Top oder Flop – Folge 26: Mitteilungspflicht nach AWV
Anfang des Jahres hat Holger Grethe auf Zendepot in seinem Beitrag „Den richtigen ETF finden – Ein Job für Sisyphos?“ einmal zusammengestellt, was mit ETFs im Laufe der Zeit so alles passieren kann. Die Liste beginnt mit Delisting und ISIN-Änderung, geht über Änderungen von Replikationsart und Ertragsverwendung und endet bei Schließung oder Fusion von Fonds.
Ich habe mich damals schon per Kommentar über die Willkür der Fondsgesellschaften (und meine eigene Unaufmerksamkeit bei der Änderung der Replikationsart) aufgeregt und auch schon angekündigt, dass mir auch noch eine Fondsschließung und eine Fusion bevorstehen würde.
Nun – die Fondsschließung ist inzwischen erfolgt. Inklusive Verlust. Dafür haben Fondsgesellschaft und Bank gute zwei Wochen gebraucht, um mir eine Abrechnung zu erstellen und den Restbetrag zu überweisen. Okay – darum soll es heute nicht gehen!
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Mit: Vorgehensweise und Fallstricke
Es geht um einen kleinen unscheinbaren Satz, den ich eher zufällig irgendwo am Ende der Abrechnung entdeckt habe. Neben den obligatorischen Sätzen: „Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig!“ und „Diese Mitteilung wurde maschinell erstellt und wird nicht unterschrieben.“
Da gab es jetzt noch den Satz: „Bitte beachten: Diese Zahlung ist gemäß § 67 Außenwirtschaftsverordnung von Ihnen der Bundesbank mit Anlage Z10 zur AWV zu melden.“
Beim ersten Lesen habe ich noch gedacht: „Von mir aus meldet, was ihr wollt. An wem auch immer…“
Aber dann: „Diese Zahlung ist … von Ihnen …zu melden.“ !!
Von mir ??! Ich soll der Bundesbank was melden? Wie so macht das meine Bank nicht direkt?
Und seit wann muss ich das denn? Habe ich ja noch nie gemacht? Wo kämen wir denn da hin, wenn das jeder machen würde? So ein Schwachsinn…
Aber natürlich lässt mir so etwas keine Ruhe: Kurze Recherche im Internet: „Gibt es Erfahrungen von anderen?“ Klar, gibt es die. Und die reichen von: „Kein Problem. Formular ausfüllen. In die Post. Fertig“ bis „Interessiert mich nicht. Ignorier ich immer“. Hmm… hilft mir jetzt auch nicht weiter.
Also mal wieder das alte Motto bemüht: „Ein Blick ins Gesetz erspart manch dummes Geschwätz.“
Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) hat so gute 80 Paragraphen und knapp 20 Anlagen. Naja – die muss man ja nicht alle lesen. Es reicht ja erst mal der §67 (Meldepflicht). Und der über die Meldefristen (§71). Und der über die Ausnahmen (§73). Vielleicht auch noch das Kapitel über besondere Beschränkungen für bestimmte Länder und Personen? … Oder vielleicht doch einfach ignorieren?
Oh – da gibt es auch noch §80, §81 und §82. Da geht es um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Nichtbeachtung. Mmhh… vielleicht besser doch nicht ignorieren?
Also – frohen Mutes auf die Seite der Bundesbank im Internet. So schwierig kann das ja nicht sein…
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Drei Jahre im Voraus zahlen, vollständig steuerwirksam
Doch! Kann es!
Ich habe wahrlich keine Scheu vor Bürokratie. Aber was zu viel ist, ist zu viel.
Natürlich gibt es keine Formulare mehr. Brauche ich auch nicht. Ich mache das viel lieber Online.
Aber da fängt es schon an:
- Für das „Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS)“ benötigt man für „die elektronische Einreichung von außenwirtschaftlichen Meldungen“ eine Meldenummer.
- Dazu ist ein „Antrag auf Mitteilung einer Meldenummer“ zu stellen.
