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Kap. 5.6: Sparen und Lebensstil — 12 Kommentare

  1. Hallo Peter,

    du hast das ziemlich gut auf den Punkt gebracht. Sparen ist nicht zwangsläufig „Verzicht“ sondern einfach weniger ausgeben als man einnimmt. Bei vielen klappt das nicht, weil sie denken, sie brauchen zum Leben die ganzen „tollen“ Dinge, die in der Werbung regelmäßig vermarktet werden. Wer es hier schafft, seine Werte auf das wesentliche zu konzentrieren (und sich darüber erstmal bewusst zu werden) hat häufig auch noch Geld übrig.

    Ich habe mir vorhin erst überlegt, dass mein neues Smartphone weniger als die Hälfte von meinem alten Vorgänger gekostet hat. Das heißt ich könnte schon in einem Jahr ein neues Gerät kaufen und wäre IMMER noch billiger als wenn ich das aktuelle Highendmodell gekauft hätte 😉 Wenn es 2 Jahre hält, wäre die Ersparnis auch hier entsprechend größer 🙂

  2. Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher, wo meine Frage hineinpasst.. ich versuche es einfach mal hier…

    Von meiner Bank habe ich vor kurzem den Informationsbogen für Einleger erhalten. Es geht hier um die staatliche Sicherungsobergrenze für Einlagen. Darin steht unter anderem, „alle Einlagen bei dem selben Kreditistitut werden aufaddiert und die Gesamtsumme unterliegt der Sicherungs-Obergrenze von 100.000 EUR“.

    Diese Grenze überschreite ich. Allerdings habe ich beim gleichen Kreditistitut auch ein Annunitätendarlehen mit einer Restschuld von derzeit 80.000 EUR laufen.

    Ein Anruf in Bonn bei der Einlagensicherung ergab zunächst die Auskunft, das würde gegeneinander verrechnet. Um auf Nr. sicher zu gehen, bat ich dazu um schriftliche Antwort. Nun erhielt ich eine sehr im Beamtendeutsch verfasste Auskunft, die mal wieder kein Mensch versteht… ich vermute, dass man mir schriftlich nun genau das Gegenteil mitgeteilt hat.. hier die Antwort:

    „..allgemein sieht das neue Einlagensicherungsgesetz aus dem Jahr 2015 aus
    Gründen der Vereinfachung des Entschädigungsverfahrens sowie der
    Sicherstellung der Liquidität des Einlegers vor, dass Aufrechnungslagen und
    Zurückbehaltungsrechte nicht berücksichtigt werden. Das
    Einlagensicherungsgesetz betrifft die gesetzliche Einlagensicherung bis zu
    einem Maximalbetrag von 100.000 €.

    Für den darüber hinausgehenden Betrag greift die freiwillige
    Einlagensicherung. Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte der
    Webseite http://www.voeb-es.de

    Wir bitten um Verständnis, das wir eine rechtliche Prüfung im Einzelfall
    nicht vornehmen können…“

    Wie lest Ihr die Antwort? Wie geht ihr mit dem Thema überhaupt um? Auf alle Fälle Geld auf mehrere Kreditinstitute verteilen?

    LG Tina.

  3. Hallo Tina,

    wenn da steht, „alle Einlagen … werden aufaddiert“ bezieht sich das meiner Meinung nach auf Einlagen. Ein Darlehen ist aber keine Einlage.

