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Schlagwort-Archive: Verlängerung der Rahmenfrist

Kap. 9.3.2.11: Hinweise zum Dispositionsjahr: Fristen für über 58-jährige

Der Privatier Veröffentlicht am 14.Aug.2020 von Privatier13.Sep.2020
Dispositionsjahr

Im letzten Beitrag über Hinweise zum Dispojahr habe ich empfohlen, die Dauer des Dispojahres auf ein Jahr und einen Tag (mindestens) zu verlängern.

Der Grund dafür ist, dass dadurch sichergestellt ist, dass das Ereignis, welches eine Sperrzeit für die Aufgabe des Arbeitsplatzes begründet, dann auf jeden Fall „mehr als ein Jahr“ zurückliegt.

Für alle, die jünger sind als 58 Jahre, stellt das ohnehin kein Problem dar, da diese Gruppe bis zu 6 Monate Spielraum hat, um sich nach einem Dispojahr arbeitslos zu melden.

 

 

Das Problem

Für alle, die älter als 58 Jahre … Weiter lesen

Veröffentlicht unter Aktuelles,Kap. 6 - Gesetzliche Renten,Kap. 9 - Agentur für Arbeit | Verschlagwortet mit §147 SGB III,§339 SGB III,älter als 58 Jahre,Anspruch auf 24 Monate ALG,Auf fünf Jahre erweiterte Rahmenfrist,Dienstanweisungen für die Agenturen,Dispojahr,Ein Jahr und einen Tag.,Einen Tag länger,Fachlichen Weisung zum §147 SGB III,Geänderte Empfehlung,Hinweise zum Dispositionsjahr,jünger als 58 Jahre,Kap. 9.3.2.11: Hinweise zum Dispositionsjahr: Fristen für über 58-jährige,Rahmenfrist,Rahmenfrist für über 58-jährige,verlängerte Rahmenfrist,Verlängerung der Rahmenfrist,Vermeidung einer Sperrzeit,Verminderung des Anspruches,Zeitfenster von 6 Monaten | 249 Kommentare

Kap. 9.3.2.10: Hinweise zum Dispositionsjahr: Einen Tag länger

Der Privatier Veröffentlicht am 4.Aug.2020 von Privatier15.Okt.2020
Dispositionsjahr

Inzwischen sind ca. 7 Jahre vergangen, seitdem ich hier auf Anregung und mit Unterstützung von Mr.Excel den ersten Beitrag über das Dispojahr veröffentlicht habe.

Seitdem haben zahlreiche Leser dieses Konzept erfolgreich umgesetzt und teilweise hier auch darüber berichtet. Soweit ich es in Erinnerung habe, gab es bisher keinen einzigen Hinweis darauf, dass die beschriebenen Vorgehensweisen nicht funktioniert hätten.

Dennoch gilt es immer wachsam zu bleiben und mögliche Änderungen der Rechtslage im Blick zu haben. Solche Änderungen können sich „von ganz oben“, nämlich durch eine Gesetzesänderung ergeben, aber auch durch eine Präzisierung von Streitfällen durch das … Weiter lesen

Veröffentlicht unter Aktuelles,Kap. 6 - Gesetzliche Renten,Kap. 9 - Agentur für Arbeit | Verschlagwortet mit §148 Abs.2 S.2 SGB III,älter als 58 Jahre,Änderungen der Rechtslage,Aufhebungsvertrag,Beginn der Beschäftigungslosigkeit,Dauer eines Dispojahres,Dienstanweisungen für die Agenturen,Dispojahr,Ein Jahr und einen Tag.,Einen Tag länger,Geänderte Empfehlung,Hinweise zum Dispositionsjahr,jünger als 58 Jahre,verlängerte Rahmenfrist,Verlängerung der Rahmenfrist,Vermeidung einer Sperrzeit,Verminderung des Anspruches,Zeitfenster von 6 Monaten | 163 Kommentare

Wichtige Gesetzesänderungen seit Anfang 2020

Der Privatier Veröffentlicht am 11.Feb.2020 von Privatier11.Feb.2020
Gesetzesänderung

Ich möchte mit dem heutigen Beitrag noch einmal auf einige wichtige Gesetzesänderungen hinweisen, die seit Anfang des Jahres 2020 in Kraft sind.

Auf die anstehenden Änderungen wurde zwar in vergangenen Beiträgen (in 2019) bereits hingewiesen, aber nun sind die Gesetze seit 1.Januar in Kraft und einige der neuen Regelungen wirken sich schon sehr deutlich auf die hier im Blog behandelten Themen aus, so dass es sicher ganz hilfreich ist, auf die Änderungen noch einmal hinzuweisen.

