Ein frohes, neues Jahr 2024
Traditionell beginne ich an dieser Stelle das neue Jahr immer gerne mit einem kleinen Rückblick auf die Ereignisse des vergangenen Jahres und einem vorsichtigen Ausblick auf das vor uns liegende Jahr.
Auf einen ausführlichen Rückblick möchte ich heute einmal verzichten, da sich auf internationaler Ebene die Krisen kaum verändert haben und eher noch weitere hinzu gekommen sind. Was die wirtschaftliche Situation auf nationaler Ebene hier bei uns in Deutschland angeht, so hat die Inflation zwar inzwischen den Gipfel überschritten – das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Lebenshaltungskosten weiter auf einem hohen Niveau befinden, was gerade für Menschen mit geringen Einkünften an einigen Stellen schon problematisch sein kann.
Die Auswirkungen der weltweiten Krisen und der Inflation bekommen aber auch die Unternehmen zu spüren, in der Folge sind Einsparungen und Arbeitsplatzabbau ein Versuch, dagegen zu steuern. Und so hat es auch im vergangenen Jahr wieder eine große Zahl von Abfindungsangeboten gegeben, was sich auch in einem regen Interesse im Kommentarbereich von „Der Privatier“ gezeigt hat.
An dieser Stelle möchte ich mich einmal bei den vielen Lesern und Kommentatoren bedanken, die mit Ihren Kommentaren weiter dazu beitragen, dass Fragen geklärt werden oder dass Erfahrungen mit den unterschiedlichen Themen weitergegeben werden können. Mein ganz besonderer Dank geht dabei zum wiederholten Mal an Lars und eSchorsch, die hier schon seit Jahren unermüdlich die zahlreichen Fragen im Kommentarbereich mit ihrem hervorragenden Fachwissen beantworten. Darüberhinaus gibt es aber noch einige weitere langjährige Leser, die sich ebenfall hin und wieder mit ihren Erfahrungen und Tipps zu Wort melden. Wenn auch hier nicht namentlich erwähnt, so geht mein Dank auch an diese gar nicht so kleine Gruppe.
=> Krankenversicherung als Rentner
Unterschiede, Bedingungen, Rechtzeitig planen
Ausblick
Für den Ausblick auf das vor uns liegende Jahr möchte ich mich auf die Dinge beschränken, die hier auf der Internetseite im kommenden Jahr zu erwarten sind. Und das sind im Wesentlichen zwei Dinge:
Wie schon in meinem Weihnachtsgruß angekündigt, möchte ich die Seite „Der Privatier“ etwas deutlicher auf die Kern-Themen konzentrieren und den Blog-Charakter weiter in den Hintergrund treten lassen. D.h. einerseits, dass es nur noch dann neue Beiträge geben wird, wenn es einen besonderen Anlass dazu gibt. Und andererseits sollen auch die bereits bestehenden Beiträge einen mehr allgemein gültigen Charakter bekommen und weniger meine persönlichen Erfahrungen/Handlungen etc. wiedergeben. Dies ist zwar bei den Kernthemen bereits weitgehend schon so umgesetzt, aber insbesondere bei den Themen, die sich mit Fragen der Kapitalanlage befassen und teilweise längst veraltet sind, wird es noch einige Änderungen geben.
Für den zweiten Punkt beim Ausblick auf das nächste Jahr wären einige Gesetzesänderungen zu nennen, die teilweise zwar schon recht konkret bekannt sind, zur Zeit aber noch nicht entschieden sind und somit abzuwarten bleibt, was dabei herauskommt.
- So wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Besteuerung der Renten dahingehend geändert, dass die jährliche Steigerung des anfänglichen Besteuerungsanteils nur noch 0,5% (statt bisher 1%) betragen wird. Für eine weitere Änderung, die dann ggfs. auch für die Bestandsrentner Vorteile bringen könnte, existiert derzeit nur ein Gutachten. Ob es dazu einen Gesetzesentwurf geben wird, steht noch in den Sternen.
- Eine für alle Empfänger von Abfindungen in Kürze drohende Änderung würde bedeuten, dass die Arbeitgeber bei der Auszahlung die Fünftelregel nicht mehr anwenden können. Das Gesetz befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Ergebnis also noch offen.
- Das Finanzministerium hat angekündigt, den steuerlichen Grundfreibetrag noch weiter zu erhöhen. Ob und wann dies tatsächlich passieren wird, ist ebenfalls noch offen.
=> Regelaltersrente - Übergangsregel
Tabelle für betroffene Jahrgänge, weitere Links
Wünsche
Ganz privat wünsche ich mir eigentlich nur, dass ich weiterhin (halbwegs) gesund und fit bleibe.
Und diesen Wunsch möchte ich auch gerne weitergeben:
Allen Lesern, Kommentatoren und Gast-Autoren
Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2024
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo und ein gutes neues Jahr, zur Abfindung: es mussten auch viele bei der Fünftel Regelung in der Steuererklärung nachzahlen und die Regelung fanden viele Arbeitgeber kompliziert. Sie wird ja nicht abgeschafft, in der Steuererklärung bekommt man sie trotzdem. Ich bin froh diese Gesetzesänderung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin
Ich wünsche ebenfalls ein frohes neues Jahr. Ich kann aber die Aussage „froh über die Gesetzesänderung“ nicht so recht verstehen. Das kann ja eigentlich nur jemand schreiben, der in einem Unternehmen für die Gehaltsabrechnungen zuständig ist und die Regelung als kompliziert empfunden hat.
Wobei ich auch DAS nicht verstehe: Ich kann mir kaum vorstellen, dass heute noch Gehaltsabrechnungen manuell ausgerechnet werden. Das sollte doch in der Regel eine Software übernehmen und die wird das (hoffentlich) schon richtig machen.
