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Kap. 6.3: Die Altersrente — 75 Kommentare

  1. Bin 1959 geboren,und bin 40% behindert (das heist gleichgestellt mit 50%,und habe mit 60.J 45.Beitragsjahre,wann kann oder darf ich in Rente gehen

    mfG. F.Sauer

    • Zu „Rente mit Behinderung“ möchte ich mich eigentlich gar nicht äussern, da ich mich selber damit nicht befasst habe.

      Darum zunächst einmal etwas zu den 45 Beitragsjahren: Nach aktuellem Recht gibt es die Rente für besonders langjährig Versicherte. Diese gibt es ab 65 Jahren ohne Abschlag. Laut Koalitionsvertrag soll dies evtl. auf 63 Jahren vorverlegt werden. Noch ist das aber kein Gesetz und keiner weiss, was da noch kommen mag. Also – laut aktueller Rechtslage mit 65 Jahren ohne Abschlag.

      Zu der Frage nach Rente bei Behinderung könnte ich einen Link der DRV zur „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ empfehlen. Ich finde, dort sind die Fragen zur Rente ganz gut erklärt.

      Und wenn ich es richtig verstanden habe, müsste es die Rente bei mind. 50% Behinderung für den Jahrgang 59 ab einem Alter von 64 Jahren + 2 Monaten (ohne Abschlag) geben. Mit Abschlägen entsprechend drei Jahre früher, also 61+2.
      Aber besser selber noch einmal in Ruhe nachlesen. Wie gesagt – mit „Altersrente mit Behinderung“ kenne ich mich nicht wirklich aus.

      Was aber immer noch mehr Sicherheit gibt, ist auf jeden Fall ein Gang zum Rentenberater. Gibt es in fast allen (größeren) Städten.

      Gruß, Der Privatier

  2. Guten Morgen Deutschland ! Seit Sept. 1966 arbeite ich und würde gerne die Rente mit 63 erleben . Denn UNSERE Generation hat DEUTSCHLAND MIT zum Ruhm verschafft. Wo ist das Problem ? Die Politiker haben DIÄTEN und bei UNS wird wegwn ein PAAR Euro so ein Theater gemacht ( gegenüber der DIÄTEN ) .Hiermit fordere ich Frau NAHLES auf nun endlich dieses Kapitel in den Bundestag zur 1. und 2. und 3. Lesung zu bringen und Herr Gauck es unterschreibt – somit ist es dann GESETZ ! Mit freundlichen Grüßen Frau Auer

    • Ihre Rente sei Ihnen gegönnt! Und ich habe auch keine Zweifel, dass die geplanten Änderungen für die abschlagsfreie Rente (und die haben Sie sicher gemeint) so kommen werden, wie von der Regierung geplant.
      Und wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sicher bald Ihre Rente beantragen. Mehr zu den geplanten Änderungen finden Sie in meinem Beitrag über „Die Abschlagfreie Rente mit 63“.

      Gruß, Der Privatier

  3. Ich bin eine Frau die im Oktober 1963 geboren wurde und habe ab 01.09.1981 ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt
    Weiterhin habe ich 60 Prozent Schwerbehinderung. Meine Frage: Wann kann ich frühestens in Rente gehen und wann kann ich ohne Abzuege in Rente gehen. Besten Dank schon einmal für ihre Antwort
    Liebe Grüsse Simone Berthold

    • Beim Thema „Rente mit Behinderung“ kenne ich mich nicht so gut aus, da ich selber nicht betroffen bin und mich daher nicht allzu intensiv damit befasst habe.

      Zu der Frage nach Rente bei Behinderung könnte ich einen Link der DRV zur „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ empfehlen. Ich finde, dort sind die Fragen zur Rente ganz gut erklärt.

      Und wenn ich es richtig verstanden habe, müsste es die Rente bei mind. 50% Behinderung für den Jahrgang 63 ab einem Alter von 64 Jahren + 10 Monaten (ohne Abschlag) geben. Mit Abschlägen entsprechend drei Jahre früher, also 61+ 10.
      Wenn die Behinderung vor 2007 festgestellt wurde, kann die Rente evtl. auch ohne Abschlag bezogen werden.

      Was ich aber auf jeden Fall empfehlen würde, ist ein Gang zum Rentenberater. Gibt es in fast allen (größeren) Städten.

      Gruß, Der Privatier

  4. Hallo Peter , habe nochmal bei der GV die Rentenformel nachgelesen , und hier unter anderen auch lesen müssen , das bei einen durchschnittlichen Rentner , ca.189000,00 Euro an Beiträgen durch AN und AG Teil in 45 Jahren Beitragspflicht zusammenkommen , und das daraus eine Rente von 1305,00 ??? Euro / Mon. entsteht plus KV Zuschuss , und Sie dieses dann mit einer Vergleichenden Anlage von 3 Prozent bewerten . Darüber das Sie früher , als es bei einer Privaten Versicherung noch ca. 4 Prozent Garantiert gab , dieses nicht wichtig fanden zu vergleichen , könnte mann durchaus nochmal nachdenken . Und wenn mann weiter darüber nachdenkt , das Sie ihre Anlage mit 3 Prozent bewerten , könnte durchaus nochmal darüber nachgedacht werden , ob mann selber in der Lage ist die 3 Prozent in der Anlage zu schlagen . Bei mir , ist die private Anlage in Rente durchschnittlich ca. mit 4,6 Prozent verzinst , aber der wirkliche Vorteil , ist der Zinseszins, der diese Anlageform bereits gebracht hat . Eingezahltes Kapital ( Bis 67 ) fast vollständig wieder zurückbekommen , Anspruch jedoch Lebenslang erhalten . Sollte ich BIS 67 noch meine Rentenzahlungen weiter bekommen ( Also überhaupt solange Leben und die Unternehmen in der Lage sein die Renten weiterhin zu zahlen ) würde dieses sicherlich einen netten Vorteil ausmachen. Und dieser Vorteil , könnte ja jetzt eventuell genutzt werden , um nach anderen passiven Anlagen Ausschau zu halten , z.B. ein Div.-Aristokraten Depot , oder steuerlich geförderte Rürup Versicherung mit Fond Anlage , o.ä. . Gruß Det