- Wobei „für Privatpersonen im Bereich der Transaktionsmeldungen grundsätzlich die Meldenummer 00999995 zu verwenden ist.“
- Allerdings: „Für regelmäßige Zahlungsmeldungen wie auch für Bestandsmeldungen über Unternehmensbeteiligungen benötigen auch Privatpersonen eine Meldenummer.“
Hmm…vielleicht sollte ich doch erst mal im Bereich „Einstieg in das Meldewesen“ nachlesen, um was es überhaupt geht? Und sofort der nächste Schock: Da gibt es ca. 25 Merkblätter! Und hinter jedem eröffnen sich weitere unbekannte Welten mit Formularen, Anlagen, Schlüsselverzeichnissen, FAQ-Listen, Erläuterungen zu Erst- und Folgeregistrierungen…. So langsam, aber sicher erreicht mein „Lustfaktor“ den Nullpunkt! Ich hatte diese Woche eigentlich andere Pläne…
Und dann sehe ich den rettenden Hinweis: „Privatpersonen können ihre Meldungen auch telefonisch anzeigen (entgeltfrei).“
Mache ich ja nicht so gerne. Wie weise ich im Zweifelsfall meine Meldung nach? Vielleicht bekomme ich ja eine schriftliche Bestätigung? Nein – bekomme ich nicht! Sagt die freundliche Dame am Telefon. Zuviel Aufwand.
Überhaupt scheint sich der Aufwand (und das Interesse) am Telefon in Grenzen zu halten. Ich habe zwar zum Beginn des Gespräches meinen Namen genannt. Aber weder Name, Anschrift, Bank oder Konto war von irgendeinem Interesse. Lediglich die Höhe der Zahlung, der Grund (Fondsschließung inkl. WKN) und das Herkunftsland (Luxemburg) waren interessant. Mehr nicht. Kurz und schmerzlos. Aber ohne Bestätigung. Die habe ich mir dann selber geschrieben: Datum, Uhrzeit, Name der Gesprächspartnerin. Ob das reicht?… Egal!
Ach ja – bevor ich es vergesse: Zahlungen sind nur dann meldepflichtig, wenn sie a) aus dem Ausland kommen und wenn sie b) über 12.500€ betragen. Meine war 12.528€ !
Und natürlich am Ende das Fazit: Das könnte man sicher auch einfacher regeln: FLOP !!
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Auch ich habe versucht, dieser Meldepflicht nachzukommen.
Auf meinen Antrag zur Mitteilung einer Meldenummer per Email an szawstat-dtazv@bundesbank.de erhielt ich prompt eine Antwort mit folgendem, evtl. auch für andere hilfreichen Hinweis:
quote
… (können) Privatpersonen, die nur gelegentlich Zahlungen an Ausländer leisten oder von diesen erhalten, bei Überschreitung der Meldeschwelle von € 12.500,00 ihre jeweilige Meldung …
ausnahmsweise telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 1234 111 (aus dem deutschen Festnetz) oder über die (gebührenpflichtige) Sammelnummer 06131 377-4790 bzw. schriftlich per E-Mail an szawstat-private@bundesbank.de erstatten, wofür folgende Angaben benötigt werden:
– Name und Anschrift des Meldepflichtigen
– eingehende oder ausgehende Zahlung
– Zahlungszweck (z.B. Erbe/Erbschaft, Grundstückskauf, etc.)
– Meldemonat
– Land
– Betrag
– nur für Wertpapiergeschäfte: ISIN/WKN, Nennwert oder Stück, Bezeichnung der Wertpapiere, Emissionswährung
unquote
Durch die Meldung per Email habe ich jetzt auch einen Beleg.
Danke für den Hinweis. Die Email-Möglichkeit gab es wohl damals (noch) nicht. Oder ich habe sie übersehen?
Noch einfacher wäre ja eigentlich ein Online-Formular mit den entsprechenden Feldern und am Ende eine Bestätigung an die eigene Email-Adresse. Fertig. Könnte ganz einfach sein…
Gruß, Der Privatier
Hallo Privatier,
mir erging es ähnlich wie Dir.
Ich habe einen höheren Betrag auf ein Festgeldkonto, gebunden für ein Jahr, bei einer Bank in Luxemburg überwiesen. Meine Bank schrieb mir die oben angegebene Telefonnummer, 0800 1234 111, in den Buchungstext.
Die Hotline war überlastet, bat aber elektronisch um Angabe einer Rückrufnummer.
