, wenn man nur auf die monatliche Erhöhung guckt. Die richtige Betrachtung wäre aber auf das ganze restliche Leben gesehen (inkl. zukünftiger Rentenerhöhungen). Und wie das bei Rentenbezügen nun mal so ist, rechnet sich das Ganze immer nur dann, wenn das restliche Leben noch ein wenig dauert.
Mir war bei der ganzen Rechnerei nur wichtig zu zeigen, dass die Abzüge aufgrund eines hohen Hinzuverdienstes nicht etwa verloren gehen, wie viele meinen (habe ich auch zunächst angenommen), sondern nur auf die restliche Lebenszeit verteilt werden.
Gruß, Der Privatier
Im Moment versuche ich, durch Investitionen den Hinzuverdienst nach unten zu optimieren. Nach Erreichen der Regelaltersrente darf man ja unbegrenzt hinzuverdienen.
Leider bleiben auf jeden Fall die Abzüge für die Krankenversicherung. Als selbständige Nebentätigkeit während der Zeit als Angestellter hat das nichts extra gekostet.
Viele Grüße, Hardy
„Im Moment versuche ich, durch Investitionen den Hinzuverdienst nach unten zu optimieren. Nach Erreichen der Regelaltersrente darf man ja unbegrenzt hinzuverdienen.“
Dazu noch zwei Anmerkungen:
1. Gerade aus diesem Grund habe ich den obigen Beitrag u.a. geschrieben. Es ist aus meiner Sicht fraglich, ob das (künstliche) Reduzieren eines Hinzuverdienstes wirklich Sinn macht. Denn eine teilweise Anrechnung auf die Rente ist kein endgültiger Verlust, sondern nur eine Verschiebung und Verteilen der Ansprüche auf später.
2. Das „unbegrenzte“ Hinzuverdienen gilt aber nur für die Rente. Im Hinblick auf die Krankenversicherung besteht bei Selbstständigen immer die latente Gefahr, die Mitgliedschaft in der KVdR zu verlieren! Stattdessen käme dann wieder eine freiwillige Versicherung zum Tragen, die in der Regel nachteilig ist.
Gruß, Der Privatier
Ich betrachte immer die Auswirkungen auf:
– Einkommensteuer
– Sozialbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung)
– Rente
Was aber neu ist, ist die Gefahr die Mitgliedschaft in der KVdR zu verlieren. Kannst Du hier etwas detaillierter werden?
Viele Grüße, Hardy
Es gibt da ein Urteil des BSG (B12KR 4/13R), in dem entschieden wurde, dass eine hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit zum Ausschluss von der Versicherungspflicht als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung führt.
Der Fall dahinter ist insofern interessant, dass es dabei um den Geschäftsführer einer GmbH ging, der kein Gehalt bezogen hat und die GmbH weitgehend Verluste geschrieben hat.
Gruß, Der Privatier
Hallo Peter
Genau aus den Gründen des Urteils , betr. PRÜFUNG , habe ICH
so meine Hauptprobleme , mit der SICHT auf “ ÜBERWIEGEND “
A) Überwiegend Zeitlich
B) Überwiegend Einkommensmässig
Und da werde ich mich an Swantjes Rat halten und VERSUCHEN ,
es “ EINFACH “ für die “ BEURTEILUNG “ GKV zu machen .
( Also Quasi “ UNAUFFÄLLIG “ und eher “ NORMAL “ )
LG Det
Richtig Det! Denn wie heisst es im Urteil so schön:
„Ob eine Tätigkeit hauptberuflich ist, bestimmt sich auch in solchen Fällen danach, ob sie in vorausblickender Gesamtschau nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlichen Aufwand die übrigen „Erwerbstätigkeiten“ zusammen deutlich übersteigt.“
Gruß, Der Privatier
Hallo Privatier,
ich möchte die Frage noch mal aufwerfen.
Unter welchen Umständen kann man die Mitgliedschaft in der KVdR verlieren?
Viele Grüße, Hardy
Hallo Hardy, was genau hast Du denn an den bisherigen Ausführungen nicht verstanden bzw. was ist weiterhin unklar?
Gruß, Der Privatier
Hallo Privatier,
die Frage nach KVdR hat sich ereldigt; ich habe die folgenden Beiträge übersehen.
Viele Grüße, Hardy
Bei mir ist der Hinzuverdienst noch in geringem Umfang.
Trotzdem mal ein konkretes Beispiel, wieviel wirklich übrig bleibt.
Von 100,- € Gewinn gehen ab:
25,00 % Einkommensteuer (angenommen)
15,60 % Gesetzliche Krankenversicherung
2,55 % Pflegeversicherung
40,00 % Anrechnung auf die Rente
Es bleiben also 16,85 % oder Euro.
In dieser Phase scheint mir jede Investition / Ausgabe, solange man oberhalb der Freigrenze ist, sinnvoll; beispielsweise unter Ausnutzung der angehobenen GWG-Grenze.
Mit Erreichen der Regelaltersrente fallen ja zumindest die 40 % weg.
