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Kap. 9.7.4: Weitere Bewerbungen — 47 Kommentare

  1. Diese Erfahrungen habe ich auch gemacht. Via Jobbörse beworben und dann nichts gehört, weder Eingang noch Absage. Ich habe dann die Löschung der Stelle in der Jobbörse als Absage angesehen, man ist ja lernfähig, auch ohne entsprechende „Maßnahme“….

    • Von einen eher kuriosen Fall kann ich auch noch berichten:

      Meine Bewerbung hatte ich per EMail verschickt, als PDF-Anhang jeweils das Anschreiben, Lebenslauf und letztes Zeugnis. Einige Zeit später habe ich dann die Absage bekommen. Schriftlich per Brief mit der Post, inkl. meiner ausgedruckten Unterlagen (Lebenslauf u. Zeugnis).

  2. Ich habe recht ähnliche Erfahrungen gemacht. Befinde mich jetzt nach 15 Monaten im letzten Monat des Leistungsbezugs und hatte genau einen Termin bei meinem Arbeitsvermittler.

    Dort habe ich eine Wiedereingliederungsvereinbarung für 6 Monate unterschrieben. Als diese 6 Monate vorbei waren, habe ich einfach so weiterverfahren wie zuvor vereinbart und gut war’s.

    Da mir von Anfang an klar war, dass der Arbeitsvermittler ja auch Zielvorgaben hat, habe ich gleich bei diesem ersten und einzigen Gespräch mein Interesse an einem Existenzgründerseminar bekundet und diese 3 Stunden ein paar Wochen später investiert. Damit hatte der Arbeitsvermittler was für die Statistik und ich meine Ruhe.

    Vermittlungsvorschläge habe ich übrigens nicht einen erhalten. Man sagte mir auch gleich, dass man mir keine adäquate Position anbieten kann und ich doch auf spezialisierte Personalberater zurückgreifen solle.

    Insgesamt also ein eher schwaches Bild der ARGE, womit ich aber gut leben kann.

    • Zur Aussage „schwaches Bild der ARGE“ fällt mir noch eine Erläuterung der netten, jungen Dame ein, die meine Daten aufgenommen hat. Und die möchte ich doch zur Vervollständigung des Bildes noch anfügen.

      Sie hat mir nämlich erläutert, dass sie mich zwar auf verschiedene Jobbörsen im Internet hinweisen darf und dass sie selber dort natürlich auch einen Einblick nehmen kann, mir aber keine Jobs von dort vorschlagen darf. Ihre Tätigkeit sei ausschließlich auf die Angebote beschränkt, die der ARGE gemeldet werden.

      Und ich habe mir beides angesehen. Und kann nur sagen: Das Angebot der „freien“ Börsen ist deutlich umfangreicher, aktueller und besser.
      Und warum sollte heute ein Arbeitgeber seine freie Stelle auch noch der Arbeitsagentur melden? Früher (ohne Internet) gab es kaum eine Alternative, außer der Zeitungsanzeige und die war teuer. Heute meldet man seine freie Stelle mal eben bei ein paar Internetbörsen oder veröffentlich sie gleich auf der eigenen Homepage. Und so erreicht sie dann auch ALLE und nicht nur die Kunden der ARGE.

      Wie ich schon an anderer Stelle gesagt habe: Die Vermittler der Agentur sind um ihren Job wahrlich nicht zu beneiden! Nicht nur, dass die Kunden oft nicht einfach zu vermitteln sind oder in ihrem persönlichen Auftreten „schwierig“ sind, auch das Angebot an Stellen entspricht keinesfalls dem, was auf dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht.

      Gruß, Der Privatier

  3. Das ist wohl wahr, dass die Mitarbeiter der ARGE keinen einfachen Job haben.

    Bei besagtem Seminar für Existenzgründer konnte ich aus ein paar Nebensätzen recht interessante Schlussfolgerungen ziehen:

    Bei „meiner“ ARGE hat ein Vermittler ca. 800 Klienten zu betreuen. Von Ihm wird erwartet, dass er 6 Stunden täglich vermittelnd tätig ist. Die restliche Zeit ist dann wohl für Internes wie Reporting reserviert.

    Daraus kann man leicht ableiten, dass der Vermittler gar keine Zeit hat sich intensiver mit einem einzelnen Klienten zu beschäftigen. Also wird er „da wo es läuft“ keine Zeit investieren und diese für seine Problemfälle aufwenden.

    Damit hat man es also in der Hand von der ARGE weitgehend unbehelligt agieren zu können.

    Viele Grüße

    H.

    • Ja – ähnliche Zahlen habe ich von meiner Gesprächspartnerin auch gehört.
      Und von daher finde ich es auch völlig okay, wenn sich die Vermittler vordringlich um Fälle kümmern, die es a) nötiger haben als unsereins oder b) bessere Aussichten auf Erfolg haben.

      Gruß, Der Privatier

  4. Via Jobbörse beworben …
    Ich hatte letzens ein Telefonat aufgrund einer Bewerbung (via Jobbörse) wo sich mein Gegenüber dafür entschuldigt hat, dass sie mich erst nach einer guten Woche kontaktiert hat. Sie hätte sich einige Tage nicht ins System der Jobbörse angemeldet, da dort nur sehr wenige Bewerbungen ankommen. Scheinbar gibt es auch für AG keine Mailinfo wenn was im System passiert.

