Kap. 6.5: Die Höhe der Rente
Im letzten Beitrag hatte ich über die Möglichkeit berichtet, die Rente für langjährig Versicherte vorzeitig (nämlich ab 63 Jahren) in Anspruch zu nehmen. Und ich hatte auch schon angedeutet, dass dies nur mit gewissen Abschlägen möglich ist.
Bevor wir uns aber Gedanken über eventuelle Abschläge von der Rente machen, wäre ja erst einmal die Frage zu klären, wie hoch die Rente denn überhaupt ausfallen wird.
Die Höhe der Rente
Wer es ganz genau und korrekt ausrechnen will, muss sich an die Rentenformel (§64 SGB VI) halten. Diese lautet:
Monatliche Rente = Entgeltpunkte * … Weiter lesen