Peter Ranning
Mein Name ist Peter Ranning, geboren 1955 in einer Kleinstadt zwischen Ruhrgebiet und Sauerland.
Ich bin verheiratet, habe keine Kinder. Nach meinem Studium habe ich ein paar Jahre im Rheinland im Köln/Bonner Raum gewohnt und lebe jetzt seit bald 15 Jahren in der eigenen Doppelhaus-Hälfte im Großraum Mannheim.

Nach meinem Studium zum Diplom-Ingenieur der Elektrotechnik habe ich zunächst in der Software-Entwicklung, später dann als Gruppen- und Projektleiter und zum Schluß dann im Projekt-Management gearbeitet. Immer als Angestellter und nach Tarif bezahlt.

Mit meinem Beruf habe ich also keine grossen Reichtümer erwirtschaften können und so habe ich mich direkt vom Beginn meiner Berufslaufbahn an für Aktien und die Börse im Allgemeinen interessiert. Hier habe ich viel gelernt – zwar mit unterschiedlichem Erfolg, aber doch genug, um eine gewisse finanzielle Freiheit zu erlangen.

Und so habe ich mich im Alter von 56 Jahren dann entschlossen – etwas mehr als 10 Jahre vor dem offiziellen Rentenbeginn – Beruf und Job freiwillig aufzugeben.

Aber da gab es zunächst eine unübersehbare Zahl von Fragen, die es zumindest einmal grob zu prüfen galt, bevor der entscheidende Schritt gewagt werden konnte.

Die Bandbreite der Fragestellungen, mit denen ich mich konfrontiert gesehen habe, reicht von Regelungen zur Altersteilzeit, Aufhebungsverträgen, Abfindungen und deren steuerliche Behandlung und Gestaltung, Zugangs-Voraussetzungen für die verschiedenen gesetzlichen Renten, über private Zusatz-Renten (Riester- und Rürup-Rente) über das weite Feld der Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherungen) bis zu Fragen des Lebensstils und Einsparmöglichkeiten.

Gerne hätte ich hier auf eine Hilfestellung oder (noch besser) auf die Erfahrung eines Bekannten zurückgegriffen, der mir erklärt hätte, wie und warum ich in welcher Situation eine Entscheidung treffen sollte oder nicht.

Genau diese Lücke möchte ich mit meinen Büchern (s. Bücher zum Blog) und dem hier vorliegenden Blog schließen. Bücher und Blog geben dabei meine Erfahrungen über inzwischen ca. 10 Jahre wieder, vermitteln lukrative Gestaltungsmöglichkeiten und berichten von Erfolgen und kleinen und großen Pannen.

Dabei wollen Bücher und Blog ausdrücklich keine Ratgeber im herkömmlichen Sinn sein, sondern in erster Linie eine Hilfe zur Selbsthilfe. Bücher und Blog sollen die Grundlagen vermitteln, die für das Verständnis der vielfältigen Gesetze und Regelungen aus den Bereichen: Steuern, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erforderlich sind. Mit dem Ziel, dass der Leser sich anschliessend selber in der Lage sieht, den eigenen Weg zu finden.

Ausdrücklich möchte ich auch darauf hinweisen, dass ich keine Verantwortung für die dargestellten Sachverhalte übernehme. Auch wenn ich bei der Recherche nach aktuellen Gesetzen und Verordnungen größte Sorgfalt angewendet habe, so kann ich doch nicht ausschliessen, dass einzelne Regelungen entweder nicht vollständig dargestellt sind und/oder inzwischen veraltet sind.

Weitere Infos können Sie unter „Der Privatier“ (Blog) und unter „Bücher zum Blog“ nachlesen.

Peter Ranning, im Februar 2013
(Update: Okt. 2020)

 


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Kommentare

Über den Autor — 80 Kommentare

  1. Aufgrund einer schweren Erkrankung meiner Ehefrau möchte ich meine Zeit zukünftig primär dazu nutzen, meine Frau bei den folgenden Schritten zu begleiten, zu unterstützen oder einfach möglichst viel Zeit mit ihr zu verbringen.

    Ich werde daher die Aktivitäten hier auf der Internetseite sehr deutlich reduzieren. Dies wird insbesondere den Kommentarbereich betreffen, aber auch neue Beiträge wird es wohl etwas seltener geben ( bis auf einige bereits halb fertige Beiträge, die ich gerne noch zu Ende bringen will).

    Ich möchte daher um Verständnis bitten, wenn ich meine Aktivitäten hier vorerst nicht in gewohnter Weise fortführen kann.

    Ergänzung: Siehe Kommentar

    Gruß, Peter Ranning

    • Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute für die kommende Zeit und drücke die Daumen, dass Sie diese bestmöglich nutzen können.

      Gruß
      The_Doctor

    • Hallo Peter
      Viel Kraft an Dich und an Wir . M.M.n. die richtige Entscheidung , die Prioritäten
      passend zu setzen . Hoffentlich wird alles wieder gut . Ich wünsche es Euch .

      LG Det

    • Hallo Peter,

      ich kann mich den Vorrednern (schreibern) nur anschließen und wünsche euch das Beste.