    Und zu den nicht abgesagten Bewerbungen: ja, passiert manchmal. Über die Gründe will ich mal nicht spekulieren.
    Gestern habe ich eine Absage für eine Bewerbung von Anfang Januar erhalten. Manchmal brauchts halt etwas Geduld, in dem Fall gute acht Monate 😉

    • Ich weiß ja nicht, ob das System der Jobbörse in den letzten Jahren grundsätzlich geändert worden ist oder ob ich damals vielleicht eine spezielle Form der Bewerbungen gewählt habe, aber bei mir war es damals so, dass meine Bewerbungen alle per Mail verschickt worden sind. Da musste der potentielle AG sich nirgendwo anmelden und nachsehen. Das ging vollständig über Email.

      Und da das so komfortabel war (inkl. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, etc.) habe ich das System auch dazu genutzt, Bewerbungen an Kontakte zu versenden, die gar nicht in der Jobbörse aufgeführt waren. In diesen Fällen musste ich aber natürlich die Kontaktdaten des Empfängers selber eingeben. Aber mehr eben auch nicht.

      Alles sehr einfach und mit automatischem Nachweis der Aktivitäten.

      Gruß, Der Privatier

      • „Das ging vollständig über Email.“

        Aktuell kann man auswählen, ob man die „fertige“ Bewerbung per Email oder (ohjeh, wie hieß das genau? ich sag mal) intern im System Jobbörse versendet.
        Bei Versand über Email kriegt man einen Hinweis, dass die Daten per Mail ja prinzipiell von Hinz und Kunz mitgelesen werden können.
        Vielleicht haben sie wegen der unverschlüsselten Mails die Möglichkeit geschaffen, das jobbörsenintern zu versenden.

        • Folgende „Rechtsbehelfsbelehrung“ erhält man, wenn man (Stand Dezember 2019) eine Bewerbung in der Jobbörse per Mail (und nicht über systemintern) versendet:

          „Rückfrage
          Die Kommunikation über das Internet ist unsicher. Insbesondere bei der üblichen E-Mail-Funktion ist nicht sicher gestellt, dass die Nachricht den Empfänger tatsächlich erreicht. Die E-Mails können auf dem Übertragungsweg gelesen und durch Unbefugte bewusst oder durch technische Fehler geändert oder gelöscht werden. Für den Empfänger der E-Mail ist nicht gewährleistet, dass die E-Mail wirklich von Ihnen stammt. Die E-Mail ist vergleichsweise wie eine Postkarte ohne Unterschrift, die von jedermann gelesen oder sogar geändert werden kann, datenschutzrechtlich und IT-sicherheitstechnisch zu bewerten.

          Grundsätzlich gilt deshalb die Empfehlung, in E-Mails keine vertraulichen und keine personenbezogenen Daten mitzuteilen. Verschlüsselte und signierte Mails bilden hierbei die Ausnahme. Diese Sicherheitsstandards kommen hier aber nicht in Betracht, weil die JOBBÖRSE von einer Vielzahl von Arbeitgebern genutzt wird, die leider keinen einheitlich verbindlichen Standard und Signaturschlüssel verwenden. Wenn Sie gleichwohl die Funktion des E-Mail-Versands zum Versenden Ihrer Bewerbungsunterlagen an einen Arbeitgeber nutzen wollen, geschieht dies auf eigene Verantwortung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt keine Haftung für die aus dem ungesicherten E-Mail-Verkehr herrührenden Risiken. Die Nutzung der Funktion des Versands von Bewerbungsunterlagen durch eine E-Mail wird im System grundsätzlich protokolliert.

          Wollen Sie die Bewerbung per E-Mail versenden?“

          Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie … 🙂

  5. Risiko einer erfolgreichen Bewerbung?
    Liebe Privatiers, mal angenommen, eine Bewerbung würde tatsächlich vorläufig zu einem neuen Job führen – besteht hier ein Risiko für Leute, die
    1. ein Dispo-Jahr gemacht haben
    2. nach dem Dispo-Jahr einen Bewilligungsbescheid für ALG über die maximale Dauer (2 Jahre) erhalten haben
    3. nach kurzer Zeit, z.B. nach 2 Monaten mit ALG1 Bezug nach dem Dispo-Jahr, einen neuen Job bekommen, aber diesen z.B. innerhalb der Probezeit wieder verlieren oder auch selbst aufgeben
    Gilt in einem solchen Szenario immer noch der ursprüngliche Bewilligungsbescheid nach 2. weiter? Oder kann man sich die ursprünglich „guten“ und langen Ansprüche durch den „kurzen“ Folgejob verspielen?
    Bin gespannt, was ihr dazu meint.

  6. Lieber Privatier,
    es kommt also darauf an, ob ein neuer Anspruch entsteht. Könnten sich da die neuen ab 1.1.2020 verlängerten Rahmenfristen negativ bemerkbar machen?
    Also das Szenario: Bei Arbeitgeber 1 am 31.10.2018 per Aufhebungsvertrag ausgeschieden, ein Jahr „Auszeit“ ohne Beschäftigung (Dispo-Jahr), arbeitslos gemeldet zum 1.11.2019, Bescheid über ALG1 mit max. Bezugsdauer von 2 Jahren ist ergangen. Soweit, so gut. Meine Frage: Angenommen, ich hätte ab 1.1.2020 einen neuen Job, würde diesen aber nach weniger als einem Jahr wieder verlieren oder selbst aufgeben. Hätte ich dann bereits einen neuen Anspruch auf ALG1 erworben? Bei der neuen Rahmenfrist von 30 Monaten bekäme ich ja bei einem erneuten Arbeitsplatzverlust vor dem 31.12.2020 immer noch 12 Monate zusammen, Würde mir so selbst meinen guten „alten“ Anspruch, von dem ja noch 22 Monate nicht genutzt wären, kaputt machen? Bin gespannt auf Ihre Meinung.

