Kap. 6.8.3: Beiträge für Ausbildung oder Scheidung
In den letzten beiden Beiträgen haben wir zwei Möglichkeiten kennengelernt, um freiwillige Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Im ersten Beitrag ging es dabei um die freiwilligen Monatsbeiträge für Zeiten, die nicht bereits durch Pflichtversicherungsbeträge abgedeckt sind.
Und der zweite Beitrag handelt von Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge bei vorzeitigen Renten.
Beide Möglichkeiten stehen einer breiten Leserschaft, aber insbesondere den (angehenden) Privatiers offen. Für die erste Variante dürfen keine Pflichtversicherungen vorliegen – das ist für einen Privatier typisch. Für die zweite Variante muss man älter als 50 Jahre sein. Das ist vielleicht nicht immer der Fall, aber … Weiter lesen