  5. Nein Peter ,was ich meine , ist die JETZT dort getroffene Vergleichende Form , die in der Vergangenheit niemals stattgefunden hat ( warum wohl nicht ??? ) , das ist wie in der Werbung , hier ist vergleichende Werbung ja auch verboten .
    Letztendlich , muss die GR ja nicht schlecht sein , im Gegenteil , es ist ein Zusammenschluss der Solidargemeinschaft , und unbestritten , ist es immer noch besser wie nichts zu machen ( was sicherlich einige , wenn Sie es könnten auch unterlassen würden ). Ich finde es einfach nur komisch , das Vergleich dann mit privaten Rentenversicherungen stattfindet , wenn GR möglicherweise in Vorteil liegen könnte , zumal durch nicht angesetzten Rentenbarwert ( Da GR Umlageverfahren hat ) ein Vergleich garnicht möglich ist . Bei der Privaten Rentenversicherung jedoch auch durch die Auszahlungen ( Also Entnahmen ) , jedoch sicherlich auch eine bei mir geringere Rendite wie die 4,6 Prozent , die gezahlt werden . Da ich jedoch auch nicht abschätzen kann , wie lange ich tatsächlich lebe , kann eine eindeutige Renditeberechnung hier auch nicht erfolgen ( Wie bei der GR auch nicht ). Für mich ist eigentlich nur wichtig , das ich mehr bekomme wie ich für bezahlt habe , und dieses ist bereits eingetreten . Dazu kommt noch der Vorteil der Ertragsanteilsversteuerung. Wenn ich diesen Vergleich jedoch für einen Anfang mit 67 machen müsste , kann ich dazu nur sagen , das es dort sicherlich schwer werden wird , die eingezahlten Beiträge wieder herraus zu bekommen . Daher ist die Grundsätzliche Überlegung lieber Früher ( Nicht immer ,es gibt Sonderfälle, aber meistens ) wie später in Rente zu gehen , zwangsläufig die richtige .
    LG Det

  6. Hallo ich weiblich. Werde im Oktober 65 habe drei Kinder und habe immer noch keinen Schimmer wann ich nun wirklich in Rente darf.bzw war der Meinung 65 plus 3Monate .Ist das so? LG.

    • Im Beitrag oben ist eine Tabelle, aus der man den Beginn der „normalen“ Altersrente sehr einfach ablesen kann.

      Aufgrund der Fragestellung würde ich aber ganz dringend empfehlen, eine Beratungsstelle der Rentenversicherung aufzusuchen! Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass es weitere Punkte gibt, die ungeklärt sind (z.B. Versicherungsverlauf).

      Gruß, Der Privatier

  7. Hallo Monika,

    der Termin sollte in Deiner Rentenauskunft stehen.
    Es gibt bei der DRV aber auch einen Rentenbeginnrechner. Suche im Internet mal nach „DRV Rentenbeginnrechner“.

    Wenn es dann wirklich Oktober ist, kannst Du Dich jetzt schon mal um einen Antrag kümmern.

    Viele Grüße, Hardy

  8. Bin am 2. 04.1952 geboren. Meine Regelaltersrente beginnt am 01.11.2017. In dem Arbeitsvertrag steht ausführlich dass er mit Ablauf des Monats in dem ich die Regelaltersrente beanspruchen kann endet. Trotzdem hat die Firma mich mit dem 01.11.2017 freigestellt. Ist das in Ordnung?

    Viele Grüße, Venera

    • Wenn ich einfach mal die obigen Aussagen nehme, dann müsste der Arbeitsvertrag zum 30.11.2017 beendet sein („mit Ablauf des Monats in dem ich die Regelaltersrente beanspruchen kann“).

      Und hat der Arbeitgeber Sie jetzt nur für den November freigestellt? Oder darüberhinaus? Wird er noch weiter Gehalt zahlen oder nicht? Was genau ist das Problem bzw. die Frage?

      Gruß, Der Privatier

  9. Wenn ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehe und in die Altersrente übergehe, bekomme ich dann beide Renten?

  10. Hallo,
    ich bin „Baujahr 63“, arbeite seit nunmehr 37 Jahren ununterbrochen (verheiratet, kinderlos) und habe eine Frage zur Blockzeit.
    Wann sollte/könne ich diese frühestens antreten und wann könnte ich demnach in Rente?
    Bei „Langjährig Versicherte“ mit 64 Jahren und 10 Monaten?
    Dann aber sicher mit Abschlägen, richtig?
    Eine Beratung bei der Dt. Rentenversicherung ratsam?
    Vielen Dank, Gruß CM

    • „..habe eine Frage zur Blockzeit.“

      Die habe ich auch. Nämlich: Was ist eine „Blockzeit“ ?

      Ich weiß nicht, ob es sich dabei um eine regional oder firmenintern übliche Sprachregelung handelt, eine allgemein gültige Definition ist mir jedenfall nicht bekannt.

      Da ist die Frage nach einem möglichen Rentenbeginn schon einfacher. Wenn wir uns einmal nur auf die Altersrente konzentrieren und Erwerbminderungsrenten etc. einmal weglassen, ergeben sich eigentlich immer drei Möglichkeiten:

      a) die „normale“ Altersrente mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Beim Jahrgang ’63 ist das nach obiger Tabelle mit 66J+10M. Diese Rente gibt es ohne Abschläge.
      b) Wer 45 Beitragsjahre auf seinem Rentenkonto vorweisen kann, kann ebenfalls ohne Abschläge in Rente gehen. Das geht aber frühestens 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze, also hier: 64J+10M.
      c) Wer mind. 35 Beitragsjahre hat, kann eine vorzeitige Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Das geht ab 63Jahren, ist aber mit einem Abschlag von 0,3%/Monat verbunden.

      Eine Beratung bei der Dt. Rentenversicherung wäre auf jeden Fall zu empfehlen!

      Gruß, Der Privatier

  11. Vielen Dank, da lag ich ja nicht ganz so falsch mit meinen 64J+10 Monaten.
    Die Blockzeit ist wohl nach der Altersteilzeit entstanden, die es ja seit 2009 nicht mehr in alter Form gibt.

    Blockzeit heißt, ich arbeite eine bestimmte Zeit X Vollzeit für Teilzeitgehalt (plus evtl. Zuschläge freiwillig seitens des AG), und bleibe dann eine Zeit X zuhause und erhalte weiter ein Teilzeitgehalt, danach würde normal die Rente beantragt.

    Das insofern nicht schlecht, da man evtl. schon früher zuhause bleiben könnte, nach Ablauf der Blockzeit regulär die Rente beantragt und somit keine Abschläge hätte.

    Nur ist mir der beste „Zeitpunkt“ zum „Einstieg“ noch unbekannt. 58, 60, 62??
    Ich habe aber hierzu mal einen Termin bei einem unabhängigen Rentenberater vereinbart.

    Vielen Dank aber soweit für Ihre Antwort, Gruß CM

  12. Hallo Mueller,
    du sprichst von ATZ Modellen (Altersteilzeit). Dies gibt es im Blockmodell (z.B. 4 Jahre, du arbeitest noch 2 Jahre und bleibst 2 Jahre zu Hause) oder du verkürzt deine Arbeitszeit. In der ATZ Phase bist du in einem normalen Angestelltenverhältnis bei deinem AG mit vollen RV Beiträgen.
    ich weiß nicht in welcher Branche du arbeitest, nach meinem Kenntnisstand sind dies höchstens 6 Jahre, also 3 Jahre arbeiten und 3 Jahre Ruhephasen. Die ATZ Bedingungen ändern sich öfter, mittlerweile musst du mit Beendigung der ATZ im Rentenalter sein (ohne Abschläge) also 65 + 10 Monaten. Du kannst also frühestens mit 58 + 10 Monaten mit der ATZ beginnen und dann mit 61 + 10 Monaten zu Hause bleiben und dann mit 64 + 10 Monate deine Rente ohne Abschläge beziehen. Voraussetzung wird sein, dass sich in den nächsten 3 -4 Jahren keine Änderung in der ATZ -Regelung kommt, was ich nicht glaube, da ab Baujahr 62, 63 die geburtenstarke Jahrgänge losgehen.
    Mit freundlichen Grüßen

  13. Vielen Dank! So in etwa habe ich mir das vorgestellt. Bin in der Wohnungsbaubranche tätig. Dort ist Altersteilzeit/Blockzeit vertraglich festgehalten. Zu klären wäre noch, inwieweit der AG bereit wäre oder verpflichtet ist, Zuschläge zum Gehalt zu zahlen.

    • Zunächst einmal möchte ich dem zustimmen, was AKK oben schon erläutert hat, um ein paar Begrifflichkeiten klarzustellen:

      Es geht also offenbar um Altersteilzeit. Diese gibt es immer noch und sie heisst auch immer noch so. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle, eines davon ist das Blockmodell, bei dem in Regel in der ersten Hälfte „normal“ weiter gearbeitet wird und in der zweiten Hälfte dann nicht mehr. Die beiden Phasen werden dann entweder als Arbeits- und Freistellungsphase bezeichnet oder schlicht als aktive und passive Altersteilzeit.

      Der Gesetzgeber hat für die Durchführung der Alterteilzeit nur ein paar Rahmenbedingungen festgelegt. Die Wichtigste: Es gibt keinen Rechtsanspruch mehr.

      Daher wäre der erste Weg bei der Überlegung in Richtung ATZ immer der Weg zur eigenen Personalabteilung, dem Betriebsrat oder dem Chef, um zunächst einmal in Erfahrung zu bringen, ob und welche Möglichkeiten das Unternehmen überhaupt anbietet. Danach kann man dann mal überlegen, welche der angebotenen Varianten einem am besten zusagt.

      Gruß, Der Privatier

  14. Meine Regelaltersgrenze erreiche ich lt. Rentenbescheid am 06.10.2018. Aber offenbar wird die Rente erst Ende November ausbezahlt.
    Warum, sollte ich sie nicht zum Ende Oktober bekommen?