      Viele Grüße

      B

    • Hallo Herr Ranning,es tut mir furchtbar leid das zu lesen und ich hoffe und wünsche Ihnen beiden ,dass es nicht so schlimm ist wie es sich anhört.Ich habe über Ihre Seite so viele wertvolle Tipps erhalten und finde es einfach ungerecht ,daß sich solch gute und großzügige Menschen immer wieder mit Schicksalsschlägen auseinander setzen müssen!!!?
      Jedenfalls wünsche ich ihrer Frau gute und vor allem schnelle Besserung und Ihnen beiden viel Kraft!!!
      Aufrichtigen Dank!

    • Hallo lieber Peter Ranking,
      ich wünsche Ihnen und ihrer Frau alles Gute für die Zukunft und baldige Genesung.

      Vielen Dank sage ich für das tolle Buch „Per Abfindung in den Ruhestand“. Habe mich genau danach gerichtet und alle Tips beachtet.
      Alles ist wunderbar gelaufen und ich befinde mich jetzt seit 1 Jahr und 6 Monaten in Freiheit.

      Nochmals alles Gute für ihre Frau.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Volker Petersen

    • Lieber Herr Ranning, lange Zeit habe ich nicht auf der Internet Seite vorbei geschaut. Es macht mich sehr traurig zu hören, dass Ihre Frau krank ist. Für Ihre Frau wünsche ich eine gute und vollständige Genesung! Ihnen beiden wünsche ich viel Kraft in dieser schwierigen Situation. Bei Ihnen kann ich mich nur herzlich bedanken, für die vielen wertvollen Informationen die Sie allen Besuchern Ihrer Seite zur Verfügung gestellt haben.
      Vielen Dank und Ihnen beiden alles Gute!

      Reiner

  2. Toi, toi, toi!
    Die Arbeit für diese Seite ist zwar großartig und nimmt vielen Menschen sehr viel Druck. Gleichwohl zeigen solche Zeiten der Krise aber schonungslos, dass es fraglos Wichtigeres als die Steueroptimierung einer Abfindung gibt.

  3. Hallo Privatier,
    Gesundheit ist das höchste Gut und muss immer an oberster Stelle stehen. Ich wünsche deiner Frau eine schnelle Genesung und euch beiden alles erdenklich Gute für die kommende Zeit.

  4. Es tut mir sehr leid es zu lesen.
    Ich wünsche euch beide viel Kraft und das alles einen positiven weg nimmt.
    Diese Seite hat mir sehr geholfen wichtige Informationen zu sammeln als mein man schwer krank im Krankenhaus war und ich meinen beruflichen Aufstieg vorbereitet habe.
    Für die wertvolle Hilfe möchte ich mich nochmal bedanken.

  5. Hallo H. Ranning,
    auch ich möchte mich für die vielen Tipps über die Jahre bei Ihnen bedanken, die es mir möglich machten, früher in den Ruhestand zu gehen. Ohne diese hätte ich viele Fehler gemacht, und noch viel mehr Geld verloren.
    Aber wie man sieht, ist Geld nicht alles im Leben – Gesundheit ist eben unbezahlbar.
    Dass Sie sich nun aus dem Block zurückziehen ist mehr als verständlich.
    Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles erdenklich Gute um mit dieser schweren Zeit zurecht zu kommen.Viel Kraft und gute Besserung wünscht Ihnen Ihr dankbarer Leser
    Lothar Weiß.

  6. Hallo Peter,

    die allerbesten Genesungswünsche an deine Frau und euch beiden viel Kraft.

    Vielen Dank noch einmal an dich und alle Leser für die vielen hilfreichen Kommentare in den letzten Jahren.

    Mfg

  7. Ich möchte mich ganz herzlich für die vielen guten Wünsche für mich und meine Frau bedanken!
    Ich weiß das sehr zu schätzen, insbesondere wenn man bedenkt, dass wir uns alle hier persönlich ja gar nicht kennen und nur über diese Seite hier einen virtuellen Kontakt aufgebaut haben. Dass auch mit diesem Hintergrund ein so großes Mitgefühl zustande kommt, finde ich sehr beeindruckend. Ganz herzlichen Dank dafür an alle.

    Und auch ein Dankeschön für das Verständnis, dass ich mich in der nächsten Zeit nicht mehr um Kommentare und Beiträge hier auch der Seite kümmern kann. Inzwischen gibt es aber erfreuerlicherweise ein paar Kommentatoren, die sich mit den verschiedenen Themen sehr gut auskennen und die eventuelle Fragen oftmals ganz in meinem Sinne beantworten können. Auch dafür meinen besonderen Dank.

    Gruß, Peter Ranning

  8. Hallo Peter,
    das ist eine tolle Web-Seite. Ich glaub ich mach bei Euch mit, gelegentlich mit Beiträgen.
    Ich will im Baltikum (Litauen,Lettland, Estland)meinen Ruhestand steuerbegünstigt verbringen und werde berichten, sobald ich etwas konkretes für Euch habe.

    Bis dann!

  9. Lieber Herr Ranning,
    ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau viel Kraft, Beistand und Hoffnung und Ihrer Frau natürlich eine baldige Genesung!
    Ich bedanke mich für Ihren Blog und Ihr Buch, Sie haben mir und bestimmt vielen anderen Lesern damit sehr wertvolle Informationen und Tipps an die Hand gegeben, um bei der Entscheidung und Gestaltung eines Aufhebungsvertrags sinnvoll agieren zu können.
    Mein allerherzlichster Dank!
    Dank auch an die vielen Mitkommentatoren!
    Alles Gute!

  10. Lieber Peter, etwas verspätet möchte ich mich anschließen und euch alles erdenklich Gute wünschen. Ich wünsche insbesondere deiner Frau eine baldige Genesung und Erholung.

