Kap. 6.12.6: Die Flexirente
Es ist schon eine Weile her, dass ich hier im Zusammenhang mit Fragen zur Höhe der gesetzlichen Rente, Möglichkeiten zur vorzeitigen Inanspruchnahme, Abschlägen und Zuschlägen, auch ein paar Beiträge über die Regeln für einen Hinzuverdienst zur vorgezogenen Rente veröffentlicht habe.
Wer dies noch einmal nachlesen will, beginnt am Besten mit dem Beitrag „Kap. 6.12: Rente und Hinzuverdienst„. Allerdings sind die dort beschriebenen Regeln inzwischen veraltet!
Inzwischen hat der Bundestag am 21.Okt. 2016 das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ beschlossen. Oder – kurz gesagt: Das Flexirentengesetz.
=> Die Höhe der Rente
Mit: Rentenformel, Erläuterung, Beispiel
Die Flexirente
Im Wesentlichen beinhaltet dieses Gesetz drei Änderungen gegenüber der aktuellen Situation:
- Bezieher einer vorzeitigen Altersrente können zukünftig flexibler hinzuverdienen (ab 1.Jul. 2017).
- Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann ein Weiterarbeiten rentensteigernd wirken (ab 1.Jan.2017).
- Sondereinzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen können bereits ab dem 50. Lebensjahr vorgenommen werden (ab 1.Jan.2017).
Ich möchte mich im Folgenden nur auf den ersten Punkt konzentrieren und einmal die Änderungen erläutern, die sich für jemand ergeben, der neben seiner vorzeitigen Rente noch etwas hinzu verdienen möchte.
Neue Regeln für den Hinzuverdienst
Nach den bisher geltenden Regeln durfte ein Rentner mit vorzeitigem Rentenbezug max. 450€/Monat (in zwei Monaten pro Jahr die doppelte Summe) hinzuverdienen, ohne dass dieser Verdienst auf seine Rente angerechnet wurde. Verdiente er mehr, wurde seine Rente (je nach Höhe des Verdienstes) um 1/3, die Hälfte oder um 2/3 gekürzt. Beispiel: Wer eine vorgezogene Rente von 1.200€/Monat bezieht und durch einen Nebenjob regelmässig 600€/Monat hinzuverdient, musste sich nach den bisher geltenden Regel einen Abzug von seiner Rente von einem Drittel, also 400€ gefallen lassen. Kein wirklich gutes Geschäft.
Die neuen Regeln machen dies im gewissen Rahmen interessanter, was auch erklärtes Ziel dieser Reform war. Nach den zukünftig geltenden Regeln kann man zusätzlich zur vorzeitigen Rente im Jahr 6.300€ hinzuverdienen, ohne dass dies die Rente beeinflusst. Vorteil: Dies ist mehr als bisher und die monatliche Betrachtung entfällt (wichtig für Selbständige).
Wird die Grenze von 6.300€/Jahr überschritten, wird der übersteigende Betrag zu 40% auf die Rente angerechnet. Im Beispiel von oben mit 600€/Monat ergibt sich ein Hinzuverdienst von 7.200€ im Jahr oder 900€ mehr als die zulässige Grenze. Von diesen 900€ werden nun 40% (oder 360€/Jahr = 30€/Monat) von der Rente abgezogen. Eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung!
=> Serie: Steuerplanung
Mit: Grundlagen, Zweck und Mittel, Beispiele
Bürokratie
Das Ganze ist allerdings mit einem nicht unerhebblichen Bürokratismus verbunden:
Zur Feststellung von Hinzuverdienst und Rentenhöhe prognostiziert nämlich die Deutsche Rentenversicherung jeweils zum 1. Juli eines Jahres den voraussichtlichen Verdienst für das laufende und das folgende Jahr und berechnet daraus die Höhe der Rente für die Zeit ab 1. Juli für die kommenden zwölf Monate.
