Top oder Flop – Folge 23: Broker Captrader (Teil 2)
Im ersten Teil dieser Folge von Top oder Flop über den Broker Captrader habe ich ja berichtet, warum ich überhaupt einen Broker gesucht habe (Optionshandel) und warum ich mich für Captrader entschieden habe (deutsch-sprachige Oberfläche, umfangreiches Lehrmaterial, akzeptable Einstiegshürde).
In der heutigen Folge will ich dann einmal von den Erfahrungen berichten.
Bevor ich aber dazu komme, muss ich noch einen weiteren Unterschied zu deutschen Banken erwähnen, den ich in der ersten Folge vergessen habe: Obwohl wir es bei Captrader mit dem Hauptsitz in Ratingen (bei Düsseldorf) mit deutsch-sprachigen Mitarbeitern, ebensolchen Bedienoberflächen und einem umfangreichen Lehr-, Video- und Webinar-Angebot zu tun haben, handelt es sich um einen ausländischen Anbieter!
Keine Abgeltungssteuer
Und als solcher ist er nicht verpflichtet, die bei Gewinnen oder sonstigen Kapitalerträgen obligatorische Abgeltungssteuer abzuführen. Hier wird ein Gewinn in voller Höhe dem Konto gutgeschrieben!
Der große Vorteil ist natürlich, dass man dieses Geld das ganze Jahr über weiter investieren kann. Versteuert werden muss es am Ende dann allerdings trotzdem. Man sollte sich dessen bewusst sein und entsprechende Reserven bereithalten. Sofern man denn Gewinne macht… 😉
Mehr zu meinen Erfahrungen mit der Steuererklärung gibt es dann im Beitrag: „Erfahrungen mit Captrader – Teil 3“ .
=> Aktuelle Rechenwerte
Mit: Sozialversicherungen und Steuern
Der erste Eindruck
Aber wie ist denn nun der erste Eindruck? Viel mehr als diesen ersten Eindruck kann ich ja noch nicht vermitteln, denn ganz so lange habe ich den Zugang ja noch nicht. Und ganz so viele Trades habe ich auch noch nicht gemacht. Denn erst einmal heißt es lernen!
Die Bedienoberfläche der sog. TWS (Trader Work Station) erschlägt einen nämlich erst einmal mit einer Unmenge an Funktionen, Zahlen, Übersichten, etc.. Wo ich bisher bei allen Direktbanken bei der Ordereingabe für einen Aktienkauf immer ohne jede Anleitung immer rein intuitiv zurecht gekommen bin, musste ich hier doch erst einmal das recht umfangreiche Handbuch zur Hand nehmen.
Um es sofort wieder weg zu legen. Stand: 2006 (?!), Beta-Version 1.1 (?!).
Das meinen die jetzt nicht ernst, oder?
Trainingsangebot
Doch. Meinen sie. Aber dafür gibt es ja die Rubrik „Training/Videos“ auf der Homepage von Captrader.
Und da gibt es zu jedem Thema ganz sicher ein passendes Video. Sowohl für den Anfänger, als auch für den Fortgeschrittenen. Für Generelles (wie den Umgang mit der TWS, der sich dann im Nachhinein übrigens als gar nicht so kompliziert darstellt) und für Spezielles (wie z.B. den Optionshandel). Und auch hier wieder die eher generellen Themen wie Erläuterungen zum Modul „Optiontrader“, aber auch ganz losgelöst von den verwendeten Techniken, einige Erläuterungen zu speziellen Strategien. Das Trainingsangebot bekommt von mir daher schon mal die Note: Sehr gut.
Und wem das nicht reicht, der kommt dann ganz schnell über die vortragenden Referenten (z.B. Jens Rabe: Experte für Optionen. Super!) auf weitere Angebote im Internet. Das gefällt mir alles sehr gut.
=> Einkünfte, Einnahmen und Einkommen
Wichtig für das Verständnis von Steuerfragen
Support
Aber da dann doch mal irgendwo eine Frage offen bleibt, habe ich inzwischen auch einfach mal beim Support angerufen und eine weitere positive Überraschung erlebt: Es ist wohl die erste Hotline, die ich kennengelernt habe, die man erstens gut erreichen kann (keine langen Wartezeiten), wo die Mitarbeiter nett und freundlich sind und ich auch den Eindruck habe, dass diese Freundlichkeit nicht aufgesetzt, sondern echt ist. Zweitens sind die Mitarbeiter kompetent, können auch recht spezielle Fragen beantworten und nehmen sich auch jede Zeit der Welt, dies einem Anfänger, der vielleicht nicht alles gleich versteht, ganz in Ruhe zu erklären. Auch dafür gibt es die Note: Sehr gut.
