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Kap. 9.12: Zwischenbilanz — 2 Kommentare

  1. Hallo Privatier,
    ich bin sehr froh auf Ihre Seite gestossen zu sein und habe die Seiten nun verschlungen. Ich finde es total klasse, dass Sie sich diese M+he gemacht haben, um andere an Ihren Erkenntnissen gleich profitieren zu lassen. Vielen Dank! Es gibt noch ein Thema, das mich ein wenig umtreibt und ich möchte bei Ihnen mal fragen, ob dieses Thema auch in Ihre Überlegungen Einzug gehalten hatte. Es geht um die Auszuahlung einer Abfindung ins Ausland mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) z.B Schweiz, Österreich. Wenn man rechtzeitig vor Abfindungszahlung seinen Lebensmittelpunkt in diese Länder verlegt, kann man seine Abfindung gänzlich steuerfrei erhalten. Ist Ihnen dieses thema bekannt? Und falls ja, können Sie dazu etwas sagen?
    Vielen Dank und schöne Grüße!
    E.B.

    • Das Thema „Ausland“ habe ich für mich selber nie in Betracht gezogen. Von daher habe ich mich mit den besonderen Möglichkeiten, Einschränkungen usw. auch überhaupt nicht befasst. Ich habe also in diesem Punkt wirklich null Ahnung!

      Ich könnte allerdings zwei Link weitergeben:
      * Zum einen habe ich vor einiger Zeit das Buch „Rente im Ausland“ von Rainer Hellstern vorgestellt. Dies ist aber sicher mehr ein als Überblick und Einstieg für Interessierte zu sehen, die sich einen ersten Eindruck von einem längeren Aufenthalt im Ausland verschaffen wollen. Fragen zum Thema Abfindung wird man dort nicht finden.
      * Aber wie eine aus Deutschland bezahlte Abfindung bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands behandelt wird, dazu gab es vor wenigen Wochen hier ein paar Kommentare.

      Vielleicht hilft das ja schon weiter?

      Gruß, Der Privatier

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Der Privatier