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Schlagwort-Archive: Anwartschaftszeit

Kap. 9.13.2: Arbeitsagentur mit neuen Regeln (Forts.)

Der Privatier Veröffentlicht am 20.Jan.2017 von Privatier26.Jul.2020
Neue Dienstanweisung der Arbeitsagentur

Wichtiger Hinweis: Ein paar Tage nachdem ich diesen Beitrag veröffentlich habe, musste ich feststellen, dass die darin gezogenen Schlussfolgerungen wohl etwas voreilig waren. Bitte beachten Sie unbedingt weitere Erläuterungen in meinen Kommentar. Es folgt der ursprüngliche, unveränderte Beitrag:


Im ersten Teil dieses Beitrages hatte ich ja bereits erläutert, dass die Arbeitsagentur eine Dienstanweisung für die Einschätzung von Freistellungen und Zeiten von Krankengeldbezug geändert hat.

Im Wesentlichen bedeutet diese Änderung, dass solche Zeiten bei der Berechnung der ALG-Höhe nicht mehr berücksichtigt werden.

Ist im „Normal“-Fall vielleicht gar nicht so tragisch, kann aber in speziellen Fällen, bei … Weiter lesen

Veröffentlicht unter Aktuelles,Kap. 9 - Agentur für Arbeit | Verschlagwortet mit §142 SBG III,§7 Abs. 3 SGB IV,Agentur für Arbeit,ALG Zahlung,andere Versicherungszeiten,Anspruch auf ALG,Anspruch auf Arbeitslosengeld,Anwartschaftszeit,Anweisungen für §142 SBG III,Arbeitslosengeld,Aufhebungsvertrag mit Abfindung,Aufhebungsverträge,Berechnung der ALG-Höhe,Berechnung von ALG1,Beschäftigungszeiten,Bezug von Krankengeld,Dienstanweisung,Dienstanweisung zum §142 SBG III,Dispojahr,Einschätzung von Freistellungen,fiktives Einkommen,Freistellung,Freistellung bei voller Gehaltszahlung,Höhe des Arbeitslosengeldes,Krankengeldbezug,längere Krankheit,Rahmenfrist,versicherungspflichtige Beschäftigung,Versicherungspflichtverhältnis | 84 Kommentare

Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr

Der Privatier Veröffentlicht am 10.Jul.2014 von Privatier4.Aug.2020
Dispositionsjahr

Im letzten Beitrag habe ich meine Vorgehensweise des „Anmeldens und Abmeldens“ erläutert, mit der ich verhindert habe, dass ich zusätzlich zu meiner Abfindung auch noch das Arbeitslosengeld bekommen habe.

Heute möchte ich mit dem „Dispositionsjahr“ eine andere Variante vorstellen, auf die hier im Blog schon recht frühzeitig „Mr. Excel“ in einem Kommentar hingewiesen hat. Das Dispositionsjahr. führt zu einem ähnlichen Ergebnis wie meine Strategie, beruht aber auf einer anderen Vorgehensweise und hat daher sowohl Vorteile, vielleicht aber auch Nachteile.

Weil ich mich mit dem Dispositionsjahr nicht so eingehend befasst habe, habe ich im … Weiter lesen

Veröffentlicht unter Kap. 9 - Agentur für Arbeit | Verschlagwortet mit § 142 SGB III,§ 143 SGB III,§137 SGB III,Abfindung,Abfindung versteuern,Agentur für Arbeit,Altersgrenze,Anspruch,Anspruch festlegen,Anspruch verfällt,Anspruch von 18 Monaten,Anspruch von 24 Monaten,Anspruchsvoraussetzungen,Anwartschaftszeit,Arbeitsamt,Arbeitslos,Arbeitslosengeld,Arbeitslosigkeit,Aufhebungsvertrag,Dispositionsjahr,Mr. Excel,Rahmenfrist,Ruhezeit,Sperrfrist,Sperrzeit,Steuern,Steuern sparen,Strategien,Zeitpunkt

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Neue Kommentare

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  • Adolf 28.Feb.2021 um 21:00 zu Kap. 3: AufhebungsvertragHallo zusammen, danke für Eure fachkundige Auskunft das bringt Licht ins Dunkle,...
  • eSchorsch 28.Feb.2021 um 20:37 zu Kap. 9.3.2.12: Hinweise zum Dispositionsjahr: Dispojahr und DisporechtBeim Bemessungsentgelt bleibt das Krankengeld außen vor, bzw. spielt keine (schmälernde) Rolle....
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