    Viele Grüße, Hardy

  4. Ja… was sind jetzt Einlagen? Können die auch negativ sein? Sind Aktien und Fonds auch Einlagen? Hmmmm… vielleicht hätte ich ja im „Ernstfall“ ein Sonderkündigungsrecht für mein Darlehen… dann könnte ich selbstständig ausgleichen… Ich fürchte aber, dass es uns der Staat nicht so einfach macht. Aber hätte, könnte und fürchte bringen uns ja nicht wirklich weiter… Ich finde, es ist ein sehr wichtiges Thema… gerade nach einem langen Arbeitsleben, als Privatier oder kurz vor der Rente hat sich einiges an Kapital angesammelt. Und wenn ich es richtig verstehe, kann es passieren, dass alles über 100.000 EUR (innerhalb eine Bank) verloren geht. Ich wette, nicht jeder hat seine Ersparnisse fein säuberlich auf verschiedene Banken verteilt, um jeweils unter 100.000 EUR zu bleiben. Und nur darauf zu hoffen, dass wir nie ein Bankensterben erleben, wäre ziemlich fahrlässig. Ich würde dazu sehr gern eure Gedanken hören. LG Tina.

  5. Hallo Tina,

    zu der eigentlichen Ausgangsfrage, ob nämlich Einlagen und Darlehensverpflichtungen im Insolvenzfall miteinander verrechnet werden, kann ich Dir leider keine Antwort geben. Das weiß ich auch nicht.

    Das liegt bei mir in erster Linie daran, dass ich keine Einlagen in dieser Höhe habe und dies auch nicht vorhabe. Wie Hardi und Kurti hier schon ausgeführt haben, sind mit Einlagen immer nur die Bankeigenen Produkte gemeint, wie sämtliche Konten (Giro, Tagesgeld, Festgeld, etc.), aber auch solche Produkte, wie sie gerne von Sparkassen angeboten werden: Sparbriefe oder Zertifikate. Letztere sind Schuldverschreibungen der Bank!

    Aktien und ETFs hingegen gehören zum sog. Sondervermögen. Hier ist die Bank lediglich Verwalter. Diese Sondervermögen sind im Konkursfall nicht gefährdet. Es wird u.U. vielleicht etwas länger dauern, in einem solchen Fall wieder über sein Depot verfügen zu können, aber es wird nichts verloren gehen.

    Problem sind also nur die tatsächlichen Einlagen. Und bevor ICH mir Gedanken um eine Aufteilung machen würde, würde ich mir lieber Gedanken über eine bessere Anlage-Möglichkeit machen. Die Vorstellung, über 100.000€ auf simplen Konten verrotten zu lassen, würde mir dabei eher den Schlaf rauben, als die Angst vor einem Banken-Konkurs oder einem Börsen-Crash.

    Aber das ist natürlich (wie immer) Ansichtssache und das muss jeder für sich entscheiden. Für mich ist die Entscheidung einfach: Ich habe solche Gelder nicht – also muss ich auch nichts aufteilen.

    Gruß, Der Privatier

  6. Hallo Privatier, ich gebe dir da vollkommen recht… Normalerweise „horte“ ich auch kein Geld. Ich werde es in ca. 1/2 Jahr mit meinem ablaufenden Darlehen ausgleichen (Hausverkauf) Dafür hatte ich auf hohem Niveau bereits vor einiger Zeit Wertpapiere verkauft. Diese bis auf den letzten Tag zu halten, war mir zu unsicher… Um in Zukunft langfristig zu sparen, werden es aber auf alle Fälle wieder Aktien. LG Tina.

  7. Vielleicht auch noch diese Überlegung.. Wir schreiben ja hier bei dir sehr viel über Abfindungen.. auch ich habe von deinen Tipps wahnsinnig profitiert.. Manche bekommen richtig hohe Abfindungssummen. Da liegen dann mal eben 200.000 EUR auf dem Konto rum. Und die Weltbörsen haben vielleicht grad ihre absoluten Höchsstände erreicht.. oder genau das Gegenteil… sie stürzen grad ab. Würdest du dann in Aktien einsteigen? Belässt du im Crash dein Geld in Aktien oder verkaufst du dann…? …und schon liegt ein großer Posten „Einlagen“ auf deinem Konto. Wir machen uns jetzt Gedanken drum und wissen einfach Auswege… aber wie viele andere nicht?? Andererseits… wenn alle es wissen und ihr Geld verteilen, reicht die Einlagensicherung dann überhaupt aus? ? LG Tina.