Drei Gesetze halte ich dabei für so wichtig, dass ich sie hier noch einmal kurz erwähnen möchte:

  • Die Verlängerung der
… Weiter lesen
Veröffentlicht unter Aktuelles,Allgemein,Crowdinvesting,Kap. 8 - Krankenversicherung,Kap. 9 - Agentur für Arbeit | Verschlagwortet mit 3-fachen Jahresbeitrag,Anspruch auf Arbeitslosengeld,Crowdinvesting,Eingeschränkte Verlust-Verrechnung,Endgültige Verluste aus Kapitalanlagen,Gesetz,Gesetzesänderungen,Hinweise zum Dispositionsjahr,Optionshandel,Steuern,Steuern sparen,Termingeschäften,Verlängerung der Rahmenfrist,Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen | 15 Kommentare

Kap. 9.3.2.9: Hinweise zum Dispositionsjahr: Verlängerte Rahmenfrist

Der Privatier Veröffentlicht am 17.Apr.2019 von Privatier14.Aug.2020
Dispositionsjahr

In zwei vorangehenden Beiträgen habe ich bereits erklärt, dass sich zu Beginn des Jahres 2020 die sog. Rahmenfrist zur Prüfung eines Anspruches auf Arbeitslosengeld ändern wird.

Wer die Details dazu noch einmal nachlesen will, kann dies in den Beiträgen „Alles im Rahmen“ und „Verlängerung der Rahmenfrist“ finden.

Heute möchte ich einmal darstellen, welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung auf die bisherigen Aussagen und Vorgehensweisen bei der Durchführung eines Dispojahres hat.

Übrigens: Wer sich sämtliche Hinweise zum Dispojahr noch einmal ansehen möchte, kann hier beim Beginn der Serie starten.

 

 

Verlängerte Rahmenfrist

Noch … Weiter lesen

Veröffentlicht unter Aktuelles,Kap. 6 - Gesetzliche Renten,Kap. 9 - Agentur für Arbeit | Verschlagwortet mit 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung,5 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit,ALG-Anspruch,Anspruchsdauer von 24 Monaten ALG1,Dauer des ALG1-Anspruches,deutliche Verbesserung,Dispojahr,Dispositionsjahr,Hinweise zum Dispojahr,Rahmenfrist wird ab 1.1.2020 auf 30 Monate erweitert,Sperr- und Ruhezeiten nicht mehr überprüft,Verlängerung der Rahmenfrist,Vorsicht Falle,Zeitfenster von 6 Monaten | 190 Kommentare

Arbeitslosengeld: Verlängerung der Rahmenfrist

Der Privatier Veröffentlicht am 25.Mrz.2019 von Privatier30.Jul.2020
Alles im Rahmen

Arbeitslosengeld: Verlängerung der Rahmenfrist.

Im letzten Beitrag „Alles im Rahmen“ habe ich erläutert, was es mit Begriffen wie Rahmenfrist, Bemessungsrahmen und anderen Bezeichnungen so auf sich hat.

Ich habe diese Begriffe hier aus zwei Gründen erläutert: Einmal, weil sie für das Verständnis der Berechnungsschritte für das Arbeitslosengeld erforderlich sind. Zum anderen aber auch, weil sich bei der Rahmenfrist demnächst etwas ändern wird!

Und genau darum soll es heute gehen: Die Rahmenfrist wird verlängert!

 

 

Rahmenfrist: Aktuelle und zukünftige Regelung

Noch einmal kurz zur Erinnerung: Die Rahmenfrist entscheidet darüber, ob jemand überhaupt Anspruch … Weiter lesen

Veröffentlicht unter Kap. 9 - Agentur für Arbeit | Verschlagwortet mit 1.Jan. 2020,Agentur für Arbeit,Anwartschaftszeit und Rahmenfrist,Arbeitslosengeld,Berechnungsschritte für das Arbeitslosengeld,die Rahmenfrist beträgt zukünftig 30 Monate,Die Rahmenfrist wird verlängert,Dispojahr,Gesetzesänderung,Inkrafttreten des Gesetzes,Qualifizierungschancengesetz,Rahmenfrist,Übergangsregelung,Verlängerung der Rahmenfrist,Versicherungspflichtverhältnis,Zugang zum Arbeitslosengeld | 70 Kommentare

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  • Heike-K 22.Jan.2021 um 09:00 zu Kap. 9.3.2.11: Hinweise zum Dispositionsjahr: Fristen für über 58-jährigeHallo Privatier, danke für die schnelle Antwort. Zu Punkt 1. ergibt sich...
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