GKV-Beitragsberechnung für Selbstständige und Vermieter
Anfang 2018 wurde die Vorgehensweise der Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse etwas verändert. Dies allerdings nur, soweit Einkünfte aus einer selbsständigen Tätigkeit und/oder aus Vermietung und Verpachtung vorhanden sind.
Für alle anderen hat sich nichts verändert.
Die Änderung, die für die oben genannte Gruppe seit 2018 gilt, ist auch nicht sonderlich spektakulär, sorgt aber für ein Stück mehr an Gerechtigkeit. Und wie das immer so ist: Das mag manch einer für sich selbst als Nachteil empfinden, in anderen Fällen mag sich das als Vorteil erweisen.