Kap. 8.3.2: Krankenversicherung für Erwerbslose, Kapitalisten und Selbstständige
Im letzten Beitrag habe ich erläutert, aus welche Besonderheiten im Zusammenhang mit der Krankenversicherung als Arbeitsloser zu achten ist
Wenn man als angehender Privatier die Phase der Arbeitslosigkeit überwunden hat, so ist man von da an für sämtliche Beiträge, Abgaben, Steuern usw. in voller Höhe selbst verantwortlich.
Und das gilt natürlich auch für die Beiträge zur Krankenversicherung. Für privat Versicherte ergibt sich dadurch nur der Effekt, dass sie zukünftig den vollen Beitrag aus eigener Tasche bezahlen müssen, da es dann weder einen Arbeitgeber noch eine Arbeitsagentur gibt, die hier einen Zuschuss zahlen könnte.
Das ist … Weiter lesen