Etwas umständlich ist es u.U. die Randbedingungen zu überprüfen, ob eine Abfindung überhaupt steuerbegünstigt ausbezahlt werden darf, weil dazu ggfs. vom Arbeitnehmer Angaben über das zukünftige Einkommen angefordert werden müssen. Aber das wird sich ja wohl kaum ändern, weil diese Angaben benötigt man ja auch dann, wenn die Abfindung nicht begünstigt besteuert wird.
Insgesamt kann ich daher die Freude nicht so recht nachvollziehen.
Gruß, Der Privatier
Was soll ich, sagen die Arbeitgeber haben in den meisten Fällen, auch ermäßig besteuert, obwohl es nicht zulässig war. Die korrekte Lohnart muss noch bei vielen neuen Programmen händisch ausgewählt werden. Der Grund für die Gesetzesänderung ist übrigens auch die komplizierte Materie. Und man kann es mit Gesetzesänderungen wahrscheinlich nie allen recht machen.
https://apps.datev.de/help-center/documents/9222342
und die Prüfung ob eine Zusammenballung vorliegt, bekommt man schon hin, … dito … schriftliche Erklärung des (Ex) Mitarbeiter, dass kein weiterer AG zukünftig vorliegt KANN auch weiterhelfen. (Keine Steuerklasse VI)
Und KANN-BESTIMMUNG? Ja, … da gibt es halt unterschiedliche Ansichten/Meinungen …
https://www.lohnsteuer-newsletter.de/2020/04/steuern-sparen-bei-abfindung-teil-4-pruefungsschema-fuenftelung/
Gruß
Lars
Leider keine Editierfunktion für Komma – Fehler und so weiter. Aber der Inhalt ist klar.
Nachträglich wünsche ich dir und allen Mitstreitern hier natürlich auch noch ein vor allem gesundes und friedliches neues Jahr 2024!!! Das hatte ich im Kopf schon wieder gleich abgehakt :-).
Zur Fünftelregelung kann ich nur sagen, dass ich sehr hoffe, dass das jetzt im Januar für mich noch greift. Ich gehöre zu denen, die das neue Gesetz leider so gar nicht begrüßen und ich denke auch, dass das mit ‚zu kompliziert‘ nur ‚eine Ausrede‘ ist. Du sagtest, dass das Gesetz sich derzeit noch im Vermittlungsausschuss befindet, das Ergebnis also noch offen sei. Das habe ich zwar auch so gelesen, aber auch, dass es ab Januar 2024 in Kraft treten soll. Weiß da schon jemand etwas Neueres? Ich kann mich darüber erstens nicht freuen, weil ich dem Finanzamt dann einen 1.5 – 2 J. zinslosen Kredit gewähre, ich das Geld aber z.T. anlegen möchte und zweitens jetzt noch erfahren habe, dass aufgrund eines IT Problems in unserer Firma die neuen SK noch nicht abgerufen werden konnten. Bedeutet für mich noch zusätzlich Versteuerung nach SK5!!! Kennt sich zufällig damit jemand aus, ob man da z.B. auf Entschädigung o.ä. klagen könnte? Das Finanzamt hat alles richtig gemacht, aber unterjährig kann ich da ja dann nix mehr machen, denke ich. Leider bin ich da kein Profi, gehe aber davon aus, dass über die Hälfte der Abfindung dann vermutlich ohne Fünftelregelung mit SK5 erstmal für mind. 1.5 Jahre ‚verloren‘ ist.
Gruß Maggy
Wenn der AG die falsche Steuerklasse verwendet, so ist dies eindeutig ein Fehler. Und meiner Meinung nach wäre er auch für den dadurch entstandenen Schaden haftbar zu machen. Wobei der „Schaden“ sich aber auf den evtl. Zinsverlust beschränken würde, der durch die dann deutlich spätere Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern entstehen würde.
Dazu wäre es aber zu empfehlen, vorab einen Rechtsanwalt zu befragen, wie er dies beurteilt. Und aus meiner Sicht wäre noch davor erst einmal eine einvernehmliche Klärung mit dem AG zu versuchen.
Gruß, Der Privatier
Moin Peter, auch Dir ein frohes und vor allem gesundes Neues Jahr und vielen Dank für die ganzen wertvollen Tipps , die wir uns hier, auf Deiner Seite, anlesen durften. Wenn Du Dir Dein Buch bei uns anschauen würdest, müsstes Du bestimmt lachen, überall Notizen. Es ist halt ein Arbeitsbuch geworden.
Weiterhin viel Erfolg
Fa. Plutusandme
Oh! Hallo Plutusandme. Das ist ja eine schöne Überraschung. Einer meiner allerersten und vermutlich ältesten Kontakte in der Finanzblogger-Szene. 🙂 Schön, mal wieder was von Dir zu hören.
Ich hoffe es geht Euch gut. Vielleicht sollte ich die Gelegenheit einmal nutzen, mal wieder einen Blick auf Eure Seite zu werfen. Habe ich schon lange nicht mehr gemacht. Wie das eben so bei Rentnern ist: Zu wenig Zeit. 🙂
Alles Gute für Euch
Der Privatier
So, jetzt habe ich erst einmal deine Internet Adresse korrigiert. 😉
Aber dann muss ich dir doch erst mal zum Millionär gratulieren! Sehr schön.
Wobei ich die Entwicklung dahin eigentlich noch beeindruckender finde als die absolute Zahl. Das war schon recht rasant.
Da kann man nur sagen: Alles richtig gemacht und weiter so.
Gruß, Der Privatier