Kommentare

Kap. 1.3: Das Mitarbeiter-Gespräch — 5 Kommentare

  1. Hallo Herr Ranning,
    zunächst einmal vielen Dank für Ihre sehr strukturierten und gut dargestellten Beiträge zu Ihrem Ausstieg aus dem Berufsleben, die ich mit großem Interesse gelesen habe (Bin mit 57 Jahren in einer ähnlichen Situation). Allerdings stellt sich für mich der Eindruck ein, dass Sie mit dem Abfindungsangebot einfach nur Glück hatten, da Ihr Arbeitgber nur kurzfristig an das Ziel einer Stellenreduktion gedacht hat. Bei genauerer Betrachtung hätte er eigentlich auf Ihr Angebot der verkürzten Altersteilzeit eingehen müssen, da dies für ihn wahrscheinlich deutlich preiswerter gewesen wäre!

    • Ihr Eindruck, dass ich mit dem Abfindungsangebot auch Glück gehabt habe, ist völlig richtig!

      Und ich will auch hier (und bei allem anderen, was ich hier so erzähle) keinesfalls den Eindruck erwecken, als wenn die Ergebnisse alle auf einer akribischen Recherche, einer ausgefeilten Strategie und einem hohen Verhandlungsgeschick beruhen würden. Keineswegs. Es gehört auch immer ein wenig Glück, Schicksal oder Fügung dazu. Denn oft kommt es anders, als man denkt. Manchmal besser, manchmal schlechter.

      Und ich hätte wohl auch die Altersteilzeit angenommen. Aber dann hätte es wahrscheinlich weder mein Buch, noch diese Interseite gegeben…

      Gruß, Der Privatier

  2. bester Kündigungstermin ( Steuerlich / Krankenversicherung …. usw. )

    Hallo Kollegen, tolles Forum hier ….

    Ich möchte aus dem Arbeitsleben ausscheiden, mit Dispojahr ( hab alles gelesen )
    a) ATZ und Abfindung stehen nicht zur Diskussion
    b) bin aktuell 57 Jahre Geb.-Dat 13-07-1966
    c) gesetzlich krankenversichert
    c) möchte mein Arbeitsverhältnis z.B. zu Ostern 2024 beenden

    Frage:
    Gibt es allgemein wegen Steuer/ Krankenversicherung …. usw. einen idealen Kündigungstermin ??

    • Herzlichen Glückwunsch nachträglich

      Der „edeale Kündigungstermin“ spielt dann eine Rolle, wenn eine (hohe) Abfindung ausgezahlt wird und dort die Steuer unter Umständen böse zuschlagen kann.

      Wenn keine Abfindung im Spiel ist, dann ist die steuerliche Betrachtung meist unkritisch. Man kann jetzt allenfalls sagen, dass wenn man nur einen Teil des Jahres Geld verdient hat, dann wird der Einkommenssteuerbescheid ein Guthaben ausweisen.

      Wenn keine Abfindung gezahlt wurde, dann kann die Kasse auch keine Abfindung zur Beitragsberechnung heranziehen. Wenn keine sonstigen Einkünfte vorhanden sind (bzw unter der Freigrenze liegen) dann wäre auch die Familienversicherung möglich (Natürlich nur wenn LG selbst in der GKV versichert ist).

      Bleibt dann nur noch darauf zu achten, dass man zu ALG1-Beginn auch die 58 Jahre voll hat (wie Du nach dem Dispojahr).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Der Privatier