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Schlagwort-Archive: Anspruch von 18 Monaten

Kap. 9.3.2.2: Hinweise zum Dispositionsjahr: Vor- und Nachteile

Der Privatier Veröffentlicht am 17.Mrz.2017 von Privatier29.Jan.2020
Dispositionsjahr

Im ersten Ergänzungsbeitrag zum „Dispojahr“ habe ich bereits erläutert, dass ich mich aufgrund der inzwischen unüberschaubaren Vielzahl von Kommentaren zum Dispojahr dazu entschlossen habe, die Kernfragen, die immer wieder gestellt werden, noch einmal herauszugreifen und diese in gesonderten Beiträgen noch einmal darzustellen.

Dazu habe ich in den ersten Hinweisen zum Dispojahr zunächst ein paar Erläuterungen zum Begriff des Dispojahres und der sich daraus ergebenden Konsequenzen gegeben.

Heute möchte ich einmal auf die Motive eingehen, die ein Dispojahr sinnvoll erscheinen lassen und dabei  sowohl auf die Risiken als auch auf die Vorteile hinweisen.

 … Weiter lesen

Veröffentlicht unter Aktuelles,Kap. 9 - Agentur für Arbeit | Verschlagwortet mit 3monatige Sperre,Abfindung,Abfindung versteuern,Agentur für Arbeit,Altersgrenze,Anspruch,Anspruch von 18 Monaten,Anspruch von 24 Monaten,Arbeitslos,Arbeitslosengeld,arbeitsunfähig,Aufhebungsvertrag,Aufhebungsvertrages inkl. Abfindung,Begriff des Dispojahres,Dispositionsjahr,Einzahlung in eine Altersorge,fiktive Einstufung,grundsätzlich steuerfrei,höherer ALG-Anspruch,Kommentare zum Dispojahr,Krankenkausaufenthalt,längere Freistellungen,Motive zur Durchführung eines Dispojahres,Operationen,Progressionsvorbehalt,Reduzierung des Gesamt-Anspruches,Reha-Maßnahmen,Risiken eines Dispojahres,Ruhezeit,Rürup-Strategie,Sperrfrist,Sperrzeit,Steuern,Steuern sparen,Steueroptimierung,Strategien,unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt,Vermeiden von Sperr- und Ruhezeiten,vollständiges Dispojahr,Vor- und Nachteile eines Dispojahres,Vorteile eines Dispojahres | 82 Kommentare

Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr

Der Privatier Veröffentlicht am 10.Jul.2014 von Privatier4.Aug.2020
Dispositionsjahr

Im letzten Beitrag habe ich meine Vorgehensweise des „Anmeldens und Abmeldens“ erläutert, mit der ich verhindert habe, dass ich zusätzlich zu meiner Abfindung auch noch das Arbeitslosengeld bekommen habe.

Heute möchte ich mit dem „Dispositionsjahr“ eine andere Variante vorstellen, auf die hier im Blog schon recht frühzeitig „Mr. Excel“ in einem Kommentar hingewiesen hat. Das Dispositionsjahr. führt zu einem ähnlichen Ergebnis wie meine Strategie, beruht aber auf einer anderen Vorgehensweise und hat daher sowohl Vorteile, vielleicht aber auch Nachteile.

Weil ich mich mit dem Dispositionsjahr nicht so eingehend befasst habe, habe ich im … Weiter lesen

Veröffentlicht unter Kap. 9 - Agentur für Arbeit | Verschlagwortet mit § 142 SGB III,§ 143 SGB III,§137 SGB III,Abfindung,Abfindung versteuern,Agentur für Arbeit,Altersgrenze,Anspruch,Anspruch festlegen,Anspruch verfällt,Anspruch von 18 Monaten,Anspruch von 24 Monaten,Anspruchsvoraussetzungen,Anwartschaftszeit,Arbeitsamt,Arbeitslos,Arbeitslosengeld,Arbeitslosigkeit,Aufhebungsvertrag,Dispositionsjahr,Mr. Excel,Rahmenfrist,Ruhezeit,Sperrfrist,Sperrzeit,Steuern,Steuern sparen,Strategien,Zeitpunkt

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Neue Kommentare

  • Privatier 23.Jan.2021 um 20:53 zu Kap. 9.3.1: Anmelden und wieder abmeldenIch habe noch einmal in den Tiefen des Archivs nachgesehen und bin...
  • eSchorsch 23.Jan.2021 um 20:46 zu Kap. 3: AufhebungsvertragWie sollen wir deine unvollständige Angaben bewerten, schau selbst nach https://der-privatier.com/abfindungsrechner/
  • Matthias Bähr 23.Jan.2021 um 20:06 zu Kap. 3: AufhebungsvertragDanke für die Info. Aber wenn ich meine Steuererklärung nächstes Jahr mache,...
  • Hans-P 23.Jan.2021 um 19:27 zu Kap. 9.3.2.9: Hinweise zum Dispositionsjahr: Verlängerte RahmenfristLieber Privatier, danke für die Hinweise und die schnelle persönliche Antwort. Gut,...
  • eSchorsch 23.Jan.2021 um 18:50 zu Kap. 3: AufhebungsvertragSieht schlecht aus. "Seit dem 01.01.2017 hat der Gesetzgeber reagiert und eine...
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