Kap. 9.6: Das erste Gespräch
Nach meinem ersten Fehl-Versuch eines persönlichen Gespräches mit einem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und aufgrund dieser Erfahrung, habe ich im zweiten Versuch die Anreise dann lieber mit der Bahn durchgeführt.
So gut dieses Mal die Anreise dann auch geklappt hat, so enttäuschend war der Termin. Die sehr freundliche und nette Dame hatte wohl nur die Aufgabe, alle meine Daten noch einmal abzufragen bzw. die alle bereits im Online System eingetragenen Daten sich noch einmal bestätigen zu lassen. Das hätte man sich komplett sparen können.
Ihre nächste Aufgabe bestand dann wohl darin, mich komplett mit alternativen Möglichkeiten der Jobsuche zu überschütten. Angefangen von einer dreiseitigen, schlecht kopierten und kaum leserlichen Liste mit Internet-Links von Jobbörsen, Online Zeitungsausgaben über Job-Suchagenten und sonstigem dubiosen Zeugs. Bis hierher war von der Agentur eigenen Vermittlung noch nichts zu spüren.
Das sollte sich aber schnell ändern, als ich auf die Frage, ob ich mich denn schon beworben hätte, wahrheitsgemäß mit Nein geantwortet habe und auch gleich dazu gefügt habe, dass es eben schwer sei, für meinen Bereich eine passende Stelle zu finden.
Das sah die Dame wohl anders und druckte mir mal eben im Handumdrehen vier Stellenangebote aus, mit der Maßgabe, mich dort zu bewerben und beim nächsten Mal von den Erfolgen zu berichten.
Meinen vorsichtigen Hinweis, schon beim ersten Angebot (das ich kurz überflogen hatte) passten aber die Anforderungen überhaupt nicht mit meinen Kenntnissen überein, wischte sie mit einer Handbewegung vom Tisch und meinte nur, das spiele keine Rolle und ich solle mich trotzdem bewerben.
Damit war das Thema „Vermittlung“ erst einmal beendet. Interessant fand die Dame allerdings noch eine Randbemerkung, die ich wohl irgendwo in meinen Unterlagen vermerkt hatte, dass ich nämlich Interesse an einer selbständigen Tätigkeit hätte.
Da gäbe es einige interessante Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammer, die angehende Existenzgründer beraten würden und ich sollte dort einmal teilnehmen.
Ja – warum auch nicht ? Selbständigkeit hat mich schon immer interessiert und vielleicht sollte sich auch später noch eine kleine Nebentätigkeit ergeben. Das konnte also nicht schaden. Also habe ich zugesagt.
Und das war es dann auch schon. Fragen nach Chancen der Vermittlung wurden vage oder gar nicht beantwortet und auf das Gespräch mit dem eigentlichen Vermittler, der mich dann ab dem nächsten Mal betreuen würde, verwiesen.
Als Ergebnis konnte ich also mitnehmen: Einen ganzen Haufen von Adressen im Internet, vier Stellenangebote und eine Eingliederungsvereinbarung, die mit u.a. auferlegte von jetzt an monatlich mindestens vier Bewerbungen zu verschicken.
Und was ich mit der ersten Bewerbung erlebt habe, davon berichte ich dann im nächsten Beitrag.
Hallo,
mich würde mal interessieren, welche Angebote in Hinsicht auf selbständige Tätigkeit gemacht wurden. Auch, wie diese Bemerkung im weiteren Verlauf der Arbeitslosigkeit weiterverfolgt wurde.
Bei mir wird die Konstellation ähnlich sein.
Vielen Dank
Bei mir war es so, dass ich relativ schnell eine Einladung zu einem Existenzgründer Seminar bekommen habe. Davon werde ich noch etwas detaillierter in einem der nächsten Beiträge berichten.
Andere Angebote gab es nicht. Ich habe aber keine erfragt. Allerdings habe ich mich auch recht schnell wieder aus der Vermittlung und dem Leistungsbezug verabschiedet. Auch dazu mehr in einem der kommenden Beiträge.
Apropos Leistung: Die Einkünfte aus selbständigen Nebentätigkeiten werden natürlich erfragt und werden (ebenso natürlich) mit der ALG Leistung verrechnet.
Gruß, Der Privatier
Bei der guten Frau bist du eine Nummer in IHREM Bestand. Und diese Nummer muss weg – koste es was es wolle, weil nur daran wird diese gute Frau bemessen.
Bewerbungen geschrieben? Hoffentlich, weil vielleicht nimmt ihn jemand und er aus dem Bestand.
