Vorstellung des neuen Abfindungsrechners
Heute möchte ich einmal auf eine neue Funktion hinweisen, die ich in den letzten Tagen (Wochen) speziell für die Leser von „Der-Privatier“ oder meiner Bücher entwickelt und hier im Blog verfügbar gemacht habe:
Ein Abfindungsrechner.
Wer eine Abfindung bekommen hat (oder zukünftig bekommen soll), der fragt sich als Erstes, was denn von der vereinbarten Brutto-Summe am Ende überhaupt übrig bleibt.
Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten und hängt u.a. von einigen persönlichen Faktoren ab und verlangt daher immer nach einer individuellen Antwort. In der Regel habe ich daher immer die Benutzung eines Steuerprogrammes oder den Gang zum Steuerberater empfohlen.
Es ist aber auch verständlich, dass man für einen ersten Eindruck diesen Aufwand nicht betreiben will und zunächst auch mit einer groben Aussage zufrieden ist. Genau dafür eignen sich einfache Abfindungsrechner, die es bereits in einigen Varianten im Internet gibt.
=> Serie: Hinweise zum Dispojahr
Mit: Grundlagen, Durchführung, Vor- und Nachteilen
Warum noch ein weiterer Abfindungsrechner?
Die mir bekannten Abfindungsrechner haben jedoch alle (mehr oder weniger) starke Beschränkungen. Dies ist in der Regel sogar beabsichtigt, um dem Nutzer ein möglichst einfach zu bedienendes Werkzeug zu geben, welches ohne weitere Kenntnisse oder Recherchen bedient werden kann.
Die Leser von „Der-Privatier“ oder meiner Bücher haben sich aber bereits mit einigen Steueroptimierungen, speziellen Auswirkungen von negativen Einkünften und vereinfachter Fünftelregel, sowie Konstellationen, in denen Einzahlungen in die Altersvorsorge oder Krankenkasse mit dem Bezug von Arbeitslosengeld zusammentreffen, auseinander gesetzt und suchen für diese Szenarien Antworten.
Einen solchen Rechner, der dies alles berücksichtigt, aber dennoch einfacher zu bedienen ist, als eine komplette Steuersoftware, habe ich bei meinen Recherchen nirgendwo gefunden.
Und deshalb habe ich kurzerhand einen eigenen entwickelt. 🙂
Eigentlich bin ich der Meinung, dass sich die Bedienung und die Ergebnisse von selbst erklären. Falls nicht, finden sich weitere Hinweise direkt auf der Seite:
Abfindungsrechner
Es hilft natürlich, wenn man die Hintergründe zur Berechnung der Steuerbelastung halbwegs verstanden hat. Ist dies nicht der Fall, so gibt es auf der Seite des Abfindungsrechners noch ein paar Links mit weiterführenden Informationen.
Bei Gelegenheit werde ich im Kommentarbereich des Abfindungsrechners dann noch ein paar Tipps für spezielle Fälle geben (falls man nicht selber darauf kommt).
Fazit: Ein neuer Abfindungsrechner mit erweiterten Funktionen für erfahrene Leser, die spezielle Optimierungen ihrer Steuerbelastung ausprobieren oder überprüfen wollen.
Kostenlos, ohne Anmeldung oder Registierung, Online, mit sofortigem Ergebnis.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Besten Dank Herr Peter 😉
Sehr nett, einen ‚perfekten‘ Rechner hier im Blog zu haben, der schon während der Eingabe das (Steuer-)Ergebnis zeigt.
MbG
Joerg
Super, sogar die Änderung des Soli 2021 ist berücksichtigt. Dankeschön.
Gruß
Lars
Hallo zusammen,
eine Frage bzgl. des Soli.
Dieser soll bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wegfallen.
Bei einer Abfindung von 300.000 Euro sollte doch nach Fünftelregelung kein Soli mehr anfallen (liegt aber bei 2.023 €) oder habe ich hier einen Denkfehler ?!
Danke und Gruß,
espe63
„oder habe ich hier einen Denkfehler ?“
Ja – der Denkfehler besteht darin, dass der Soli nicht bereits in den Zwischenschritten (gemeinsam mit der EkSt.) berechnet wird, sondern erst ganz am Ende. Auch wenn daher auf ein Fünftel der Abfindung kein Soli anfallen würde, bedeutet dies eben nicht, dass am Ende der Rechnung auch kein Soli anfällt.
Gruß, Der Privatier
Vielen Dank für die Info.
Wenn ich 240.000 als Abfindung für 2021 eingebe, müsste ich doch auch Soli bezahlen (steht aber bei 0)?!
Gruß,
Stefan
Ach, Ihr Ungläubigen! 😉
Im Ernst: Der Soli ist einzig und allein von der Höhe der Einkommensteuer abhängig. Egal, was vorher an Ausgangswerten, Fünftelregel, Sonderausgaben oder sonst wie berechnet wurde.
Und ab 2021 entfällt der Soli unterhalb einer Einkommensteuer von 33.912€ (Verh.) komplett. Zwischen 33.912€ und 63.055€ gibt es eine Übergangszone und alles darüber bleibt wie bisher bei 5,5% Soli.
Gruß, Der Privatier
Hallo habe eine Frage.
Wie kann man sich gesetzlich Krankenversichern
Wenn man ausser der Abfindung keine anderen Einkünfte hat?