    • Alles korrekt so. Denn:
      * Der Beginn der Regelaltersrente ist der Monat nach Erreichen der Altersgrenze. Hier also Beginn am 01.11.2018.
      * Die Rentenzahlungen erfolgen seit einigen Jahren immer zum Monatsende. Hier also Ende Nov. 2018.

      Gruß, Der Privatier

  15. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Gerne würde ich noch etwas fragen. Wir leben in Portugal und tragen uns mit dem Gedanken zu vermieten. Jemand sagte uns hier dass wir diese Einkünfte auch der deutschen Rentenversicherung mitteilen müssen und durch das Einkommen hier die Rente künftig von Portugal ausgezahlt werden würde.
    Ist das so richtig?

    • Es tut mir leid, dass ich hier nicht weiterhelfen kann.

      Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass sich alle hier auf der Webseite gemachten Aussagen auschließlich auf deutsche Staatsbürger beziehen, die dauerhaft in Deutschland leben. Zu allen anderen Konstellationen kann ich keine Aussagen machen.

      Gruß, Der Privatier

    • Achtung: Das Thema ist nicht ganz einfach und das Stichwort dazu lautet „beschränkt steuerpflichtig“. Informiert euch dazu, dann klären sich wahrscheinlich automatisch einige Fragen.
      Gruß, BigMac

    • Hallo Schierl,

      auf den Seiten der „DRV“ gibt es einen „Rentenbeginn-Rechner“. Dort bekommst Du alle Termine angezeigt. Einfach mal in die Suchmaschine Deiner Wahl eingeben.

      Viele Grüße, Hardy

  16. Kann jemand diese Frage beantworten:
    Wenn ich zeitlebens nur 5 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet habe, auch nur sehr geringe Beiträge bezahlt habe, aber die 5 Jahre Wartezeit „voll“ habe, erhalte ich ja nur eine Rente von wenigen €. Habe ich damit auch einen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung? Ich war mein ganzes Legen in der gesetzlichen KV.
    Danke für alle Tipps!
    H.

    • Ich sehe da keinen Grund, warum in einem solchen Fall die gesetzl. KV nicht möglich sein sollte. Ansonsten hätten z.B. auch Frauen, die ihre Berufstätigkeit zu Gunsten von Kindern/Familie frühzeitig aufgegeben haben, ein Problem.

      Gruß, Der Privatier

    • Hallo Haraldinho
      Spannende Frage !!!
      Mit viel Glück , bekommst Du noch eine Antwort von Swantje .

      ( Leider ist diese Frage m.M.n. , nicht so einfach zu beantworten
      wie Peter es gemacht hat )
      Siehe auch das in “ Flexirente Teil II “ genannte Urteil ( B12KR4/13R ).
      Irgendwovon muss man ja leben , da stellt sich dann natürlich
      erstmal die Frage WOVON ??? . Vermutlich wird die GKV sich auch
      GENAU DIESE Frage stellen . Und dann evt. im weiteren , die Frage
      der “ ÜBERWIEGENDHEIT “ und zwar m.M.n. unabhängig ob GKV oder
      GKVdR .
      A) Einkommensmässig , Überwiegend ???
      B) Zeitmässig , Überwiegend ???
      Ich glaube , das Insbesondere , die Frage , der
      “ Gesamtwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit “ , noch VIEL
      Zündstoff mit “ Beschäfftigung “ der Gerichte ergeben könnte .
      Und INSBESONDERE auch , dass es evt. einfacher wird , wenn
      man es der GKV oder auch GKVdR auch mit der “ Sichtweise “
      der “ vorausblickender Gesamtschau “ einfacher macht .
      Beispiel 1) GKV/GKVdR 1,9k Rente , UN Beteiligung 0,1k = EINFACH
      Beispiel 2) GKV/GKVdR 0,1k Rente , UN Beteiligung 1,9k = ???????
      Beispiel 3) GKV/GKVdR 1,0k Rente , UN Beteiligung 1,0k = ???????

      Beispiel 4) GKVdR 0,3k Rente , Sonst NICHTS , dann wird m.M.n.
      schon die Frage gestellt werden , WOVON wird das Leben bestritten .
      Und ABHÄNGIG , von den Antworten , könnte ich mir dann auch eine
      ggf. notwendige “ Beitragspflicht / Status “ Vorstellen .

      Sorry , aber für MICH , im Gegensatz zu Peter ,
      NICHT EINFACH zu beantworten .
      Evt. macht das ja nochmal Swantje mit Ihrer Expertise .

      LG Det

      • Det, im Prinzip magst Du Recht haben – aber der Fragesteller hat ja mit keinem Wort weitere Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten erwähnt. Es besteht also auch kein Grund, solche anzunehmen und dann daraus ein Problem zu konstruieren.

        Es ist im Übrigen ja keinesfalls so, dass der Krankenkassenbeitrag in der KVdR ausschließlich auf Basis der gesetzl. Rente festgesetzt wird!

        Ein KVdR-Mitglied zahlt auch Beiträge für weitere Versorgungsleistungen, z.B.

        * aus Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker) oder
        * aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen (Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung) oder
        * aus der Alterssicherung der Landwirte oder
        * aus der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten).