Seminarteilnahme? Sehr gut, ist er temporär aus dem Bestand.
Eingliederungsmaßnahme (ehemals ABM)? Auch sehr schön -> der Bestand!
Ist sicher richtig, was Du sagst. Den Eindruck hatte ich auch.
Allerdings muss ich auch sagen, dass ich für nichts auf der Welt mit den Vermittlern der Agentur tauschen möchte! Ein Job, der einem eigentlich nur Frust bringen kann. Die Chancen auf einen Vermittlungserfolg sind eher gering und die wenigsten Kunden sind so pflegeleicht wie ich.
Da müssen sich die Vermittler schon so einiges bieten lassen: Angefangen von Obrigkeitshörigen Duckmäusern, die vor lauter Angst kaum die Türe auf bekommen, über Jammerlappen, die einem sämtliche Krankheiten, Familienpsychosen und Weltverbesserungstheorien detailliert auftischen, bis hin zu den polternden Halbidioten, die immer kurz davor sind, gleich das ganze Mobiliar zu zertrümmern, wenn der Vermittler nicht augenblicklich einen Vorschuss von 100 Euro bar auf den Tisch legt.
Eine der Vermittlerinnen, die ich dort kennengelernt habe – eine noch junge, attraktive Frau – hat mir übrigens ihre eigene Geschichte erzählt: Erfolgreich mit guter Note abgeschlossenes BWL-Studium. Auf 170 Bewerbungen nur Absagen bekommen. Jetzt eine zeitlich befristete Stelle bei der Agentur. Zur Erfassung und Abgleich der Kundendaten. … wie gesagt: Ich möchte nicht tauschen.
Gruß, Der Privatier
Hallo,
hab die 2 Jahre ALG-1 hinter mir. Auch bei mir kam nichts vom Amt, ausser einer Maßnahme. 8 Wochen die einem Schulungsanbieter. Nach 33 Jahren IT hab ich dann was von Excel, Word und Powerpoint erfahren. Kurz gesagt : Ich hab dann fast die ganzen Einzelkurs nach kurzer Zeit übernommen und alle Teilnehmer haben was gelernt und waren zufrieden. Mir hats auch Spaß gemacht. Also wer die Zeit da totschlagen will, solche gibt es auch, der geht einfach hin. Wer sich gezielt weiterbilden will, läßt sich gezielte Kurse vermittlen. Ansonsten war Suchen in der Jobbörse angesagt und auch sorgfältiges dokumentieren, damit es keine Probleme mit den eigenen Aktivitäten gibt.
Hallo Mr. Excel,
ich habe die ganze Aktion noch vor mir. Genauso wie Du kann ich auch auf über 30 Jahre IT zurückblicken.
Ich frage mich, wie man den Bearbeiter bei der Agentur dazu kriegen kann, spezialisierte Kurse zu bewilligen, die schließlich richtig etwas kosten können. Ich stelle mir vor, konkrete Vorschläge zu machen.
Hat jemand damit Erfahrungen?
Ich werde hier in Kürze etwas über mein Existenzgründer-Seminar berichten, an dem ich teilnehmen durfte (musste?). Bei mir waren es allerdings nur 2 Wochen.
Und die habe ich auch nicht bereut.
Und ich bin froh, dass ich nicht auf ein Bewerbertraining oder Computerkurs musste. Da hätte ich wirklich keine Lust zu gehabt.
Ob man bei der Agentur auch „höherwertige“ Lehrgänge finanziert bekommt, kann ich aus eigener Erfahrung weder bestätigen, noch dementieren. Habe ich nicht versucht. Und dafür war meine Zeit vielleicht auch zu kurz.
Gruß, Der Privatier
Eine kurze Frage:
Ich bin auch auf dem Weg zum Privatier und werde aber das Depositionsjahr „wählen“. Arbeitssuchend mußte ich mich schon melden, der persönliche Erstkontakt steht noch bevor. Eine Beratung zum Dispositionsjahr werde ich dann auch versuchen von der Agentur für Arbeit zu bekommen.
Meine Frage und auch Sorge ist: Was steht mir in diesem Jahr bevor?
Leistungen bekomme ich ja noch nicht, bin somit ja „nur“ arbeitssuchend und nicht „arbeitslos“ und somit noch nicht in der Arbeitslosenstatistil.
Sorgen mache ich mir darum, dass ich in diesem ersten Jahr trotzdem schon jede Menge Maßnahmen auferlegt bekomme und das möchte ich umgehen. Es würde mir reichen, diese erst ab dem Zeitpunkt des Arbeitslosengeldes zu bekommen…
Ich glaube, die Aussage: „Arbeitssuchend musste ich mich schon melden“ ist schon der falsche Ansatz. Man „muss“ sich nicht arbeitsuchend melden!
