Ach was? – Kirchensteuer und Abgeltungssteuer
Heute möchte ich in einer neuen Folge der kleinen Beitragsserie mit dem Titel „Ach was?“ einmal über etwas Überraschendes berichten.
Also – zumindest mich hat es überrascht…
Aber bitte nicht enttäuscht sein, wenn die heutige Erkenntnis nicht so neu sein sollte. Manchmal brauche ich ziemlich lange, bis ich etwas überhaupt wahrnehme. Und so war für mich diese Erkenntnis jedenfalls neu und überraschend. Und darum berichte ich heute davon.
Es beginnt mit meinen enttäuschenden Erfahrungen im Zusammenhang mit einer Online-Bank, über die ich in der letzten Folge von „Top oder Flop“ berichtet habe. Aber – wie so alles im Leben, können solche Erfahrungen ja auch ihre guten Seiten haben. In diesem Falle habe ich mal wieder etwas dazugelernt!
Die Abgeltungssteuer
Der Nebeneffekt des unter Top oder Flop beschriebenen Ärgers war nämlich, dass ich einige Abrechnungen (Verkäufe von Wertpapieren) einmal nachgerechnet habe. Weil mir bei dem Durcheinander der Buchungen einfach nicht klar war, welche Summe am Ende als Gewinn oder Verlust gebucht worden war. Und so wollte ich anhand der einbehaltenen Steuern rückwärts die Gewinne ausrechnen. Ist ja ganz einfach: Kapitalertragssteuer * 4 = Steuerpflichtiger Gewinn.
Und dabei habe ich es dann gemerkt: Meine Bank zieht mir zwar „in etwa“ 25% Kapitalertragssteuer ab – aber eben nur „in etwa“. Es ist immer etwas weniger! Nicht viel. Es fällt kaum auf. Beim überschlägigen Kopfrechnen merkt man es gar nicht. Aber es fehlt jedes Mal etwas.
Nun sollte es einem vielleicht egal sein, wenn man zu wenig Steuern bezahlt. Aber ich wollte schon wissen, was das soll und habe daher nachgefragt. Und in diesem Fall habe ich auch eine Antwort bekommen, die ich am Ende verstanden habe: Es liegt an der Kirchensteuer!
Diese wird nämlich seit 2015 von den Banken ebenfalls einbehalten.
„Ja – aber dann wird doch mehr abgezogen und nicht etwa weniger?!“
Stimmt – die Kirchensteuer ist in der Abrechnung als zusätzliche Position enthalten. Ein weiterer Abzug. Aber was hat das mit der Abgeltungssteuer zu tun? Die ist doch deshalb nicht geändert worden?
=> Teilerlass der Kirchensteuer beantragen
Mit: Vorgehensweise und Fallstricke
Sonderausgabe
Nein – die Abgeltungssteuer beträgt nach wie vor 25%. Auch das hat sich nicht verändert.
Aber wer sich einmal an seine letzten Einkommensteuer-Erklärung erinnert, der weiß sicher noch, dass die bezahlte Kirchensteuer über die Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen reduziert. Und genau diesen Effekt berücksichtigt die Bank bereits in Ihrer Abrechnung!
D.h. auf den ursprünglichen Kapitalertrag wird die Abgeltungssteuer von 25% erhoben. Je nach Bundesland etwas unterschiedlich wird darauf nun die Kirchensteuer in Höhe von 8% oder 9% erhoben. Diese mindern aber jetzt als Sonderausgabe den zu versteuernden Betrag, so dass auch der Betrag für die Abgeltungssteuer entsprechend sinkt. So wie ich es hier beschreibe, eigentlich ein rekursiver Prozess, den man aber auch als nette mathematische Hausaufgabe und einem Gleichungssystem mit vier Unbekannten ganz einfach einmal selber ausrechnen kann.
Im Ergebnis beträgt in Bundesländern mit einem Kirchensteuersatz von 8% (Baden-Württemberg und Bayern) die Abgeltungssteuer damit bezogen auf den ursprünglichen Kapitalertrag dann 24,51%, in allen anderen Bundesländern mit 9% Kirchensteuer sind es 24,45%.
Und damit erklärt es sich, dass die Abgeltungssteuer nur „in etwa“ die altbekannten 25% ausmacht.
So – und jetzt mal bitte Handzeichen geben: Wer hat das gewusst?
