Kap. 8.5.3 Finanzielle Lücken
8.5.3 Finanzielle Lücken
Im letzten Beitrag über die Pflegekosten hatte ich ein Beispiel vorgerechnet, bei dem sich ein monatlicher, zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 1.400 Euro/Monat ergibt.
Natürlich ist dies weder der Durchschnitt noch der Normalfall, denn wie schon erwähnt, gibt es sicher viele andere, weniger dramatische Fälle. Normalerweise beginnt die Pflegebedürftigkeit mit der Stufe I, ohne dass ein stationärer Aufenthalt erforderlich ist. Und nicht alle, die Pflege benötigen, erreichen irgendwann auch zwingend die Stufe III. Insofern stellt das obige Zahlenwerk sicher ein Extrembeispiel dar. Aber eines ist sicher: Eine Lücke bleibt immer.
Und diese Lücke frisst sehr schnell alle Pläne auf, die einmal gemacht wurden. Auch wenn in der Regel ja noch ein Rentenanspruch vorhanden ist und sonst keine weiteren Kosten für Miete und Verpflegung zu tragen sind, so sieht man doch, dass in dem obigen Beispiel je nach Situation eine tatsächliche Lücke von 1.000 Euro (oder mehr oder weniger, je nach Höhe der Rente) übrigbleiben kann.
=> Abfindung und Ruhezeit
Mit: Grundlagen, Dauer und Folgen einer Ruhezeit
Der aufmerksame Leser hat aber hier vielleicht schon ein weiteres Problem erkannt. Bisher hat es sich immer so angehört, als wenn der Pflegebedürftige mit seinen finanziellen Mitteln sich nur um sich selbst zu kümmern hat. Wenn es denn so ist, ist es zwar einerseits besonders traurig für den Menschen, weil er dann vielleicht auch sonst niemand mehr hat, der sich um ihn kümmert.
Andererseits ist es aber zumindest finanziell gesehen noch der günstigere Fall. Dann – und nur dann stimmt nämlich die obige Aussage, dass die Rente komplett zur Finanzierung der Pflege eingesetzt werden kann und keine weiteren Kosten für Miete und Verpflegung aufzubringen sind.
Was aber ist, wenn von einem Ehepaar der eine Partner zum Pflegefall wird, der andere aber noch halbwegs fit bleibt. Dann wird die Rente sehr wohl noch anderweitig benötigt. Und Miete und Verpflegung für den gesunden Partner müssen auch noch bezahlt werden. Dann wird es richtig eng.
8.5.4 Private Zusatzversicherung
Nun – was kann man dagegen tun? Die Antwort lautet: Eine private Pflegezusatzversicherung.
Ich muss gestehen, dass ich (noch) keine habe und mich bisher noch nicht ausreichend darum gekümmert habe. Sicher ein Punkt, den ich noch ganz dringend erledigen muss.
Aber auch dabei gibt es wieder einige Probleme: Einmal wird es immer teurer, je älter man wird. Wenn ich mich also erst im Alter von 60 Jahre für eine Pflegezusatzversicherung entscheide, wird das u.U. richtig teuer. Wenn mich denn überhaupt noch jemand nimmt. Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungen, die (verständlicher Weise) eine Altersgrenze in ihren Aufnahmebestimmungen vorgesehen haben.
Und noch ein Problem: In fast allen Fällen ist bei Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung vorgeschrieben oder zumindest eine detaillierte Angabe von Vorerkrankungen. Und dabei sollte man keinesfalls irgendetwas „vergessen“. Sollte man später aufgrund einer Erkrankung zum Pflegefall werden, die sich vielleicht im Vorfeld schon abgezeichnet hat und man hat diese Vorerkrankung nicht angegeben, so wird man den Versicherungsschutz verlieren.
Wenn man aber ehrlich alles anführt, was einem so an Erkrankungen einfällt, wird die monatliche Prämie garantiert noch höher. Bis hin zu der Gefahr, dass man gar nicht mehr versichert wird.
Was wird also passieren, wenn ich wahrheitsgemäß angebe, dass meine Nieren langsam versagen, dass ich Herz-Rhythmus Störungen habe, dass ich Bluthochdruck habe, mein Rücken Probleme macht?
Das ist der Grund, warum ich bisher keine Zusatz-Versicherung habe. Aber ich werde das Thema noch angehen. Und zwar bald.
Was ich allen anderen raten würde, verrate ich dann im nächsten Beitrag über private Zusatzversicherungen mit ein paar abschließenden Bemerkungen zur Pflegeversicherung.
Ich werde einmal ein paar Kommentare hierher verschieben, die sich aus einer Diskussion zum Thema „Lebenserwartung und Finanzplan“ entwickelt habe. Ich denke, dass die Hinweise hier besser aufgehoben sind.
Gruß, Der Privatier
@suchenwi: Ich habe in den letzten ca. 1,5 Jahren gut 20 Pflegeheime „kennengelernt“. Bei keinem lag der zu zahlende Eigenanteil über 2.400 Euro pro Monat.
Gruß, BigMac
Hallo BigMac,
es gibt aber durchaus auch Pflegeheime bei denen der volle Betrag fällig wird und der Bewohner kümmert sich selbst um den Zuzahlungsanteil der Pflegeversicherung. In Summe kommen dann mit höherem Pflegegrad wohl schon auch Monatsbeträge über € 4000,- zusammen (ohne Begrenzung nach oben).
LG FÜR2012
Ja, das ist korrekt. Entweder rechnet das Pflegeheim direkt mit der Pflegekasse ab (das ist m.W. der Regelfall) oder man (der zu Pflegende) bekommt von der Pflegekasse den Leistungsbeitrag für die Pflege überwiesen. Dieser beträgt in 2018 bei stationärer Pflege: Pflegegrad 1 = 125€, PG 2 = 770€, PG 3 = 1.262€, PG 4 = 1.775€ PG 5 = 2.005€. In den höheren Pflegegraden kommt man dann in Summe schnell über 4.000€. Der selber zu aufzubringende Teil ist aber „nie“ so hoch, wie von suchenwi erwähnt. Ich kenne kein Pflegeheim, bei dem dieser über 2.400€ beträgt. Was nicht heißen soll, dass es solche „Luxusheime“ nicht gibt, sie sind aber wohl die große Ausnahme. Ich hatte früher auch die Angst vor extrem großen Kosten, die gute Beratung durch die Pflegekasse meines Vaters (TK) hatte mir dann aber diese Angst schnell genommen.
Danke, das beruhigt mich dann doch ein wenig. Nach jetzigem Planungsstand wird meine Rente netto vor Steuern im Korridor 1200..1600 liegen, also gibt es noch einiges aufzustocken, nur für den Fall…
Es geht schon teurer als 2.400,00 €/Monat, aber es geht auch billiger.
Einen Preisvergleich für Heime findet man zum Beispiel hier:
https://pflegefinder.bkk-dachverband.de/preisvergleich/