Top oder Flop – Folge 9: Vorausgefüllte Steuererklärung
Hinweis: Dieser Beitrag wurde erstmals Anfang 2014 veröffentlicht und gibt die damaligen Erfahrungen wieder. In einem zweiten Teil des Beitrages gibt es ergänzende Erkenntnisse aus dem Jahr 2024.
Aus aktuellen Anlass will ich hier direkt noch eine Folge aus der Serie „Top oder Flop“ einfügen. Und dieser Anlass ist die alljährliche Steuererklärung!
Bei mir sind die ersten Steuerbescheinigungen meiner Banken eingetroffen und ich wollte mir zumindest schon einmal einen kurzen Überblick verschaffen, ob und inwieweit meine Steuerplanungen und -Prognosen denn nun mit der Wirklichkeit übereinstimmen.
Und dazu nutze ich schon seit sehr vielen Jahren ein Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (Steuerspartipps), was ich an dieser Stelle auch wirklich weiter empfehlen kann. Ich übernehme dabei generell immer erst einmal sämtliche Daten aus dem Vorjahr, passe dann „nur noch“ die Beträge an und wenn ich fertig bin, geht es per Knopfdruck und Elster online ans Finanzamt. Wirklich äußerst praktisch!
Wenn ich da an die Zeit zurück denke, in denen ich noch mühsam selber Formulare ausgefüllt habe: Furchtbar!
=> ALG-Anspruch hat 4 Jahre Bestand
Mit: Was hat Bestand? Was passiert nach 4 Jahren?
Von daher sind mir alle diese elektronischen Varianten durchaus vertraut und auch sehr willkommen. Und so war ich beim Start der aktuellen Version meiner Software doch sehr überrascht von einer Neuerung, von der ich bis vor wenigen Tagen noch gar nichts gehört hatte:
Die vorausgefüllte Steuererklärung !
Was hat es nun damit auf sich?
Nun – die Vernetzung schreitet weiter fort und mehr und mehr Daten werden auf elektronischen Wege übermittelt. Auch zwischen verschiedenen Ämtern und Behörden, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern und Arbeitgebern in der freien Wirtschaft. Der Wegfall der „alten“ Lohnsteuerkarte und die Übertragung dieser Daten auf elektronischen Wege hat sicher jeder Arbeitnehmer schon mitbekommen.
Neu ist nun, dass diese Daten, die das Finanzamt von jedem Steuerpflichtigen ja schon übermittelt bekommen hat, nun auch für die Erstellung der eigenen Steuererklärung verwendet werden können.
Ein Beispiel: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Daten der Lohnsteuerbescheinigung bis zum 28.Februar an das Finanzamt zu übermitteln. Der Arbeitnehmer erhält seinerseits einen Ausdruck mit den übermittelten Daten. Anstatt nun (wie bisher) bei der Erstellung der Steuererklärung dieses ganze Zahlenwerk mühsam in die Formulare oder Software abzutippen, kann man sich diese Mühe ab sofort ersparen und sich diese Daten direkt vom Finanzamt übertragen lassen.
Das erspart Zeit und Mühe und reduziert Fehler.
In der aktuellen Ausbaustufe können allerdings nur die Daten einer nichtselbständigen Beschäftigung, die Beiträge zur Krankenversicherung und zu Rentenversicherungen (z.B. Riester und Rürup), sowie die Zahlungen von Rentenversicherungen an den Steuerpflichtigen abgerufen werden. Mehr nicht.
Alles andere, insbesondere die Vergünstigungen, die man in Form von Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen möchte, muss man nach wie vor selber eintragen (wo sollten die auch her kommen?). Auch alles, was mit Kapitalerträgen und Vermietung und Verpachtung zu tun hat, bleibt weiterhin Handarbeit.
Und vor allen Dingen: Die Kontrolle der Daten und Korrektheit und Vollständigkeit bleibt natürlich nach wie vor in der Verantwortung des Steuerpflichtigen.
=> Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Drei Jahre im Voraus zahlen, vollständig steuerwirksam
Also sicher erst ein erster Schritt, der aber zeigt,, in welche Richtung es wohl gehen wird. Und auch wenn es jetzt nicht wirklich die ganz große Erleichterung bringen wird, werde ich die „Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ auf jeden Fall ausprobieren und meine Erfahrungen hier berichten.
Dabei war die erste Erfahrung schon einmal eher ernüchternd. Denn obwohl ich ja schon lange einen Elster-Zugang inkl. sämtlicher IDs, PINs, Zertifikaten und anderen Kram habe, musste ich mich jetzt für die VaSt noch einmal zusätzlich anmelden! Und das gleich zweimal. Für meine Frau und mich. Und wir bekommen per Post zwei getrennte zusätzliche Zugangscodes. Ein „bisschen“ umständlich!
Nunja – was tun wir nicht alles für die Sicherheit. Besser ist es wohl. Aber auch umständlich und lästig!
Abschließendes Fazit: Für mich erst einmal TOP, dass es in dieser Richtung weitere technische Fortschritte gibt. Das Weitere wird dann die Erfahrung zeigen. Und über die berichte ich dann im nächsten Beitrag.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo,
auch ich beschäftige mich gerade mit dem Thema. Ich selber verwende seit Jahren WISO. Die elektrische Übernahme mit Nachkontrolle und Korrektur ist sehr praktisch. Man wird an alles aus dem Vorjahr erinnert. Gespannt bin ich auf die Kombination aus Übernahme und VaSt, ob das auch zusammen funktioniert :
1. Übernahme und dann
2. VaSt drüberbügeln.
Lt. Ankündigung soll es so sein. Ich bin gespannt und werde berichten.
Ja – da bin ich auf Deine Erfahrungen schon ‚mal gespannt!
Meine neuesten Erkenntnisse zur VaSt gibt es im zweiten Teil meines Beitrages.
Gruß, Der Privatier