Der EkSt-Bescheid für 2016 ist da
An dieser Stelle war eigentlich ein anderer Beitrag geplant, aber kurz vor dem Wochenende habe ich mal wieder eine wichtige Email bekommen, auf die ich erstens schon lange gewartet habe und deren Inhalt mich doch sehr erfreut (und beruhigt) hat.
Denn der Benachrichtigungsservice der Elster-Software hat mich letzten Freitag darüber informiert, dass meine verschlüsselten Daten zum Einkommensteuerbescheid 2016 zur Abholung bereitgestellt wurden.
Ich mache meine Steuererklärungen ja seit vielen Jahren ausschließlich über eine PC-Software und per Online-Datenübertragung an das Finanzamt. Sobald dann das Ergebnis vorliegt, kann ich über den umgekehrten Weg die Ergebnis-Daten mit den prognostizierten Daten meines Programmes vergleichen. Und das war dann auch gleich das erste positive Ergebnis: Es gibt nur minimale Abweichungen (und eine schöne Rückerstattung).
Das alleine ist natürlich schon erfreulich genug, aber ich möchte noch ein paar Erkenntnisse weitergeben, die vielleicht auch anderen von Nutzen sein können. Denn es gab im letzten Jahr doch so einige Punkte, die mir im Vorfeld ein paar Sorgen bereitet haben. Der wichtigste zuerst:
=> Vorschlag für einen Finanzplan (1/3)
Mit: Tabellen-Kalkulation, Folgejahre, Grafik
Verkauf eines ausländisch thesaurierenden Fonds
Über die Tücken eines ausländischen thesaurierenden Fonds habe ich an anderen Stellen schon mehrfach geschrieben (z.B.: „Die Saurier sterben aus“ und „Top oder Flop: Fondsfusion“ ). Ich habe mich im Jahr 2016 dann vollständig von einem lange Jahre im Depot befindlichen Fonds getrennt. Der Gewinn daraus war zwar sehr erfreulich, die zugehörige Steuerbescheinigung der Bank eher weniger.
Und so enthielt dann meine letzte Steuererklärung sinngemäß einen Eintrag über einen 5-stelligen Ertrag aus dem Fondsverkauf (lt. Bescheinigung der Bank) und eine Korrektur meinerseits um eben fast genau denselben 5-stelligen Betrag mit dem Hinweis, dass ich diese Summe bereits in den vergangenen Jahren versteuert hätte. Einen Nachweis dieser Aussage hätte ich sicher erbringen können, aber das hätte mich Tage lange Arbeit gekostet.
Musste ich aber nicht und darüber bin ich mehr als froh! Natürlich weiß ich nicht, ob das FA intern selber diese Prüfungen durchgeführt hat und meine Aussage bestätigt gesehen hat oder ob der Sachverhalt schlicht nicht geprüft worden ist. Die überlange Bearbeitungszeit von über vier Monaten spricht aber eigentlich eher für eine intensive Prüfung.
Fazit daraus: Die ausländischen Thesaurierer sind und bleiben mir ein Greuel. Man muss aber nicht auch noch zusätzlich durch das FA bestraft werden. Es kann auch vollkommen einfach sein.
Abrechnung Captrader
Der zweite Punkt, über den ich mir ein wenig Gedanken gemacht habe, war die Abrechnung meines Captrader Accounts. Auch dazu gibt es bereits andere Beiträge (s. „Erfahrungen mit Captrader“ ), aber noch keine zum Steuer-Thema. Das hatte ich zwar bereits im Jahr zuvor zum ersten Mal, aber mit derart geringen Summen, dass ich dem alleine deswegen schon keine Beachtung geschenkt habe.
Im letzten Jahr (2016) war die Abrechnung schon etwas umfangreicher und auch hier hätte ich wenig Lust auf eine lange Diskussion mit dem Finanzamt gehabt. Dazu muss man wissen, dass Captrader als ausländischer Broker keine Steuerbescheinungen nach deutschem Muster ausstellt, genauer gesagt: Er stellt gar keine aus. Es werden auch keine Steuern einbehalten.
Es bleibt also dem Steuerpflichtigen überlassen, seine Einkünfte selber zu erklären und geeignet nachzuweisen. Auch diese Hürde habe ich wohl sehr gut gemeistert und eine weitere Sorge umsonst gemacht. Auch hier das Fazit. Wenn man das ordentlich macht, gibt es wohl keine Probleme. Mehr dazu im Beitrag: „Erfahrungen mit Captrader – Teil 3“ .
=> Steuern auf Kapitalerträge – Die Anlage KAP
Wer muss ausfüllen? Wer sollte ausfüllen?