    Liebe Grüße Markus

  11. Hallo H. Ranning,
    ich bin neu hier und schreibe ihnen hoffentlich hier an der richtigen Stelle.
    Ich möchte nochmal auf ihren Bericht „Dispositionsjahr zu sprechen kommen.
    Hier ihr Auszug :

    Hier soll es ja in erster Linie um das Konzept gehen. Und das fasse ich hiermit noch einmal kurz zusammen:

    Innerhalb der vorgegebenen Fristen arbeitssuchend und arbeitslos melden.
    Anspruch feststellen lassen.
    Wieder abmelden.
    Anspruch bleibt bis zu vier Jahre erhalten.
    Später wieder arbeitslos melden und Leistungen in Anspruch nehmen.

    ich bin mit 58 Jahren Ende Sept 2020. bei Siemens mit einer Abfindung ausgestiegen und habe das Dispositionsjahr wahrgenommen. Nun habe ich mich zum 1.Okt. Arbeitslos gemeldet. Ich habe online den Antrag gestellt und dieser ist nun bewilligt. In 2 Wochen habe ich mein erstes Gespräch mit der Arbeitsargentur. Mein Plan war mich direkt nach ein paar Tagen wieder abzumelden und mir den Anspruch für 2 Jahre zu sichern. Dann wäre ich 61 Jahre und mit 63 würde ich in Rente gehen. Nun habe ich gehört, dass wenn ich mich nach ein paar Tagen wieder abmelde und einen Lowjob annehme, dieser bei der Berechnung für das Arbeitslosengeld berücksichtigt würde also dann das Arbeitslosengeld viel kleiner ausfallen würde. Wie wäre es es wenn ich einen Minijob die 2 Jahre durchführen würde? Wüssten sie wie ich das am besten regeln kann ? Danke für ihre Hilfe. Gruss Frank Minne

    • Hallo Herr Ranning,
      zuerst einmal wünsche ich natürlich den größtmöglichen Erfolg bei der Behandlung der Krankheit!
      Falls Sie doch noch einmal Zeit finden, hätte ich noch zwei Fragen, zu denen ich trotz Recherche (u.a. Ihrem sehr hifreichen Buch) keine Antwort finden konnte bzw. das Thema Solizuschlag ist ja noch recht neu.
      Die Anwendung der Fünftelregelung bei der Steuer ist bei mir ziemlich sicher, und eine große Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung habe ich auch geleistet, so dass unser (Zusammenveranlagung) zu versteuerndes Einkommen quasi nur noch aus der Abfindung bestehen wird (laufendes Einkommen negativ). Es geht um das Jahr 2022! Fragen …
      1) Zumutbarkeit bei außergewöhnlichen Belastungen: Hier zeigt mir eine Probeberechnung über Elster-Formular die 4% auf die gesamte Abfindung an. Gibt es hier keine Möglichkeit, diese 4% auf ein Fünftel der Abfindung anwenden zu können? Wir unterstützen noch unsere 26-jährige studierende Tochter, und die Abfindung muss immerhin 9 Jahre bis zum maximal vorgezogenen Rentenbeginn reichen ….
      2) Solizuschlag – eigentlich analog die Frage: habe ich eine Chance, die Zahlung des Solizuschlags zu vermeiden? Das Fünftel des EInkommens wäre unterhalb der Bemessungsgrenze.
      Oder gibt es evtl. hier schon Muster-Widersprüche zur Zahlung des Solizuschlages, die ich dann nutzen könnte? Hab ja noch ein Jahr Zeit bis zur Steuererklärung….
      Vielen Dank und Grüße!
      Petra

      • @Petra,

        1) Für Unterhaltsleistungen gilt die zumutbare Belastung nicht; diese Leistungen sind ab dem ersten Euro steuerlich abzugsfähig. Unterhaltszahlungen wirken sich somit unmittelbar steuerlich aus.

        2) Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags ist die Steuerschuld. Somit ist im Falle der Anwendung der Fünftelregelung zur Berechnung der Steuerschuld, indirekt auch der Solidaritätszuschlag bereits mitberücksichtigt.

        Vg eLegal

      • Pkt.2 sehe ich genau so, wie von eLegal bereits beschrieben.

        Bei Pkt.1 kenne ich keine Regel, die die Unterhaltsleistungen von der Zumutbarkeitsgrenze ausnimmt (wie von eLegal behauptet). Quelle wäre hier einmal interessant. Und es gibt für die Zumutbarkeitsgrenzen auch keine Sonderregel für Abfindungen. Die Fünftelregel ist nur ein spezieller Steuertarif für die Abfindung – mehr nicht.

        Ich sehe da also leider keine weiteren Einsparmöglichkeiten.

        Gruß, Der Privatier

  12. Hallo Herr Ranning,
    eine sehr informative Seite, vielen Dank!
    Gibt es einen Rechner, bei dem sich Rentenbezug (also keine Lohneinkünfte)und eine (späte) Abfindungszahlung steuerlich errechnen lassen?

    • Ein Rechner, der beides gemeinsam beherrscht, ist mir nicht bekannt.

      Man könnte dies aber in zwei Schritten erreichen:
      1. Den zu versteuernden Rentenanteil berechnen, z.B. mit diesem Rechner: https://www.smart-rechner.de/rentenbesteuerung/rechner.php
      2. Die unter 1. ermittelte Summe als Bruttoeinkommen in den hier auf der Seite verfügbaren Abfindungrechner eingeben.

