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KV-Beiträge auf Pensionskassen-Renten teilweise verfassungswidrig — 3 Kommentare

  1. Im oben beschriebenen Fall bin/war ich auch selber betroffen, da einer meiner Betriebsrenten ebenfalls über eine Pensionskasse läuft.

    Inzwischen hat die Pensionskasse die versicherungspflichtigen Bezüge rückwirkend neu berechnet, da ich einen Teil meiner Beiträge (nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen) weiter und vollständig auf eigene Rechnung weiter eingezahlt habe.

    Gerade heute habe ich dann auch eine entsprechende Mitteilung meiner Krankenkasse bekommen, die auf Basis dieser geänderten Bezüge die KV/PV-Beiträge ebenfalls rückwirkend angepasst hat und eine Rückzahlung bzw. Verrechung mit laufenden Beiträgen angekündigt hat.

    Bei mir war das Ganze nicht so furchtbar eilig, da ich meinen ersten Rentenbezug von der Pensionskasse erst im Jahre 2016 hatte. Für diejenigen, die bereits länger eine solche Rente beziehen, möchte ich hier noch einmal daran erinnern, dass ein Anspruch auf eine Neuberechnung maximal vier Jahre rückwirkend gilt (s. Beitrag oben)!

    Gruß, Der Privatier

  2. @Privatier,

    kannst du bitte die Kommentarfunktion im Kapitel 7.4 Betriebliche Altersvorsorge (bAV) freischalten? Ich würde dann einen Link zum BFM-Schreiben vom 18.03.2022 einstellen.

    Gruß
    Lars

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Der Privatier