Kap. 9.13: Arbeitsagentur erfindet neue Regeln
Achtung: Dieser Beitrag ist inzwischen veraltet! Am 30.Aug.2018 hat das BSG ein neues Urteil (Aktenzeichen B 11 AL 15/17 R) verkündet, mit dem die bisherige Praxis bei der Bewertung von Freistellungen geändert wird. Mehr dazu im Beitrag über „Arbeitslosengeld nach Freistellung“ .
Auslöser für diesen Beitrag sind ein paar Kommentare, die ursprünglich im Zusammenhang mit dem Dispojahr von Lesern geschrieben wurden, die im Zusammenhang mit Freistellungen zum Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses von zunächst unverständlichen Aussagen ihrer Arbeitsagentur berichtet haben.
Nach gemeinsamer Recherche, zu der Blog-Leser „Robben“ sehr entscheidend beigetragen hat (recht herzlichen … Weiter lesen