      Das sollte dann schon ein halbwegs brauchbares Ergebnis liefern.
      Wenn man es genauer wissen möchte, wäre ein Steuerprogramm oder ein Steuerberater zu empfehlen.

      Gruß, Der Privatier

  13. Guten Tag!
    Meine Frage zielt auf die Sperr-und Ruhezeit!
    Die AfA erklärte mir, dass diese parallel laufen und ich mich deswegen sofort selbst krankenversichern muss, in meinem Fall 3 Monate Sperrfrist und 8 Monate RZ!
    Wird denn die Sperrfrist auch bei der Dauer des Alg1 abgezogen oder nicht , da ich quasi direkt mit der Ruhezeit anfange?
    Dann wäre ein Dispositionsjahr für mich besser!
    Vielen Dank!
    Christiane

    • Moin Christiane,

      „Die AfA erklärte mir, dass diese parallel laufen und ich mich deswegen sofort selbst krankenversichern muss, in meinem Fall 3 Monate Sperrfrist und 8 Monate RZ!“

      Ja, die Aussage der AfA ist richtig, wenn beides von der AfA verhängt wird, laufen Sperr- und Ruhezeit gleichzeitig parallel ab.

      Bei einer Sperrzeit wird außerdem die Gesamtbezugsdauer des ALG1 gekürzt (z.B. von 720Tagen auf nur noch 540 Tagen = 24 Monate auf nur noch 18 Monate)

      §148 Abs.1 Satz 4 „Minderung der Anspruchsdauer“ SGB III

      (1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um

      ……………

      4. die Anzahl von Tagen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; in Fällen einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindestens jedoch um ein Viertel der Anspruchsdauer, die der oder dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, zusteht

      Ein Dispositionsjahr wäre hier u.U. angebracht um die Sperrzeit und Ruhezeit fürs ALG1 zu vermeiden.

      Gruß
      Lars

      • @Christiane, Lars

        Zu Krankenvers. während Sperrzeit:
        https://der-privatier.com/krankenversicherung-regeln-fuer-sperrzeit-und-krankengeld/

        -waren wir hier(s. gleich die ersten Kommentare) damals zu dem Schluss gekommen,daß die Agentur sehr wohl auch in der laufenden Sperrzeit die KV-Beiträge übernimmt.
        Auch wenn gleichzeitig eine Ruhezeit läuft, aber eben auch NUR während der Sperrzeit, nicht in der evtl. anschließenden „Rest“-Ruhezeit.
        Und immer daran denken, die Sperrzeit kürzt die Anspruchsdauer (im Fall einer Sperre von 12 Wochen eben nicht nur um die Dauer der verhängten Sperrzeit, sondern um insgesamt 1/4), eine Ruhezeit mindert nicht die Anspruchsdauer, sondern verschiebt den Bezug nur nach „hinten“.
        Ob das Dispo-Jahr günstiger ist, muss halt jeder selbst entscheiden, kommt auf die persönlichen Wünsche und Planungen an.

        Grüsse
        ratatosk

        • @christiane, ratatosk

          ja, ist im §5 Abs.1 Satz 2 SGB V „Versicherungspflicht“ (in Bezug auf Sperrzeiten) vermerkt:

          § 5 Versicherungspflicht

          (1) Versicherungspflichtig sind

          …….

          2. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch wegen einer Sperrzeit (§ 159 des Dritten Buches) oder wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 157 Absatz 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist

          Gruß
          Lars

          • Danke Lars!
            Dann haben wir ja auch gleich die Rechtsgrundlage dazu. Hilft zum Verständnis bzw. ggf. beim argumentieren, -von wegen „…SOFORT selbst krankenversichern..“.
            Bis zu 3 Monate KV-Beitrâge kann man schon mal in der individuellen Planung berücksichtigen und gegen die Nachteile der Sperrzeit abwägen.

            Schònes Wochenende.
            ratatosk

  14. Da hier vereinzelt weiterhin gute Wünsche für meine Frau eintreffen, muss ich auch an dieser Stelle leider mitteilen, dass meine Frau vor ca. 3 Wochen verstorben ist.

    Auch wenn es mir vorher schon bewusst war, so habe ich es in den letzten Wochen umso deutlicher gespürt: Meine Frau war der Mittelpunkt meines Lebens. Und zwar der einzige MIttelpunkt…
    Sie hinterlässt eine riesengroße Lücke und ich werde sie unendlich vermissen.

    Ein sehr schwacher Trost ist da die Tatsache, dass wir beide fast ein ganzes Jahr lang Zeit hatten, uns auf diesen Moment vorzubereiten. Denn eine Hoffnung auf Heilung hat es leider nie gegeben. Immerhin konnten die Ärzte uns aber noch einige halbwegs unbeschwerte Monate bereiten, die wir auch sehr gut für einige schöne Unternehmungen genutzt haben.

    Die letzten Wochen waren dann aber doch ziemlich belastend und ich habe momentan das große Bedürfnis nach ein wenig Ruhe. Und danach werde ich dann versuchen, wieder etwas Orientierung in meinem Leben zu finden. Ich möchte daher um Verständnis bitten, wenn ich mich hier auf der Seite zunächst weiterhin zurückhalte.

    Mit traurigem Gruß, Der Privatier

    • Herr Ranning, das ist sehr traurig zu lesen. Auch von mir aufrichtiges Beileid.