Der GKV-Beitrag bemisst sich nach den Einkünften. Wenn keine da sind, wird ein Mindesteinkommen unterstellt, was dann zu einem monatlichen (Mindest-)beitrag von rund 200€ führt.
Oder bist Du unsicher was Du dem KK-Mitarbeiter am Telefon sagen sollst, damit er dich als Privatier freiwillig versichert?
1. Frage im falschen Bereich
2. Oben gibt es Überschriften, da bei Kapitel unter Krankenversicherung
3. i.d.R erster Ansprechpartner die aktuelle Krankenversicherung, wenn es eine Abfindung gibt gibt es auch seither eine Krankenversicherung.
B
Hallo, Ich habe gehört, dass eventuell die 1/5 Regel bei der Auszählung einer Abfindung ab dem Jahr 2022 wegfallen soll.
Die Person war sich nicht ganz sicher ob das stimmt.
Hat davon jemand was gehört?
Ich möchte das mal mit einem berühmten (und etwas abgewandelten) Zitat beantworten:
Niemand hat die Absicht… die Fünftelregel abzuschaffen. 😉
Aber im Ernst: Mir sind keine solche Pläne bekannt. Nicht einmal Gerüchte.
Aber natürlich beziehen sich ALLE hier auf der Seite aufgeführten Hinweise, Ideen und Gestaltungsvorschläge immer auf die jeweils aktuelle Rechtslage. Diese kann sich jederzeit ändern. Gerade bei sehr langfristigen Planungen sollte man dies immer im Hinterkopf behalten!
Gruß, Der Privatier
Das Gerücht kommt aus dem Umfeld von Herrn Heil. Der hatte während einer Rede von Frau Merkel im Bundestag gelangweilt im Netz rumgesurft und dabei die Privatier-Seite entdeckt. Als er gemerkt hat, dass dabei Millionen von Nettosteuerinnenzahlern und Arbeitnehmer*innen Anleitungen zum steuerlich vorteilhaften Vorruhestand bekommen, hat er sich von seinem Ministerium ausrechnen lassen, was die Fünftel-Regelung für die Steuereinnahmen bedeuten würde. Mit dem Ergebnis ist er aufgeregt zu Herrn Scholz gerannt und gefordert, die Fünftel-Regelung sofort abzuschaffen. Der hat aber nur gelächelt und ihn auf seine Bundestagsrede hingewiesen: „Wir können uns das leisten. Deutschland hat eine hohe Bonität an den Finanzmärkten….“
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/aussage-von-olaf-scholz-zu-staatsfinanzen-und-corona-17132776.html
Hallo, vielen Dank für die Info.
Gruß Rudi
Liebe Kollegen,
langsam fange ich an meine Betriebsrente zu beziehen und zu sehen ob mein Finanzplan „Privatier“ wirklich aufgeht. Nun ergibt sich eine (positive) Überraschung, die mich schlicht umhaut. Z.Z. beziehe ich ALG1 und ab August eine Betriebsrente von 5600,- (monatliche Rentenzahlung). Die Krankenkasse (TK) teilt mir nun mit, das sie diese Auszahlung als Kapitalleistung ansieht, diese auf 120 Monate verteilt und somit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt und keine KK-Beiträge fällig sind! Der Witz ist nur, diese Kapitalleistung wird ab jetzt jeden Monat ausgezahlt.
Handelt es sich hier um einen Fehler der TK oder kann es tatsächlich sein, das ich keine KK_Beiträge auf meine Betriebsrente zahlen muss? Welche Bedingungen müssten erfüllt sein, damit eine monatliche Betriebsrente als Kapitalleistung gezählt wird?
LG
Palito
5600 monatlich. Respekt.
@espe63: der war gut 😂
@Palito: knapp 500 monatliche Gesamtbezüge sind wahrlich geringfügig. Aber auf dem Privatiersweg werden ja noch andere Bezüge ‚reinkommen‘, also spätestens mit Bezug der ges. Rente darfst du auch auf einen Teil deiner Betriebsrente KV zahlen.
MbG
Joerg
P.s.: Sollte es sich um eine ratierliche Abfindungsauszahlung handeln, hätte die KK m.E. einen Fehler gemacht. Dann würde ich recherchieren und eine Rückstellung bilden…
…
https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent/-/print/serviceId/2011/externalcontentid/HI2286048/haufeChapterIndex/HI2752187.html
Gruß
Lars
@Lars: Genau!
Wichtig ist das ‚wichtig‘ am Ende des 3.1.1, aber eben auch die Bildung einer Rückstellung in Höhe der KV auf die 5,6k. Beschweren würde ich mich aber nicht. 👍😁
MbG
Joerg
@Joerg,
habe auch geschmunzelt wegen den 5600€/Monat 😊 , ??? … aber vielleicht ist es doch eine ratierliche Auszahlung? Dann sehe ich das genauso wie du (Fehler der KK), die KK würde aber später noch mal zugreifen …
Es könnte aber auch auf eine Kleinbetragsrente hinauslaufen, also: 5600€ = gesamte Betriebsrentensumme … Kleinbetragsrente, dazu hatte der Privatier auch einen Beitrag eingestellt.
@Palito, möchtest du das noch einmal klarstellen? (auch um welchen bAV-Typ es sich gehandelt hatte … Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds oder Direktzusage, U-Kasse?
Gruß
Lars
P.s.: Sollte es sich um eine ratierliche Abfindungsauszahlung handeln, hätte die KK m.E. einen Fehler gemacht. Dann würde ich recherchieren und eine Rückstellung bilden…