        Das alles in kein Hinderungsgrund für die Mitgliedschaft in der KVdR. Nur der Beitrag wird entsprechend höher. 😉

        Gruß, Der Privatier

        • Genau Peter , daher auch EXTRA Beispiel 4)
          mit m.M.n. dann aufkommender Fragestellung
          WOVON ??? wird gelebt ???
          Und abhängig von der Antwort , könnte ich mir
          dann auch eine weitere Überlegung der GKV/GKVdR
          betr. “ SICHTWEISE EINFACH ??? “ vorstellen .
          Oder wenn Sichtweise evt. “ NICHT EINFACH “ auch
          noch die “ ERWEITERTE SICHTWEISE “ betr.
          “ Gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit “
          ( Da dann ggf. sogar Rundumschau , betr. umgebenden
          Personenkreis und Leistungsfähigkeiten bei evt.
          bestehenden Lebensgemeinschaften , dann evt. dort ??? )

          LG Det

          • Det, ich habe den Eindruck, Du verwechselst hier etwas!

            Den Grundsatz der „gesamtwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ gibt es nur bei freiwillig gesetzlich Versicherten! Bei Pflichtversicherten gibt es diesen Grundsatz nicht.
            Deshalb zahlt auch der freiwillig Versicherte Beiträge auf seine Kapitalerträge und auf seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Pflichtversicherte aber nicht. Und das gilt unabhängig davon, ob Rentner oder nicht.

            Genau so die evtl. Berücksichtigung des Einkommens eines privat versicherten Partners. Bei freiwillig Versicherten ist dies möglich, bei Pflichtversicherten nicht.

            Gruß, Der Privatier

          • Hallo Peter
            Mag sein das ich hier etwas verwechsele . Aber wenn ich in die
            Bebeitragungstabelle reinschaue , ist zumindest bei “ Freiwillig
            Versicherten “ genau die Annahme : Soundsoviel % davon ,
            Soundso % hiervon , u.s.w. , u.s.f. …………………..

            Da würde sich für mich halt die Frage stellen , wenn der
            “ Pflichtversicherte GKV/GKVdR “ nur X%<50% der Einkünfte aus
            der GRV bezieht , kann man das noch als " Überwiegend " für
            " Pflichtversichert " bezeichnen ?????
            Insbesondere DANN , wenn X% DEUTLICH KLEINER wie 50% ist ?????
            Warum sollte sonst ein Urteil , sich mit der Frage beschäftigen ,
            sind die Einkünfte , neben den " NORMALEN GRV RENTEN " also auch
            HIER eine " Pflichtversicherung GRVdR " als eher
            übergeordnet = Überwiegend ???
            oder eher untergeordnet = NICHT ÜBERWIEGEND ???
            zu betrachten . B.z.w. in diesem Fall , mit der Frage ,
            WIRD HIER EINE ÜBERWIGENDE SELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT AUSGEÜBT ?????
            Also ist hier der " ZEITAUFWAND " überwiegend ?????

            Und das ist m.M.n. auch die Hauptfrage . Insbesondere auch auf die
            Nebenfrage der Vermietung , die eigentlich NICHT der GRV
            Pflichtversicherten Bebeitragung unterliegt ( Wie Du oben bereits
            treffend festgestellt hast ) könnte das bei einer " Überwiegend-Sicht "
            durchaus nochmal ganz anders sein ( Obwohl die Frage in dem Urteil
            nur am Rande für die Sichtweise Zeitaufwand , mit angeschnitten wurde ) .

            Die Problematik könnte sich ( lt. RA ) insbesondere , durch den Aufwand
            der Verwaltung ergeben . ( Da wäre es evt. lt. RA , ggf. Zielführend , genau diesen Aufwand evt. zu Unterlassen und die Verwaltung ggf. Kostenpflichtig durch z.B. eine Immo-Verwaltungsfirma abarbeiten
            zu lassen ) . Ob damit dann die andere Frage , der Überwiegendheit ,
            der Einkünfte bereits abschließend geklärt werden kann , ist damit
            jedoch m.M.n. , noch nicht abschließend beantwortet .

            Sorry Peter , GENAU aus diesem Grund , für MICH ( und auch RA ) nicht
            Einfach zu beantworten . Und da DIESES , NICHT EINFACH ( Auch nicht
            durch Fachanwalt Sozialrecht !!! ) zu beantworten ist , werden da
            m.M.n. auch weiterhin , die Gerichte mit speziell DIESER Frage beschäfftigen müssen ( Sprich Feststellungsklage ) .
            Bei Millionen von Rentnern , mag das halt KEIN Problem sein , aber
            die Grundsätze , gelten nun mal für ALLE . Und speziell in diesem
            Forum HIER , könnte sich auch ein TEIL befinden , Die es eben doch
            betrifft . Und ob man z.B. die Vermögensverwaltung / VuV , immer
            als Hobby ( auch gegenüber GKV/GKVdR ) deklarieren kann ?????
            Keine Ahnung . Ohne Grund , wird dort m.M.n. jedenfalls nicht
            Geklagt worden sein . Und auch nicht ohne Grund an das LSG wieder
            zurück gegeben ( Feststellungsklage muss ERST entschieden sein ! )
            Zwecks ENTSCHEIDUNG Status Rentner vs Selbstständiger .
            So wäre jedenfalls meine Sicht der Dinge . Mag evt. auch
            falsch sein und Du hast da tatsächlich Recht . Keine Ahnung .
            Würde aber zumindest RA Aussage und BSG Aussage wiedersprechen .

            LG Det

          • Jaja, Det – lange Rede, kurzer Sinn:

            Nun holst Du wieder die Frage hervor, wie das Ausmaß einer selbstständigen Tätigkeit bei einem Rentner zu bewerten ist.