    • Richtig, Tina – es gibt immer einmal besondere Situationen, in denen für einen gewissen Zeitraum die Kontostände in die Höhe gehen. Habe ich selber zuerst beim Verkauf unseres ersten Hauses und vor wenigen Jahren bei der Auszahlung meiner Abfindung so erlebt.
      Hierzu muss man dann allerdings auch noch erwähnen, dass die Summe von 100.000€ für die Einlagensicherung immer Personenbezogen ist. D.h. ein Gemeinschaftskonto ist dann eben auch mit 200.000€ abgesichert. Wenn man jetzt noch mehr als eine Bankverbindung hat, ist auch eine große Summe relativ schnell mal eben in zwei oder drei Teile aufgeteilt.

      Bei meiner letzten Aktion konnte ich die Gelder sogar noch relativ entspannt eine Weile auf einem simplen Tagesgeldkonto zwischenparken, da es zu dieser Zeit bei einem Depotwechsel noch für ein ganzes Jahr ganz ansehnliche Zinsen gab. Solange bis ich „geeignete“ Anlagemöglichkeiten gefunden hatte. So etwas dauert bei mir aber auch meistens nicht so lange, da ich ja immer ein wachsames Auge habe und ich oft schon Ideen habe, wo ich gerne einsteigen würde.

      Wenn ich keine Idee hätte, aber eine größere Summe zum Anlegen, würde ich mir wohl zwei oder drei ETFs heraussuchen und einen monatlichen Sparplan für 12-24 Monate einrichten. So entgeht man der Gefahr, am Höchstpunkt einzusteigen (und verpasst gleichzeitig die Chance, am Tiefpunkt zuzugreifen 😉 ).

      Gruß, Der Privatier

  8. Hallo Tina , Hallo Gemeinde

    Bzgl. deiner Frage zur Einlagensicherung.
    Hier geht es um Forderungen. Wie Kurti es oben schon verlinkt hat , ist eigentlich die THEORETISCHE Annahme schon mitgeteilt . Also , die Bank hat eine Forderung an Dich ( Kredit ) , Du eine Forderung an die Bank ( Einlage ) und
    diese Forderung ist bis zu einer Höhe von 100k Staatlich abgesichert .

    Wie dieses im tatsächlichen Bankenrun ( der ja erstmal vermutlich für Deutschland nicht eintreten wird ) z.B. im Falle Griechenlands oder Zypern wirklich aussah , hast Du ja evt. mitbekommen .
    Eine Verrechnung der Forderungen ist in Deutschland NICHT möglich , da jede Partei SEINE Forderung durchsetzen muss ( notfalls bei Gericht und dann in der Vollstreckung ) . Bei deiner Kontoeröffnung hast DU jedoch vermutlich bereits einer Verrechnung zugestimmt , die Dich EINSEITIG belastet ( Vertrag lesen ) . Bei deinem Kredit wiederrum , wirst Du vermutlich einer Grundbucheintragung zugestimmt haben müssen , welche den Gläubiger ( Bank ) berechtigt , ein Zwangsversteigerungsverfahren durchzuführen . Der RANG der Forderung , ist hier dann dem Gläubiger ( der Bank ) , bei mehreren Gläubigern dann aufgeteilt ,
    in Erstrangig , Zweitrangig u.s.w. mitgeteilt . Somit wirst Du dazu gezwungen sein , im Falle der Insolvenz der Bank , über den geschützten Betrag von 100k hinaus , eine eigene Forderungs-Durchsetzung zu betreiben . Vermutlich hat Dir die Bank , für Deine Einlage , KEIN Grundbucheintrag an deren Immos
    ( Sofern überhaupt vorhanden ) gewährt . Dieses wiederrum zieht dann auch die Verteilungsfrage nach sich .

