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Kap. 3.5: Wird es reichen? — 9 Kommentare

  1. Hallo Privatier,
    Glückwunsch zu Ihrer gelungenen Website; übersichtlich strukturiert u. voller hilfreicher Informationen.
    Ich bin Anfang 50, ledig, kinderlos u. unterschreibe im aktuellen Jahr einen Aufhebungsvertrag. Nach dem Dispositionsjahr u. anschließender max. 15 monatiger Arbeitslosigkeit möchte ich meinen Lebensunterhalt mit Ersparnissen u. Kapitalerträgen bestreiten. Da die Zeit bis zu meinem offiziellen Rentenbeginn noch recht lange ist, stellt sich für mich die Frage, wie sich diese Zeit in Bezug auf Kapitalerträge, Krankenkassenbeitrag u. Rente am Besten gestalten läßt. Mit einem 450 € Job würde sich zumindest der Bezug von Erwerbsminderungsrente erhalten lassen (in den letzten 5 Jahren vor Vericherungseintritt müssen 3 Jahre Beiträge an die gesetzl. Rentenversicherung gezahlt worden sein). Allerdings müsste ich nach wie vor meinen Krankenkassenbeitrag selbst zahlen u. mein zu versteuerndes Einkommen würde sich erhöhen (12x 450 € + Kapitalerträge). Können Sie meine Ausführungen so bestätigen oder haben Sie bessere Optimierungsvorschläge/Gestaltungsmöglichkeiten für mich?

    Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Heidi

    • Hallo Heidi, der 450€ Job erhöht das zu versteuernde Einkommen nicht, weil er von AG pauschal versteuert wird.
      Um Rentenpunkte zu bekommen und Beitragsjahre zu erhalten muss man zusätzlich einen kleinen Eigenbetrag in die RV leisten.

      • … muß man einen klieinen Eigenbeitrag leisten …

        Das lohnt sich. Das sollte man als Arbeitnehmer tun. 450-Euro-Jobs enthalten etwa 15% Rentenbeiträge des Arbeitgebers,aus denen ein minimaler Rentenanspruch entsteht. Mit den wenigen Kröten eigener Aufzahlung kann man diesen Anspruch in einen vollen Anspruch verwandeln. OK, wir sprechen insgesamt von wenig Geld, aber rein prozentmäßig gerechnet gibt es aktuell kaum eine andere “Anlage“ vergleichbar guter Rendite. Unbedingt machen!

    • Zunächst einmal hat Ulrich schon einen Teil der Frage richtig beantwortet.

      Ansonsten bin ich selber kein Freund dieser Minijobs. Einfach schon deshalb, weil es mit der Idee des „Privatiers“ nicht vereinbar ist. Und wer nicht zur Aufgabe seines Jobs gezwungen wurde, muss sich ja fragen, warum er einen wahrscheinlich gut bezahlten Job aufgibt, nur um dann einen miserabel bezahlten anzunehmen? Für mich nicht ganz schlüssig…

      Aber egal – jeder, wie er mag.

      Der 450€ Job hat den Vorteil, dass er nicht das zu verst. Einkommen erhöht und gegen kleines Aufgeld die Ansprüche der Erwerbsminderungsrente aufrecht erhält. Vorsicht mit dem Dispojahr! Eigentlich müsste der 450€ Job auch dann bereits laufen, damit keine Lücken entstehen. Und eine Krankenversicherung hat man damit auch noch nicht.

      Aus dieser Sicht wäre vielleicht ein Midijob besser, also mehr als 450€. Nachteil: Erhöht die Steuer, Vorteil: KV/PV eingeschlossen.

      Ich bin sicher, man kann dies alles mal gegeneinander stellen und die finanziellen Vorteile/Nachteile abwägen.

      Ich möchte allerdings noch einen Rat loswerden: Wer auf die 450€ angewiesen ist, sollte sich den quasi-Ausstieg noch einmal gut überlegen. Das ist aus meiner Sicht keine gesunde Basis. Da habe ich Zweifel, ob der eigene Finanzplan gut durchdacht ist. Bitte auch an die Rente denken! Ein 450€ Job mag zwar auch Rentenpunkte erwirtschaften, aber ich möchte nicht wissen, wieviel das nachher an Rente bringt…

      Gruß, Der Privatier

      • Hallo Privatier, vielen Dank für Ihre Ausführungen!
        Ein 450€ Job wird lediglich zum Erhalt der gesetzl. Erwerbsminderungsrente (die zusätzlich an eine Pensionskassenerwerbsminderungsrente „gekoppelt“ ist), in Erwägung gezogen. Rentenpunkte usw. sind für meine Planungen unerheblich.
        Eventuell habe ich meine Kernfrage etwas unglücklich formuliert; deshalb bin ich mir nicht sicher, ob ich Ihre Antwort richtig deute. Da ich meinen Lebensunterhalt mit Kapitalerträgen bestreiten will, würde mich interessieren, ob ein 450€ Job meine jährliche Steuerlast erhöht (Kapitalerträge + 12 x 450€ = höhere jährl. Steuerlast?).
        Ist dies die korrekte Antwort auf diese Frage?
        „Der 450€ Job hat den Vorteil, dass er nicht das zu verst. Einkommen erhöht.“

        Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.

        Gruß, Heidi

        • Ja – wenn der Arbeitgeber für den 450€ Job die pauschale Versteuerung anwendet, müssen die Einkünfte in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.

          Dies dürfte bei einer großen Zahl von 450€ Jobs so zutreffen, ist aber nicht zwingend immer so. Es kann auch die „normale“ Besteuerung angewendet werden.

          Gruß, Der Privatier

          • Herzlichen Dank für die Erläuterung; für mich eine sehr hilfreiche Information!

            Gruß, Heidi

      • Ich habe viele Jahre hochzufrieden einen 450-Euro-Job neben meiner Berufstätigkeit ausgeübt. Es handelte sich dabei um eine Arbeit, die ich vorher zu gleichem Bruttoentgelt auf Gewerbeschein ausgeübt und voll versteuert hatte. Hinterher fielen in meinem Fall statt Mitte 40 gerade mal 17% Abgaben an (wobei ich die ersten Jahre den Fehler gemacht habe, die Rentenversicherungsbeiträge nicht aufzuzahlen). Der rechnerische Stundenlohn war ausgesprochen erfreulich (zugegeben, das Volumen muß passen, sonst geht die Rechnung nicht auf oder ist zumindest ungünstiger).

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Der Privatier