Kap. 6.12: Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten
Bis Ende 2022 wurden zusätzliche Arbeitseinkünfte bei einem Bezieher einer vorzeitigen Altersrente teilweise auf die Rente angerechnet.
Im Laufe der Corona-Jahre wurden die Grenzen für die Anrechnung zunächst nur vorrübergehend angehoben und ab Anfang 2023 dann vollständig abgeschafft. Das heisst: Auch Bezieher einer vorzeitigen Altersrente können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dieser Verdienst auf die Rente angerechnet wird.
Dies bezieht sich jedoch aussschliesslich auf vorzeitige Altersrenten. Für den Bereich der Erwerbsminderungsrenten gelten andere Regeln, die ich aber hier nicht erläutern möchte.
Hinweis: Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ergeben alle älteren Kommentare zu diesem Beitrag, sowie einige ehemalige Zusatzbeiträge z.B. über „nicht genutzte Rentenpunkte“ keinen Sinn mehr und wurden daher gelöscht.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.



Kommentare
Kap. 6.12: Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten — Keine Kommentare
HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>