Kap. 1.3: Das Mitarbeiter-Gespräch
In meinem letzten Beitrag hatte ich bereits auf die Möglichkeit hingewiesen, mit einem Altersteilzeitmodell das Berufsleben vorzeitig zu beenden.
Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht und daher kann ein solches Vorhaben vom Arbeitgeber auch abgelehnt werden. Stimmt er aber prinzipiell zu, so ist zu prüfen, ob die angebotenen Modelle mit den eigenen Vorstellungen übereinpassen.
Ich selber hatte mir für mein letztes Mitarbeiter-Gespräch ein Modell ausgesucht, was einen möglichst frühen Ausstieg aus dem Unternehmen gewährleisten sollte. Und genau das wollte ich meinem damaligen Chef möglichst schonend vermitteln.
Zunächst einmal muss ich aber noch etwas vorausschicken:
=> Krankenversicherung als Rentner
Unterschiede, Bedingungen, Rechtzeitig planen
Konsequenzen von Eigeninitiativen
Es sollte sich vorab jeder im Klaren darüber sein, was es bedeutet, einen Wunsch nach Altersteilzeit öffentlich kund zu tun. Von diesem Zeitpunkt an kann man sich sicher sein, dass nun wirklich alles, was irgendwie auch im Entferntesten irgendetwas mit Karriere, Erfolg, Bedeutung usw. zu tun hat, ein für alle Mal beendet ist.
Und zwar unabhängig davon, ob das Ansinnen nun zum Erfolg führt oder nicht. Selbst wenn der Chef, die Personabteilung oder irgendwelche Bestimmungen das ganze Vorhaben verhindern und es letztlich zu rein gar nichts führt und alles weiter läuft wie bisher. Es wird nie wieder so sein wie bisher!
Denn nun hat man klar geäußert, dass das Interesse an der Arbeit, am Erfolg, an der Firma und an der eigenen Karriere nicht mehr vorhanden ist. Das lässt sich nicht wieder rückgängig machen.
Von daher sollte ein solcher Schritt nur nach reiflicher Überlegung getan werden und man sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Wer daher die direkte Ansprache des Chefs scheut, könnte sich natürlich im Vorfeld erst einmal entweder mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden) und/oder der Personalabteilung beraten. Wobei natürlich die Personalabteilung je nach Unternehmen in etwa ähnlich gefährlich sein kann, wie der Chef selber.
Ich war mir dieser Konsequenzen sehr wohl bewusst. Ansonsten hätte ich meine Vorstellungen von einem vorzeitigen Abschied von der Firma vielleicht auch schon viel eher einmal geäußert. Trotzdem habe ich – wie bei allen Verhandlungen mit der Firmenleitung – immer vorgezogen, meine Belange direkt zu vertreten ohne Einschaltung eines Betriebsrates.
=> Mit Zwischenschritt zum Privatier(1/3)
Mit: Gründe, Möglichkeiten, Teilzeitarbeit
Mitarbeiter-Gespräch (Fortsetzung)
Ich war mir also bewusst, dass meine Aussage über die geplante Altersteilzeit das Ende unserer eigentlich ganz harmonischen Chef-Mitarbeiter-Beziehung bedeuten konnte. Und ich war äusserst gespannt auf die Reaktion meines Chefs. Und die war sehr überraschend!
Denn nach einer sehr persönlichen Unterhaltung, bei der das Mitarbeiter/Chef-Verhältnis schnell in Vergessenheit geriet und ich meine Vorstellungen am Ende bis ins Detail geschildert hatte (inkl. dem Wunsch nach einem möglichst baldigen Ende), kam dann die Antwort meines Chefs doch völlig überraschend für mich: „Oder ob ich lieber sofort mit einer Abfindung gehen wolle?“
Ziel erreicht
Der Rest ist schnell erzählt.
Für mich stand damit die Erfüllung eines lang gehegten Wunsches in greifbarer Nähe. Also habe ich erst mal prinzipielles Interesse signalisiert, vorausgesetzt die näheren Details (insbesondere die Höhe der Abfindung) würden nicht dagegen sprechen.
