Kap. 9.10.3: Arbeitslosengeld – Ruhezeit
In meinen Vorüberlegungen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich ja schon kurz erwähnt, dass eine Ruhezeit (in der die Agentur kein ALG bezahlt) dann „verordnet“ werden kann, wenn eine Abfindung gezahlt worden ist. In der Ruhezeit soll die Abfindung (zumindest ein Teil) zunächst einmal „verbraucht“ werden.
Das ist aber nun nicht wörtlich zu nehmen, in dem Sinne, dass tatsächlich die ganze Abfindung aufgebraucht werden muss, bis man wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Stattdessen gibt es eine gewisse Rechenvorschrift, mit der berechnet werden kann, wie lange die Ruhezeit dauert.
Wie das nun genau funktioniert, will ich … Weiter lesen