            Das hatten wir ja nun schon mehrfach und dass es hier eine u.U. schwierige Bewertung erfordert, ist unstrittig und das hat auch keiner in Frage gestellt.

            Da war aber beim Fragesteller nie die Rede von und wie wir jetzt wissen, liegt auch in der Tat keine selbstständige Tätigkeit vor. Da gibt es also auch nichts abzuwägen. Wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KVdR erfüllt sind (9/10-Regel) sehe ich daher keinen Grund, warum dies abgelehnt werden könnte.

            Gruß, Der Privatier

        • Sorry Peter , mag Alles RICHTIG sein was Du schreibst , für MICH ,
          trotzdem keine einfache Frage , betr. Zukunftsaussicht/Glaskugel .
          Daher werde ich mich versuchen “ Vorzubereiten “ um dann ggf. auch
          “ Einfach “ reagieren zu können . Also Rebalancingprozess bereits
          eingeläutet . Hoffentlich stehe ich dann nicht nach Rebalancing ,
          OHNE WERTE , im totalen Bärenmarkt , OHNE/WENIG LIQUIDITÄT dar .
          Für MICH , also WIEDERMAL : “ Time will tell “
          Hoffnung auf “ EINFACH “ aber trotzdem ( Wunsch zvE 1-1,5k/mon. ) .
          LG Det

  17. Ergänzung: Bei mir wird es so sein, dass ich nach Eintritt in das Rentenalter bis auf ein paar Euro Rente (wenn überhaupt, das ist noch in Klärung) keine weiteren Einkünfte haben werde (KEINE!). Ich werde meinen Lebensunterhalt nur aus dem Sparstrumpf bestreiten.
    Nix also mit Mieteinküften, Aktiengewinnen oder Renditen aus Kapitalgeschäften. 🙁
    Wäre ich also nicht über die Rente krankenversichert, gälte ein angenommenes Mindesteinkommen von derzeit 1015,00 €, wenn ich es richtig weiß, für die Berechnung der KV.

    • Danke für die Klarstellung. Und warum ist es unklar, ob Sie Rente bekommen? Wenn mind. 5 Jahre an Beiträgen vorliegen und das entsprechende Alter erreicht ist?

      Das von Ihnen genannte Mindesteinkommen gilt für freiwillig Versicherte (Beitrag daraus ca. 185€). Ich sehe aber keinen Grund, warum man Ihnen den Zugang zur Pflichtversicherung der KVdR verweigern könnte.

      Gruß, Der Privatier

  18. Unklar deshalb, weil ich derzeit die Jahre noch nicht voll habe (vermutlich ca. 3 Jahr erst „eingezahlt“), und auch nicht exakt weiß, ob ich (jetzt 63 Jahre alt) noch genug Leben übrig habe um den Rest mit einer Anstellung voll zu kriegen. Wird demnächst bei einer Beratung geklärt werden. Danke soweit für Eure Hilfe.

    • Hallo Haraldinho,

      dann frage bei der Beratung unbedingt nach Deinen Möglichkeiten zu freiwilligen Einzahlungen, um Rentenzeiten zu erwerben. Das geht teilweise auch rückwirkend.

      Viele Grüße, Hardy

    • „…um den Rest mit einer Anstellung voll zu kriegen“

      Das muss ja keine Anstellung sein! Wie Hardy schon richtig bemerkt hat, kann man die fehlenden Monate ja auch freiwillig einzahlen. Mindestbetrag für 2018: 83,70€/Monat.

      Aber allzu große Eile ist da jetzt auch nicht geboten, denn mit einer vorzeitigen Rente wird es bei der geringen Anzahl von Beitragsjahren ja ohnehin nichts. Also frühestens irgendwas um die 65+X Jahre, mit X wahrscheinlich=9.

      Gruß, Der Privatier

  19. Hallo
    Heiße Dieter und meine frage ist , bin BJ 1961 und habe mit 15 angefangen mit Arbeiten kann ich mit 63 dann in Rente gehen, wären dann ja schon 48 Jahre.

    Gruß Dieter

  20. Hallo,
    ich bin 1958 geboren und werde im August 62 Jahre, verheiratet und 2 Kinder.
    Am 01.08.1973 habe ich angefangen zu arbeiten (3,5 Jahre Lehre)und arbeite heute noch. In der Zeit war ich arbeitslos vom:

    08.11.77 bis 27.11.77 keine Anrechnung
    21.12.77 bis 31.12.77 keine Anrechnung
    01.01.78 bis 15.01.78 keine Anrechnung
    Können Sie mir mitteilen wann ich die Rente in Anspruch nehmen kann?

    Für eine Rückmeldung vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen

    E. Ehlen

    • Ich kann das nur bestätigen, was „B“ unten geschrieben hat:
      Die Antworten stehen in der jährlich verschickten Renteninformation. Falls diese nicht vorliegt oder nicht verständlich ist, bitte einen Termin mit der Rentenberatung vereinbaren. Generell möglich und denkbar wären:

      * Rente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit, ab 63 Jahre mit Abschlägen.
      * Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren, ab 63+X Jahren (Bei Jahrgang 58: 64 Jahre) ohne Abschläge.
      * Reguläre Altersrente mit 65+X Jahren (bei Jahrgang 58: 66 Jahre).