    • Ich verstehe Ihre Rechnung nicht: Wenn Sie Ihren Job nach weniger als einem Jahr wieder verlieren – wo sollen da denn die 12 Monate für einen neuen Anspruch her kommen?
      Und ob Sie Ihren „guten, alten“ Anspruch kaputt machen, hängt eben u.a. vom Bestandsschutz ab. Aber das habe ich in den oben verlinkten Beiträgen ja bereits erläutert.

      Gruß, Der Privatier
      P.S.: Wenn es Ihnen hilft, lesen Sie vielleicht auch noch einen recht neuen Kommentar zum Bestandsschutz: https://der-privatier.com/kap-9-4-anmelden-und-wieder-abmelden/#comment-24355

  7. Ein gutes neues Jahr in die Runde.

    Gibt es Erfahrungen mit der Agentur für Arbeit Hofheim ?

    Wie ich es verstanden habe, ist es sinnvoll das Angebot eines Seminars für Existenzgründer anzunehmen (auch wenn man das eigentlich nicht möchte).
    Gibt es noch weitere Tipps bzgl. des Gesprächs mit dem Berater ?

  8. So, da bin ich mal wieder!!
    Anfang April bin ich ja seit 6 Monaten arbeitslos und gelte für die Agentur als „langzeitarbeitslos“! So wurde es mir gesagt! Und derzeit richtet die Agentur ein besonderes Augenmerk auf „Langzeitarbeitslose Ü50“, also auch mich:
    Ich habe brav 2 Bewerbungen pro Woche verschickt und im letzten Gespräch meinte meine Fallmanagerin, dass wir uns im nächsten Gespräch im Mai mal über eine „Maßnahme“ unterhalten müssten. Und jetzt kommt’s!
    Sie will mich in ein 6 Wochen „Bewerbungstraining“ stecken (6 Wochen Fulltime, wohlgemerkt!). Sie versucht es mir damit zu verkaufen, dass ich, wenn ich das mache, bis auf die regelmäßigen Gespräche mit ihr, „Ruhe vor der Agentur“ hätte.

    Hab jetzt mal n bissl bei Tante Kugel gestöbert und meine Befürchtungen sind bestätigt worden! Trainer ohne Ahnung, lahmes Internet und vor veralteten Rechnern sitzen und Bewerbungen schreiben….

    Jetzt meine Frage, wie sind die Erfahrungen hier mit sowas? Gibt es Möglichkeiten das zu vermeiden? Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben! Muss ich einen Anwalt einschalten, um den Quatsch zu verhindern?

    Herzlichen Dank für Euren Input!
    Gruß
    Gad

    • Ich glaube kaum, dass ein Anwalt hier sehr viel helfen kann. Diese sog. „Eingliederungsmaßnahmen“ gehören zu den ganz normalen Vermittlungsbemühungen der Agentur und ich sehe daher keine rechtliche Handhabe, um dagegen vorzugehen.
      Es wäre sehr viel sinnvoller und zielführender, solche Überlegungen ganz in Ruhe, sachlich und freundlich mit dem jeweiligen Sachbearbeiter zu besprechen.

      Ich selber habe seinerzeit insgesamt drei Ideen (zeitlich verteilt) von meinen Sachbearbeitern präsentiert bekommen:
      1.Existenzgründungsseminar: Habe ich teilgenommen (mit Erfolg 😉 )
      2.Bewerber Training: Habe ich mit dem Hinweis abgelehnt, dass ich sehr gut mit PC und Textverarbeitung umgehen kann und auch weiß, wie man Bewerbungen schreibt. Das wurde so akzeptiert.
      3.Zuordnung zu einer „Task-Force“-Einheit, in der eine sehr intensive Betreuung stattfindet: Habe ich ebenfalls abgelehnt mit dem Hinweis, dass mir die normale Betreuung ausreicht und man den Platz doch lieber jemand geben soll, der dies nötiger hat. Wurde ebenfalls akzeptiert.

      Ich habe diese Vorschläge auch immer nur als „Angebote“ wahrgenommen, mich für den Hinweis bedankt und dann zum Ausdruck gebracht, dass ich nicht glaube, dass ich die Maßnahme benötige. Und damit war es dann auch gut…

      Ich halte dies für die einzig sinnvolle Möglichkeit, solche Maßnahmen zu verhindern. Falls alle Stricke reissen, kann man sich immer noch aus dem Bezug abmelden.

      Gruß, Der Privatier

  9. Hallo Privatier,
    vielen Dank für Deine Antwort.
    Gut die Nummer mit dem Anwalt war sicher eine vorschnelle Panik-Reaktion auf die Vorstellung 6 Wochen in irgendeinem Saal zu hocken und Bewerbungen „unter Aufsicht“ schreiben zu dürfen! 😉

    Zum einen finde ich es einen Irrsinn, wieviel Geld da für nix verballert wird, nur weil der Vermittler wohl einen Bonus auf „Maßnahmen“ bekommt und der „Prozess“ eingehalten werden „muss“. Und in allen Kommentaren im Netz ist die Rede davon dass zahlreiche „Ü60“ in der Bewerbungsmaßnahme sitzen und doch nur auf ihre Rente warten.
    Und zum Anderen wird ja durchweg im Netzt die mangelnde bis nicht vorhandene Qualität der Maßnahme an sich und der meisten Trainer kritisiert. Also auch Leute die eigentlich von diesem Training profitieren könnten, können offensichtlich keinen Nutzen daraus ziehen.

