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Schlagwort-Archive: Anwaltskanzlei Bell&Windirsch

Kap. 9.13: Arbeitsagentur erfindet neue Regeln

Der Privatier Veröffentlicht am 15.Jan.2017 von Privatier20.Jul.2020
Neue Dienstanweisung der Arbeitsagentur

Achtung: Dieser Beitrag ist inzwischen veraltet! Am 30.Aug.2018 hat das BSG ein neues Urteil (Aktenzeichen B 11 AL 15/17 R) verkündet, mit dem die bisherige Praxis bei der Bewertung von Freistellungen geändert wird. Mehr dazu im Beitrag über „Arbeitslosengeld nach Freistellung“ .

Auslöser für diesen Beitrag sind ein paar Kommentare, die ursprünglich im Zusammenhang mit dem Dispojahr von Lesern geschrieben wurden, die im Zusammenhang mit Freistellungen zum Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses von zunächst unverständlichen Aussagen ihrer Arbeitsagentur berichtet haben.

Nach gemeinsamer Recherche, zu der Blog-Leser „Robben“ sehr entscheidend beigetragen hat (recht herzlichen … Weiter lesen

Veröffentlicht unter Aktuelles,Kap. 9 - Agentur für Arbeit | Verschlagwortet mit § 25 Abs. 1 Satz 1,§150 SGB III,150 Tage an anrechenbaren Zeiten,Agentur für Arbeit,ALG Zahlung,andere Versicherungszeiten,Anspruch auf ALG,Anspruch auf Arbeitslosengeld,Anwaltskanzlei Bell&Windirsch,Arbeitslosengeld,Aufhebungsverträge,Bemessungszeitraum,Berechnung von ALG1,Bezug von Krankengeld,Dienstanweisung,Dienstanweisung zum §150 SBG III,Dispojahr,fiktives Einkommen,Freistellung,Freistellung bei voller Gehaltszahlung,Gerichtsprozesse,Höhe des Arbeitslosengeldes,längere Krankheit,Rahmenfrist,Stellungnahme der IG Metall Darmstadt,unwiderrufliche Freistellung,versicherungspflichtige Beschäftigung,wesentlich geringeres Arbeitslosengeld | 208 Kommentare

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