      Gruß, Der Privatier

  21. Steht in der Rentenauskunft drin. Am besten Termin bei der Rentenversicherung ausmachen und im Vorfeld die Auskunft oder Mitteillung vom letzten Jahr lesen. Dort der Punkt Rente für besonders langjährig Versicherte, da steht es auf den Monat genau.Vermutlich mit 64 ohne Kürzung, sofern keine SB vorliegt. Alternativ mit 63 und entsprechender kürzung, steht auch drin unter langjährig Versicherte.

    Gruß

    B.

  22. Die Rente nach 35 Jahren wird von vielen als nicht attraktiv angesehen, weil man Abschläge hat.
    Wenn man sich das Angebot aber mal näher ansieht, ist es eigentlich sehr gut. Man bekommt oftmals insgesamt mehr Geld als mit der Regelrente.
    Wenn ich nach 35 Jahren und direkt nach meinem 63. Geburtstag in Rente gehe, dann bin ich 3 Jahre und 8 Monate früher Rentner als normal. Ich bekomme nach dem Abschlag von 13,2% (Jahrgang 62) noch fast genau 2000 Euro /Monat, das bedeutet ich bekomme insgesamt 88.000 Euro schon bevor ich normal ohne Abschläge Rentner werden dürfte. Bei den 13,2% oder 264 Euro Abschlag habe ich diesen Vorteil von 88.000 Euro erst nach 333 Monaten (27 Jahren) mit der Regelrente eingeholt. Dann wäre ich 94 Jahre alt. Wenn ich das nicht schaffe, was recht wahrscheinlich ist, bin ich mit der Rente mit 63 immer im finanziellen Vorteil. So lange man genug Rente hat zum Leben ist es also sogar finanziell besser mit 63 Rentner zu werden.

    • Danke dass du das nochmal mit Zahlen unterfüttert hast, hier beim Privatier rennst Du damit offene Türen ein 🙂

      Hoffen wir dass weiterhin genügend Leute die R63 als unattraktiv ansehen. Wenn das zu viele machen, dann streichen die das womöglich

    • Das kann man auch einfach berechnen. Bei mir: Regelrentenalter 65+10, „langjährig versichert“ mit 63, 34 Monate früher.
      Abschläge 10.2%. Durch freiwillige Beiträge (V0210) ausgeglichen, für 2018..20 waren das 38512€ (gut steuerbegünstigt).
      Ohne Steuererstattung habe ich also für die 34 vorgezogenen Monate je 1132.71€ eingezahlt. Ab Rentenbeginn war die Rente netto vor Steuern 1381.13€, inzwischen 1391.15.
      Man sieht leicht, dass das ein unmittelbares Gewinngeschäft war… ungeachtet Lebenserwartung, Sterbetafeln und so. Die 34 Monate (inzwischen noch 9) sollte ich noch überleben (voll geimpft), und egal wie: das letzte Hemd hat keine Taschen. 🙂

      • Hoi suchenwi, nur für mein Verständnis, ohne Steuervorteile hast du 38k eingezahlt um mtl. 140 Euro mehr Rente zu erhalten, richtig? Ohne die Einzahlung hättest du in den 34 Monaten 5k weniger gehabt und gesamt ohne Steuer und KV ist das Geld nach 20 Jahren zurück.
        Habe ich das richtig verstanden?
        MbG
        Joerg

        • Ja, das ist der übliche Rechenweg (Amortisation nach gut 20 Jahren). Mein Rechenweg oben vergleicht 2 Fälle:
          (1) ich warte 34 Monate bis Regelrentenalter ohne Abschlag
          (2) durch die freiwilligen Beiträge „kaufe“ ich ab 63 die 34 Monate abschlagfrei und gleiche die Abschläge ab Regelrentenalter aus (ab da weiter mit (1)).
          Da die vorgezogene Rente (netto vor Steuern) der 34 Monate bereits mehr als 1/34 beträgt, hat sich der Kauf schon nach weniger als 3 Jahren amortisiert. Zudem KVdR ab 63 und höherer Rentenfreibetrag bei ESt.
          Kommt mir plausibel vor… 😀

          • Schon OK so, nur hättest du mit 63 auch ohne Ausgleich Rente bezogen, musst du also den Betrag abziehen 👍😁

          • Nö, die verglichenen Fälle waren ja:
            (1) 34 Monate auf Rente warten, bis Regelrentenalter
            (2) nach frw. Einzahlung Rente abschlagfrei ab 63

            Kommt mir immer noch renten-, steuer-, KVdR-mäßig deutlich günstiger vor.

    • Möglicherweise hat man noch steuerlichen Vorteil,wenn man früher in Rente geht (also z.b. mit 63). Wir befinden uns ja noch in der Übergangsphase, in der der zu versteuernde Anteil der Rente auf 100% angehoben wird (bis 2040). Also, je früher man in Rente geht, desto weniger muss man versteuern 🙂

      • ja, der Rentenfreibetrag könnte eventuell im Zusammenhang mit der Problematik Doppelbesteuerung langsamer abgeschmolzen werden … (2060 = 100% Steuer) 😊 ?

        • Nach aktueller Regelung wird seit 2020 der steuerpflichtige Anteil der Rente pro Jahr um 1 Prozent angehoben (bis zum Jahre 2040, vor 2020 waren es sogar 2%). Geht man mit 63 statt mir 67 wären dies 4% weniger zu versteuerndes Einkommen. Bei einer Rente von 2000 Euro wären dies 80 Euro (im Monat). Bei einem Grenzsteuersatz von 25-30% wären dies über 20 Euro/Monat mehr Netto (bis zum Lebensende und ohne Berücksichtigung von Inflationseffekten). Ist nicht die Welt aber besser als Nichts 🙂
          Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass die Rente mit 63 noch lange Bestand haben wird, insbesondere wenn immer mehr die Rente mit 63 in Anspruch nehmen.