    Auch ich spreche immer wieder an, dass ich eine solche „Maßnahme“ nicht „benötige“, aber das kontert sie mit der Bemerkung, dass die Agentur im Moment ein besonderes Augenmerk auf „Langzeitarbeitslose (also ab 6 Monate (!) ) Ü60 richtet! Und in meinem Landkreis liegt die Arbeitslosenquote bei ca. 3%!

    Gut, jetzt warte ich mal das nächste Gespräch im Mai, das erste persönliche, ab und dann sehen wir weiter!!

    Herzlichen Dank und viele Grüße
    Gad

  10. Hallo,

    ein kurzes Fazit von den ersten Bewerbungen über das Tool der AfA.
    Rückmeldung zum Status der Bewerbung scheint tatsächlich heute unüblich zu sein, denn selbst auf Nachfrage per Telefon und E-mail gab es für einige Bewerbungen keine Antwort.

    Was allerdings auffällt ist die Häufigkeit der angebotenen Stellen von Personalrecruiting Agenturen, die einen sogar komplett fachfremd vermitteln wollen. Hier gab es immer die Aussage passt schon. Bei mir ist hier der Eindruck entstanden, das mein Werdegang/Lebenslauf überhaupt keine Rolle spielt.
    Ich weiß allerdings nicht wie es aussieht, wenn man dann an das Unternehmen zur Bewerbung vermittelt wird, welches die Stelle eigentlich ausgeschrieben hat.

    Vielleicht hat da jemand ja Erfahrungen.

    Gruss
    DFa

    • @Dfa: Bevor man sich bewirbt, muss einem doch die Zumutbarkeit klar sein und selbst als StKl I ohne Kinder müssten einem mit max. Leistungsentgelt 5k Brutto monatlich geboten werden, um sich überhaupt zu bewerben. So etwas kann man vorab mit einem Telefonat klären und wenn man sich dann eben nicht bewirbt, ist das für das Amt völlig ok. Und in den ersten 3/6 Monaten liegt der Bruttowert noch höher, klar. Und da eine ‚Personalrecruiting Agentur‘ dir am Telefon nicht einmal den Standort, geschweige denn die konkrete Stelle, nennen kann, muss man den Bruttowert noch deutlich erhöhen, denn irgendwie muss man seinen Arbeitsplatz ja erreichen. Auch hier wieder Nettoaufwand in Brutto hochrechnen…
      MbG
      Joerg

  11. Hallo DFa,
    ja, Rückmeldungen sind schon lange „unmodern“!! 🙁

    Headhunter und vor Allem Zeitarbeitsfirmen nutzen das Tool der Agentur, aus meiner Erfahrung, vorwiegend, um ihre Datenbank zu füllen. Vielleicht werden diese Skills ja irgendwann mal gebraucht und dann kann man gleich den bzw. passenden Bewerber aus dem elektronischen Hut zaubern!

    Aber die Lage auf dem Arbeitsmarkt scheint viele Firmen auch dazu zu bringen, die Anforderungen runterzuschrauben, um überhaupt potentielle Bewerber zu bekommen.
    Als ich mich, zu Beginn meiner „Arbeitslosigkeit“ noch beworben habe, habe ich Stellenanzeigen rausgesucht, wo mir, meiner Meinung nach, entsprechende Fachkenntnisse fehlten, damit ich für die Agentur eine Absage bekomme. Ich habe die letzten 20 Jahre im Online Marketing gearbeitet und mich z.B. auf eine Stelle im Bereich „Industrie 4.0“ beworben:
    10 Minuten, nachdem ich die Mail mit der Bewerbung rausgeschickt habe, bekam ich die Frage „Können wir mal telefonieren?“!
    In dieser Phase, wo ich mich nur für die Agentur beworben habe und keinen Job suchte, habe ich eine Rückläuferquote auf meine Bewerbungen, da hätte ich mir vor 20 Jahren, als ich ernsthaft nach Jobs gesucht habe, die Finger geleckt!

    Just my two cent!!

    • Hallo Gad, Hallo Jörg,

      ich bin auch erstaunt über die schnellen Rückmeldungen und sowie es aussieht würde das angebotene Gehalt sogar das max ALG1 was ich erhalte überbieten. Wohlgesagt, daß ist das was beim ersten Kontakt vor Vetragsabschluß versprochen wird. Auch die Fahrtzeit scheint heute nicht mehr das Hauptproblem zu sein, denn fast alle bieten 2 oder 3 Tage Home Office an. Selbst meine Erklärung, dass ich 10/2025 in die vorgezogene Altersrente gehe also in 32 Monaten scheint nicht besonders abschreckend zu sein.
      Sehr interessant und eigentlich kann ich mir das so nicht vorstellen, denn meine über 20jährige Erfahrung in einem Großkonzern passt nicht dazu.
      Das mit dem Datenbank füllen scheint nicht hier nicht ganz abwegig zu sein.

      Also der Arbeitsmarkt hat sich anscheinend gewandelt (Beispiel Home Office) und ich bin gerade dabei mir selbst die Karten zu legen, wie ich weiter verfahre und auch wie ich mit der AfA dann argumentativ umgehen werde.

      Gruss
      DFa

      • Hi DFa,

        vielen Dank fürs Teilen Deiner Erfahrungen.

        Ich erledige in Kürze nach meinem Dispojahr in einem Aufwasch Arbeitssuchend- sowie Arbeitslosmeldung und stelle Antrag auf ALG1.

        Bin schon sehr gespannt, ob es mir dann ähnlich geht wie Dir..

