Kap. 10.2: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Heute möchte ich von einem Steuertrick berichten, der zwar im Zusammenhang mit einer hohen Abfindung und der Fünftelregel eine ganz besondere Wirkung entfaltet, der sich aber auch für (fast) alle anderen durchaus lohnen kann.
Zu verdanken haben wir den Hinweis auf diese Möglichkeit der Steuerersparnis einem aufmerksamen und eifrigen Leser dieses Blogs, der mir dankenswerter Weise diesen Tipp gegeben hat. Vielen Dank dafür!
Die Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Und das steckt dahinter:
Seit Anfang 2010 sind die Beiträge zur privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in voller Höhe bei der Steuer abziehbar.… Weiter lesen