          • Aus dem Statistikportal der DRV:

            Renteneintritt in 2020

            Rente für langjährig Versicherte
            weiblich: 99113
            männlich: 61748

            Rente für besonders langjährig Versicherte
            weiblich: 116035
            männlich: 140570

            Gruß
            Lars

          • Und die beliebteste Rente mit weit über 300k Neuzugängen ist die mit <36 BJ

  23. So lange der Tod in DE ein Tabuthema ist, wird das nicht passieren. Es wäre in der Tat fatal, alleine bei mir macht der „Gewinn“ etwa € 50.000,- aus wenn ich die durchschnittlichen 79 Jahre für deutsche Männer ansetze.

  24. @eSchorch: Lasse uns doch Werbung machen, Rentenanpassungen werden geringer, Steuervorteile bei Einzahlung, Konten leeren gegen Strafzinsen, PKV mit mehr Zuschuss, Chance auf 45 Jahre eingezahlt…
    @all: Schafft man es, mit 65 die 45 Jahre voll zu bekommen? Bei mir könnte das knapp passen, daher ’nur‘ Verlust von 24 Monaten gesetzlicher Rente 😉
    MbG
    Joerg

    • Reale Chancen auf 45 Jahre hat man meist nur wenn kein Studium absolviert wurde.
      Das Studium zählt nur bei den 35 Jahren, nicht aber bei den 45.
      Selbst wenn ich die ganze Privatierszeit einzahlen würde fehlen mir 2 Jährchen zu den 45.

      • Nu, 18-53 dann Privatier, fehlen nur 10 und davon habsch auch schon drei rum, zwei weitere sicher… Da kann man schonmal rechnen! Zudem hängt bei mir BAV nicht vom Renteneintritt ab. Naja, time will tell 😂
        MbG
        Joerg

  25. @Joerg

    hier die Rentenzugänge 2019 (MÄNNER) siehe „Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rente 2019“ Band 218

    Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: 79.134
    – Renten für Bergleute: 853
    – Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: 8.377
    – Renten wegen voller Erwerbsminderung: 69.904

    Renten wegen Alters: 378.482
    – Regelaltersrenten: 154.539
    – Altersrenten für besonders langjährig Versicherte: 137.487
    – Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit /nach Altersteilzeit: 656
    – Altersrenten für langjährig Versicherte: 59.407
    – Altersrenten für schwerbehinderte Menschen: 26.346
    – Altersrenten für langj. Unter Tage Beschäftigte: 47

    Gruß
    Lars

  26. Hallo,
    Mir wurde erzählt, dass eine mögliche Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt nicht für die Rente berücksichtigt bzw. anerkannt wird.
    Ich werde mich zum 1.1.2023 arbeitslos melden nach Abfindung und Dispojahr. Ich bin 60 Jahre alt und möchte mit 63 in Rente gehen. Aktuell habe ich nun 43 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.
    Hat jemand Infos, was sich hierzu geändert hat oder habt ihr Tips für mich?
    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Hallo,

      geändert hat sich nichts. Mit 63 ist es die Rente für langjährige, hier reichen 35 Jahre, und ALG Zeit würde auch dazu gezählt. Nicht dazu gezählt wird es bei der Rente für besonders langjährige. Hier benötigst du 45 Jahre. Wäre bei deinem Alter aber auch erst zwischen 64,5 und 65 erreichbar.

      Eine der ersten Fragen der Agentur geht darum, ob man sich bezüglich dem Rentenzugang schon informiert hat. Also dringende Empfehlung von mir: bald einen Termin bei der Rentenversicherung zur Rentenberatung ausmachen. Man kann dort mit offenen Karten spielen.

      Gruß

      B

  27. meine Frau ist 9 Jahre älter als ich und wird 2023 mit 63,5 Jahren in finnische Rente gehen (angeblich sind die Abzüge für 1 Jahr verfrühten Renteneintritt nur bis zur Erreichen der 100% Regelrente (bei ihr 64), dann wird 100% bezahlt).

    In Deutschland hat sie nur 3 Jahre SV-pflichtig (knapp über der Untergrenze midi-Job) gearbeitet und bekommt also wegen Nicht-Erreichen der 5 Jahre Einzahlgrenze keine Deutsche Rentenstatus (mit 67 dann).

    Kann mir jemand sagen, welchen Vorteil ein deutscher Rentner-Status bringt? Solte man die 5 Jahre freiwillig einzahlen umd mit 67 einen deutschen Rentner-Status zu bekommen?

    Danke

    • Für jemand, der gesetzlich krankenversichert ist, ergibt sich durch den Übergang vom Status „Privatier“ zum Status „Rentner“ der Vorteil der Mitgliedschaft in der KVdR. Dazu sind allerdings gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, die im vorliegenden Fall vermutlich nicht gegeben sind.

      Weiterhin würden durch eine freiwillige Einzahlung auf mindestens 5 Jahresbeiträge die bereits erworbenen Rentenpunkte für 3 Jahre nicht verfallen. Ist bei der genannten Größenordnung aber vermutlich unerheblich.

      Gruß, Der Privatier

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Der Privatier