        Gruß
        The_Doctor

        • Hallo The_Doctor,
          Arbeitssuchend melden , Arbeitslos melden und ALG1 beantragen hab ich alles sehr gut online erledigen können und das ging sehr gut bis auf eine Sache.
          Ich war langzeitkrank in 2019 für 7 Monate, also innerhalb des letzten 5 Jahres Zeitraumes und dafür benötigt die AfA eine Bescheinigung der Krankenkasse gemäß § 312 über den Bezug von Entgeldersatzleistungen, um festzustellen, ob in dieser Zeit Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden. Beim Antrag von ALG1 ist die Notwendigkeit einer solchen Bescheinigung im online Tool nicht ersichtlich und mir wurden zunächst nur 18 Monate bewilligt ohne weitere Info. Erst nachdem ich Einspruch eingelegt hatte wurde mir gesagt, dass es eine §312 Bescheinigung gibt und diese nötig ist.
          Diese habe ich dann sofort nachgeliefert und die 24 Monate ALG1 wurden anstandslos bewilligt.
          (Wäre mit Vorabinfo einfacher für mich und die AfA gewesen)

          Also ALG1 sollte keine große Hürde sein, auch aufgrund der guten Tips hier beim Privater.

          Das folgende hinsichtlich Betreuung seitens der AfA und Vermittlung ist dann so wie ich es verstanden habe immer individuell von der jeweiligen Sachbearbeiterin oder vom Sachbearbeiter abhängig.
          Da scheint es doch gravierende Unterschiede zu geben.

          Ich habe mehrere Kollegen im gleichen Alter, gleicher Ausbildung/Werdegang, die mit mir unser Unternehmen zur gleichen Zeit verlassen haben und aufgrund des Wohnortes und der Zuständigkeit der AfA ist die Betreuung/Vermittlung doch sehr unterschiedlich.

          Viel Erfolg und bitte berichten, denn das ist bestimmt für viele sehr hilfreich.

          Gruss
          DFa

  12. Guten Morgen,

    wenn ich das hier so mitlese, könnte man glatt davon ausgehen, dass es kaum noch möglich ist mal 1-2 Jahre AL zu beziehen bevor man Privatier wird oder die Rente ansteht.

    Oder gibt es einen Trick oder Aussagen zu den netten Arbeitsamtberatern ??

    Grüße
    Frank

    • Hallo Frank,

      das waren auch meine ersten Gedanken dazu. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt speziell für ältere AN hat sich wohl deutlich verändert im Vergleich zu 2014/2015.

      Ein Kochrezept habe ich hier auch nicht, aber doch einen konkreten Plan. Allerdings hat bisher mein Hinweis, dass ich 10/2025 in die vorgezogene Altersrente gehe (also in 32 Monaten) auch nicht seine Früchte getragen.

      Gruss
      DFa

      • Ich bereite gerade meinen Ausstieg etwas vor und habe die Zügel selbst in der Hand. Das ALGI würde ich schon gern mitnehmen wollen-
        Man kann nur klar signalisieren, dass man „danach“ dem Staat nicht zur Last wird-

        • Hallo Frank,

          genau diese Frage wurde mir von meiner Sachbearbeiterin gestellt. Wie finanzieren sie den Zeitraum nach ALG1 bis zur Rente. Ich habe dann erklärt, dass ich den Zeitraum selbst finanzieren kann und somit keine weiteren Sozialleistungen benötige. Diese Antwort fiel zu ihrer vollsten Zufriedenheit aus.

          Gutes Gelingen
          DFa

  13. Noch Ende Januar 2023 konnte ich mich direkt über die Jobbörse auf eine Stelle aus der Jobsuche bewerben. Die Vorteile liegen auf der Hand: es ist sehr bequem, die Bewerbung ist dokumentiert, und erhält zugleich den erwünschten „Stallgeruch“. Zur Zeit scheint diese Möglichkeit systematisch entfernt worden sein, so dass man sich per E-Mail oder über die Website des Unternehmens bewerben muss. Über das Portal der Arbeitsagentur kann man nur noch eine Nachricht
    an das Unternehmen schicken, an die sich das eigene Stellengesuch aus dem Portal anhängen lässt (aber nicht die Bewerbungsmappe). Sind jemandem die Hintergründe dieser Änderung bekannt, insbesondere ob sie dauerhaft oder nur vorübergehend ist?

  14. Hallo,

    ich habe eine wöchentliche Suchroutine auf der Seite der AfA eingerichtet und erhalte jeden Montag morgen Vorschläge zu meiner Suche.
    Bei allen angebotenen Stellen kann ich mich nach wie vor direkt über das Tool der AfA dort bewerben. Das habe ich vor 30 Minuten nochmals überprüft. Sicherheitscode eingeben um an die Kontakte zu gelangen und dann gibt es die Möglichkeit ‚Direkte Bewerbung‘. An diesem Wochenende gab es seit Freitag im AfA Tool ein Update, vielleicht hatte es was damit zu tun.

    Was es teilweise gibt ist, dass im Feld gewünschte Bewerbungsarten je nach Unternehmen nicht alle Bewerbungsarten unten genannte vorgeschlagen werden.
    – Direkte Bewerbung
    – Telefonisch
    – Per E-mail
    – Persönlich
    Das ist wie gesagt nicht bei allen gleich. Allerdings ist bei meinem Stellensuchen über das AfA Tool immer die ‚Direkte Bewerbung‘ möglich.

    Gruss
    DFa

  15. Nachdem ich nun noch intensiver die Jobsuche durchforstet habe, bin ich gelegentlich auf Stellenangebote gestoßen, die doch noch die „direkte Bewerbung“ zulassen. Also ist diese Möglichkeit jedenfalls nicht systematisch abgeschaltet worden, aber – nach meinem subjektiven Empfinden – doch viel seltener geworden.

