Weihnachtliche Ruhe 2022
Auch in diesem Jahr möchte ich zur Adventszeit und über Weihnachten, Silvester und Neujahr hier eine kleine Pause ankündigen.
Wenn die Adventszeit vielleicht auch manchmal mit Hektik und Stress verbunden ist, so ergibt sich dann doch oftmals zwischen Weihnachten und Neujahr die Gelegenheit, ein wenig Ruhe und Besinnung einkehren zu lassen und die freie Zeit einmal für persönliche Rückblicke, Bilanzen und daraus resultierende Zukunftspläne zu nutzen.
Aus diesem Grund wird es daher in der Adventszeit, über die Weihnachtsfeiertage und Silvester/Neujahr keine neuen Beiträge von mir geben und es wird hier erst im neuen Jahr weiter gehen.
Ich wünsche daher schon jetzt allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Und viel Erfolg für alle Ziele, die Sie sich für das neue Jahr vornehmen.
In diesem Sinne – bis Anfang Januar 2023
Und bleiben Sie gesund!
=> Abfindung und Ruhezeit (1)
Mit: Grundlagen, Dauer und Folgen einer Ruhezeit
Ausblick
Es war in den letzten Wochen und Monaten ohnehin relativ ruhig hier auf der Seite. Zumindest hat es kaum neue Beiträge gegeben. Stattdessen habe ich einige ältere Beiträge an aktuelle Daten und Erkenntisse angepasst. Das wird auch im kommenden Jahr weiterhin der Schwerpunkt sein. Leider ändern sich die Verhältnisse oftmals schneller als ich die Beiträge überarbeiten kann. 😉
Die Überarbeitung wird aber auch zur Folge haben, dass einige ältere Beiträge vollständig entfallen. Teilweise, weil sie einfach nicht mehr relevant sind (wie z.B. der Hinzuverdienst bei vorgezogenen Renten), oder auch ganz einfach, um die Vielzahl der Beiträge etwas übersichtlicher zu machen.
Traditionsgemäß werde ich aber auch zu Beginn des nächsten Jahres wieder einen Blick auf die Entwicklung meiner privaten Finanzlage und die Entwicklung meines Depots werfen. Längerfristig gesehen möchte ich aber Beiträge dieser Art, die in erster Linie meine persönlichen Erfahrungen wiedergeben, etwas reduzieren und den Schwerpunkt mehr auf allgemeine Themen legen.
Falls es im kommenden Jahr Gesetzesänderungen u.ä. geben sollte, die nicht nur vorübergehende Wirkung (wie die meisten auf Grund von Corona erlassenen Sonderegeln) haben, werde ich natürlich versuchen, diese zeitnah in die Beiträge einzuarbeiten oder (je nach Bedarf) in einem gesonderten Beitrag darüber informieren.
In diesem Sinne: Bis nächstes Jahr…
Gruß, Ihr „Privatier“ Peter Ranning
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo Privatier, ich wünsche dir und deinen Lieben eine geruhsame Weihnachtszeit 2022 und ein finanziell erfolgreiches 2023. Vielen Dank für deine unermüdlichen Beiträge.
Hallo,
auch von mir alles Gute! Und vielen Dank für die tolle Seite! Ich bin jetzt seit 4 Jahren Privatier und konnte alles, was ich hier gelesen habe, so auch umsetzen.
Nochmals vielen Dank!
Hallo,
wünsche ebenfalls frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Danke für die tollen Beiträge und dein Buch. Hat mir bis jetzt bei meinen Entscheidungen viel geholfen.
Gruß auch an die andere Forenmitgliedern, die immer schnelle und kompetente Antworten liefern.
Hallo,
dank für die super Seite.
Auch von mir alles Gute!
Lieber Privatier,
die Pause hast du dir verdient.
Vielen Dank für die tolle Seite und die Informationen, die darauf zu finden sind!
