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Weihnachtliche Ruhe 2022 — 20 Kommentare

  1. Hallo Privatier, ich wünsche dir und deinen Lieben eine geruhsame Weihnachtszeit 2022 und ein finanziell erfolgreiches 2023. Vielen Dank für deine unermüdlichen Beiträge.

  2. Hallo,

    auch von mir alles Gute! Und vielen Dank für die tolle Seite! Ich bin jetzt seit 4 Jahren Privatier und konnte alles, was ich hier gelesen habe, so auch umsetzen.

    Nochmals vielen Dank!

  3. Hallo,

    wünsche ebenfalls frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
    Danke für die tollen Beiträge und dein Buch. Hat mir bis jetzt bei meinen Entscheidungen viel geholfen.

    Gruß auch an die andere Forenmitgliedern, die immer schnelle und kompetente Antworten liefern.

  4. Lieber Privatier,
    die Pause hast du dir verdient.
    Vielen Dank für die tolle Seite und die Informationen, die darauf zu finden sind!
    Gruß
    RS

  5. Hallo Privatier, vielen Dank für die tollen Beiträge hier – und vor allem für das Buch „Per Abfindung in den Ruhestand“! Das Buch erschien eine Woche, nachdem mein Arbeitgeber mir einen Aufhebungsvertrag angeboten hatte. Ich konnte den Arbeitsausstieg so gestalten, dass er genau 2 Jahre vor den Rentenbeginn mit 23 (s.u.) Monaten Arbeitslosigkeit begann. Mit der Fünftelregelung und einigen weiteren Optimierungen habe ich untem Strich mehr netto und eine höhere Rente als ich es mit Arbeit hätte erreichen können. Die Optimierungen: Mit der Abfindung habe ich nicht nur 1 Jahr Rente eingezahlt, sondern auch renoviert. Die Handwerkerrechunungen addierten sich leicht bis zur Obergrenze (also 1.200€ Steuersenkung), aber Gartenarbeiten ließen sich zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen anbringen. Und dann war da noch die Sache mit dem sonst schädlichen „Einkommen“ aus der Photovoltaik. Diese ist jetzt anerkannt nicht mehr gewinnorientiert und fällt ganz aus der Einkommensteuer heraus. Erfolg: Ein vierstelliger Betrag, der eingespart werden konnte, weil der Hebel mit dem Faktor 5 so stark ist. Nun fehlt nur noch der Teilerlass der Kirchensteuer. – Dann ist mein Glück perfekt. Zum Schluss: Auf 1 Monat Arbeitslosigkeit habe ich verzichtet, um den Steuersatz für die etwas niedriger halten zu können. Das hatte den netten Nebeneffekt, dass ich die 300€ für die Rentner ab 1.12.2022 auch noch mitnehmen konnte. Yeah!
    Ich wünsche allen ein ähnlich schönes Weihnachtsfest, wie ich es jetzt mit meiner Familie feiern kann. Und dann ein tolles 2023 für alle!

    • Nachtrag: Das Landeskirchenamt hat eine Rückerstattung von 50% der Kirchensteuer beim Finanzamt angewiesen. Also: Es hat wirklich alles geklappt! Danke, Privatier!

      • Hallo Kaos,
        klasse, dass alles so gut geklappt hat. Ich habe das im Netz verfügbare Antragsformular zur Erstattung der gezahlten Kirchensteuer schon in meinem Ordner. Meine Frage ist, wann kann man diesen Antrag stellen und wie lange hat die Bearbeitung gedauert ? Nachdem man im Januar die Abfindung erhalten hat , und die KIST abgezogen wurde, oder erst nach dem Steuerbescheid des Folgejahres ? Danke für eine kurze Info !

        • Ja, der Steuerbescheid des Abfindungsjahrs ist notwendig. Da steht die gezahlte Einkommenssteuer drin, wovon dann 8% bzw. 9% von der tariflichen Einkommenssteuer zugrunde gelegt wurden, um 50% zu erstatten. Die Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Dienstleistungen aber auch die pol. Parteibeiträge haben dann zwar die Steuer gesenkt – aber nicht diese Bemessungsgrundlage. Irgendwie lustig!