Familienversicherung meiner Frau
Eigentlich fast das Hauptthema meiner jährlichen intensiven Planungen zu Kapitalerträgen und Steuern, ist die Frage, ob meine Frau unter der magischen Grenze für die Familienversicherung bleiben wird. Aber da mir keine Abweichungen in der Berechnung der Steuer signalisiert wurden, gehe ich davon aus, dass auch dieser Punkt geglückt ist.
Eine endgültige Aussage wird dann erst kommen, nachdem ich den schriftlichen Bescheid der Krankenkasse zur Prüfung eingereicht habe. Aber ich habe da keine Bedenken.
Die habe ich allerdings für dieses Jahr (2017), denn ich habe einiges an Gewinnen realisiert und ich habe noch keinen endgültigen Plan, diese soweit zu neutralisieren oder zu verschieben, dass dies auch in diesem Jahre gelingen wird. Aber das soll hier heute nicht das Thema sein.
Erstattung zu viel gezahlter Steuern
Resultat aus den oben genannten Punkten ist eine schöne Erstattung der zu viel gezahlen Steuern, denn unser Steuersatz liegt wieder einmal unterhalb der 25%igen Abgeltungssteuer und daher gibt es die bereits einbehaltenen Steuern zurück.
Auch das dürfte mir für 2017 sehr schwer fallen. Aber dazu später vielleicht einmal mehr.
Jetzt erst bin ich erst einmal froh, dass ich keine unnötige zusätzliche Beschäftigung bekommen habe und obendrein noch eine ordentliche Rückzahlung in den nächsten Tagen erwarten darf.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Glückwunsch zur halbwegs problemfreien Rückerstattung. Meine Erfahrungen mit dem FA sind eigentlich auch durchweg gut (sind auch nur Menschen dort) und es beruhigt zu sehen, dass es zumindest bei dir zu keinem Papierkrieg gekommen ist.
Liebe Grüße
Dummerchen
Ja, Danke – ich bin tatsächlich mehr als erleichtert! Das wäre speziell bei dem ausl. Fonds eine unglaubliche Arbeit geworden.
Allerdings kann man natürlich aus einem positiv verlaufenen Einzelfall nicht unbedingt Rückschlüsse für die Allgemeinheit ziehen. Vielleicht habe ich auch einfach nur Glück gehabt. 😉
Gruß, Der Privatier
Hallo,
ich würde mich freuen, wenn Sie vielleicht das Thema Abrechnung Captrader etwas vertiefen. Ich habe nächstes Jahr auch das vergnügen und würde gerne wissen wie Sie vorgegangen sind.
Liebe Grüße
Ich schließe mich dem Wunsch an, bitte vertiefe das Thema Steuern auf ein bei Interactive Brokers geführtes Konto. Da gibt es aktuell im deutschsprachigen Raum viel zu wenig Erfahrung mit.
Ich selbst werde auf meinem Blog ebenfalls dieses Thema aufgreifen, aber erst für nächstes Jahr, da in 2016 die Beträge zu klein waren. 2017 ist das erste volle Jahr, wo es dann spannend wird mit der Steuer.
Danke vorab!
CU Ingo.
@drchrs, @Ingo: Ich nehme die Anregung gerne auf und werde noch einmal etwas mehr zu der Captrader Steuerfrage schreiben. Wahrscheinlich mache ich dann eine dritte Folge der „Erfahrungen mit Captrader“ daraus.
Aber ich muss schon einmal die Erwartungen etwas dämpfen: Das wird kein allgemeines Rezept für eine Steuererklärung, sondern ich kann da nur meine Vorgehensweise und die entsprechenden Vorüberlegungen schildern. Mehr nicht.
Gruß, Der Privatier
Das ist absolut okay. Aber wenn du deine Erfahrungen teilst und ich später plus wer auch immer noch dazukommt, dann ergibt das vielleicht irgendwann mal ein Gesamtbild, an dem man sich orientieren kann.
Danke!
CU Ingo.
Da schließe ich mich Ingo an. Ich erwarte natürlich keine Schritt für Schritt Anleitung für meine Steuererklärung, da es natürlich sehr unterschiedliche Fälle gibt. Ich freue mich allerdings auf Erfahrungen von anderen, da das Thema in Deutschland bisher Online sehr dünn diskutiert ist. Daher freue ich mich sehr auf diesen Beitrag, der ja vielleicht auch in den Kommentaren die ein oder andere Anregung gibt. Vorab schon mal Vielen Dank für die Mühe und den Einsatz.
Viele Grüße
@drchrs, @Ingo, @All:
Heute morgen habe ich meine Vorgehensweise bei der Steuererklärung für die Captrader Einkünfte in dem Beitrag „Erfahrungen mit Captrader – Teil 3“ veröffentlicht.
Wie schon angekündigt: Teilweise sicher sehr speziell und kaum übertragbar, aber vielleicht dennoch als Anregung zu gebrauchen.
Gruß, Der Privatier
Vielen Dank für Ihren Input und natürlich auch den der Kommentatoren! 🙂