Gruß
RS
Hallo Privatier, vielen Dank für die tollen Beiträge hier – und vor allem für das Buch „Per Abfindung in den Ruhestand“! Das Buch erschien eine Woche, nachdem mein Arbeitgeber mir einen Aufhebungsvertrag angeboten hatte. Ich konnte den Arbeitsausstieg so gestalten, dass er genau 2 Jahre vor den Rentenbeginn mit 23 (s.u.) Monaten Arbeitslosigkeit begann. Mit der Fünftelregelung und einigen weiteren Optimierungen habe ich untem Strich mehr netto und eine höhere Rente als ich es mit Arbeit hätte erreichen können. Die Optimierungen: Mit der Abfindung habe ich nicht nur 1 Jahr Rente eingezahlt, sondern auch renoviert. Die Handwerkerrechunungen addierten sich leicht bis zur Obergrenze (also 1.200€ Steuersenkung), aber Gartenarbeiten ließen sich zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen anbringen. Und dann war da noch die Sache mit dem sonst schädlichen „Einkommen“ aus der Photovoltaik. Diese ist jetzt anerkannt nicht mehr gewinnorientiert und fällt ganz aus der Einkommensteuer heraus. Erfolg: Ein vierstelliger Betrag, der eingespart werden konnte, weil der Hebel mit dem Faktor 5 so stark ist. Nun fehlt nur noch der Teilerlass der Kirchensteuer. – Dann ist mein Glück perfekt. Zum Schluss: Auf 1 Monat Arbeitslosigkeit habe ich verzichtet, um den Steuersatz für die etwas niedriger halten zu können. Das hatte den netten Nebeneffekt, dass ich die 300€ für die Rentner ab 1.12.2022 auch noch mitnehmen konnte. Yeah!
Ich wünsche allen ein ähnlich schönes Weihnachtsfest, wie ich es jetzt mit meiner Familie feiern kann. Und dann ein tolles 2023 für alle!
Nachtrag: Das Landeskirchenamt hat eine Rückerstattung von 50% der Kirchensteuer beim Finanzamt angewiesen. Also: Es hat wirklich alles geklappt! Danke, Privatier!
Gerne. 🙂
Hallo Kaos,
klasse, dass alles so gut geklappt hat. Ich habe das im Netz verfügbare Antragsformular zur Erstattung der gezahlten Kirchensteuer schon in meinem Ordner. Meine Frage ist, wann kann man diesen Antrag stellen und wie lange hat die Bearbeitung gedauert ? Nachdem man im Januar die Abfindung erhalten hat , und die KIST abgezogen wurde, oder erst nach dem Steuerbescheid des Folgejahres ? Danke für eine kurze Info !
Man benötigt den Steuerbescheid.
Gruß, Der Privatier
Ja, der Steuerbescheid des Abfindungsjahrs ist notwendig. Da steht die gezahlte Einkommenssteuer drin, wovon dann 8% bzw. 9% von der tariflichen Einkommenssteuer zugrunde gelegt wurden, um 50% zu erstatten. Die Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Dienstleistungen aber auch die pol. Parteibeiträge haben dann zwar die Steuer gesenkt – aber nicht diese Bemessungsgrundlage. Irgendwie lustig!
Lieber Stadler
Besinnliches Fest und ein wenig mehr widerfinden von Normalität ,
wünsche ich mir für Dich ( Gaaaaaannzz Dollllle ) .
Bleib Gesund , und mir auch im neuen Jahr 2023 erhalten .
( Virtuelle Umarmung zum Fest )
Den Lesern und Kommentarschreibern
Frohe Weihnachten und ein glückliches 2023 +
viel Gesundheit dabei
LG Waldorf
( PS , bin vermutlich mal umme 3 Mon. ohne Internet )
Danke an alle für die guten Wünsche!