Diese Rechnung wird nun ein Jahr später mit den tatsächlichen Einkünften verglichen und die Rente unter Berücksichtigung des tatsächlichen Hinzuverdienstes neu berechnet. Gegebenenfalls entstehende Überzahlungen werden zurückgefordert, Nachzahlungen werden ausgezahlt. Gleichzeitig wird für die nächsten zwölf Monate eine neue Prognose erstellt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Wie oben schon erwähnt, ist dies nur ein Teilaspekt der neuen Regelungen und es wird dazu sicher noch weitere Details in Zukunft geben. Mir gefällt aber dieser Teil der Regelung schon recht gut, erlaubt er mir doch, noch ein wenig durch nebenberufliche Selbstständigkeit bzw. freiberufliche Tätigkeiten hinzuzuverdienen.
Hallo Privatier,
trotz der Bürokratie finde ich die neue Regelung besser und flexibler.
Für angestellte Rentner mit 450,- Euro-Jobs ändert sich finanziell nichts, für nebenberuflich selbständige Rentner mit schwankenden Einkünften ergibt sich eine deutliche Verbesserung gegenüber der früheren Regelung mit festen Grenzen.
Viele Grüße, Hardy
Mir gefällt die neue Regelung sogar ausgesprochen gut!
Aber nicht nur für den nebenberuflich Selbständigen ergeben sich Vorteile. Es ist natürlich richtig, dass sich für den Minijobber mit 450€/Monat gar nichts ändert. Aber er hätte jetzt die Möglichkeit, ohne allzu große Nachteile, diesen Job etwas auszudehnen. Wie im Beitrag oben z.B. auf 600€/Monat. Der Nachteil bei der Rente wäre zu verschmerzen, gleichzeitig könnten die Rentenansprüche durch den zusätzlichen Verdienst noch gesteigert werden. Dies ist übrigens auch Bestandteil der neuen Regelung (s. zweiter Punkt meiner obigen Liste).
Gruß, Der Privatier
Hallo Privatier,
wenn ich das neue System der Flexi-Rentenberechnung richtig verstehe, ist es für Gutverdiener aber eine deutliche Verschlechterung gegenüber der alten Regelung:
Beispiel: bei einer 50%-Teilrente in Höhe von 900,- EUR lag der max. mögliche Zuverdienst bei 3.420,-/Monat = 47880,- EUR/Jahr (3.420,-*14). Bis zu dieser Grenze bestand Anspruch auf die Teilrente in Höhe von 900,- EUR. Nach der jetzigen Regelung sieht es so aus, dass beim gleichen Jahreseinkommen von 47880,- nur noch ein Anspruch auf 414,- EUR Teilrente pro Monat besteht. Das sind 486,-EUR/Monat weniger als nach der alten Regelung. Damit dürfte der Anreiz für Gutverdiener, länger zu arbeiten, durch die neuen Regelungen eher geringer sein. Sehe ich das richtig oder habe ich da irgendwo einen Denk- oder Rechenfehler? (die Daten sind einem aktuellen Rentenbescheid entnommen)
Viele Grüße
Ich habe die Zahlen jetzt nicht nachgerechnet, aber von der Überlegung her sollte es korrekt sein.
Das Problem liegt in der Tat darin, dass in der „alten“ Regelung eine Komponente enthalten war, die den Hinzuverdienst von dem früheren Einkommen anhängig gemacht hat: Wer früher mehr verdient hat, durfte dies auch bei der vorzeitigen Rente.
Diese Komponente scheint bei der zukünftigen Flexirente zu fehlen. Und damit dürften dann alle gleich viel hinzuverdienen. Oder anders gesagt: Die Gutverdienenden stehen sich schlechter.
Das frühere Einkommen wird allerdings noch bei der maximalen Obergrenze berücksichtigt. Wird diese nämlich überschritten, wird der darüber liegende Anteil vollständig auf die Rente angerechnet. Details zu dieser Regel finden sich im o.g. Link.
Gruß, Der Privatier
Hallo,
zählen beim Hinzuverdienst auch Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung?
Vielen Dank
Zu dieser Frage möchte ich gerne auf diesen Kommentar (und Antwort) verweisen.
