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Top oder Flop – Folge 13: Tücken der Prozentrechnung — 9 Kommentare

  1. Na ja….. ganz einfache Faustformel – wenn mein Brutto um 10% steigt, dann steigt auch mein Netto um 10%. Beeinflusst werden die Ergebnisse negativ unter der Beitragsbemessungsgrenze (hier schlägt die Progression zu, so dass es effektiv eher 9% sind) und positiv über der Beitragsbemessungsgrenze (hier ist die Abgabenlast für jeden „hinzuverdienten“ Euro wegen der sv-freiheit geringer, so dass der Zuverdienst netto eher 11% sind).

    Mal als Beispiel (unter Annahme von 50% Abgabenlast). Ich verdiene 4000€ Brutto – das sind dann 2000€ Netto.

    Verdiene ich 10% mehr, sind es 4000€ + 400€ = 4400€ Brutto oder aber 2000€ + 200€ = 2200€ Netto.

    • Tja – wie Du schon sagst: Eigentlich ganz einfach!

      Aber manchmal macht man (oder besser gesagt: ICH) eben doch einen Denkfehler.

      Was ich im Beitrag oben noch vergessen habe: Auch wenn mir dieser etwas peinliche Denkfehler unterlaufen ist, habe ich doch auch über meine Dummheit lachen können. Und die Entscheidung auf die 35Std. Woche zu wechseln keine einzige Sekunde bereut. Schließlich entsprach dieser Schritt damals (wie heute) meinem Grundmotto: Zeit ist mehr wert als Geld.

      Gruß, Der Privatier

  2. Hinzu kommt noch der andere Fallstrick ob die Prozente von ‚oben‘ oder ‚unten‘ gerechnet werden. Das führt dann z.B. zum netten Unterschied zwischen Gewinn und Marge.

    Bestes Beispiel: Bekommst man heute 50% mehr (z.B: EUR 100 -> EUR 150) musst aber irgendwann wieder 50% hergeben (im Beispiel EUR 150 -> EUR 75) hat man weniger als vorher 😉

    • Nun verrate doch nicht alles! 😉 Da wollte ich doch auch noch einen Beitrag drüber schreiben.
      Naja – egal: Mach‘ ich trotzdem!

      Gruß, Der Privatier

  3. Ich finde schon, daß man die Chose erklären sollte, zumal Du Deine Leser oben ganz schön in die Irre schickst und die Auflösung nur andeutest.

    Wenn der Abgabensatz konstant bleibt, dann wirkt sich eine prozentuale Änderung des Bruttoeinkommens prozentual genauso beim Nettoeinkommen aus: 10% weniger Bruttoeinkommen – 10% weniger Nettoeinkommen.

    Es gibt eine Gehaltszone, bei der das so ist, nämlich am oberen Ende der Progressionszone, wo der Steuersatz nicht mehr weiter steigt, die Sozialversicherungsbeiträge aber noch nicht prozentual sinken.

    Als ich damals meine Arbeitszeit reduzierte, habe ich wohl deutlich weniger verdient als Du: Mein Bruttoeinkommen hat sich proportional um 20% verringert, das Nettoeinkommen aber unterproportional nur um 12%.

    Die Abhängigkeit verdeutlicht folgendes Schaubild:

    https://logicorum.files.wordpress.com/2011/04/steuern-abgaben-graphik.jpg

    Für die Gesamtabgabenbelastung muß man die Steuer und die Sozialversicherungsabgaben zusammenrechnen.

    (Ich weiß nicht, von wann die Zahlen stammen, sie ändern sich jedes Jahr. Die Graphik soll keine Rechengrundlage sein, sondern nur das Prinzip verdeutlichen).

    • „Wenn der Abgabensatz konstant bleibt, dann wirkt sich eine prozentuale Änderung des Bruttoeinkommens prozentual genauso beim Nettoeinkommen aus: 10% weniger Bruttoeinkommen – 10% weniger Nettoeinkommen.“

      Ja richtig: Das war natürlich genau die richtige Antwort und die richtige Rechnung.
      Dass es darüberhinaus noch kleinere Abweichungen aufgrund der Steuerprogression geben könnte, ist natürlich richtig. So genau wollte ich damals aber gar nicht rechnen und heute kann ich nicht mehr sagen, wie sich das ausgewirkt hat.

      Trotzdem danke für den Hinweis und die Graphik.

      Gruß, Der Privatier

  4. Ich hoffe, dass meine Frage in dieses Forum passt?
    Jemand hat einen Entwicklungsplan
    Für 2 Jahre 4 % Gehaltserhöhung hat er letztes Jahr ausgehandelt. Jetzt zahlt die Firma 3.2% Inflationszulage für alle Mitarbeiter. Die Firma ist nicht in der Gewerkschaft und hat keinen Betriebsrat. Nun sollen die 3.2% auf den Entwicklungsplan angerechnet werden der letztes Jahr alleine erkämpft wurde.
    Gibt es da einen Paragraph auf den man sich im Arbeitsrecht berufen kann. Dass man auf Beides ein Anrecht hat. Also die vereinbarten 4% und darauf die 3.2 % als Inflationsausgleich. Es handelt sich hier nicht um die Einmalzahlung, die ja jetzt von den Arbeitgebern bis 3000 Euro steuerfrei bezahlt werden kann.

    • Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillge Leistung des AGs. Ob, wann und in welcher Höhe er diese zahlt, liegt ganz im Ermessen des AGs. Sie haben also keinen Anspruch darauf.

      Oftmals wird es jedoch auch als Vorteil gesehen, wenn anstatt einer Gehaltserhöhung die Inflationsprämie gezahlt wird, denn die Inflationsprämie ist von sämtlichen Abgaben befreit, wohingegen von einer Gehaltserhöhung oftmals nur die Hälfte übrig bleibt.

      Ob Sie auf der Einhaltung des sog. „Entwicklungsplan“ bestehen können, müsste ggfs. ein Jurist prüfen. Allerdings dürften Sie in diesem Falle auf die Inflationsprämie wohl verzichten müssen.

      Gruß, Der Privatier

      • Könnte schon sein, daß eine Gewerkschaft die Inflationsausgleichsprämie als Lohnerhöhung herausverhandelt (in meinem Fall war das so). In diesem Fall ist die Zahlung keineswegs fakultativ für den Arbeitgeber.

        Die „Inflationsausgleichsprämie“ kommt netto beim Angestellten an. Damit ist sie für beide Teile erheblich günstiger als eine „normale“ Lohnerhöhung, die versteuert und verbeitragt wird, wobei der nicht fällige und nicht bezahlte Rentenbeitrag dem Mitarbeiter in der Rentenzeit natürlich fehlt. Die Laufzeit des dazugehörigen Tarifvertrags muß halt dazu passen.

        Auch Ella (oder ihr Bekannter) spart sich die Steuer und ggf. die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Alles weitere wird sie (oder ihr Bekannter) beim nächsten Personalgespräch wohl ansprechen müssen. Einschlägiges Recht dazu wäre mir nicht bekannt.

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Der Privatier