Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt), Teil 2
In der letzten Folge der Serie „Top oder Flop“ habe ich über das Prinzip der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) berichtet.
Inzwischen ist meine Registrierung auf dem Elster-Portal abgeschlossen und meine Frau und ich haben unsere Zugangscodes erhalten. Und so konnte ich voll gespannter Erwartung einen ersten Test machen.
Und – die anfängliche Begeisterung hat sich bei mir sehr schnell gelegt!
Aber das liegt weniger an der Idee der VaSt, sondern einerseits an meiner persönlichen Situation und andererseits an einigen Kinderkrankheiten und Umständlichkeiten.
=> Ach was? - Progressionsvorbehalt
Mit: Erläuterung des Prinzips und Beispiel
Meine persönliche Situation ist erst einmal dafür verantwortlich, dass ich als Privatier natürlich keine Daten von einem Arbeitgeber erwarten kann. Rente bekomme ich auch noch keine. Da bleibt dann an Daten nicht mehr viel zu übermitteln.
Erwartet habe ich die Daten der Krankenversicherung und die Beiträge zu Riester- und Rürup-Verträgen. Für meinen Rürup-Vertrag habe ich in 2013 gar nichts eingezahlt. Also nur noch KV/PV und Riester.
Im ersten Beitrag zur VaSt hatte ich schon erwähnt, dass ich meine Steuererklärungen schon seit vielen Jahren mit der Software „Steuersparerklärung“ der Akad. Arbeitsgemeinschaft bearbeite. Diese bietet auch die Möglichkeit zum Abruf der Daten der VaSt.
Funktioniert auch nach Eingabe des vom Finanzamt erhaltenen Abrufcodes zunächst reibungslos. Allerdings jetzt kommt die Enttäuschung:
Die einzigen Daten, die übernommen werden konnten, waren meine Religionszugehörigkeit und andere persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Kontoverbindung). Na super !
Das hätte ich auch ohne die VaSt hinbekommen.
Aber was ist mit KV/PV und Riester?
Tja – Riester ist bei den übermittelten Daten einfach gar nicht dabei. Vielleicht ist es ja noch zu früh? Obwohl ich eigentlich gedacht habe, die Daten müssten bis Ende Feb. übermittelt sein?!
Keine Ahnung – jedenfalls ist da nichts.
Anders bei der Krankenkasse: Hier meldet mir mein Programm, dass es Daten empfangen hat (auch welche) und dass es diese nicht verarbeiten kann. Den Grund verschweigt es netterweise.
Keine Meisterleistung der Programmierer und bei der Suche nach Fehlerlösungen im Forum des Anbieters bin ich auf eine ganze Reihe anderer Probleme mit der VaSt gestoßen.
Für mich ein Grund, das Thema für dieses Jahr erst einmal zu den Akten zu legen. Vielleicht funktioniert das ja im nächsten Jahr besser.
Die Einschätzung „TOP“ von letzten Beitrag nehme ich erst einmal zurück und die uneingeschränkte Empfehlung für die Steuersparerklärung auch. Bisher war ich immer sehr zufrieden, aber für unausgereifte Software habe ich als ehemaliger Softwareentwickler nur wenig Verständnis. So etwas kann man vorher testen und wenn doch einmal Fehler passieren, sollte man dafür Sorge tragen, dass die Fehler umgehend behoben werden. Und diesen Eindruck habe ich leider nicht.
Nachtragen möchte ich noch eine Umständlichkeit des Anmeldeverfahrens. Die Freischaltung zum VaSt-Verfahren ist über das Elster-Portal zu bekommen. Dort muss man vorher mit seiner Steueridentifikationsnummer registriert sein. Das war ich Gott sei Dank schon. Für alle anderen gilt: Das ist der erste Schritt. Und eine Registrierung mit der (alten) Steuernummer reicht nicht!
Schön ist, dass man die Freischaltung für die VaSt auch für andere Personen (z.B. die Ehefrau) gleich mit beantragen kann. Jeder bekommt dann mit getrennter Post einen Zugangscode zugeschickt.
Ich, als direkter Antragsteller bekomme einen sog. „Abrufcode“. Diesen gebe ich in meiner Software (oder andere Alternativen wie ElsterFormular) ein und der Abruf kann beginnen.
Anders bei der Ehefrau: Obwohl auch für die Ehefrau in der Software und im ElsterFormular die Eingabe eines Abrufcodes vorgesehen ist, bekommt diese gar keinen Abrufcode!
Sie bekommt einen sog. „Freischaltcode“. Dieser ist aber nun nicht in Software oder ElsterFormular einzugeben, sondern wiederum im Elster-Portal. Nach Eingabe des Freischaltcodes und interner Prüfung/Verarbeitung werden die Daten dann vom Finanzamt freigeschaltet und können dann ohne weiteren Abrufcode vom Ehemann abgerufen werden.
Wirres Zeug? Ja – finde ich auch.
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Hallo Peter,
darüber habe ich auch schon vieles gelesen – und die gesamte Stimmung zur vorausgefüllten Steuererklärung ist äußerst negativ!
Viele habe es fast nicht hinbekommen, manche Dinge haben gefehlt bzw. war äußerst schlecht erklärt…
Ich persönliche kaufe lieber 1 x pro Jahr das Programm Quicksteuer und gebe dort alles von Hand ein. Einmal gekauft, werden im Folgejahr (wenn man das Programm wieder kaufen würde) die Daten alle übergeben und man muss sie nur noch anpassen.
Dann übermittle ich die Steuererklärung elektronisch, drucke den Rest aus (sind auch diverse Seiten) und bringe diesen Rest in Papierform dann beim Finanzamt persönlich vorbei.
Das habe ich letztes Jahr zum ersten Mal gemacht.
Und meine Meinung ist, dass die Bearbeitung der Steuererklärung damit schneller ist!
Vielleicht hatte ich auch nur Glück!
Aber sonst hat es immer 8-12 Wochen gedauert und letztes Jahr kam der Bescheid bereits nach 4 oder 5 Wochen…
Beste Grüße
D-S
Ich kann es mir wirklich nicht mehr anders vorstellen, als die Steuererklärung per Software zu erstellen und online zu verschicken.
Ob die Bearbeitung im FA dadurch allerdings schneller geht, da habe ich so meine Zweifel.
Ich habe in den vergangenen Jahren da ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht und ich denke, die Bearbeitungsdauer hängt mehr von anderen Faktoren ab. Böse Zungen behaupten da zum Beispiel, dass auch die Höhe der Rückzahlung oder Nachzahlung eine Rolle spiele.
Ich selber habe da noch keinen Zusammenhang erkannt.
Gruß, der Privatier