Gruß, Der Privatier
Hallo Privatier,
was ist denn bei einer Situation wie dieser:
Verheiratet, 63, seit 46 Jahren Berufstätig, vor der Entscheidung stehend die 63er Regelung zu nutzen. Ehefrau würde dann mehr arbeiten (bisher 1/2Tags)und insofern mehr verdienen. Wird bei der Rentenfrage dieser Steueraspekt berücksichtigt, oder sind das 2 verschiedene Schuhe?
Vielen Dank und Gruß aus Köln
Bin mir nicht sicher was mit „bei der Rentenfrage“ gemeint sein soll??
Eine Altersrente wird unabhängig von den Einkünften der Ehefrau bewilligt. Aber natürlich ist beides grundsätzlich steuerpflichtig. Ob es aber tatsächlich zu einem Steuerabzug kommt und in welcher Höhe, wird dann im EkSt.-Bescheid festgelegt.
Gruß, Der Privatier
Wie ist es mit der gesetzlichen Krankenkasse? Kommt man mit FlexiRente in die Krankenversicherung der Rentner? Muss man auf Einkommen aus Selbständigkeit unter/über 6300.- € Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Vielen Dank und großes Lob an Privatier, bisher die beste Seite im Netz zu meinen Fragen!
Hallo Bertram, es freut mich, wenn die Beiträge und Kommentare auf dieser Seite in paar Fragen beantworten konnten.
Die Bedingungen für die Aufnahme in die KVdR hängen in erster Linie davon ab, wie man in der Jahren zuvor versichert war. Mehr dazu (und ein paar kürzlich erfolgte Änderungen) gibt es im Beitrag über die 9/10-Regel der KVdR. Mit der Flexirente hat das alles nichts zu tun: Sie stört dabei nicht, die hilft aber auch nicht. 😉
Gruß, Der Privatier
Ausser Hinzuverdienstmöglichkeiten scheint die Flexirente auch Optionen zur Reduktion von Rentenanschlägen zu bieten (weil nicht genutzte EP ihren Zugangsfaktor steigern).
Folgendes Modell habe ich vorhin im Rentenforum zur Diskussion gestellt (bisher noch keine Antwort):
– 12.2019 vorgezogene Rente, 50 EP, Abschlag 9%: 45.5 pEP
– Flexi 10: 4.55 pEP wird ausgezahlt (~130€)
– 6.2022 Regelalter, Vollrente: 45+4.55 = 49.55 pEP
– mit Rentenfreibetrag 22% aus 2019?
Man überbrückt die 2.5 Jahre aus anderen Quellen (sagen wir 30mo * 1000€ = 30000€ aus Spargeld), hat aber niedrige KVdR-Beiträge, Steuern usw.
Im Regelalter fehlen einem nur noch 0.45 EP vom „Original“, man hat für die 30000€ 4.5 pEP quasi „vom Munde abgespart“.
6667€/EP ist etwas günstiger als mit freiwilligen Beiträgen via V0210/V0060. Zudem ist es keine Einzahlung, sondern Vermögensverzehr für Konsum.
Wenn ab 2021 Betriebsrenten (mit doppeltem KV+PV-Beitrag) dazukommen, ist die KVdR auch wieder zufrieden, und man kann den Vermögensverzehr entsprechend zurückfahren.
Spricht etwas gegen diese Konstruktion?
Ja, weil 9 x 130€ x 30 Monate =
35100€ Rente nicht zwischen 12.2019 und 06.2022 ausgezahlt werden, weiterhin ist der zu versteuernde Anteil 2019 geringer als 2022,insbesondere wenn die Betriebsrente dazu kommt, ist es sinnvoll weniger zu versteuernden gesetzlichen RV Anteil zu haben.
Wenn man die statistische Lebenserwartung nicht um mindestens 15 Jahre überleben kann, ist es ein schlechtes Geschäft.
Ja, die versicherungsmathematische „Wette auf Langlebigkeit“…
Wenn man freiwillige RV-Beiträge einzahlt, ist die Amortisationsdauer grob 19..20 Jahre.
Der Rentenfreibetrag wird bei erstem Rentenbezug bestimmt (deshalb 2019: 22%). Ich glaube gelesen zu haben, dass er bei Änderung des Rentenfaktors (hier: von 10 auf 100%) neu bestimmt wird. Sicher bin ich mir aber nicht, daher das „?“.
