Aktuell gibt es zu den Themen, die hier im Blog behandelt werden, zwei Bücher von Peter Ranning, die auf unterschiedliche Art und Weise Antworten geben und Strategien erläutern.

1. „Per Abfindung in den Ruhestand“

Ganz aktuell (Jan. 2020) ist das Sachbuch mit dem Titel „Per Abfindung in den Ruhestand“ erschienen.  Hier geht es um die Kernfrage, wie es zu schaffen ist, nach dem Verlust des Arbeitsplatzes mit einer Abfindung einen Weg in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen.

Peter Ranning: Per Abfindung in den Ruhestand

Peter Ranning: Per Abfindung in den Ruhestand

Angefangen von Fragen zur Kündigung, über Abfindung, Steuern, Arbeitslosigkeit, Kranken- und Rentenversicherung bis hin zu einer  persönlichen Finanzplanung. Zu jedem Thema werden sowohl die Grundlagen erläutert, als auch sehr effektive Gestaltungsmöglichkeiten erläutert, von denen einige das Potenzial zur Einsparung von  fünfstelligen Euro-Beträgen haben.

Alle Vorschläge natürlich vollkommen legal, mit entsprechenden Gesetzestexten untermauert und anhand konkreter Beispiele vorgerechnet.

Nicht enthalten in diesem Buch sind sämtliche Themen zu Kapitalanlagen, weder Börse, noch Aktien, Anleihen oder Optionen sind hier zu finden. Auch die persönliche Geschichte und Erlebnisse des Autors bleiben hier unerwähnt.

Weitere Details zum Buch auf der Seite „Per Abfindung in den Ruhestand“ oder hier direkt zur Bestellung beim Verlag Tredition: (Hardcover | PaperBack | E-Book ).  ca. 368 Seiten, Preise: 34,90€ | 25,90€ | 14,90€

 

2. „Gedanken eines Privatiers“

Die „Gedanken eines Privatiers“ sind in den Jahren 2013/2014 erschienen und stellen eine Mischung aus Sachbuch und persönlicher Biografie des Autors dar. Achtung: Nur noch Restbestände erhältlich!

Peter Ranning: Gedanken eines Privatiers

Peter Ranning: Gedanken eines Privatiers

Die Erzählung aus der Ich-Perspektive macht es den Lesern leicht, die fachlichen Informationen in einer teils amüsant und spannend empfundenen Entwicklung aufzunehmen und auf die eigene Situation zu übertragen.

Aufgrund des Erscheinungsdatums (2013) ist der Leser allerdings etwas gefordert, die verwendeten Zahlen und Beispiele auf heutige Verhältnisse anzupassen.

Neben den Fragen zu Abfindungen, Steuern, Versicherungen gibt der Autor auch Einblicke ist seine persönlichen Börsenaktivitäten.

Weitere Details zum Buch auf der Seite „Gedanken eines Privatiers“ oder hier direkt zur Bestellung beim Verlag Tredition: (Hardcover | PaperBack | E-Book ).  ca. 208 Seiten, Preise: 24,90€ | 17,80€ | 12,80€


 

 


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Kommentare

Über Bücher zum Blog — 13 Kommentare

  1. Kaufen oder nicht?

    Hallo Privatier,

    ich bin 57 Jahre, seit 1 Jahr Privatier und habe ohne Abfindung das Arbeitsleben beendet.

    Seitdem ich diesen Block – und dafür meine Hochachtung – entdeckt habe, habe ich alle Beiträge und seit Anfang 2020 auch alle Kommentare gelesen.

    Nun die Gewissensfrage: Lohnt es sich für mich noch eines Ihrer Bücher (und wenn ja; welches) zu kaufen? Vor Allem bei Ihrem 2. Sehe ich vom Titel her keine Erkenntnisse für mich.
    Oder mache ich einen Denkfehler?

    Gruß

    Bruno

    • „Oder mache ich einen Denkfehler?“
      Ja.
      Die Frage sollte nicht lauten, ob es sich für Dich lohnt.
      Sondern ob Du dem Privatier ein kleines Dankeschön zukommen lassen möchtest.

      Der Privatier hat schon in einem Kommentar sinngemäß geschrieben, dass im Buch nichts großartig anderes geschrieben ist wie im Blog. Kann aber sein, dass sich das noch auf das erste Buch bezogen hat.
      Allerdings muß man sich auf der Webseite durch viele Kapitel (teilweise mit vielen Verweisen auf neuere Infos) durchwühlen und am besten auch alle Kommentare sichten. Das ist, insbesondere unter Zeitaspekten, viel aufwändiger als sowas in einem Buch mit Inhaltsverzeichnis nachzuschlagen.