  6. Lieber Stadler
    Besinnliches Fest und ein wenig mehr widerfinden von Normalität ,
    wünsche ich mir für Dich ( Gaaaaaannzz Dollllle ) .
    Bleib Gesund , und mir auch im neuen Jahr 2023 erhalten .
    ( Virtuelle Umarmung zum Fest )

    Den Lesern und Kommentarschreibern
    Frohe Weihnachten und ein glückliches 2023 +
    viel Gesundheit dabei

    LG Waldorf

    ( PS , bin vermutlich mal umme 3 Mon. ohne Internet )

  7. Ich wünsche allen Lesern dieses Blogs ein gutes und erfolgreiches neues Jahr und sende mich mit folgender Frage an Euch:
    Meine Rentenauskunft zum Ausgleich einer RM stammt aus 12.2021. Nun habe ich aber erst in 12.2022 einen größeren Betrag eingezahlt, da ich diesen auch im VAZ 22 benötige. In der Auskunft steht , dass die Werte nur bis Ende 2022 ( 3Monatsregel) Gültigkeit haben. Kann ich somit davon ausgehen, dass für meine Zahlung in 12.2022 auch der günstigere Umrechnungsfaktor durch das niedrigere Durchschnittsentgelt 2022 gilt ? Bei einer vorherigen telefonischen Kontaktaufnahme mit der DRV sagte man mir ich brauche keinen neuen Antrag stellen ? Danke für eine Info hierzu.

    • Ja, alles o.k., Du erhälst aber auch noch eine Zahlungsbestätigung der DRV, aus der die Umrechnung auf Rentenpunkte hervorgeht.

      Grüsse
      ratatosk

  8. Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Das ist beruhigend zu wissen..
    Noch eine Zusatzfrage: wenn ich nun bis Ende 03.2023 eine weitere Einzahlung für den steuerlichen VAZ 2023 vornehme, wird dann rententechnisch auch noch der günstige Umrechnungsfaktor aus 2022 berücksichtigt, oder der höhere Faktor (Durchschnittsverdienst) aus 2023 ? Dank und Gruß eschend

    • Nein, warum sollte bei „RM“-Zahlungen (ausserhalb der, bei Dir bereits abgelaufenen, 3-Monatsfrist nach Erteilung der „Auskunft“) mit dem Wert des vergangenen Jahres (2022) gerechnet werden?
      Schließlich sollen diese Zahlungen dann ja auch im VAJ 2023 steuerlich berücksichtigt werden?
      Es gibt zwar die Möglichkeit, FREIWILLIGE Rentenbeiträge bis 03/des Folgejahres NACHTRÄGLICH für jeden Monat des abgelaufenen Jahres zu entrichten (jeweils bis zum Höchstbetrag), aber nur soweit Monate nicht bereits durch andere Rentenbeiträge (woher auch immer) „belegt“ sind.
      Dabei fliesst der Betrag dann im Jahr der Zahlung „ab“, wird auch in diesem Jahr steuerlich berücksichtigt, „umgerechnet“ wird dann aber mit dem Faktor des vergangenen Jahres, für das die Beiträge entrichtet wurden.
      Das hat aber nichts mit den Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung zu tun.

      Vielleicht als Einstieg:
      https://der-privatier.com/kap-6-8-2-ausgleichszahlungen-fuer-renten-abschlaege/

      Grüsse
      ratatosk

  9. Moin Eschend,

    Da die Auskunft aus 12/2021 stammt und die Ersteinzahlung 12/2022 erfolgte, wird für die Einzahlung 03/2023 leider der höhere Faktor aus 2023 verwendet. Für die Anwendung … Wertstellung -8 Tage ist es nach mM nun zu spät.

    Gruß
    Lars

    • @Esched,

      es gibt evtl. noch eine Chance dass bei dir die -8 Tgae zur Anweundg kommt.Es gibt nämlich Banken welche eine Überweisung in Echtzeit anbieten. Die Postbank beispielsweise bietet diesen Dienst bis zu einem Überweisungsbetrag von € 100.000. Voraussetzung ist natürlich dass die DRV solche Echtzeitzahnlungen annimmmt. Die DRV hat einige Kontovervindungen, ich würde eine nehmen, welche evti. zu meiner Hausbank am besten passt.

      https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Bankverbindung/Bankverbindung.html

      VG

      • Vielen Dank für die Info. Das ist mir heute allerdings alles etwas zu kurzfristig. In meiner Konstellation wird es auch noch im Laufe des Jahres interessant bleiben, zumal wir uns überlegt haben , für dieses Jahr den Ausgleich für meine Frau zu zahlen.
        Aber trotzdem nochmal danke für eure superschnelle Unterstützung

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