Kap. 6.12: Rente und Hinzuverdienst
Hinweis: Dieser Beitrag ist u.U. veraltet. Die hier beschriebenen Regeln werden im Jahre 2017 durch das sog. „Flexirenten-Gesetz“ geändert. Näheres dazu im Beitrag: „Die Flexirente“.
Nun habe ich ja hier in den vergangenen Beiträgen unter verschiedenen Gesichtspunkten untersucht, ob eine vorzeitige Rente trotz Abschlägen sinnvoll ist oder nicht (siehe Beiträge: „Rente: Früher oder später?“, „Dreißig Prozent mehr Rente“ und „Die Rente im Finanzplan“).
Das Fazit war (für mich) aber immer: Ich werde auf jeden Fall den frühest möglichen Zeitpunkt für den Rentenbeginn wählen und dafür die Abschläge in Kauf nehmen.
Allerdings habe ich auch immer noch eine Einschränkung gemacht und sozusagen ein Hintertürchen offen gelassen. Ich habe nämlich immer dazu gesagt: „…das gilt nur, solange man keinen Nebenverdienst hat.“ In diesem Falle müsste man die Rechnung noch einmal überdenken.
Und genau das will ich heute einmal machen.
=> Die Höhe der Rente
Mit: Rentenformel, Erläuterung, Beispiel
6.12.1: Rente und Hinzuverdienst – Das Prinzip
Wer nämlich als Rentner noch etwas hinzuverdienen will, der muss ein paar Regeln beachten!
Die erste Regel ist dabei ganz einfach:
Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen und muss diese Beschäftigung auch beim Rentenversicherungsträger nicht melden.
Das ist schon einmal schön – aber wir interessieren uns ja hier hauptsächlich für die vorgezogene Rente. Und da gibt es eben die sog. Hinzuverdienstgrenzen, die zu beachten sind, wenn man die Rentenanspruch nicht gefährden will.
Je nachdem, wieviel man nämlich neben seiner vorgezogenen Rente noch zusätzlich verdient, wird die Rente gemindert. Dabei gibt es folgende Stufen:
- Die Vollrente (also in normaler Höhe)
- Die 2/3-Rente (also in Höhe von zwei Drittel der Vollrente)
- Die 1/2-Rente (also die Hälfte der Vollrente)
- Die 1/3-Rente (also in Höhe von einem Drittel der Vollrente)
Welche dieser Varianten man nun bekommt, richtet sich nach der Höhe des Hinzuverdienstes. Wieder ist die erste Regel ganz einfach:
Die Vollrente bekommt man, wenn man nicht mehr als 450 Euro /Monat verdient.
Was dabei als „Verdienst“ gerechnet wird und insbesondere welche Verdienstarten berücksichtigt werden, dazu kommen wir dann später noch. Was passiert aber, wenn man die o.g. 450 Euro/Monat überschreitet ?
=> Serie: Steuerplanung
Mit: Grundlagen, Zweck und Mittel, Beispiele
Die Rente wird gekürzt!
Zunächst wird die Rente um ein Drittel gekürzt und man erhält die 2/3 Rente. Aber auch hier gibt es wieder eine Grenze für den Hinzuverdienst, die wir uns dann im nächsten Beitrag genauer anschauen. Hier soll es erst einmal um das Prinzip gehen.
Wird auch diese Grenze überschritten, erhält man nur noch die Hälfte der einem eigentlich zustehenden Rente. Überschreitet man auch diese Grenze, erhält man nur noch ein Drittel.
Soweit das Prinzip. Die bereits angesprochenen Grenzen werden leider individuell berechnet (Ausnahme: Vollrente bis 450 Euro/Monat) und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Ist mal wieder etwas komplizierter und darum verschieben wir das auf den nächsten Beitrag:
Die Hinzuverdienstgrenzen.
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