Kap. 3.1: Abfindung und Steuern: Die Fünftelregel
Schon im Rahmen der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sollte man sich Gedanken um die steuerlichen Auswirkungen einer Abfindung machen.
Denn auch wenn die Höhe einer Abfindung bereits geklärt ist, so stellt sich natürlich immer die Frage, wie viel denn eigentlich davon übrig bleibt. Und wieviel davon das Finanzamt kassiert.
Denn leider gibt es eine Abfindung schon seit vielen Jahren nicht mehr steuerfrei, auch gibt es keinerlei Freibeträge. Die Abfindung ist daher zunächst einmal in voller Höhe zu versteuern.
Die einzige Erleichterung, die es gibt, ist die sog. Fünftelregel. Die Fünftelregel ist die Bezeichnung für eine … Weiter lesen