Der Rückruf kam dann auch nach kurzer Zeit. Die Dame war relativ kurz angebunden, fragte nach der Dauer des Festlegung und meinte, ein Jahr wäre kurzfristig, ich müsse das nicht melden…
Insgesamt ein schönes Beispiel für überflüssigen Bürokratismus.
Viele Grüße, Hardy
Hallo, gibt es was neues zum Thema AWV Meldepflicht?
Der Artikel ist von 2016, wie macht ihr das heute? Weiterhin per Telefon ohne Beleg, unsicher per E-Mail im Klartext, oder online per AMS Portal nach komplizierter Registrierung?
Kann man sich als Privatperson einfach beim AMS Portal registrieren ohne eigene Meldenummer? Vielleicht kann man einfach die 00999995 nehmen bis sie einen Aufforderung zur eigenen Meldenummer schicken. Gibt es dazu Erfahrungen?
https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/elektronische-einreichung/-/meldenummer-611648
Ich kann nicht glauben dass dieses Thema so untergeht bei drohenden Strafen von bis zu 30k pro nicht gemeldeter Transaktion. Davon muss doch jeder Privatier betroffen sein der ein Depot im Ausland hat. Der Freibetrag von 12.5k ist doch ein Witz für Leute die davon leben.
Ich habe diesen Hinweis über die AWV Meldepflicht seitdem nicht mehr wahrgenommen. Entweder, weil es tatsächlich keinen gegeben hat oder weil ich ihn erfolgreich verdrängt habe.
Von daher habe ich das Thema auch nicht weiter verfolgt und meine Erkenntnisse und Erfahrungen beschränken sich daher auf das, was ich oben im Beitrag geschrieben habe.
Gruß, Der Privatier
Ich habe mittlerweile hier eine gute Übersicht gefunden:
https://www.freelancermap.de/blog/awv-meldepflicht/
Aktuell melde ich meine Transaktionen (Käufe und Verkäufe von ETFs und Aktien mit Domizil im Ausland ab einem Depot im Ausland) formlos per E-Mail an szawstat-private@bundesbank.de (monatlich bis zum 5. Kalendertag des nächsten Monats), unter Angabe aller Felder in Anlage Z10, siehe:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/613460/5a9e9e7068b77e30701655e957f74c6c/mL/z4-z8-z10-data.pdf
Das scheint zu funktionieren – ca. 3 Wochen später kommt eine Antwort von der Bundesbank per E-Mail mit dem Inhalt: „Hiermit bestätigen wir, dass Sie Ihrer gesetzlichen Meldepflicht gemäß § 67 AWV nachgekommen sind. Diese Bestätigung sollte 3 Jahre aufbewahrt werden.“
Ich hoffe es hilft dem ein oder anderen weiter… 🙂
Nach wie vor finde ich diese Meldepflicht für Privatpersonen unglaublich, wieso reicht die Steuererklärung nicht aus?
Zuerst darf man nur noch UCITS ETFs kaufen, jetzt muss man auch noch jede Transaktion manuell melden, was kommt als nächstes? Pro Aktie eine Blume im Briefkasten?
Hallo community,
auch ich wurde hinsichtlich dieser Meldepflicht überrascht, als ich in der Zeitschrift „Finanztest“ und zeitgleich im „Handelsblatt“ Ende November 2024 davon gelesen habe.
Und natürlich hatte auch ich bis dato IN UNKENNTNIS keine Meldungen zu meinen Transaktionen gemacht. Interessanterweise ist die Nichtbeachtung dieser Pflicht (für reine statistische Zwecke) eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT und kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen, das ist schon ziemich befremdlich wenn ich mal gegenüberstelle, dass z.B. ein deutscher Verkehrsminister durch rechtswidriges Verhalten schlappe 250Mio€ Schadenersatz verursacht, dann aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann…
Wie dem auch sei, eine kurze mail (vorformuliert für spätere Wiederverwendbarkeit) an die entsprechende Stelle bei der deutschen Bundesbank langt aus (szawstat-private@bundesbank.de).
Ergänzend sei noch erwähnt, dass es hinsichtlich dieser Meldepflicht seitens der durchführenden Banken KEINE Hinweispflicht an den Kunden gibt. Aha!