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Guten morgen, also meine Hand bleibt unten 🙂
aaaber ich denke irgendwas ist dort nicht richtig gelaufen
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % + 5,5 % Soli (auf die 25%) macht total 26,38 %
plus evtl Kirchensteuer Bayern/BaWü macht total 27,82 % alle anderen Bundesländer 27,99 %
Leider zieht meine Bank immer 26,38 % ab da ich nicht in der Kirche bin.
LG Carstenhh
Aber das ist doch völlig korrekt!
Wie Du selber schreibst, beträgt die Summe aus AbgSt und Soli 26,38%.
Und die werden Dir abgezogen. Das ist korrekt und bleibt auch so.
Der von mir beschriebene Effekt funktioniert natürlich nur mit der Kirchensteuer, denn nur diese ist als Sonderausgabe beim zu versteuernden Einkommen zu berücksichtigen. Und damit wird dann der Anteil der AbgSt. eben ein wenig geringer.
In der Summe zahle ich natürlich schon mehr, denn dann kommen AbgSt.+Soli+KiSt. zusammen.
Gruß, Der Privatier
Nur mal so zum Nachdenken.
Welches Recht hat der deutsche Staat bzw. eigentlich die Kirche, eine Steuer zu erheben für sagen wir mal Dividendenerträge von einem Unternehmen, welches z.b. in Indonesien ansässig ist. Die Erträge wurden doch in einem Land erwirtschaftet, wo es gar keine Kirchensteuer gibt.
Also, als guter Deutscher ist man ja nur ein gut gläubiger Christ, wenn man Kirchensteuer zahlt.
Sorry, aber bei dem Thema schwillt mir echt der Kamm. Kann ich nicht etwa auch an Gott glauben, ohne dass ich auf alles Kirchensteuer zahlen muss.
Ich hoffe, ich trete hier nun keine Glaubensdiskussion los, das will ich nicht. Ich will viel mehr anregen zur Diskussion, ob eine Steuer für eine „Leistung“ welche es ausschließlich nur in unserem Land gibt gerechtfertigt ist, wenn ein Unternehmen gar nicht in dem Land ansässig ist, somit gar nichts von der Leistung „zurück bekommt“.
VG Ralf
Hallo Ralf,
ich habe da gar nicht so ein großes Problem mit der Steuer auf ausländische Dividenden.
Schließlich wird die Steuer ja nicht von dem ausländischen Unternehmen erhoben, sondern von dem deutschen Steuerzahler. Und da finde ich das Prinzip der Einkommensteuer, die ja den Zweck verfolgt, von jedem, der ein Einkommen hat, entsprechende Steuer einzuziehen, gar nicht so verkehrt. Und zwar unabhängig von der Art und der Herkunft der Einkünfte. Also auch bei ausländischen Dividenden.
Im Detail könnte man sicher hier und dort Kritik anbringen. So habe ich immer den Eindruck, dass manche Einkommen auch gerne mal zweimal, dreimal oder auch noch öfter besteuert werden.
Aber was mich viel mehr stört, ist beim Thema Kirchensteuer die Verbindung zwischen Kirche und Staat. Wieso sollte eine staatliche Organisation (Finanzämter) Personal und Mittel bereitstellen, um den verschiedenen Kirchen ihr Einkommen zu sichern? Das ist für mich nicht nachvollziehbar!
Dazu fällt mir (natürlich) gerade mal wieder ein Video ein, dass ich unbedingt allen aus der Kirche ausgetretenen empfehlen möchte.
Ich verlinke das mal weiter unten…
Gruß, Der Privatier
Ich lasse meine Hand auch unten, war mir neu.
Allerdings bin ich vor Jahren aus der Kirche ausgetreten. Mir wurde es zu viel. Auf das Einkommen, auf die Dividenden, auf die Mieteinnahmen – dazu das jährliche Kirchgeld (gibt es zumindest in Bayern). Das war schon fast mein Jahresurlaub.
Da hab ich ja nochmal Schwein gehabt als Atheistin. Bei mir werden KESt+Soli abgezogen und fertig. Also kann ich meine kleinen grauen Zellen für etwas anderes sinnvoller einsetzen, als über Sonderausgaben wegen Kirchensteuer nachzudenken. Aber mal Spaß beiseite, trotzdem interessante Betrachtung.
Ich habe es ja schon geahnt, dass viele, die sich auf dem Weg zur finanziellen Freiheit bewegen, bereits lange aus der Kirche ausgetreten sind.
Für alle, ob in der Kirche oder nicht, möchte ich noch einen (wie ich meine)Skandal kundtun, den ich erst im Zusammenhang mit dem Protz-Bischof von Limburg erfahren habe, nämlich die Tatsache, dass sämtliche deutschen Bischöfe (kat. + ev.) aus Steuergeldern bezahlt werden!