Morgen früh geht es dann mit weiteren guten Wünschen ins neue Jahr. 😉
Gruß, Der Privatier
Ich wünsche allen Lesern dieses Blogs ein gutes und erfolgreiches neues Jahr und sende mich mit folgender Frage an Euch:
Meine Rentenauskunft zum Ausgleich einer RM stammt aus 12.2021. Nun habe ich aber erst in 12.2022 einen größeren Betrag eingezahlt, da ich diesen auch im VAZ 22 benötige. In der Auskunft steht , dass die Werte nur bis Ende 2022 ( 3Monatsregel) Gültigkeit haben. Kann ich somit davon ausgehen, dass für meine Zahlung in 12.2022 auch der günstigere Umrechnungsfaktor durch das niedrigere Durchschnittsentgelt 2022 gilt ? Bei einer vorherigen telefonischen Kontaktaufnahme mit der DRV sagte man mir ich brauche keinen neuen Antrag stellen ? Danke für eine Info hierzu.
Ja, alles o.k., Du erhälst aber auch noch eine Zahlungsbestätigung der DRV, aus der die Umrechnung auf Rentenpunkte hervorgeht.
Grüsse
ratatosk
Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Das ist beruhigend zu wissen..
Noch eine Zusatzfrage: wenn ich nun bis Ende 03.2023 eine weitere Einzahlung für den steuerlichen VAZ 2023 vornehme, wird dann rententechnisch auch noch der günstige Umrechnungsfaktor aus 2022 berücksichtigt, oder der höhere Faktor (Durchschnittsverdienst) aus 2023 ? Dank und Gruß eschend
Nein, warum sollte bei „RM“-Zahlungen (ausserhalb der, bei Dir bereits abgelaufenen, 3-Monatsfrist nach Erteilung der „Auskunft“) mit dem Wert des vergangenen Jahres (2022) gerechnet werden?
Schließlich sollen diese Zahlungen dann ja auch im VAJ 2023 steuerlich berücksichtigt werden?
Es gibt zwar die Möglichkeit, FREIWILLIGE Rentenbeiträge bis 03/des Folgejahres NACHTRÄGLICH für jeden Monat des abgelaufenen Jahres zu entrichten (jeweils bis zum Höchstbetrag), aber nur soweit Monate nicht bereits durch andere Rentenbeiträge (woher auch immer) „belegt“ sind.
Dabei fliesst der Betrag dann im Jahr der Zahlung „ab“, wird auch in diesem Jahr steuerlich berücksichtigt, „umgerechnet“ wird dann aber mit dem Faktor des vergangenen Jahres, für das die Beiträge entrichtet wurden.
Das hat aber nichts mit den Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung zu tun.
Vielleicht als Einstieg:
https://der-privatier.com/kap-6-8-2-ausgleichszahlungen-fuer-renten-abschlaege/
Grüsse
ratatosk
Moin Eschend,
Da die Auskunft aus 12/2021 stammt und die Ersteinzahlung 12/2022 erfolgte, wird für die Einzahlung 03/2023 leider der höhere Faktor aus 2023 verwendet. Für die Anwendung … Wertstellung -8 Tage ist es nach mM nun zu spät.
Gruß
Lars
@Esched,
es gibt evtl. noch eine Chance dass bei dir die -8 Tgae zur Anweundg kommt.Es gibt nämlich Banken welche eine Überweisung in Echtzeit anbieten. Die Postbank beispielsweise bietet diesen Dienst bis zu einem Überweisungsbetrag von € 100.000. Voraussetzung ist natürlich dass die DRV solche Echtzeitzahnlungen annimmmt. Die DRV hat einige Kontovervindungen, ich würde eine nehmen, welche evti. zu meiner Hausbank am besten passt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Bankverbindung/Bankverbindung.html
VG
Vielen Dank für die Info. Das ist mir heute allerdings alles etwas zu kurzfristig. In meiner Konstellation wird es auch noch im Laufe des Jahres interessant bleiben, zumal wir uns überlegt haben , für dieses Jahr den Ausgleich für meine Frau zu zahlen.
Aber trotzdem nochmal danke für eure superschnelle Unterstützung