      Man nimmt im Leben so viel als selbstverständlich hin, ohne dem Bewusstsein, wie wertvoll es eigentlich ist. Mir wird dies gerade, es sind diese Momente, wieder sehr klar gezeigt.
      Besonders auf dieser Webseite wird deutlich, man plant für die Zukunft und im Hintergrund lacht schon das Schicksal.
      Leben im hier und jetzt und jeden Tag als etwas besonderes zu schätzen wissen.
      Es ist ein Gut, dass Sie doch noch viel gemeinsame Zeit mit Ihrer Frau und schönen Momenten, verbringen konnten.

      Ich wünsche Ihnen viel Stärke für die nächste Zeit und die Kraft einen neuen Weg in Ihrem Leben zu finden.

      Gruss Salida

  15. Wahre Stärke und Zufriedenheit erwächst aus Liebe und Erinnerung die man im Herzen trägt, ewig.

    ratatosk

  16. Mein aufrichtiges Beileid und tiefes Mitgefühl. Ich wünsche Dir viel Kraft in dieser schwierigen Zeit.

    Lars

  17. Lieber Peter
    Die Trauer hört niemals auf , Sie wird ein Teil unseres Lebens .
    Sie verändert sich , und wir ändern uns mit ihr .
    Ich wünsche Dir viel Kraft in dieser schwierigen Zeit .
    Mein aufrichtiges Beileid und tiefes Mitgefühl .

    Det

  18. Und plötzlich bleibt kein Stein auf dem anderen – alle Gewissheiten und Sicherheiten bröckeln; was eben noch bunt und leuchtend war, erscheint angesichts eines solch bitteren und schmerzhaften Abschieds plötzlich blass und stumpf. Nein, der Zeitpunkt des Loslassen-Müssens ist nie der richtige. Meine aufrichtiges Mitgefühl. Mögen Sie gut und zumindest mit gelegentlichem Trost durch diese schwierige Zeit finden!

    Paul Eugen

  19. Lieber Privatier,

    meine herzliche Anteilnahme zu ihrem Verlust und ich wünsche ihnen sehr viel Kraft für die Zukunft.
    Gruss
    DFa

  20. Hallo,
    ich habe eine Frage zum korrekten Termin der Arbeitslosigkeitmeldung im Zusammenhang mit dem Dispo-Jahr.
    Mein Arbeitsvertrag endete am 30.12.2021. Da nach meiner Information die über 58- jährigen um ihren Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld geltend zu machen, innerhalb von 5 Jahren einer Versicherungspflichtigen Tätigkeit von 48 Monate nachweisen müssen, bin ich dann am 1.1.2023 noch in den 5 Jahren, oder muss ich mich am 31.12.2022 bzw. 30.12.2022 arbeitslos melden?
    Für eine Kommentierung bin ich Dankbar.
    Gruß und einen schönen Tag
    Carl

  21. Hallo Herr Ranning,

    ich denke, ich könnte die 550 gr, die das Buch „Per Abfindung in den Ruhestand“ auf die Waage bringt mit Gold aufwiegen; ich habe noch jeden Satz intus! „Ad astra per aspera“ ist mein Motto geworden. Schließlich habe ich den Inhalt 1:1 umgesetzt bin im Mai 2021 mit 58 Jahren in den Ruhestand gegangen und nutze das Jahr 2022 zum Dispojahr, nachdem ich im Januar eine Abfindung von in Fünftelregelung erhalten habe…alles nach Plan.
    DANKE!

    • Vielen Dank für die positive Rückmeldung. Es freut mich immer, wenn meine Tipps auf die richtigen Empfänger trifft!
      Nur eines noch zur Sicherheit: Auch für einen 58-jährigen sollte ein Dispojahr nicht länger als 18 Monate dauern. Das ganze Jahr 2022 wäre somit zu lang!

      Gruß, Der Privatier

  22. Sehr geehrter Herr Ranning,

    ich habe ihr Buch erstmals am 15. Juli 2020 gekauft und danach 2021 auch als online Version.