Trader Work Station (TWS)
Aber nun einmal ein paar Worte zur TWS (Trader Work Station). Für mich die erste und einzige Software dieser Art, die ich je gesehen habe. Von daher kann ich schlecht einen Vergleich anstellen. Aber es ist definitiv eine andere Liga, als das, was ich bisher von der Ordereingabe der Online-Banken gewohnt bin.
Das macht richtig Spaß! Von so einem Werkzeug habe ich immer geträumt, als ich noch sehr viel aktiver an den Börsen war. Hier hat man wirklich den Eindruck, ganz hautnah an den Börsen dran zu sein. Hier ist man quasi live dabei, tätigt Käufe und Verkäufe mit einem einzigen Klick. Mit der sofortigen Bestätigung der Ausführung.
Und die Möglichkeiten sind endlos… Angefangen vom direkten Zugang zu internationalen Börsen (über 90 Handelsplätzen und 19 Ländern), direkter Handel in mehreren, unterschiedlichen Währungen, Leerverkauf von Aktien, Stillhaltergeschäften bei Optionen, Futures auf alles, was man sich denken kann, Forex, Anleihen und Fonds. Über 50 Ordertypen. Aufgrund des Marginkontos problemloser Kauf auf Kredit. Ich glaube mit Faktor vier, d.h. 4.000 Euro eingezahlt, erlaubt den Kauf von Aktien im Wert von bis zu 16.000 Euro. Bin mir da aber nicht sicher. Wie ich mir bei so vielen Dingen noch nicht so ganz sicher bin…
Ich denke, es führt zu weit, hier auf weitere Detail einzugehen. Dazu kann ich nur jedem empfehlen, der sich jetzt angesprochen fühlt, einmal unverbindlich und kostenlos ein Demokonto zu eröffnen.
Das Demokonto erlaubt es, die Funktionen alle nach Belieben auszuprobieren. Also auch Käufe und Verkäufe durchzuführen. Nachteil: Die angezeigten Kurse sind fiktiv und haben kaum etwas mit der Realität zu tun. Viel besser ist hier das sog. PaperTrade Konto, was man bei der Eröffnung eines „richtigen“ Kontos zusätzlich einrichten kann. Hier kann man ebenfalls Trades ausprobieren, ohne echtes Geld einzusetzen.
Fazit:
Für mich steht das bisherige Fazit aber bereits fest:
Wem der Handel mit Wertpapieren auch ein bisschen Spaß macht und nicht nur einen automatischen, monatlichen Sparvertrag über einen ETF abschließen möchte, sondern selber aktiv handeln möchte und Strategien ausprobieren möchte, wer darüber hinaus schon ein wenig Erfahrung im Wertpapierhandel aufzuweisen hat und bereit ist, etwas dazu zu lernen – der ist bei Captrader ganz sicher gut aufgehoben.
Für mich gehört Captrader daher ganz klar in die Kategorie. TOP !
Kleine Randnotiz: Wie zu Beginn dieses Berichtes über CapTrader erwähnt, habe ich mir ja einen Broker gesucht, um wieder Erfahrungen im Optionshandel zu sammeln. Das passiert momentan auch – mit wechselndem Erfolg: Positive Erfolge stellen sich nur langsam und mühsam ein. Misserfolge dagegen schnell und kräftig. Das hat aber mit CapTrader nichts zu tun und ist dann vielleicht einmal Thema eines anderen Beitrages.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo Privatier,
habe Dein Buch mit Interesse gelesen.
An den gestalterischen Elementen Kapital-Erträge/Verluste traue ich mich im Moment noch nicht ran, sondern beschäftige mich derzeit noch mit den Möglichkeiten rund Riester und RüRup (mittlerweile erledigt).
Bin seit dem 1.1.2015 in einer ähnlichen Situation :-). Bin verheiratet und meine Frau wird am 1.1.2016 in Rente gehen.
Ich werde ab dem 1.1.2016 nur noch einen „offiziellen“ Mini-Job haben (meine „arbeitslos Meldung“ wird dann unterbrochen sein). Nun möchte ich über meine Frau einen gefördeten Bausparvertrag abschliessen wg. der WoP (Eigenheim ist vorhanden und in 2023 steht sicher was zur Renovierung an). Ohne die Fünftelregelung wird unser zu versteuerndes Einkommen wg. der Abfindung natürlich deutlich über der Bemessungsgrenze (51.200)liegen. Mit der Fünftelregelung dann jedoch darunter.
Was würde in dem Fall als Bemessungsgrenze für die WoP angesetzt werden?
Gleiches gilt dann auch für ein Fondssparen mit VL bei mir, dass ich als Mini-Jobber mit meinem Arbeitgeber vereinbaren könnte (zwar andere Bemessungsgrenze, aber auch hier würde ich mit der Fünftelregelung darunter liegen). Als Mini-Jobber (50€ pro Monat) habe ich die Pauschalversteuerung (2%) gewählt, zahle jedoch ca. 30€ in on die Rentekasse davo wird ein.
Da ich in einer Privaten Krankenkasse bin, wird vom Mini-Job nichts abgeführt.
Gruß,
Peter
Gerade erst habe ich in einem anderen Kommentar über mangelnde Kenntnisse in finanziellen Fragen geschrieben und schon muss ich wieder einmal gestehen, dass mein Wissen (natürlich!) auch nicht so umfassend ist. Denn – beim „Bausparen“ habe ich eine ganz gewaltige Lücke! Es hängt wohl auch damit zusammen, dass ich recht schnell aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten für eine Wohnungsbauprämie herausgefallen bin. Aber wahrscheinlich hatte ich vor ganz vielen Jahren sicher auch noch andere Gründe (inzwischen vergessen…), mich mit dieser Thematik nicht zu befassen.
Ich kann also nur ganz grob antworten und eine kurze Einschätzung geben: Eine Wohnungsbauprämie von 8,8% (richtig?) hört sich erst mal gut an. Vielleicht sollte man das auch mal mit in die Überlegungen einbeziehen. Nachteil ist aber a) der relativ geringe Maximalbetrag von 1.024 Euro/Jahr, der hier gefördert wird. Wir reden also über ca. 90€/Jahr. Und b) die Einkommensgrenzen von 25.600€/51.200€ (leg./verh.) an zu versteuerndem Einkommen. Für Gutverdiener also eher nicht von Interesse, bei Rentnern und Privatiers hingegen vielleicht wieder interessant.
Aber: Die Rechnung mit der Fünftelregel funktioniert so nicht!! Denn ob mit oder ohne Fünftelregel – das zu versteuernde Einkommen bleibt immer dasselbe! Es wird nur bei der Anwendung der Fünftelregel ein anderes Verfahren angewandt, die entsprechende Steuer auszurechnen. Im Jahr der Abfindungszahlung wird es daher mit der WoP wohl eher nichts.
Gruß, Der Privatier
Am interessantesten wäre , wenn man noch einen Altvertrag hat , diesen mit den damaligen 4 Prozent Guthabenverzinsung abgeschlossen hat , ihn mit einen Kredit zu 1,7 Prozent ( Hyp. ) auffüllt , und sich die Differenz von 2,3 Prozent als reinen Kapitalfluss entgegenfliessen lässt . Also Peter , auch hier , immer gut wenn man mehrere Optionen hat .Kredit dann entweder im UN oder bei VuV und ( Zins ) Einnahmen aus Kapital dann Privat ( wegen Kapitalertragssteuer und persönlicher Freibetragsberücksichtigung ) versteuern , da ja Kosten ( Abschlusskosten ) für Bausparvertrag auch Privat waren , müssen diese ja dann im Falle eines Gewinns auch Privat berücksichtigung finden . Und erst wenn Gewinn die Kosten überschreitet ,ist dieses überhaupt erst ein lohnendes Investment .
Also Heutzutage , würde ich soetwas nur als Option für ein Forwarddarlehn ansehen. Also ais möglichkeit sich die niedrigen Kredit-Zinsen für einen
in der Zukunft evt. eintretenen Kredit benötigungs Fall zu sichern wenn dann im Zinsumfeld später die Kosten für Kreditaufnahme deutlich teurer wären. Und wenn diese Option auch noch staatlich gefördert wird , warum nicht . Aber wie immer , seine persönlichen Rahmenbedingungen beachten .
Für meine „Niedrigeinkommens“-Phase hatte ich mir auch mal ein Bausparvertrag angeschaut.
Aber die Kombination aus homöopathischen Zinsen, Abschluß- und Kontoführungsgebühren, sowie der Tatsache, daß die WoP nur für Wohnungszwecke genutzt werden kann, haben mich davon Abstand nehmen lassen.
Ich glaube , das WoP , nach einen gewissen Zeitablauf ( 7 Jahre ??? ) , auch anderweitig verbraucht werden kann ??? , bin mir aber nicht sicher ob dieses nur für Altverträge gilt ??? .
WoP nach 7 Jahren „frei“? Dachte ich auch, aber
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaupr%C3%A4mie#.C3.84nderungen_seit_2009
Vielleicht ist im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit oder im Gespräch mit der Bausparkasse noch eine Variante möglich, aber das alles wg. 45,06 Prämie pro Person im Jahr (abzgl. Kosten)?
Die Situation ist bei jedem anders, aber für mich war das nix.