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Top oder Flop – Folge 26: Mitteilungspflicht nach AWV — 7 Kommentare

  1. Auch ich habe versucht, dieser Meldepflicht nachzukommen.
    Auf meinen Antrag zur Mitteilung einer Meldenummer per Email an szawstat-dtazv@bundesbank.de erhielt ich prompt eine Antwort mit folgendem, evtl. auch für andere hilfreichen Hinweis:
    quote
    … (können) Privatpersonen, die nur gelegentlich Zahlungen an Ausländer leisten oder von diesen erhalten, bei Überschreitung der Meldeschwelle von € 12.500,00 ihre jeweilige Meldung …
    ausnahmsweise telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 1234 111 (aus dem deutschen Festnetz) oder über die (gebührenpflichtige) Sammelnummer 06131 377-4790 bzw. schriftlich per E-Mail an szawstat-private@bundesbank.de erstatten, wofür folgende Angaben benötigt werden:
    – Name und Anschrift des Meldepflichtigen
    – eingehende oder ausgehende Zahlung
    – Zahlungszweck (z.B. Erbe/Erbschaft, Grundstückskauf, etc.)
    – Meldemonat
    – Land
    – Betrag
    – nur für Wertpapiergeschäfte: ISIN/WKN, Nennwert oder Stück, Bezeichnung der Wertpapiere, Emissionswährung
    unquote
    Durch die Meldung per Email habe ich jetzt auch einen Beleg.

    • Danke für den Hinweis. Die Email-Möglichkeit gab es wohl damals (noch) nicht. Oder ich habe sie übersehen?
      Noch einfacher wäre ja eigentlich ein Online-Formular mit den entsprechenden Feldern und am Ende eine Bestätigung an die eigene Email-Adresse. Fertig. Könnte ganz einfach sein…

      Gruß, Der Privatier

  2. Hallo Privatier,

    mir erging es ähnlich wie Dir.
    Ich habe einen höheren Betrag auf ein Festgeldkonto, gebunden für ein Jahr, bei einer Bank in Luxemburg überwiesen. Meine Bank schrieb mir die oben angegebene Telefonnummer, 0800 1234 111, in den Buchungstext.

    Die Hotline war überlastet, bat aber elektronisch um Angabe einer Rückrufnummer.
    Der Rückruf kam dann auch nach kurzer Zeit. Die Dame war relativ kurz angebunden, fragte nach der Dauer des Festlegung und meinte, ein Jahr wäre kurzfristig, ich müsse das nicht melden…

    Insgesamt ein schönes Beispiel für überflüssigen Bürokratismus.

    Viele Grüße, Hardy

  3. Hallo, gibt es was neues zum Thema AWV Meldepflicht?

    Der Artikel ist von 2016, wie macht ihr das heute? Weiterhin per Telefon ohne Beleg, unsicher per E-Mail im Klartext, oder online per AMS Portal nach komplizierter Registrierung?

    Kann man sich als Privatperson einfach beim AMS Portal registrieren ohne eigene Meldenummer? Vielleicht kann man einfach die 00999995 nehmen bis sie einen Aufforderung zur eigenen Meldenummer schicken. Gibt es dazu Erfahrungen?

    https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/elektronische-einreichung/-/meldenummer-611648

    Ich kann nicht glauben dass dieses Thema so untergeht bei drohenden Strafen von bis zu 30k pro nicht gemeldeter Transaktion. Davon muss doch jeder Privatier betroffen sein der ein Depot im Ausland hat. Der Freibetrag von 12.5k ist doch ein Witz für Leute die davon leben.

    • Ich habe diesen Hinweis über die AWV Meldepflicht seitdem nicht mehr wahrgenommen. Entweder, weil es tatsächlich keinen gegeben hat oder weil ich ihn erfolgreich verdrängt habe.
      Von daher habe ich das Thema auch nicht weiter verfolgt und meine Erkenntnisse und Erfahrungen beschränken sich daher auf das, was ich oben im Beitrag geschrieben habe.

      Gruß, Der Privatier

      • Ich habe mittlerweile hier eine gute Übersicht gefunden:
        https://www.freelancermap.de/blog/awv-meldepflicht/

        Aktuell melde ich meine Transaktionen (Käufe und Verkäufe von ETFs und Aktien mit Domizil im Ausland ab einem Depot im Ausland) formlos per E-Mail an szawstat-private@bundesbank.de (monatlich bis zum 5. Kalendertag des nächsten Monats), unter Angabe aller Felder in Anlage Z10, siehe:

        https://www.bundesbank.de/resource/blob/613460/5a9e9e7068b77e30701655e957f74c6c/mL/z4-z8-z10-data.pdf

        Das scheint zu funktionieren – ca. 3 Wochen später kommt eine Antwort von der Bundesbank per E-Mail mit dem Inhalt: „Hiermit bestätigen wir, dass Sie Ihrer gesetzlichen Meldepflicht gemäß § 67 AWV nachgekommen sind. Diese Bestätigung sollte 3 Jahre aufbewahrt werden.“

        Ich hoffe es hilft dem ein oder anderen weiter… 🙂

        Nach wie vor finde ich diese Meldepflicht für Privatpersonen unglaublich, wieso reicht die Steuererklärung nicht aus?

        Zuerst darf man nur noch UCITS ETFs kaufen, jetzt muss man auch noch jede Transaktion manuell melden, was kommt als nächstes? Pro Aktie eine Blume im Briefkasten?

  4. Hallo community,
    auch ich wurde hinsichtlich dieser Meldepflicht überrascht, als ich in der Zeitschrift „Finanztest“ und zeitgleich im „Handelsblatt“ Ende November 2024 davon gelesen habe.
    Und natürlich hatte auch ich bis dato IN UNKENNTNIS keine Meldungen zu meinen Transaktionen gemacht. Interessanterweise ist die Nichtbeachtung dieser Pflicht (für reine statistische Zwecke) eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT und kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen, das ist schon ziemich befremdlich wenn ich mal gegenüberstelle, dass z.B. ein deutscher Verkehrsminister durch rechtswidriges Verhalten schlappe 250Mio€ Schadenersatz verursacht, dann aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann…
    Wie dem auch sei, eine kurze mail (vorformuliert für spätere Wiederverwendbarkeit) an die entsprechende Stelle bei der deutschen Bundesbank langt aus (szawstat-private@bundesbank.de).
    Ergänzend sei noch erwähnt, dass es hinsichtlich dieser Meldepflicht seitens der durchführenden Banken KEINE Hinweispflicht an den Kunden gibt. Aha!

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Der Privatier