    Ich konnte dank Ihrer Unterstützung den Januar 2021 als letzten Arbeitsmonat steuern und dann das Dispo“jahr “ (14 Monate) antreten. Die Abfindung nach der Fünftel Regelung wurde im Beschluss des Arbeitsgerichtes hinterlegt. Das hat die Abrechnungsfirma meines Ex -Arbeitsgebers aber nicht hinbekommen und war auch nicht Willens dieses umzusetzen. Nur mit erneuter anwaltlicher Hilfe (RS-Versicherung war da sehr hilfreich) bekam ich 2 Monate später die zusätzliche Auszahlung. Vorab hatte ich im Dezember 2020 bereits schriftlich mitgeteilt, dass ich keine versicherungspflichtige Arbeit im Jahr 2021 aufnehmen werde. Aber das ist in der Personalabteilung gar nicht so ernst genommen worden. Ich stimme Ihnen also vollumfänglich zu das hier das Wissen um die Fünftel Regel nicht bekannt ist. (Siehe 3.6.4 und 5.1.5) Besonders hier möchte ich auf das Thema unechte Abfindungen hinweisen. Der Satz: „Die Abfindung wird für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt“, war dem Lesen bei mir untergangen. Da wurde mir im November 2022 doch ein wenig warm als das Finanzamt nach den Unterlagen fragte. Zum Glück stand im Beschluss des Arbeitsgerichtes fast der zitierte Satz. Klar hatte ich das gelesen, aber in der Bedeutung gar nicht richtig eingeordnet. (5.1.6)
    Auch bei dem Thema Krankenkasse hat Ihr Buch und Ihr Blog entscheidend den Erfolg gebracht. Im ersten Anlauf war die Krankenkasse eher überfordert. Im zweiten Anlauf mit Unterstützung Ihres Blogs ging es auf einmal doch. So musste ich nur den geringen Satz für 14 Monate entrichten. Die Kasse hakte dann nach und wollte was vom Kuchen abhaben. Zum Glück war ich gegenüber dem Ex – Arbeitgeber standhaft geblieben und nicht die Kündigungsfrist um einen Monat verkürzt, sondern bei der ordentlichen Kündigung verblieben. Somit blieb der Griff auf einen Teil der Abfindung durch die Krankenkasse verwehrt. (Siehe 3.6.2)
    Mit dem Arbeitsamt hatte ich erstaunlich wenig Probleme. Man kannte das Dispojahr, somit gab es keine weiteren Rückfragen. Bereits im November 2021 habe ich in das System eingearbeitet, um festzustellen, ob ich alles habe. Und oh Wunder auf der letzten Seite sollte man eine Arbeitsbescheinigung hochladen. Dieser Begriff war mir noch nicht untergekommen. Ich beantragte die Arbeitsbescheinigung beim Ex-Arbeitgeber und nach mehreren Anläufen hatte ich die richtig ausgefüllte Arbeitsbescheinigung nach 8 Wochen in der Hand. Letztendlich habe ich Mitte März 2022 das Arbeitslosengeld beantragt und 2 Wochen später hatte ich ohne weitere Rückfragen des Arbeitsamtes den Leistungsbescheid in der Hand.

    Heute habe ich vom Finanzamt den Steuerbescheid für 2021 erhalten. Wie in 5.1.3: Negatives Einkommen, beschrieben hat sich bei mir der Sachverhalt dargestellt. Dieses hatte ich vorher auch mit Hilfe einer Steuersoftware errechnet. Der Steuersatz beträgt nun nur noch knapp 2%. Im Nachhinein hätte ich die Sonderausgaben mit Vorauszahlungen erhöhen können, um den Steuersatz weiter zu senken. Aber irgendwie passte das seinerzeit für mich nicht.
    In Summe bin ich mit dem Ergebnis mehr als zufrieden.
    Fazit: Das beste Buch was in diesem Fall zu bekommen war. Eine Investition die sich echt ausgezahlt hat. Dafür gebührt Ihnen mein aller herzlichster Dank!

    • Vielen Dank für diesen Erfahrungsbericht!
      Es freut mich immer solche positiven Rückmeldungen zu lesen. Auch wenn nicht immer alles ganz reibungslos verläuft und unter Umständen massives Einschreiten erforderlich ist. Aber auch DAS ist ja das Ziel des Buches und dieser Internetseite: Dem Leser das nötige Know-How und die zugehörige Selbstsicherheit zu vermitteln, um die korrekten Vorgehensweise auch durchsetzen zu können.
      Ihnen ist es offenbar hervorragend gelungen. Ich wünsche weiterhin alles Gute.

      Gruß, Der Privatier

  23. Guten Tag Herr Ranning,

    mit Begeisterung habe ich ihren Artikel zum Thema „Vorauszahlungen von Krankenkassenbeiträgen für privat Krankenversicherte“ gelesen und diesen Sachverhalt auch so umgesetzt und in meiner Steuererklärung geltend gemacht. Alle Voraussetzungen waren bei mir erfüllt. Ich habe bei der Krankenkasse im November den höchstmöglichen Betrag (hier 10.000 Euro pro Jahr) errechnen lassen und diesen auf den Cent genau am 15.12.2021 überwiesen (Euro 30.000). Im Februar 2022 erhielt ich dann die Bescheinigung über die tatsächlich gezahlten Beiträge (Basisversicherung) meiner Krankenversicherung. Dabei hat sich im Nachhinein leider herausgestellt, dass es wohl eine sogenannte Überzahlung gegeben hat. Das bedeutet der Maximalbetrag in Höhe von 3 Jahresbeiträgen (Basisversicherung) wurde bei mir um ca. 280 Euro überschritten. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von der Krankenkasse an das Finanzamt hat das Finanzamt mit Verweis auf §10 Abs.1 Nr. 3 Satz 5 EStG die komplette Vorauszahlung (30.000 Euro) im Jahr 2021 abgelehnt und stattdessen die geleisteten Vorauszahlungen auf die Jahre 2022, 2023 und 2024 verteilt. Da ich ab dem Jahr 2022 keine Einnahmen mehr generiere, wäre somit der komplette steuerliche Vorteil für mich verloren.

    Ihrer Veröffentlichung entnehme ich keinen genauen Hinweis zu diesem Fall, wohl aber in anderen Veröffentlichungen und interpretiere das klar so, dass nur der überzahlte Betrag (hier 180€) auf die künftigen Veranlagungsräume verteilt werden müsste und die restlichen ca. 30.000 Euro im Jahr 2021 anzusetzen wären.

    Gegen diesen Bescheid habe ich Einspruch eingelegt und muss diesen jetzt fristgemäß, nachträglich begründen.

    Auf welche rechtliche Grundlage (BMF-Schreiben/Musterurteil Finanzgericht usw.) könnte ich mich berufen?

    Sorry, leider sehr zeitkritisch.