Aber mein letztes Hemd hat keine Taschen, daher sehe ich den Tod vor Amortisation nicht als „schlechtes Geschäft“, sondern als Spende an die Rentenversicherung (egal ob durch Flexi10-Verzicht oder freiwillige Einzahlungen).
Ein kleines Optimierungspotenzial sehe ich noch bei der VBL-Betriebsrente (sehr klein, 69€ im Regelalter; an GRV-Beginn und Abschläge gekoppelt). Die wollte ich nachträglich 2022 beantragen – es scheint aber günstiger, sie nach GRV-Rentenbescheid 2019 zu beantragen, weil sie dann 13 Monate lang als Bagatellrente nicht 2*KV+PV-pflichtig ist…
Das Modell klingt recht interessant, allerdings muss ich gestehen, dass ich schon bei den ersten Zeilen gedanklich nicht ganz folgen konnte. Verstanden habe ich noch:
– 12.2019 vorgezogene Rente, 50 EP, Abschlag 9%: 45.5 pEP
– Flexi 10: 4.55 pEP wird ausgezahlt (~130€)
Aber wie kommt die Rechnung für die Vollrente (EPs) zustande?
Wie kommt die Überbrückungssumme von 1000€/Monat zusammen?
Eine Überbrückung aus Sparmitteln geniesst aber auch keine Steuevergünstigung!
Ist es dann immer noch interessant?
Gruß, Der Privatier
Angenommen war, dass bei Flexi 10 nur 10% der (angenommenen) 50 EP in Anspruch genommen werden, mit 9% Abschlag wg. vorgezogener Rente: 4.55.
45 EP bleiben also, weil ungenutzt, bis Regelalter erhalten.
Bei Vollrente ab Regelalter wird also angesetzt: 45 + 4.55 = 49.55 EP, wenn ich es recht verstehe.
Die Überbrückung kommt natürlich aus Spargeld (ohne Steuervergünstigung). Indirekt begünstigt natürlich schon, weil 12*130=1560 weit unter dem Grundfreibetrag liegen, also steuerfrei sind.
Normal wäre das recht egal, aber 2020 ist halt bei mir das Jahr mit Abfindung + Fünftelregelung, je weniger „sonstiges“ zvE, desto besser, vor allem negativ (vereinfachte Fünftelregelung: 5 * ESt(zvE/5). Ans Limit für Sonderausgaben Altersfürsorge
plane ich schon zu gehen. -16 EP Versorgungsausgleich hole ich nie wieder ein, aber auf 50 möchte ich (freiwillig) schon kommen…
Auf dem Rentenforum https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/flexi-wunschteilrente.html wurde mir aber von Flexi 10 nachvollziehbar abgeraten, weil es sich erst in 25..29 Jahren amortisiert.
So alt werde ich wohl gar nicht mehr.
Also (abgeschlagene) Vollrente vom frühestmöglichen Zeitpunkt, ist jetzt der Plan.
Ja, danke, jetzt habe ich die Idee vollständig verstanden.
Und deine aktuellen Erkenntnisse (und die aus dem Rentenforum) decken sich dann auch mit meinen Überlegungen, die ich in früheren Beiträgen schon einmal angestellt habe. Vielleicht kennst Du sie ja schon, aber für andere Leser hier noch einmal die Links:
* Früher oder später in Rente?
* Dreißig Prozent mehr Rente
* Der Rentenbeginn im Finanzplan
Gruß, Der Privatier
Hallo Privatier,
ich bin slbstständig und darf jetzt (August 2018) nach 45 Arbeitsjahren mit 63 abzugsfrei in Rente gehen. Bie zum Jahresende kann ich noch 6300,- Euro hinzu verdienen (Umsatz? oder Gewinn?). Jetzt habe ich aber die Möglichkeit, mein kleines Geschäft zu verkaufen (ca. 40.000 Euro). Ich bin mir nun völlig unsicher, ob ich das tun sollte, in erster Linie, weil ich nicht weiß, wie sich der aus dem Verkauf erzielte Gewinn auf meine Rente auswirkt. Und 2., wenn dadurch negative Auswirkungen auf die Rente entstehen, wie lange diese wirken
Eine sehr interessante Frage!