Nein – nicht aus der Kirchensteuer! Die werden vom Staat bezahlt! Ich kann es bis heute nicht glauben. Was bitte hat der Staat mit den Bischöfen zu tun?
Das Ganze wird noch dadurch getoppt, dass die Kirchen angeblich auch von der Kapitalertragsteuer von der Erträgen ihrer zahlreichen , angehäuften Besitztümer befreit sind.
Ich könnte mich schon wieder aufregen!! Wer sich gerne einmal mit aufregen möchte, kann sich dazu einmal Gernot Hassknecht ansehen.
Gruß, Der Privatier
Vorneweg, ich bin schon sehr lange aus der Kirche raus. Also nicht erst seit kurzem.
Es werden nicht nur deren Gehälter bezahlt, sondern auch deren Pensionen. Bei uns in Bayern gibt es einen Steuertopf, da werden kirchliche Immobilien saniert und das durchaus nicht mit Baumarktmaterial. Also auch da fließen Gelder.
zum Thema Abgeltungssteuer findet man immer häufiger Hinweise, dass diese wohl ab 2017 abgeschafft werden soll. Statt dessen wird dann die Steuer angehoben. Die Politik gibt vor, dass es keinen Grund mehr für die Abgeltungsseuer gibt, wenn alle Schwarzgeldkonten gewaschen sind.
Nun habe ich mir die Steuern für die zukünftigen Bezüge an Zinsen, Dividenden etc als Privatier ausgerechnet.
Diese Rechnung wird damit hinfällig.
Somit ein unkalkulierbarer Punkt für unsere (Privaiers)Zukunft.
Wie ist die allgemeine Meinung dazu ?
Gruss
Frank
Finde ich gut.
Dann braucht man sich die Steuer nicht mit dem Steuerausgleich wieder holen.
Und was ja bekannt ist:
*Der Freibetrag 2015 für das steuerliche Einkommen liegt im Jahr 2015 bei 8.472 Euro. Hierbei wird das notwendige Existenzminimum berücksichtigt, das jedem Deutschen steuerfrei zusteht.*
Soviel muss man erst mal an „Bezügen“ haben.
Der „Zeitgeist“ spricht in der Tat gegen die Abgeltungswirkung (incl. 25% Höhe). Ich gehe auch davon aus, daß KAP-Erträge in der Veranlagung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden sollen.
Damit der Fiskus nicht zu kurz kommt wird wieder eine vorauszahlende Quellensteuer in Höhe von (sagen wir mal) 50% eingeführt.
Wie Kurti schon sagt, sehe ich das aber gelassen.
Mehr Sorge macht mir da das regelmäßige Hochkochen der Vermögenssteuer.
Ich habe das Gefühl, die Diskussion um eine Erhöhung oder Abschaffung der Abgeltungssteuer ist schon so alt wie die AbgSt. selber. Immer wieder flammt das mal auf – und es wird auch sicher mal irgendwas kommen. Aber wann, was und wie? Wer weiß das schon?
Ich selber bin da relativ entspannt, denn eines zumindest kann ich mir auf keinen Fall vorstellen: Dass Kapitaleinkünfte höher besteuert werden, als mit dem persönlichen Steuersatz. Das wäre also aus meiner Sicht der „worst case“.
Und damit kann ich gut leben.
Wer allerdings den Eindruck hat, dass eine Erhöhung der AbSt. von 25% auf z.B. 32% oder 35% sein ganzes Finanzkonzept über den Haufen wirft, der sollte ohnehin wohl noch einmal in sich gehen und überlegen, ob das nicht womöglich zu eng kalkuliert ist! Mit solchen Änderungen muss man immer rechnen!
Auf der anderen Seite: Wer versucht, wirklich ALLES einzurechnen, wird den Schritt zum Privatier wohl nie schaffen. Ein Rest-Risiko bleibt.
Gruß, Der Privatier
Zur Diskussion „Abschaffung der Abgeltungssteuer“ gibt es mal wieder eine aktuelle Einschätzung in der Süddeutschen Zeitung.
Gruß, Der Privatier
herzlichen glückwunsch……aber hoffentlich nur in verbindung mit einer weiteren reduzierung des freibetrages….damit es sich auch richtig lohnt für unsere top wirtschaftenden politiker…..
die sich die besten steuerberater leisten und sich ihr einkommen gegen null rechnen lassen, werden wie immer die gewinner sein….