    Für ihre Hilfe schon jetzt besten Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Das gleiche ist einem anderen Kommentator widerfahren. Das Finanzamt hat aber seinem Widerspruch stattgegeben. Ich vermute, es wurde in den Kommentaren zu dem Thema beschrieben https://der-privatier.com/kap-10-2-vorauszahlung-von-krankenkassenbeitraegen/#comment-17067

      Damals waren es noch 2,5 Jahrebeiträge, aber das ändert nicht das Prinzip.
      Der Link im Kommentar vom Privatier ist nicht mehr aktuell, aber eine Suche nach dem verwendeten Begriff findet das Dokument https://datenbank.nwb.de/Dokument/874859/ mit den Beispielen (im aktuellen Dokument hat man die Beispiele weggelassen).

    • Vielen Dank an eSchorsch für die Verlinkungen. Genau diese hatte ich auch noch in Erinnerung. Den dortigen Link auf das angesprochene Dokument habe ich inzwischen so geändert, dass er wieder funktioniert.
      Der damals angesprochene Fall hatte übrigens letztendlich Erfolg mit seinem Einspruch!

      @Heiko Müller-Stahl: Es wäre ggfs. zu überlegen, ob für eine Erfolg versprechende Formulierung des Einspruches ggfs. ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte.

      Gruß, Der Privatier

  24. Vielen Dank für die schnelle Unterstützung. Das hilft erheblich weiter. Ich werde das nun gemeinsam mit meinem Steuerberater so formulieren und Euch auf dem Laufenden halten.

  25. Hallo zusammen,

    nach dem falschen Einkommensteuerjahresbescheid des Finanzamtes, nach erfolgtem Einspruch, nach der fälschlichen Ablehnung des Einspruches und dem erneuten Einspruch gegen die Ablehnung des Einspruches 😉 und nach weiteren 2 Monaten Kampf hat das Finanzamt nun auch bei mir eingesehen, dass bei einer „Überzahlung“ der volle Betrag (3 Jahresbeiträge) im Veranlagungsjahr anzusetzen sind und nur der überbezahlte Betrag (hier 180 Euro) auf die künftigen Veranlagungszeiträume verteilt werden muss. Es wurden nun alle Krankenkassenbeitragsvorauszahlungen für mich, meiner Ehefrau und der Kinder anerkannt. Auch hier kann ich verschiedenen Vorrednern nur zustimmen, nicht nachlassen und zur Not vor Gericht ziehen!

    Fazit: Typisch deutsch: Verwirrende, schwer zu lesende Steuergesetze, ein völlig unwissender und überforderter Finanzbeamte, eine Steuerberaterrechnung von € 800,–, eine teilweise abgebrochene Weltreise, viele schlaflose Nächte und erhebliches Kopfschütteln meinerseits. Eigentlich müsste man das Finanzamt auf Schadenersatz verklagen!

    Um das zu vermeiden, sollte man eventuell überlegen, bei grossen Beträgen, lieber ein paar hundert Euro weniger vorauszuzahlen als den Maximalbetrag.

    Danke noch einmal allen Beteiligten Tippgebern!

    • Danke für die Info. Ich kann den daraus gewonnenen Erkenntnissen nur zustimmen:
      * Hartnäckicg bleiben, nicht nachlassen und zur Not vor Gericht ziehen!
      * Lieber ein paar hundert Euro weniger vorauszuzahlen als den Maximalbetrag.

      Gratulation, dass es trotz aller Widrigkeiten zu einem erfolgreichen Ende geführt hat.

      Gruß, Der Privatier

  26. Ich würde mich freuen, wenn es noch ein Kapitel/Absatz zum Thema Kirchensteuer/Kirchgeld geben würde.

    Wer alleine lebt und nicht in der Kirche ist, zahlt keine.

    Wer verheiratet ist, gemeinsam veranlagt ist und ein Partner ist in der Kirche, zahlt je nach Kirche/Bundeland eventuell ein „besondere Kirchgeld“.

    Das „besondere Kirchgeld“ ist die Differenz zwischen dem Kirchgeldbetrag der sich für das gemeinsame Einkommen ergibt, abzüglich der Kirchensteuer des kirchensteuerpflichtigen Partners.
    kirchgeld-niedersachsen.de/VE/05.html
    https://www.smart-rechner.de/kirchensteuer/rechner.php

    Zur Vermeidung ist folgendes möglich:
    – der Partner tritt auch aus der Kirche aus
    – man einigt sich auf Gütertrennung
    – man tritt einer Glaubensgemeinschaft bei, die Kirchensteuer erhebt

    Falls die andere Glaubensgemeinschaft eine geringere Kirchensteuer erhebt, dann ergibt sich ein Einsparpotential.

    In Niedersachsen können das z.Bs. die Humanisten sein. Deren Jahresbeitrag liegt maximal unter 100€ und dann wird kein „besonderes Kirchgeld“ mehr erhoben.

    Es wird wohl häufig so sein, dass das „besondere Kirchgeld“ gar nicht wahrgenommen wird, weil es gegen den kirchensteuerpflichtigen Partner erhoben wird als Teil der Kirchsteuer.
    Daher tritt jemand ggf. aus der Kirche aus und zahlt dann jahrelang – nicht nur durch gemeinsame Veranlagung auf die Hälfte des Gesamteinkommens, sondern halt versteckt in der Kirchensteuer das „besondere Kirchgeld“.