Viele Grüße, Hardy
Eine wahrlich frustrierende Rechung! 🙁
Unter diesem Aspekt ist es schon eine naheliegende Überlegung, den Gewinn aus der Nebenbeschäftigung zu reduzieren. Und solange man sinnvolle Möglichkeiten für Investitionen findet und diese dann auch noch in der richtigen Größenordnung liegen, kann ich der Überlegung auch folgen.
Aber so etwas hängt dann natürlich auch immer sehr stark mit der Art der Tätigkeit und der Höhe des Gewinns zusammen. Das wird nicht in allen Fällen funktionieren. Aber ohne Frage wäre eine Investition sehr viel sinnvoller in den Jahren, in denen der Hinzuverdienst angerechnet wird, als später.
Was ich allerdings nicht für sinnvoll halte, wäre den Gewinn durch Einschränkung der Tätigkeit zu reduzieren. Der so entgangene Gewinn ist für alle Zeit verloren – die Anrechung auf die Rente nicht. Diese wird auf später verschoben und verteilt. Auch wenn man es kaum spüren wird.
Gruß, Der Privatier
Könntest Du Dein Beispiel mit konkreten Euro-Beträgen auf ein Jahr hochgerechnet darstellen? Damit man nicht so viel mit Bruchteilen von Prozenten und Rentenpunkten rechnen muss.
Vielen Dank, Hardy
Nein – kann ich nicht. 😉
Das kann ich erst dann, wenn ich im nächsten Jahr die Zahlen vorliegen habe. Bevor ich hier irgendwas herum spekuliere, möchte ich diesen Rechenvorgang erst einmal selber schriftlich sehen.
Gruß, Der Privatier
Sorry, die erste Antwort war nur zur Klärung der Berechnung von pEP * akt.RW.
Die zweite war weitergedacht, aber insgesamt Thema verfehlt.. kannst du gerne löschen.
Rentenpunkte (offiziell: Entgeltpunkte, „EP“) sind ja die „Schattenwährung“ des Rentners, und haben einen Euro-Wert, der jährlich zum 1.7.angepasst (in der Regel erhöht) wird (aktuell: West 32.03€, Ost: 30.69€). Dieser „aktuelle Rentenwert“ kann z.B. auf https://de.wikipedia.org/wiki/Aktueller_Rentenwert nachgeschaut werden (auch seine Entwicklung über die Zeit).
Dann gibt es noch persönliche Entgeltpunkte (pEP), bei denen die EP mit dem Zugangsfaktor (Abschläge bei frühem, Zuschläge bei spätem Rentenantritt) multipliziert werden.
Bei mir: 34 Monate zu früh * 0.3% = 10.2% Abschlag, also Zugangsfaktor 89.8% = 0.898.
Bruttorente in Euro = pEP * akt.Rentenwert.
Meine Kalkulation für Aug.2019: 44.4572 pEP * 33 € (extrapoliert) = 1467.09 €. Ich werde aber 2019 noch ca. 2.3 pEP dazukaufen, um den Sonderaufwand Altersvorsorge steuerlich voll zu nutzen.
Und 2020 (Abfindung) plane ich, 17 Höchstbeiträge via V0060 einzuzahlen, aus gleichem Grund. (Die 2.83 EP wirken erst ab Regelalter, haben also Zugangsfaktor 1.0).
Mit den V0060-Punkten bin ich ab 6.2022 (Regelalter 65+10) wohl hinreichend auf Langlebigkeit überversichert.
Betriebsrente kommt ab 2021 auch hinzu, wobei ich jetzt mühsam mit Sterbetafeln und der Lebenserwartung spekuliere.
Laut destatis.de hatte 2015 ein 65-jähriger Mann noch eine durchschnittliche Lebenserwartung von 17.81J, macht 82.81J. Raucher, Weintrinker wohl weniger.
Bei der Betriebsrente habe ich die Optionen
– monatliche Zahlung bis Sterbefall, oder
– in 1..12 Jahresraten.
Die monatliche Zahlung amortisiert sich nach 170 Monaten, also mit 79+8 im März 2035. (Erhöhungen unbekannt, nicht berücksichtigt).
Schwierige Entscheidung (die ich aber nächstes Jahr treffen muss). Im Moment tendiere ich eher dazu, die Betriebsrente in „lock-in“ zu nehmen (also ratierlich, 10 Jahre, wie die KV kalkuliert).
Damit würde ich das Kurzlebigkeitsrisiko (Sterbefall vor Alter 74) zugunsten meiner Erbinnen hedgen. Und hätte in weniger alten Jahren (2021-30) deutlich mehr Free Cash Flow zum Investieren…
Das letzte Hemd hat keine Taschen. Aber bis zum vorletzten will ich eigentlich die Sparkasse Bodensee outperformen, soviel ich kann… 🙂
Hallo suchenwi,
es ist ja nett, dass Du uns hier an Deinen Zahlen teilhaben lässt – aber zum hier behandelten Thema gibt es da keinen Zusammenhang, oder?
Von daher wären die Überlegungen vielleicht besser an anderer Stelle aufgehoben, aber leider kann ich Kommentare aus einer Verschachtelung nicht verschieben. 🙁
Gruß, Der Privatier