Auch mein Chef hat im Anschluss noch erklärt, dass es bereits zu Beginn des Jahres seitens der Geschäftsleitung Überlegungen gegeben hätte, sich von ein oder besser zwei Mitarbeitern zu trennen. Dies habe er bisher verhindern können, aber es wäre ihm nicht unrecht, durch die Reduzierung der Mannschaft einen weiteren Spielraum zu gewinnen. Für mich ein wichtiges Signal, dass die Geschäftsleitung bereit sein würde, sich meinen Abschied etwas kosten zu lassen!
Zum Abschluss des Gespräches wurde noch vereinbart, dass beide Seiten (mein Chef und ich) zunächst einmal die möglichen Randbedingungen klären sollten und wir dann zu gegebener Zeit das weitere Vorgehen besprechen würden.
In den nächsten Beiträgen wird es daher um diese Details gehen, zu finden im Kapitel über den Aufhebungsvertrag.
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Hallo Herr Ranning,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre sehr strukturierten und gut dargestellten Beiträge zu Ihrem Ausstieg aus dem Berufsleben, die ich mit großem Interesse gelesen habe (Bin mit 57 Jahren in einer ähnlichen Situation). Allerdings stellt sich für mich der Eindruck ein, dass Sie mit dem Abfindungsangebot einfach nur Glück hatten, da Ihr Arbeitgber nur kurzfristig an das Ziel einer Stellenreduktion gedacht hat. Bei genauerer Betrachtung hätte er eigentlich auf Ihr Angebot der verkürzten Altersteilzeit eingehen müssen, da dies für ihn wahrscheinlich deutlich preiswerter gewesen wäre!
Ihr Eindruck, dass ich mit dem Abfindungsangebot auch Glück gehabt habe, ist völlig richtig!
Und ich will auch hier (und bei allem anderen, was ich hier so erzähle) keinesfalls den Eindruck erwecken, als wenn die Ergebnisse alle auf einer akribischen Recherche, einer ausgefeilten Strategie und einem hohen Verhandlungsgeschick beruhen würden. Keineswegs. Es gehört auch immer ein wenig Glück, Schicksal oder Fügung dazu. Denn oft kommt es anders, als man denkt. Manchmal besser, manchmal schlechter.
Und ich hätte wohl auch die Altersteilzeit angenommen. Aber dann hätte es wahrscheinlich weder mein Buch, noch diese Interseite gegeben…
Gruß, Der Privatier
bester Kündigungstermin ( Steuerlich / Krankenversicherung …. usw. )
Hallo Kollegen, tolles Forum hier ….
Ich möchte aus dem Arbeitsleben ausscheiden, mit Dispojahr ( hab alles gelesen )
a) ATZ und Abfindung stehen nicht zur Diskussion
b) bin aktuell 57 Jahre Geb.-Dat 13-07-1966
c) gesetzlich krankenversichert
c) möchte mein Arbeitsverhältnis z.B. zu Ostern 2024 beenden
Frage:
Gibt es allgemein wegen Steuer/ Krankenversicherung …. usw. einen idealen Kündigungstermin ??
Mist, im falsches Kapitel ….
Kann ich das noch ändern ???
Herzlichen Glückwunsch nachträglich
Der „edeale Kündigungstermin“ spielt dann eine Rolle, wenn eine (hohe) Abfindung ausgezahlt wird und dort die Steuer unter Umständen böse zuschlagen kann.
Wenn keine Abfindung im Spiel ist, dann ist die steuerliche Betrachtung meist unkritisch. Man kann jetzt allenfalls sagen, dass wenn man nur einen Teil des Jahres Geld verdient hat, dann wird der Einkommenssteuerbescheid ein Guthaben ausweisen.
Wenn keine Abfindung gezahlt wurde, dann kann die Kasse auch keine Abfindung zur Beitragsberechnung heranziehen. Wenn keine sonstigen Einkünfte vorhanden sind (bzw unter der Freigrenze liegen) dann wäre auch die Familienversicherung möglich (Natürlich nur wenn LG selbst in der GKV versichert ist).
Bleibt dann nur noch darauf zu achten, dass man zu ALG1-Beginn auch die 58 Jahre voll hat (wie Du nach dem Dispojahr).