    Das „besondere Kirchgeld“ wird nicht in allen Bundesländern und von allen Kirchen erhoben. Der HVD z.Bs. erhebt Beiträge nicht in allen Bundesländern als Kirchensteuer.

    Da es hier ja vor allem um finanzielle Fragen geht. Der Austritt aus den Humanisten ist per Brief zum Jahresende oder per Amtsgericht (gegen Gebühr) zum nächsten Monat möglich. Wobei bei kleinem Einkommen auch die Humanisten weniger nehmen. Das mag ja im Rahmen der Planung als Privatier auch vorkommen.

    gruss kai

    • Moin Kai,

      Informationen zu diesem Thema findet man im Blog unter:

      „Die hohe Kunst der Steuerplanung (Teil 3)“

      Gruß
      Lars

      • In dem Blog geht es um Abfindungen. Dieses Kirchgeld wird aber berechnet auch im normalen Berufsleben. Also dann, wenn man anspart für die Zukunft.

        Das Blog hätte ich gar nicht weiter gelesen, weil da ganz oben schon was von Abfindung steht…

        gruss kai

        • @kai: Zielsetzung von „Der Privatier“ ist es nicht, humanistische Kirchgeldzahler über die von Ihnen geleisteten Zahlungen aufzuklären, oder Einsparpotential durch den Wechsel der Glaubensgemeinschaft aufzuzeigen. Den Blog hättest du gar nicht lesen sollen, weil da ganz oben schon was von Abfindung steht 😉
          Aber der Unterschied zwischen freundlich gemeintem Hinweis und energischem Widerspruch ist natürlich Thema!
          MbG
          Joerg

          • @joerg, dem möchte ich widersprechen. Hier geht es darum, seine Finanzen so aufzustellen, dass man halt, äh, Privatier werden kann.

            Dazu gehört es in vielen Artikeln auch, Abgaben und Steuern zu optimieren.

            Ich persönlich gehe davon aus, dass durchaus viele gerne die Kirchensteuer einsparen.

            Wer das tut, der wird das auch tun, wenn der Partner das macht.

            Das besondere Kirchgeld ist etwas, was die meisten jedoch nicht auf dem Schirm haben. Und für den ein oder anderen wird das dann sicherlich genug Einsparpotential haben, dass er das angehen wird.

            Es wird andere geben, die sich fragen, warum sie über die Gütergemeinschaft hinaus sich an der Kirch des Partners beteiligen. Auch die nehmen eine Einsparung gerne hin.

            Neben den Humanisten gibt es auch noch andere Glaubensgemeinschaften. Die sind aber in der Regel religiös aufgestellt.

            Am Ende muß das jeder für sich wissen, was er aus den Blogs heraus umsetzt. Was aber in den Blogs nicht thematisiert wird, kann natürlich nicht aus den Blogs heraus umgesetzt werden.

            gruss kai

  27. Gibt es den Unterschied zwischen Einrede und Einspruch noch?

    Ich habe vor Jahren mal gelernt, dass über eine Einrede der Finanzbeamte selber entscheiden kann, während ein Einspruch immer auch dem Vorgesetztem bekannt gegeben werden muß.

    Wenn das noch so ist, dass sollte man sich angewöhnen „Einrede und hilfsweise Einspruch“ einzulegen. Dann wird der Finanzbeamte bei sinnvollen Begründungen halt den Weg des geringeren Widerstandes gehen und die Einrede zulassen.

    gruss kai

  28. Guten Abend Herr Ranning,

    nachdem ich Dank Ihres Buches sehr erfolgreich durch den Auflösungsvertrags- und Dispojahrprozeß gekommen bin, möchte ich mich auch hier einmal ganz herzlich bedanken. das Buch war im wahrsten Sinne des Wortes Gold wert. Eine kleine Randnotiz: Ich war bei der Robert Bosch GmbH und im Auflösungsvertrags-Prozeß wurde mir das Buch von meiner damaligen HR-Ansprechpartnerin empfohlen. Also ist es quasi eine offizielle Empfehlung eines Weltkonzerns! Das muß man ersteinmal schaffen, Sie haben es.
    Danke dafür und alles Gute!
    Alexander Lawrence

    • Herzlichen Dank für das positive Feedback. Ganz besonders erfreulich ist dabei natürlich die „kleine Randnotiz“. Nicht nur, weil die HR-Abteilung mein Buch empfiehlt, sondern weil die HR-Abteilung damit zeigt, dass sie nicht primär und ausschliesslich für den AG handelt, sondern auch die Belange der Arbeitnehmer berücksichtigt. So sollte es sein – trifft man aber nicht so häufig.

      Gruß, Der Privatier

  29. Hallo,
    kennt hier vielleicht jemand Spezialisten (seriöse Berater) an die man sich wenden kann, die sich mit sämtlichen Privatier-Angelegenheiten auskennen und die einen vor Beginn einer möglichen Privatier-Phase in Bezug auf Steuer, Krankenversicherung mögliche Fallstricke etc. kompetent beraten können. Ich suche wie bekloppt so jemanden, habe aber noch niemanden gefunden. Insbesondere interessiert mich auch (weil das natürlich für die Rentenphase und Planung wichtig ist) was ich später an Nettorente (aus GRV, Riester, Pensionskasse und Direktversicherung) herausbekomme. Mein Steuerberater schafft es nicht, mir da einen genauen Betrag (natürlich nach heutigem Stand) zu nennen. Vielen Dank. DS

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