  16. Guten Abend zusammen,

    klasse, dass ich dieses Forum hier finden konnte!

    Kurz zu mir. 2021 Abfindung erhalten, ausbezahlt 2022, folglich in 2022 nicht gearbeitet und nicht arbeitslos gemeldet.

    Im Januar 2023 für 2 Wochen arbeitslos gemeldet und dann wieder abgemeldet. Anspruch steht für 4 Jahre. Wohne nun außerhalb Europas und bin selbständig.

    Nun bin ich für 2 Monate in Deutschland zu Besuch, habe mich erneut bei der Arbeitsagentur gemeldet, könnte ja sein, dass ich vielleicht doch erneut hier arbeiten will, sofern die Konditionen usw. die richtigen sind.

    Die Arbeitsvermittlerin, mit der ich noch keinen Termin hatte, hat mir eine Stellenanzeige geschickt mit der Bitte mich auf diese Stelle zu bewerben. Das habe ich auch gemacht. Nun, 3 Tage später, meldete sich die Zeitarbeitsfirma bei mir und möchte mich persönlich kennenlernen. Bewerbung war wohl gut genug…

    Meine Fragen sind folgende:

    1.) Darf ich ein Arbeitsangebot „ohne triftigen Grund“ ablehnen? (bsp. Branche gefällt mir nicht, Konditionen nicht optimal, usw.) Hab wie gesagt erst 3 Wochen ALG1 hinter mir.

    2.) Soweit ich weiß, darf man in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit Jobangebote ausschlagen ohne Konsequenzen, kann es sein?

    3.) Wie verhält es sich mit „Job ablehnen wenn Gehalt >20% geringer als bei der vorherigen Stelle. Zählt das letzte Gesamtjahresgehalt (wodurch auch die Höhe vom ALG ermittelt wird) oder zählt lediglich das letzte „Monatsentgelt“? (bsp. wenn man in den letzten 2 Monaten vor ALG1 in einer anderen Firma kurzfristig gearbeitet hat, für weniger Gehalt)

    4.) Kann man sich beliebig oft An,- und Abmelden bei der AA? z.Bsp. man wird zu einer Maßnahme verdonnert, möchte aber nicht hin. Kann man sich einfach abmelden, dann fällt die Maßnahme ins Wasser, und man meldet sich nach Begin der ursprünglichen Maßnahme erneut arbeitslos. (und dann findet ggf. keine Maßnahme statt) Kann man sowas machen?

    5.) Wenn eine Sperre wegen „Untätigkeit“ verordnet wird, bsp. 6 Wochen. Angenommen man hat 10 Monate ALG1 übrig, dann kommt die Sperre von 6 Wochen, man meldet sich aus Deutschland ab, geht ins Ausland und kommt nach 1 Jahr und 1 Tag zurück, meldet sich erneut arbeitslos, dann entfällt die Sperre von 6 Wochen, richtig?

    6.) Wie sieht es mit Urlaub aus? Wie ich verstanden hab stehen Arbeitslosen auch Urlaub zu. Versteh ich aber nicht ganz. Mal angenommen ich möchte vom 20. Januar 2024 bis 25. Januar 2024 Urlaub machen, dabei bin ich ja zeitgleich auf Arbeitssuche, ist es nicht ein Hindernis für die eigentliche Arbeitssuche? Wird einem kurzen Urlaubsantrag grundsätzlich problemlos stattgegeben? (Besuch von Verwandten) Worauf sollte ich achten?

    7.) Sofern ich nicht vom Blitz getroffen werde, oder mir ein >100k Vertrag angeboten wird, ist die Chance groß, daß ich in 2 Monaten Deutschland wieder verlasse. Was kann ich am besten tun um möglichst „meine Ruhe“ zu haben? Ist der gelbe Schein vom Arzt die Ultima Ratio Lösung um von jeglicher Verpflichtung (Termine, Bewerbungen, Aufnahme einer Arbeit) befreit zu sein?

    Danke euch für die wertvollen Tipps!

    Viele Grüße, Philip

    • 4. Man kann sich so oft An- und Abmelden wie man möchte.
      Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Vermittler auf stur schaltet, wenn du ihm abgesprochene Maßnahmen durchkreuzt. Die spätere Zusammenarbeit wird darunter leiden.

      5. Die 6 Wochen sind „von deinem Konto“ weg, sobald die Sperre ausgesprochen wird. Da nützt auch zwischenzeitliches Abmelden nix.

      6. Nunja, es ist eine genehmigte Ortsabwesenheit, kein Urlaub. Die soll auch nur ohne Vorlauf genehmigt werden, damit der Vermittler zeitnah beurteilen kann wie sehr sie die Vermittlung behindert.
      Wenn man ein gutes Verhältnis zu seinem Vermittler pflegt, dann gibt er aber auch längere Zeit im voraus sein ok.

      7. Man hat nun mal seine Verpflichtung als ALG1-Bezieher, mit einem gelben Schein ist man krank und nicht verwendungsfähig. Ultima Ratio gibt es keine, es kann u.U. hilfreich sein zu erwähnen, dass nur eine vorübergehende Arbeit gesucht wird, weil danach xyz geplant ist. Das kann aber auch dazu führen dass sich der Vermittler verar… fühlt und auf stur schaltet.

