Kap. 9.3.2.11: Hinweise zum Dispositionsjahr: Fristen für über 58-jährige
Im letzten Beitrag über Hinweise zum Dispojahr habe ich empfohlen, die Dauer des Dispojahres auf ein Jahr und einen Tag (mindestens) zu verlängern.
Der Grund dafür ist, dass dadurch sichergestellt ist, dass das Ereignis, welches eine Sperrzeit für die Aufgabe des Arbeitsplatzes begründet, dann auf jeden Fall „mehr als ein Jahr“ zurückliegt.
Für alle, die jünger sind als 58 Jahre, stellt das ohnehin kein Problem dar, da diese Gruppe bis zu 6 Monate Spielraum hat, um sich nach einem Dispojahr arbeitslos zu melden.
Das Problem
Für alle, die älter als 58 Jahre … Weiter lesen