      Einen Volltreffer landest Du, wenn das Buch als Geschenk an einen geeignetten Aspiranten im Bekanntenkreis geht 😉

  2. Ja, OK. Ich finde ja auch, dass solch eine super Seite belohnt werden sollte.

    Wenn jedoch das neue Buch hauptsächlich auf die Abfindung konzentriert ist, würde ich lieber das erste Buch kaufen.

    Wenn nicht, sehe ich das neuere als meine erste Kaufentscheidung.

    • Hoi, sind beide kaufenswert, es reicht ein Hinweis, ein Denkanstoß, ein bislang unbekannter Weg damit sich die Lektüre teils hundertfach rechnet. MbG joerg

    • Hallo Bruno,

      ich habe ja oben versucht, die Unterschiede der beiden Bücher herauszustellen. Und welche Themen in den beiden Büchern behandelt werden, kann man auf den jeweiligen Detail-Beschreiungen nachlesen.

      Inhaltlich sind viele hier im Blog mit Kapitelnummern versehenen Beiträge 1:1 im Buch „Gedanken eines Privatiers“ wiederzufinden. Da bringt das Buch also nur den Vorteil, alle Informationen kompakt zusammen zu haben und dies auch offline lesen zu können.

      Im Buch „Per Abfindung in den Ruhestand“ sind einige Themen (z.B. Kapitalanlagen, Börse, etc.) nicht enthalten, dafür sind die anderen Themen ausführlicher dargestellt. Und mit aktuellen (2020) Gesetzen und Zahlen versehen.

      Im Übrigen sehe ich es so, wie Joerg schon geschrieben hat: Oftmals reicht schon ein kleiner Denkanstoß, dass sich so ein Buch auszahlt. Und das nicht nur hundertfach, sondern durchaus auch tausendfach! Fünfstellige Ersparnisse durch optimale Gestaltungen sind keine Seltenheit.

      Gruß, Der Privatier

  3. Ich würde gern die Gedanken eines Privatiers als eBook lesen (vorzugsweise im epub Format aber Amazon Format würde auch gehen) Es ist leider nirgends verfügbar.
    Ich bin Unternehmer und muss entscheiden, wann ich aufhöre und was danach kommt.

    • „Die Gedanken eines Privatiers“ habe ich schon vor ein paar Jahren aus dem Handel genommen, weil das darin dargestellte Zahlenwerk (und teilweise auch einige Gesetze) nicht mehr aktuell sind.

      Stattdessen könnte ich „Per Abfindung in den Ruhestand“ empfehlen. Hier ist das Zahlenwerk immer noch einigermassen aktuell und müsste nur im Detail mit Hilfe der hier unter „Empfehlungen“ verfügbaren Tabelle etwas angepasst werden.

      Allerdings möchte ich dazu anmerken, dass es sowohl im Buch als auch hier auf der Internetseite keine Überlegungen gibt, die sich mit speziellen Fragestellungen von Selbstständigen befassen. Sicher gibt es einige allgemein gültigen Themen wie z.B. gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung oder auch allgemeine Steuerfragen, aber der Schwerpunkt liegt schon ganz klar auf dem Beenden einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

      Gruß, Der Privatier

  4. Hallo liebe Community,
    hallo Uwe,
    hallo Peter,

    Da ich 2023 durch einen Aufhebungsvertrag nach über 28 Jahren Betriebszugehörigkeit betriebsbedingt gekündigt würde habe ich mich hier eingelesen. Trotzdem allen Berichten und Kpommentare bin ich mir nicht sicher, ob alles so funktioniert wie ich es geplant habe.

    Nachfolgende Eckdaten:
    2023 Kündigung per Aufhebungsvertrag mit Abfindung.
    Keine Sperrzeiten ALG1, da die Kündigungsfrist eingehalten wird und es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.

    Austritt ist der 31.12.2024. (Alter 58 Jahre)
    Mind. 3 Monate vor Austritt bei Agentur für Arbeit melden und gleich nach Erhalt des Bescheides wieder abmelden (Rahmenfrist 4 Jahre), da ich mich 2025 bis einschließlich 2027 selbst finanziere. Dabei habe ich wohl den Höchstsatz der PV und KK zu erwarten. Ist aber einkalkuliert.

    In 2025 wird die Fälligkeit der Abfindung gezahlt. In 2025 zahle ich auch die Ausgleichzahlungen in die DRV ein, um abschlagsfrei in die Frührente gehen zu können. (Langjährig Versicherte – 41 Jahre). Hier habe habe ich den Steuervorteil, da die Sonderausgaben für die DRV steuerfrei sein werden und ich in dem Jahr kein Einkommen habe. Sonderausgaben: Vorauszahlung der Krankenversicherung und Einzahlung Rentenausgleichspunkte (hier DRV Gesetzl. Rente)

    Ab 01.01.2028 melde ich mich wieder bei der Agentur für Arbeit (Nutzung der Rahmenfrist 4 Jahre).
    2028 ALG1 (61 Jahre)
    2029 ALG1 (62 Jahre)
    2030 Frührente (63 Jahre)

    Sorgen macht mir besonders noch die Agentur für Arbeit, die mich ja Sanktionieren und mit Sperren belegen kann, wenn ich mich Versicherungswidrig verhalte würde. Aber auch wenn ich Sperren bekommen würde, könnte ich es auch mit 12 Monaten anstatt 24 Monate Ansprüche durch Eigenfinanzierung schaffen.

