Kap. 9.14: Arbeitslosengeld nach einer Zwischenbeschäftigung (2)
Vor wenigen Tagen habe ich hier einen Beitrag veröffentlicht, in dem ich erläutert habe, wie sich temporäre Beschäftigungen (oftmals auch Midi-Jobs) auf das Arbeitslosengeld auswirken, wenn man solche Jobs z.B. während eines Dispojahres oder auch zwischen zwei Phasen von Arbeitslosengeld-Bezug ausübt.
Zusammenfassend könnte man als Fazit aus diesem Beitrag sagen: Wenn man sich an gewisse Regeln hält, hat so eine zwischenzeitliche Beschäftigung keinen Einflusss auf den ursprünglichen Anspruch auf ALG, der ja in der Regel höher sein sollte, als dies bei einer temporären Beschäftigung oder bei einem Midi-Job der Fall sein würde.
Quasi am … Weiter lesen