    Beispiel A ) Hier Insolvenzfall Bank (oder auch Unternehmen) :

    Fall 1 ) Summe Vermögen Verteilmasse 1 Mio ,
    Summe Forderungen Kunden 10 Mio , 100 Kunden a.100.000 Euro abgesichert ,
    10 Kunden werden aus Vermögen befriedigt , 90 Kunden aus Sicherheiten Staatlich gegeben . ( So erstmal die Annahme )
    Wie so ein Fall dann tatsächlich in der Realität aussehen wird , insbesondere wenn da mehrere beteiligt sind , muss auch erst mal gesehen werden .

    Fall 2 ) Gleicher Fall ohne Staatliche Absicherung , 1 Mio durch 100 Kunden , je Kunde 10000 Euro Verteilmasse .

    Fall 3 ) Oder Quotenregelung , jeder Kunde erhält eine gewisse Quote an der Verteilmasse und zwar in der Prozentualen Quote in Bezug auf seine Einlage .

    Fall 4 ) Oder eben auch Rang Aufteilung . Ein Kunde hat ERSTRANGIGE Forderungen in Höhe von 1 Mio für sich in das Grundbuch eintragen lassen , der bekommt dann ALLES , die anderen 99 NICHTS .

    Somit stellt sich dann die Frage für Dich , wie willst Du deine Forderungen gegenüber deinem Schuldner ( der Bank ) dann durchsetzen ????? .

    Dieses ist eigentlich die immer auftretende Frage bei allen Kapitalanlagen .
    Peter wird Dir dazu sicherlich z.B. KTG Agrar Anleihen , eigene schmerzhafte Erfahrungen mitteilen können .

    Ich versuchs nochmal anders :
    Beispiel B ) Stell Dir doch mal vor , Du leihst deiner Freundin 1000 Euro . Da hast Du jetzt eine Forderung von 1k gegenüber deiner Freundin . Beim verleihen , war noch alles i.O. . Jetzt zahlt Sie 2 mal 100 Euro zurück , also hast Du dann 200 Euro wiederbekommen 800 fehlen noch . Deine Freundin ist Pleite .
    Gleichzeitig hast Du Dir von Ihr ein Fahrrad geliehen , Wert 500 Euro .
    Auch in diesem Fall , könntest Du keinen Rückbehaltungsanspruch geltend machen , sondern müsstest deine Forderung Einklagen ( 800 Euro ) , die Freundin müsste auch Ihre Forderung Einklagen ( auf Herrausgabe des Fahrrades ) . Verrechnung erst dann möglich , wenn sich beide Parteien über einen Eigentumsübergang einig
    sind . Das einfache Aufrechnen ist NICHT möglich .

    Beispiel C ) Hier Unterschied Eigentümer und Besitzer
    Der Eigentümer eines Fahrrades kann dieses nicht benutzen , da der Besitzer dieses Fahrrad besitzt und benutzt . Der Immo Eigentümer kann seine Immo nicht besitzen , da der Mieter diese besitzt und benutzt . In beiden Fällen , kann es zu einem langen Rechtsstreit mit unbekannten Ausgang kommen . Ob der Eigentümer dann tatsächlich nochmal seinen Besitz incl. der Rechte daran , ausüben kann , ist eine zweite Frage . Was hilft Dir ALLES Eigentum , wenn Du es NICHT BESITZEN kannst ????? Weiterhin verpflichtet auch Eigentum . Der Besitz ist manchmal viel besser , da Du evt. anhängende Rechte , sofort ausüben kannst .
    Ich hoffe dieses konnte die Frage des GEGENRECHNENS , Eigentums und Besitzverhältnissen sowie Vollstreckungen daraus , ein wenig aufhellen .

    LG Det

  9. Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte. Eure Erläuterungen sind recht plausibel. Herzlichen Dank für die ausführlichen Beiträge. Ich werde also immer ein wachsames Auge auch in dieser Richtung behalten… Niemals Zuviel Bares auf einem Konto. LG Tina.

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Der Privatier