Wenn ich das schreibe, heisst das in der Regel, dass ich die Frage nicht beantworten kann. 😉
Aber ein paar Hinweise kann ich trotzdem geben:
Da wäre zunächst einmal die klare Aussage, dass es sich bei den 6.300€/Jahr bei einem Selbstständigen um den Gewinn handelt.
Zum Gewinn gehört aber nun auch ein Veräußerungsgewinn. Dieser ergibt sich aus: Veräußerungspreis minus Veräußerungskosten minus Buchwert.
Für diesen Veräußerungsgewinn gibt es nun aber steuerliche Vergünstigungen:
a) einen Freibetrag von 45.000€ nach § 16 Abs. 4 EStG. Diesen gibt es nur, wenn man mind. 55 Jahre alt ist und es gibt ihn nur einmal im Leben.
b) wie bei anderen außerordentlichen Einkünften kann auch hier die Fünftelregel nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG angewandt werden.
Im vorliegenden Fall käme wohl Lösung a) in Frage, d.h. der Verkauf bliebe steuerfrei. Dennoch fürchte ich, dass der Gewinn für den Hinzuverdienst der Rente berücksichtigt wird. Aber genau das ist der Punkt, den ich nicht wirklich beantworten kann. 🙁
Mit diesen Vorüberlegungen wäre es sicher deutlich besser, den Verkauf entweder jetzt sofort abzuwickeln und die Rente erst mit dem Beginn des nächsten Jahres zu beantragen (oder fliesst die Rente bereits?). Falls die Rente bereits ausgezahlt wird, würde ich ggfs. mit dem Verkauf noch bis zum Erreichen der Regelsaltersgrenze warten.
Es gibt übrigens neben den 6.300€ Hinzuverdienstgrenze noch eine weitere Grenze, die sich nach den Einkünften der letzten Jahre bemisst, der sog. Deckel. Die genauen Regeln müsste ich auch erst noch einmal nachsehen, aber wenn da drüber kommt, bleibt es nicht bei 40% Anrechnung auf die Rente, sondern dann sind es 100%. Im Extremfall kann hier die Rente also auch vollständig entfallen.
Gruß, Der Privatier
Ich habe heute überraschenderweise eine Sonderzahlung von der Rentenversicherung bekommen! 🙂 Zuerst heute morgen auf dem Konto bemerkt und dann später einen Brief im Briefkasten gefunden.
Der Grund: Der zulässige Hinzuverdienst für vorzeitige Renten ist wegen der Corona-Pandemie für 2020 auf 44.590€/Jahr heraufgesetzt worden (von 6.300€). Da diese Grenze für das ganze Jahr 2020 gilt, hat man meine Rente entsprechend neu berechnet und für die bereits vergangenen Monate eine Nachzahlung veranlasst.
Weiterhin wurde auch bereits die Rentenerhöhung ab 1.7.20 und die künftigen Zahlungen berechnet.
Insofern natürlich alles recht erfreulich. Allerdings wäre es mir viel lieber gewesen, wenn uns allen Corona und die Folgen erspart geblieben wären. 🙁
Gruß, Der Privatier
Warum wurde der zulässige Hinzuverdienst wegen der Corona-Pandemie erhöht? Was ist der Hintergedanke?
Dies ist ja nur ein Teil ein ganzes Maßnahmen-Paketes, welches in der Summe finanzielle Erleichterungen in ganz unterschiedlichen Bereichen für eine Vielzahl von Pandemie-Betroffenen bringen soll. Für eine genaue Begründung für diesen einen Punkt müsste man ggfs. einmal recherchieren, ob man im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Beratung des Gesetzes einzelne Begründungen findet.
Gruß, Der Privatier
P.S.: Bitte einen einmal gewählten Namen nicht mehr verändern. Danke.
@Privatier,
es wurde am 18.12.2020 für das Jahr 2021 die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten (Coronabedingt) verlängert und neu (für 2021) auf 46060€ festgelegt.
siehe nachfolgender Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/20201218_hinzuverdienstgrenze.html
Gruß
Lars