      Zu 1-3 kann ich nix sagen

    • Moin Philip,

      Punkt 1; 2 und 3 siehe §140 SGB III „Zumutbare Beschäftigungen“

      https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__140.html

      und was das Entgelt betrifft:

      Einmal selber die FW (Fachliche Weisungen) Arbeitslosengelt SGB III §140 „Zumutbare Beschäftigungen“, gültig ab 18.03.2022, S.5, Punkt 140.3 nachlesen:

      140.3 Personenbezogene Gründe, die der Zumutbarkeit entgegenstehen – Entgelt

      (1) Eine Beschäftigung, deren erzielbares Entgelt nicht mehr als 20 Prozent
      unter dem der für die Bemessung des Arbeitslosengeldes maßgebenden Arbeitsentgelts liegt, ist zumutbar.
      (2) Ausgangspunkt für die Bestimmung der Fristen, ab denen Entgeltminderungen zumutbar sind, ist die Entstehung des Stammrechts. Die Fristen umfassen nur Zeiten der Arbeitslosigkeit.
      (3) Ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit ist jede Beschäftigung zumutbar, deren Nettoeinkommen abzüglich der Werbungskosten nicht niedriger als das Arbeitslosengeld ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn als Nettoeinkommen das Leistungsentgelt zugrunde gelegt wird.

      Gruß
      Lars

      • Hallo Lars,

        danke!

        1.) Heißt wenn ein Jahresbrutto von 65.000 € herangezogen wurde zur Bemessung von ALG1, dann darf ich jedes Angebot ausschlagen welches unter 52.000 € liegt, richtig?

        2.) Sollte ich eine Stelle antreten, 1 Woche arbeiten und dann kündigen, werde ich dann erstmal gesperrt bei der AA?

        Danke sehr.

  17. Hallo eSchorsch,

    danke für die Rückmeldung.

    zu Punkt 6: Wie soll ich das Thema am besten ansprechen und wann? Im Vorraus oder kurz vorher? Wollte die Verwandtschaft besuchen gehen, wohnt etwas weiterweg.

    Die Dame werde ich u.U. nicht mehr sehen. Würde in Zukunft mich woanders melden, andere Stadt. Vermerken die „Verhaltensweisen“ der Kandidaten in der Datenbank? Oder ist es so „neuer Vermittler, neues Glück?“

    Ich habe mit Firmen wie der DIS AG, usw. bessere Erfahrungen gemacht als mit der AA. Die Arbeitsagentur ist meiner Meinung nach nur gut um soziale Leistungen zu erfüllen. Was die Jobvermittlung betrifft sind sie mittelmäßig.

    Kann ich der Dame zu verstehen geben, dass ich erstmal selbst schauen möchte, und ihre unterbreiteten Stellen gehaltstechnisch und vom Unternehmen her mir nicht so zusagen wie bsp. andere Konzerne bei denen ich mich selbständig bewerbe?

    Ich will ehrlich gesagt nicht jeden „Mist“ annehmen, nur weil sie es mir vorschlagen.

    Danke und Gruß,

    Philip

    • Das ist so eine Gratwanderung, mal bleibt man oben, mal fällt man links runter, mal rechts. Es gibt da keine allgemeingültige Antwort. Du kannst beim Erstgespräch andeuten, dass du in wenigen Monaten wieder im Ausland bist … der Vermittler lässt dich dann vielleicht ganz in Ruhe oder er will dich -jetzt erst recht- wie wild kurzzeitvermitteln. Man steckt da nicht drin.
      Das mit dem „erstmal hier wieder warm werden und selbst schauen“ kann klappen, muss aber nicht.

      • Hi eSchorsch,

        danke!

        Wenn ich denen sage ich bin bsp. in 2 Monaten wieder weg, könnten sie nicht den Verdacht haben ich wollte mir nur den Aufenthalt hier finanzieren lassen? Ist sowas überhaupt rechtlich erlaubt?

        Danke.

        • Wo steht geschrieben, dass deine Freizügigkeit eingeschränkt werden darf?
          Rein formal ist das deine Entscheidung, auch wenn dich dann der Vermittler vielleicht für einen Armleuchter hält und dich vorbildlich mit Stellenangeboten eindeckt um dir irgendeinen Verstoß anhängen zu können.

  18. Danke eSchorsch,

    1.) nochmal zum Thema „Ortsabwesenheit“ eine Frage. Ich werde der Vermittlerin am Donnerstag sagen, dass ich gerne im Januar 3 Tage meine Verwandten besuchen würde.

    Sollte sie ablehnen, so könnte ich theoretisch am Tag vor der eigentlichen Abreise mich von der Arbeitslosigkeit abmelden, und nach der Rückkehr wieder anmelden, richtig? 🙂

    Darf ich dann, in der Zeit wo ich „abgemeldet“ bin, jegliche Vorstellungsgespräche die anstehen einfach absagen?

    Das würde ja im Prinzip heißen, dass mit der Ab,- und Anmeldung das ganze Spiel wieder von vorne anfängt, sehr zum Ärger der Vermittlerin, oder?

    2.) Wenn mein Bemessungsentgelt bei bsp. 5.200 € Brutto im Monat liegt, dann darf ich ja jede Stelle mit weniger als 50K im Jahr wegen „Unzumutbarkeit“ (<80% letztes Brutto) grundlos ablehnen richtig? Kann ich dann erstmal alles mitmachen (Bewerbung, Gespräch, usw.) und dann weiterhin ablehnen, nach dem Motto "Unzumutbar"?

    Ich denke je später ich mit dem Paragrafen ("Unzumutbar") ankomme, umso mehr Zeit gewinne ich.

    Danke und schönen Abend, Philip

    • „richtig?“
      Richtig!
      Du weisst doch wann du verreisen willst, lege mögliche Termine außerhalb der 3 Tage.
      Ich habe solche kurzen Unterbrechnungen noch nicht selbst gemacht, aber ich vermute, dass es danach nahtlos weiterläuft. Also kein Erstgespräch usw.

