Vorschau auf Kap. 2 – Aufhebungsvertrag:
Im Kapitel „Aufhebungsvertrag“ werden einige Möglichkeiten erläutert, die sich bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages vereinbaren lassen und die später teilweise sehr deutliche Steuervorteile bewirken können.
Das Gute dabei: Viele der hier vorgestellten Ideen kosten den ehemaligen AG kaum etwas – außer vielleicht ein bisschen Arbeit bei der Abrechnung. Von daher besteht eine reelle Chance, die eine oder andere Idee erfolgreich umzusetzen.