Kap. 9.12: Zwischenbilanz
Mit der im letzten Beitrag beschriebenen Abmeldung bei der Agentur für Arbeit wäre dieses Kapitel also nun abgeschlossen. Für mich ein weiterer und wichtiger Schritt auf dem Weg in die Freiheit.
Endlich ein freier Mann. Und ich konnte tun und lassen, was ich wollte.
Nun – nicht so ganz.
Denn nun galt es erst einmal, noch ein paar weitere Dinge zu überprüfen, zu optimieren und zu überdenken.
Allen voran das Thema „Finanzamt und Steuern“. Auch wenn ich verschiedene Überlegungen in den vergangenen Kapiteln immer schon einmal kurz angedeutet habe, so will ich doch im nächsten Kapitel die wichtigsten Punkte noch einmal gesammelt darstellen und bei der Gelegenheit auch etwas genauer erläutern.
Insofern werden sich einige Wiederholungen nicht so ganz vermeiden lassen. Aber manchmal ist es auch gar nicht so schlecht, wenn man denselben Sachverhalt mehrfach überdenkt…
Also – frisch ans Werk ! Wenden wir uns einem neuen Thema zu:
Bevor es aber soweit ist, will ich den Übergang zum nächsten Thema mal wieder dazu nutzen, um ein paar andere Themen zu besprechen. Und beginnen werde ich mit einer Fortsetzung zu den Tücken der Prozentrechnung.
Hallo Privatier,
ich bin sehr froh auf Ihre Seite gestossen zu sein und habe die Seiten nun verschlungen. Ich finde es total klasse, dass Sie sich diese M+he gemacht haben, um andere an Ihren Erkenntnissen gleich profitieren zu lassen. Vielen Dank! Es gibt noch ein Thema, das mich ein wenig umtreibt und ich möchte bei Ihnen mal fragen, ob dieses Thema auch in Ihre Überlegungen Einzug gehalten hatte. Es geht um die Auszuahlung einer Abfindung ins Ausland mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) z.B Schweiz, Österreich. Wenn man rechtzeitig vor Abfindungszahlung seinen Lebensmittelpunkt in diese Länder verlegt, kann man seine Abfindung gänzlich steuerfrei erhalten. Ist Ihnen dieses thema bekannt? Und falls ja, können Sie dazu etwas sagen?
Vielen Dank und schöne Grüße!
E.B.
Das Thema „Ausland“ habe ich für mich selber nie in Betracht gezogen. Von daher habe ich mich mit den besonderen Möglichkeiten, Einschränkungen usw. auch überhaupt nicht befasst. Ich habe also in diesem Punkt wirklich null Ahnung!
Ich könnte allerdings zwei Link weitergeben:
* Zum einen habe ich vor einiger Zeit das Buch „Rente im Ausland“ von Rainer Hellstern vorgestellt. Dies ist aber sicher mehr ein als Überblick und Einstieg für Interessierte zu sehen, die sich einen ersten Eindruck von einem längeren Aufenthalt im Ausland verschaffen wollen. Fragen zum Thema Abfindung wird man dort nicht finden.
* Aber wie eine aus Deutschland bezahlte Abfindung bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands behandelt wird, dazu gab es vor wenigen Wochen hier ein paar Kommentare.
Vielleicht hilft das ja schon weiter?
Gruß, Der Privatier