Anspruch auf Arbeitslosengeld hat bis zu vier Jahre Bestand
Der Beitrag über das An- und Abmelden bei der Agentur für Arbeit ist einer meist gelesenen und meist kommentierten Beiträge hier auf der Seite.
Dabei tauchen immer wieder Detail-Fragen zur Durchführung und den Konsequenzen auf, von denen ich heute einmal eine Aussage herausgreifen möchte, weil sie immer wieder zu Rückfragen und auch zu Missverständnissen führt.
Es geht um die Aussage, die ich hier schon unzählige Male in vielen Kommentaren immer wieder gemacht habe: „Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld hat bis zu vier Jahre Bestand“.
Was das nun genau bedeutet und was es eben nicht bedeutet, … Weiter lesen