Man „muss“ sich nur dann arbeitsuchend melden, wenn man weiß, dass man arbeitslos wird. Und „arbeitslos“ heißt hier: Nicht nur keine Arbeit zu haben, sondern auch aktiv eine neue zu suchen.
Wer also ein Jahr lang gar nicht arbeiten will (Grund spielt keine Rolle), ist laut dieser Definition eben auch nicht arbeitslos. Und muss sich daher auch nicht arbeitsuchend melden.
Das kommt erst wieder gegen Ende des Dispositionsjahres zum Tragen. Danach möchte man ja wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und sich arbeitslos melden. Zu diesem Zeitpunkt sollte man sich vorher arbeitssuchend melden. Über die Frist bin ich mir allerdings im Unklaren. Ich meine, es dürfte eigentlich keine geben. Denn die Entscheidung kann ich ja von heute auf morgen treffen.
Fazit: Ich würde mich vor dem Beginn (und während) des Dispositionsjahres nicht arbeitssuchend melden, sondern erst gegen Ende. Und zwar erst kurz vor der Arbeitslosmeldung (vielleicht eine Woche).
Vorsicht: Insgesamt ist diese Aussage nicht durch eigene Erfahrung geprüft! Ich habe mich gerade wegen dieser und ähnlicher Unsicherheiten wie schon beschrieben für eine andere Vorgehensweise entschieden.
Gruß, Der Privatier
Hallo Steve,
ich hatte mich auch arbeitssuchend gemeldet, damit ich keine Frist versäumte und dadruch dann evtl.mit Sanktionen belegt würde. Dann hatte ich kurz vor Ende meines Arbeitsverhältnisses einen Beartunsgtermin und erklärt, dass ich das Dispositionsjahr einlegen möchte. Hurahhhh – der will nix von mir ! So kam es bei mir an, als ich das zauberwort sagte. Ich wurde auch flink wieder abgemeldet (aus der Sattistik entfernt 🙂 ). Aber fairerweise wurde ich exakt beraten, damit ich nichts falsch mache bei der Rückmeldung. Die lief dann ganz normal ab (10 Tage vor ende der 12 Monate). Wiederanmeldung und somit arbeitssuchend und dann auch gleich arbeistlos gemeldet und einen Termin in der Leistungsabteilung erhalten. Sowas haben kleine Arbeistämter aber nicht, da macht das der Berater in einem.
Ich empfehle mit offenen Karten zu spielen, Du machst nix falsch und wirst dann hoffentlich auch umfassend beraten. Achja : Abmeldung heißt Maßhnahmenfrei !!!
Viel Erfolg und berichte hier von Deinen Erfahrungen – gemeinsam sind wir stark !
Danke für ausführliche Antwort. Arbeitssuchend hatte ich mich auch nur aus Fristgründen gemeldet. (Mind. 3 Monate vor Ende der Tätigkeit). Beratungsgespräch kommt demnächst. Ich werde direkt mal das Dispositionsjahr ansprechen, in der Hoffung das es bei mir genauso läuft wie bei Dir. Gründe für das Dispositionsjahr muß man ja nicht angeben. Hauptsache erst mal Maßnahmefrei!
Es reicht ja, wenn man die bekommt, wenn man auch Leistungen bezieht.
Bis demnächst…
Guten Tag
Wie soll ich mich beim Arbeitsamt verhalten wenn ich nach meinem Dispo Jahr ALG1 beantrage und mich als arbeitssuchend melden muss, aber eigentlich gar keine Arbeit Will?
„Wie soll ich mich beim Arbeitsamt verhalten?“
Ganz einfache Antwort: Regelkonform! 😉
Die Leistungen der Agentur sind zwar eine Versicherungsleistung, auf die man einen Anspruch hat. Diese Leistungen sind aber an Pflichten gebunden, die man einhalten muss. Welche Leistungen dies im Detail sind, wird in der Regel bei einem der ersten Gespräche in Form einer sog. Eingliederungsvereinbarung zunächst gegenseitig besprochen und dann schriftlich festgehalten.
Auch ohne diese Vereinbarung werden bereits per Gesetz (§138 SGB III) die Eigenbemühungen und die Verfügbarkeit als Voraussetzung für den Status der Arbeitslosigkeit gefordert.
Meine Erfahrung: Man macht sich vorher viel zu viele Gedanken und Sorgen. Im Rückblick ist/war es nur halb so schlimm.
Gruß, Der Privatier