Gastbeitrag: Ausgleichszahlung des Arbeitgebers zur Vermeidung von Rentenabschlägen
Schon oft wurde hier in den Kommentaren die Möglichkeit angesprochen, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ende einer Beschäftigung und der Zahlung einer Abfindung eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausgleichszahlung zur Vermeidung von Rentenabschlägen) vornehmen kann.
Damit diese interessante Variante nicht in den Kommentaren verloren geht, gibt es heute einen gesonderten Beitrag dazu.
Und ich freue mich ganz besonders, dass dieses Thema heute von einem Experten erläutert wird, der sich als Steuerberater auf die steuerliche Optimierung von Abfindungen spezialisiert hat. Der folgende Gastbeitrag wurde von Herrn Markus Schmetz verfasst: