Top oder Flop – Folge 29: Optionshandel (Teil 5): Steuern
Vor Kurzem habe ich hier berichtet, dass ich meinen Einkommensteuerbescheid für 2017 erhalten habe. Mit einer sehr erfreulichen Rückzahlung (was die Summe angeht) und fast noch wichtiger: Alles, wie erwartet und geplant!
Es ist immer schön zu sehen, wenn das Konzept der Einkommensverteilung so funktioniert hat, wie das ganze Jahr über geplant. 🙂
Aber ich hatte am Ende des Beitrages über den Einkommensteuerbescheid auch schon angedeutet, dass ich noch etwas ausführlicher über die steuerliche Behandlung meiner Optionsgeschäfte schreiben wollte. Denn in diesem Bereich gab es ein paar neue Erkenntnisse. Und genau darum soll es heute gehen.
=> Serie: Steuerplanung
Mit: Grundlagen, Zweck und Mittel, Beispiele
Meine Vorgehensweise
Zur Erinnerung: Ich habe in einem früheren Beitrag schon einmal ausführlich dargelegt, was ich mir bei der Art der Steuererklärung für die Optionsgeschäfte gedacht habe und wie ich das praktisch umgesetzt habe. Mein Ziel war dabei immer, es möglichst einfach zu machen. Sowohl für mich, aber auch für den Bearbeiter beim Finanzamt, der eine solche Abrechnung/Aufstellung nach Möglichkeit gleich auf den ersten Blick verstehen soll.
Für Details möchte ich daher auf den früheren Beitrag über „Top oder Flop – Captrader (Teil 3)“ verweisen. Hier kurz zusammengefasst: Ich habe mir einmal einen kompakten Jahresauszug bei meinem Broker Captrader konfiguriert, den ich am Jahresende einmal ausdrucke. Dort gibt es eine einzige Zahl, die die Summe (Profit/Loss) aller Trades angibt. Diese Zahl kommt in die Steuererklärung. Fertig.
Alte und neue Erfahrungen
Das hat in den Vorjahren auch prima ohne Beanstandungen oder Rückfragen funktioniert. Das habe ich auch im letzten Beitrag zu diesem Thema so geschrieben. Ich habe allerdings auch dazu geschrieben, dass ich natürlich nicht weiß, ob dieser Punkt überhaupt überprüft worden ist? Vieles wird ja heutzutage in den Finanzämtern einfach nur noch abgehakt. Und wenn die Summen nur gering und/oder in einem plausiblen Verhältnis zu dem Rest stehen, nimmt sich keiner mehr die Zeit, das im Detail zu prüfen.
Bei diesem Mal gab es eine Rückfrage!
Die Bearbeiterin wollte gerne die vollständigen Unterlagen/Abrechnungen von drei von ihr beispielhaft ausgesuchten Trades sehen. Und wie ich feststellen musste, waren diese Beispiele nicht etwa willkürlich per Zufall aus der Liste herausgegriffen, sondern sehr gezielt.
Bei allen dreien hat es sich um Verlusttrades gehandelt. Einer davon ein Long Call, die anderen Short Puts. Einer über die Jahresgrenze 2016/2017 hinweg, die anderen innerhalb des Jahres. Einer mit mehreren Teil-Trades, die anderen beiden simple Einzeltrades. Einer mit automatischem Verfall, die anderen selber geschlossen. Also eine sehr gut gemischte Auswahl. Von jedem etwas dabei.
=> Ausgleichszahlung für Rentenabschlag
Mit: Kosten und Vorgehensweise, Beispielrechnung
Einzelunterlagen
Die Zusammenstellung der Einzelunterlagen war natürlich keinerlei Problem. Ich speichere bei jedem Trade eine Handelsbestätigung (ebenfalls über die Kontoverwaltung von Captrader per Knopfdruck abrufbar) als PDF-Datei auf meinem PC und so war das in 10 Minuten erledigt.
Noch eine kurze Erläuterung dazu verfasst, denn nicht jedem mag es klar sein, dass man einen Trade auch zunächst mit einem Verkauf beginnen kann und der Kauf dann erst am Ende stattfindet.
Ergebnis
Das Ergebnis kam dann ca. 3 Wochen später in Form des Einkommensteuerbescheides:
Ohne weitere Kommentare und mit vollständiger und exakter Übernahme der von mir deklarierten Werte (in diesem Falle: Verluste).
Für mich bedeutet das: Meine Vorgehensweise wurde geprüft und für gut befunden. Und ich werde das zukünftig weiter so machen. Sehr schön!
Einen kurzen (schriftlichen) Disput gab es noch über die richtige Eintragung der Optionsgeschäfte in das Formular der Anlage KAP. Ich hatte zwar nach Abgabe der Steuererklärung beim Abheften der ganzen Unterlagen noch gesehen, dass ich da wohl etwas falsch gemacht hatte. Korrekt wären die Eintragungen in den Zeilen 14/15 bzw. 17 (Einkünfte, für die kein inländischer Steuerabzug vorgenommen wurde). Ich hoffe, im nächsten Jahr denke ich daran…
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo Peter,
„Ich habe mir einmal einen kompakten Jahresauszug bei meinem Broker Captrader konfiguriert, den ich am Jahresende einmal ausdrucke. Dort gibt es eine einzige Zahl, die die Summe (Profit/Loss) aller Trades angibt.“
Könntest/würdest du die genannte „Konfiguration“ mal hier zur Verfügung stellen?
VG
Jürgen
Habe ich im Beitrag „Top oder Flop – Captrader (Teil 3)“ beschrieben. Daran hat sich bei mir nichts verändert.
Allerdings habe ich auch seit drei Jahren daran nichts mehr gemacht. Ich weiß also nicht sicher, ob das heute noch genau so funktioniert. Ich denke aber schon. 🙂
Gruß, Der Privatier
P.S.: Dabei ist aber zu bedenken (habe ich auch im verlinkten Beitrag geschrieben), dass bei mir einige Einschränkungen gegeben sind, wie z.B. ausschließlicher Optionenhandel und Euro-Konto.
Das mag unter anderen Umständen ggfs. anders aussehen!
Gruß, Der Privatier
Ok, danke. Ich versuche das mal einzurichten.
Vielen Dank für den interessanten Erfahrungsbericht. Darüber liest man ja sehr wenig.
Aus Neugier habe ich die folgenden Fragen:
– Wie schnell kam denn die Rückfrage? Ich warte nämlich schon sehr lange auf meinen Bescheid.
– War irgend etwas auffällig anders als in den Vorjahren, was die Rückfrage auslösen konnte?
– Wo hattest Du denn die Optionsgeschäfte eingetragen? So wie in den Vorjahren?
– Automatischer Verfall mit Verlust? Dann war das der Long Call? Da wird also ein Totalverlust ohne Glattstellen anerkannt?
Danke und schöne Grüße,
Peter
Ich habe gerade einmal die Details nachgesehen. Hier die Antworten:
– Zwischen Abgabe der Steuererklärung (elektronisch) und Rückfrage lagen ziemlich genau 2 Monate.
– Im Unterschied zu den Vorjahren waren Anzahl der Trades und der Verlust höher (im Vorjahr kleiner Gewinn).
– Eingetragen hatte ich die Optionsgeschäfte wie in den Vorjahren. Dazu später mehr…
– Richtig. Ein Totalverlust ohne Glattstellung wird anerkannt. Dazu gab es aber auch einmal ein Gerichtsurteil. Habe ich in einem Beitrag über „Verfallene Optionsscheine“ einmal näher erläutert.
Und nun noch mal „kurz“ zur Frage, wo denn die Optionsgeschäfte einzutragen sind.
Ich mache meine Steuererklärungen schon seit sehr vielen Jahren per Steuersoftware und übertrage dort die Daten von den Steuerbescheinigungen meiner Banken in die Software. Die Software rechnet das alles zusammen und überträgt die Daten ans FA. Inzwischen weiß ich gar nicht mehr, wie das Formular KAP eigentlich aussieht und welche „Zeilen“ es dort gibt…
Nun habe ich aber von meinem Optionsbroker (Captrader) gar keine Steuerbescheinigung. Dieser führt nämlich keine Steuern ab und damit gibt es auch keine Bescheinigung. Ich habe mich von solchen Kleinigkeiten aber nicht irritieren lassen, habe die Daten wie gewohnt in meine Software eingetragen, meine über Captrader erzeugte Erträgnisaufstellung/Kontoauszug und eine entsprechende Erläuterung über den nicht erfolgten Steuerabzug beigefügt und fertig.
Erst als das ganze Machwerk schon verschickt war, ist mir aufgefallen, dass es für solche Fälle (Kapitalerträge ohne Steuerabzug) eine separate Rubrik gegeben hätte. Wie im Beitrag schon geschrieben, werde ich beim nächsten Mal (hoffentlich) daran denken und es gleich richtig machen.
Gruß, Der Privatier
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das bringt mich auf eine andere Frage: Ich habe bisher nie die Steuererklärung per Software (ELSTER?) gemacht, weil man doch die Belege (bei mir hauptsächlich die Steuerbescheinigungen der Bank) „im Original“ abgeben soll. Wie geht das per Software??
LG, Peter
Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen prinzipiell keine Belege mehr vorgelegt werden, sondern nur noch auf Anforderung des FA. Es gilt die sog. Vorhaltepflicht. Details dazu beim Finanzministerium.
Diese Frage war aber schon immer unabhängig davon, ob man nun die Steuererklärung in Papierform oder elektronisch abgegeben hat und war für mich auch nicht der Grund, die elektronische Form zu wählen. Ich empfinde es einfach als deutliche Arbeitserleichterung, solche Dinge auf dem PC zu erledigen. Genau so, wie es mir niemals mehr in den Sinn käme, einen Brief an eine Behörde handschriftlich oder per Schreibmaschine zu verfassen.
Eine Steuersoftware hat darüberhinaus den Vorteil, dass sämtliche Daten des Vorjahres übernommen werden können und nur einzelne Zahlenwerte angepasst werden müssen. Weiterer entscheidender Vorteil: Man erhält mit jeder Eingabe eine (sehr genaue) Prognose über das Endergebnis, kann im Vorfeld schon einmal ein paar Effekte ausprobieren und hat bereits vor der Abgabe eine Kontrolle, ob die eingegebenen Zahlen die erwünschte Wirkung haben, inkl. Fehler- und Plausibilitätskontrolle. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemals wieder anders zu machen.
Gruß, Der Privatier
Nachtrag: Zu der von mir verwendeten Steuersoftware der Akademischen Arbeitsgemeinschaft gibt es oben im Beitrag einen Werbebanner.
Man kann aber auch die kostenlose Elstersoftware verwenden. Allerdings kenne ich dort die Funktionalitäten im Detail nicht.
Gruß, Der Privatier
Vielen Dank.
Es war mir schon klar, dass es Steuersoftware gibt. Ich mache ja auch so viel wie möglich auf dem PC. Nicht klar war mir,
– dass und wie man in den Vorjahren die „im Original“ geforderten Belege bei elektronischer Einreichung beilegen konnte
– wie Du diesmal die erwähnten Erträgnisaufstellungen und Erläuterungen beigefügt hast.
Übrigens steht in der Anleitung zur Anlage KAP (2017) „Bei Eintragungen in den Zeilen 10 und 11 sowie … ist die Steuerbescheinigung immer einzureichen“ (das betrifft nicht ausgeglichene Verluste, und das war bei mir der Fall).
Ah, okay – dann hatte ich den Kern der Frage vielleicht nicht richtig verstanden…
Und mit meiner obigen Aussage „Diese Frage war aber schon immer unabhängig davon, ob man nun die Steuererklärung in Papierform oder elektronisch abgegeben hat“ wollte ich zum Ausdruck bringen, dass auch bei der elektronischen Steuererklärung Belege (soweit sie erforderlich sind) auf dem Postweg nachgereicht werden müssen. Da gibt es keinen Unterschied.
Ich nutze die Steuersoftware übrigens schon seit der Zeit, als es die elektronische Übermittlung noch gar nicht gab! Damals wurde das Ergebnis noch direkt in die Formulare hineingedruckt und anschließend alles gesammelt per Post verschickt. Gut, dass diese Zeiten vorbei sind. 🙂
Gruß, Der Privatier
Ja, vielen Dank nochmal.
Das war auch meine Einstellung: so lange ich auch nur ein Blatt Papier hinschicken muss, schicke ich lieber den gesamten Stapel, dann ist es wenigstens gleich komplett.
Aber gescannte Belege als Anhang elektronisch einschicken, das geht nicht?
Ich nutze Elster und da gehen keine „Attachements“. Das Finanzamt will aber auch immer die Originale und keine Kopien, was ja ein Scan wäre.
Letztes Jahr hatte ich allerdings so gemacht:
– per Elster alles elektronisch gemacht (inkl. Günstigerprüfung)
– abgewartet
– dann kam die Aufforderung per Schneckenpost die Steuerbescheide der Banken einzureichen
– dann habe ich den zuständigen Bearbeiter kurz angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich die Unterlagen sowieso nicht im Original habe, da ich Bankverkehr komplett online mache
– daraufhin durfte ich die Unterlagen per eMail schicken
Das Ganze hat auch ca. 6-8 Wochen gedauert bis ich mein Geld auf dem Konto hatte
Die Frage nach den eingescannten Belegen habe ich mir nie gestellt, ich denke aber nicht, dass es da eine Möglichkeit gibt.
Das mag wohl auch daran liegen, dass bisher immer ausschließlich Original-Belege einzureichen waren. Ist aber (wie schon geschrieben) zukünftig nur noch in bestimmten Fällen erforderlich.
Ich werde meine Praxis dennoch vorerst weiter beibehalten und die per Steuersoftware automatisch generierten Übersichten und Zusammenstellungen inkl. der Belege per Papier einzureichen.
Gruß, Der Privatier
Ich bin da noch ganz old-school.. wie seit vielen Jahren gewohnt, fahre ich zu gegebener Zeit zum Finanzamt, fülle da die grün-grauen Bögen im Schweiße meines Angesichts aus (die Schreibplätze sind mit Südfenstern), ziehe eine Nummer, und reiche das dann ein, wenn ich drankomme.
Vorteil: Ausfüllfehler werden sofort entdeckt und berichtigt. Belege kann ich vorweisen, wenn verlangt.
Alljährliches Ritual eben. Nächstes Jahr bin ich aber gespannt, weil ich sowohl freiwillige Altersvorsorge als auch KAP einreichen werde…
“ fahre ich…zum Finanzamt, fülle da die grün-grauen Bögen…aus.“
DAS habe ich ja noch nie gehört! 🙂 Aber nun gut – jeder Jeck ist anders…
Gruß, Der Privatier
Kann ich mir auch nicht vorstellen, bei der Menge an komplizierten Unterlagen, die ich dazu brauche, und den separaten Aufstellungen, die ich eigens anfertige und beilege (z.B. Handwerkerleistungen, aber auch Stillhaltergeschäfte bei ausländischen Brokern) … Und natürlich behalte ich mir Kopien der Erklärung und mache meine eigene Simulation des erwarteten Ergebnisses.
Ist aber vielleicht eine Maßnahme, um den Bescheid so schnell wie möglich zu bekommen?
Übrigens: weiß jemand, ob die elektronisch eingereichten Erklärungen systematisch schneller bearbeitet werden (müssen)?
„weiß jemand, ob die elektronisch eingereichten Erklärungen systematisch schneller bearbeitet werden (müssen)?“
Es gibt immer mal wieder Vermutungen, von welchen Faktoren die Bearbeitungszeit abhängen könnte, wirklich gesichert ist das aber wohl alles nicht.
Fakt dürfte aber sein, dass eine elektronisch übersandte Steuererklärung weniger Arbeitsaufwand verursacht, da sämtliche Daten ja bereits im Rechner des FAs vorhanden sind. Im Grunde muss da nur noch jemand einen Okay-Button drücken. Und selbst für diesen Vorgang laufen wohl Versuche (oder ist schon Realität??), dass eine solche Prüfung automatisiert per Computer durchgeführt werden kann.
Gruß, Der Privatier
Zum Thema „wie schnell kommt der Bescheid“: bei meinem Finanzamt scheint es eine absichtliche „Haltezeit“ zu geben. Einmal hatte ich den Bescheid bekommen und darin einen Fehler gefunden. Ich rief den Sachberater an. Der gab mir recht und änderte die Berechnung direkt, während ich noch am Telefon war. Da meinte ich zu ihm, dass der Bescheid ja dann in ein paar Tagen bei mir sein würde. Weit gefehlt, klärte er mich auf, der fertige Bescheid wird erst mal 2 Wochen liegen gelassen, bevor er verschickt wird. Wozu? Isso!
Ja, auch dazu gibt es vielfältige Theorien…
So gibt es Vermutungen, dass Erstattungen durch das FA länger brauchen, als Nachzahlungen durch den Steuerpflichtigen. Böse Zungen behaupten sogar, dieses sei der einzige Grund, warum man früher auf dem Formular mal ein Kreuzchen bei „ich rechne mit einer Erstattung“ machen konnte (gibt es das Feld eigentlich noch?).
Andere vermuten, dass es gewisse Abrechnungszyklen gibt, so dass nur einmal in der Woche (oder alle 2 Wochen?) die an sich fertigen Bescheide erstellt werden.
Abhängigkeiten von Zeitpunkt der Einreichung werden vermutet: Sehr früh eingereicht = schneller fertig?
Oder auch Nachwirkungen von Einsprüchen aus den Vorjahren…
Darüberhinaus gibt es aber auch regional ganz unterschiedliche durchschnittliche Laufzeiten. Dazu gibt es jährliche Statistiken und auch da kann man über die Ursachen grübeln: Sind die schnelleren FAs einfach besser? Haben sie mehr Personal? Oder gucken sie weniger genau?
Ich denke, man wird es nicht herausfinden.
Gruß, Der Privatier
Ist halt ein seit Jahrzehnten geübtes Ritual.. ähnlich wie der Kirchgang am Weihnachtsabend… ich kenne es nicht anders.
Ich korrigiere: vor etlichen Jahren bekam man die grün-grauen Formulare noch per Post, da habe ich dann Emmylou Harris-Schallplatten aufgelegt und die Formulare am Küchentisch ausgefüllt, und bin dann damit zum Finanzamt gefahren.
Lange her, und seitdem habe ich nix mehr von Emmylou Harris gehört..schade eigentlich.
Ja klar! Meine Eltern haben das vor 30 Jahren auch so gemacht 🙂
Ach so, ich habe das vor zig Jahren als Student auch schon (ein)mal gemacht … das war schon ok wenn man es etwas eilig hat.
Fragen wurden beantwortet, alle Unterlagen gesichtet und abgehakt und der Bescheid ist ein paar Tage später im Postkasten.
Wenn man Zeit und Lust dazu hat …
So schnell ging es bei mir dieses Jahr nicht.
Erklärung eingereicht: Anfang Februar, Bescheid ergangen am 23.3.
Eilte mir auch nicht, weil ich wegen ATZ-Progressionsvorbehalt immer nachzahlen musste (für 2017: 1401.86€).
per Elster, Rückfrage, Nachreichen von Unterlagen usw. hatte es letztes Jahr bei mir auch 6-8 Wochen gedauert.
Wenn es mit einem Besuch bei FA auch nicht mehr schneller geht, dann doch lieber elektronisch.
Mit Datenübernahme aus dem Vorjahr hatte ich in 2017 die Erklärung in weniger als 30min erledigt.