    Meine Frage.
    Habe ich bei dem geplanten Verlauf irgendetwas nicht berücksichtigt oder vergessen?
    Abgesehen von nicht vorhersehbaren Gesetzesänderungen – woran muss ich noch denken oder habe ich irgendetwas noch zu befürchten?

    Gruß
    Thomas

    • Moin Thomas_T,

      zur Vermeidung einer AfA Sperrzeit (Stichwort hier: „WICHTIGER GRUND“) im nachfolgender Link den Punkt:

      159.1.2.1.1 Wichtiger Grund bei Eigenlösung des Beschäftigungsverhältnisses und gleichzeitig drohender Arbeitgeberkündigung

      ab S.16 u ff. nachlesen.

      https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba034410.pdf

      „Mind. 3 Monate vor Austritt bei Agentur für Arbeit melden und gleich nach Erhalt des Bescheides wieder abmelden …“

      AL-Meldung + ALG-Antrag mit „WIRKUNG“ ZUM 01.01.2025 stellen.

      Wenn das AV zum 31.12.2024 endet, wäre ein Dispositionsjahr auch möglich/vorteilhaft.

      Rentenausgleichszahlungen i.S. §187a SGB VI
      Wenn die Abfindung Anfang 2025 kommt, dann den Antrag zur Feststellung der DRV-Ausgleichszahlung i.S. §187a SGB VI (Formular V0210) Mitte/Ende 12/2024 stellen (hier empfehle ich immer ein DRV-Beratungsgespräch anzustreben)

      Hintergrund:
      Wenn die Einzahlung innerhalb einer 3-Monatsfrist erfolgt, kannst Du Dir noch die vorteilhaften Werte aus 2024 sichern.

      Vorauszahlung KK-Beiträge.
      10 Tage-Regel beachten, d.h. die Einzahlung muss vor dem 22.12.2025 erfolgen.

      Gruß
      Lars

      • Hallo Lars,

        danke für die fixe Antwort und die wertvollen Tipps!
        Formular V0210 Mitte/Ende 12/2024 stell ich dann.
        Ein DRV-Beratungsgespräch zu nehmen hatte ich auch vor.

        Einzahlung innerhalb einer 3-Monatsfrist vorteilhaften Werte aus 2024 sichern. Du meinst die Renten-. bzw. Endgeldpunktsätze. Verstehe!

        Danke noch einmal für die schnelle Antwort und die wertvollen Tipps!

        Viele Grüße
        Thomes

  5. Hallo,
    das Buch „Per Abfindung in den Ruhestand“ ist aus dem Jahr 2020. Kann es sein, dass dann bestimmte Themen aufgrund von Gesetzesänderungen o. ä. nicht mehr aktuell sind?

    • Die grundsätzlichen Aussagen, Gestaltungsideen und Optimierungsvorschläge, die im Buch zu den einzelnen Themen erläutert werden, haben sich nicht verändert. Was sich allerdings jedes Jahr ändert, ist das ganze Zahlenwerk, mit dem einzelne Beispiele vorgerechnet werden. Die dabei zugrunde liegenden Bemessungsgrenzen, Beitragssätze, Minimal- und Maximalgrenzen, sowie die Steuertarife usw. werden in der Regel jährlich angepasst. Die jeweils aktuellen Werte sind hier auf der Internetseite zu finden: https://der-privatier.com/empfehlungen-2/aktuelle-grenzwerte-fuer-steuern-und-sozialversicherungen/
      Steuerberechnungen auf Basis des aktuellen Tarifs können mit dem Abfindungsrechner durchgeführt werden: https://der-privatier.com/abfindungsrechner/

      Es gibt allerdings auch einige Gesetzesänderungen, die inzwischen in Kraft getreten sind bzw. im nächsten Jahr in Kraft treten werden. Die gravierendste Änderung dürfte wohl die Fünftelregel betreffen, die ab 2025 nicht mehr vom Arbeitgeber angewandt werden kann, sondern nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

      Aufgrund dieser inzwischen eingetretenen Änderungen ist eine Neuauflage des Buches „Per Abfindung in den Ruhestand“ aktuell bereits in Arbeit. Ein konkreter Termin für eine Veröffentlichung kann aber derzeit noch nicht angegeben werden.

      Gruß, Der Privatier

      • Hallo Privatier,
        danke für die schnelle Rückinfo. Dann werde ich mal mein eben bestelltes Ebook lesen.

        Gruß, ogee

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