      Da das Gehalt oft nicht in der Stellenausschreibung steht, bleibt dir ja nicht viel anders übrig als dies im Laufe des Prozesses herauszufinden und dann zu reagieren.

  19. Guten Morgen eSchorsch,

    danke für die schnelle Rückmeldung.

    Eine Sache fällt mir noch ein…

    Wenn die Dame mir einen Vermittlungsvorschlag macht, und die Zeitarbeitsfirma mir 81% vom letzten Bruttogehalt zahlt und mich haben will, dann sind mir die Hände gebunden, oder? Bzw. wie komme ich aus dieser Situation wieder heraus? Habe im Netz gelesen, dass man im Vorstellungsgespräch kein Verhalten an den Tag legen darf, der bewusst zur Absage führt 😉

    Wäre es rechtlich kein Problem wenn ich in dem Fall einen Vertrag unterschreibe, und mich ab Tag 1 einfach krankschreiben lasse bis ins unermessliche? Wird dann trotzdem Lohn gezahlt? Wenn ich dann eine Anstellung kündige, gilt die Sperre von 6 Wochen. Angenommen ich melde mich dann erneut 1 Tag arbeitslos und melde mich dann an Tag 2 wieder ab und gehe zurück ins Ausland…wäre die Sperre Ende des Jahres weg sollte ich nochmal zurückkommen? Heißt, läuft die Sperre während meiner Abwesenheit weiter?

    Danke und viele Grüße!

    • „Wäre es rechtlich kein Problem wenn ich in dem Fall einen Vertrag unterschreibe, und mich ab Tag 1 einfach krankschreiben lasse bis ins unermessliche?“

      Hallo Philip, ich denke, die Antwort ist Dir schon selber klar, oder?
      Ich möchte solchen Ideen hier keinen Raum bieten und möchte Dir daher empfehlen, Deine Fragen bitte in einem anderen Forum zu stellen. Damit das auch funktioniert, werden Deine Kommentare hier zukünftig erst nach einer Überprüfung veröffentlicht (oder auch nicht).

      Gruß, Der Privatier

  20. Hallo @Privatier,

    es tut mir leid, ich wollte hier niemanden verärgern.

    Im Grunde geht es mir um folgendes, es ist recht einfach:

    Im Ausland habe ich eine zufriedenstellende Anstellung, könnte besser sein, was das dortige Leben betrifft, so gibt es wie überall, Vor,- und Nachteile.

    Ich möchte, nach einem Jahr im Ausland, für mich ermitteln wie meine beruflichen Chancen hier währen. Dabei ist mir durchaus bewusst, dass große Unternehmen/Konzerne mir bessere Konditionen anbieten würden als eben kleinere oder Zeitarbeitsfirmen.

    Nur ist es leider so, dass Konzerne mit der Rückmeldung durchaus ein paar Wochen brauchen, während Zeitarbeitsfirmen schneller sind.

    Ich will vermeiden, dass ggf. eine gute Perspektive im Konzern nicht wahrnehmbar ist weil ich über einen Vermittlungsvorschlag der AA zur Arbeit bei der Jürgen KG in Stuttgart verdonnert worden bin…

    Daher ist die Frage, ob ich der Vermittlerin klar machen kann/soll, dass ich gerne eher meine eigenen Bewerbungen wahrnehmen möchte, und nicht die Stellen die sie mir vermittelt…

    Kann man zur Not der Zeitarbeitsfirma durch die Blume zu verstehen geben, dass man weniger Interesse hat, und etwas vielversprechenderes in Aussicht hat?

    Danke und Gruß, Philip

    • Hallo Philip,
      deine Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Krankmeldung am ersten Tag einer neuen Beschäftigung war ja letztlich nur der Auslöser, um die Diskussion hier einmal zu stoppen. Auch alle anderen von dir gestellten Fragen haben ja nur ein Ziel, Zitat: „Was kann ich am besten tun um möglichst „meine Ruhe“ zu haben?“ oder auch die Suche nach einer „Lösung um von jeglicher Verpflichtung (Termine, Bewerbungen, Aufnahme einer Arbeit) befreit zu sein?“

      Solche Fragen sind an sich nicht ungewöhnlich – aber ich möchte sie ganz einfach hier nicht diskutieren. Das sind alles Fragen, die wahrscheinlich oftmals von Arbeitslosen gestellt werden. Aber „Der-Privatier“ ist eben kein Arbeitslosenforum. Und soll es auch nicht werden. Und daher möchte ich noch einmal bitten, diese Art von Fragen bitte woanders (z.B. Erwerbslosenforum) zu stellen. Das wäre auch für dich von Vorteil, denn dort gibt es vermutlich deutlich mehr Teilnehmer die mit derartigen Fragen einschlägige Erfahrungen haben.
      Nachdem du hier mit obigem Kommentar die Möglichkeit hattest, dich abschliessend dazu zu äussern, möchte ich die Diskussion dann damit beenden.

      Gruß, Der Privatier
      P.S.: Noch ein Hinweis: Einmal schreibst du, dass du selbstständig bist, dann wieder heisst es, du hättest eine „zufriedenstellende Anstellung“. Gut – kann man auch beides gleichzeitig haben, mag sein. Aber meinst du, es wäre rechtmäßig, dass man ALG bezieht, wenn man parallel dazu Einkünfte aus Erwerbstätigkeiten hat?
      Ich möchte darauf keine Antwort haben, sondern nur einmal zu nachdenken anregen.

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Der Privatier