Verlustbescheinigungen beantragen!
Irgendwie bin ich in diesem Jahr mit allem etwas spät dran.
Aber manchmal gibt es einfach zu viele Dinge, die mir im Kopf herumgehen, so dass ich doch hin und wieder schon mal etwas vergesse. Gut, dass ich durch meine eigenen Beiträge hier in diesem Blog auch schon einmal selber an etwas erinnert werde. So auch in diesem Fall:
Die Verlustbescheinigungen müssen beantragt werden!
Okay – bei mir nicht. Ich habe keine Verluste 😉
Alte Verluste sind aufgebraucht und neue nicht entstanden. Oder eben nicht in einer Höhe, dass sie die Gewinne übersteigen. Von daher besteht bei mir kein Handlungsbedarf. Aber für alle anderen gilt:
Bis zum 15.Dezember müssen die Verlustbescheinigungen für Kapitalerträge bei den Banken beantragt werden!
Im Grunde ist es jedes Jahr dasselbe Spiel:
Alle, die mehrere Depots bei verschiedenden Banken haben, unterschiedliche Erfolge (Gewinne und Verluste) bei ihren Kapitalanlagen zu verzeichnen haben und diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt miteinander verrechnen lassen wollen, benötigen diese Verlustbescheinigungen.
Und da dies jedes Jahr dasselbe ist, möchte ich zwar kurz daran erinnern, aber nicht jedes Mal einen ähnlichen Text verfassen. Wer das Thema noch nicht kennt, den möchte ich daher auf meinen Beitrag vom letzten Jahr verweisen: „Verlustbescheinigung beantragen„.
=> Einzelveranlagung prüfen
Ersparnis von fünfstelligen Euro-Beträgen möglich!
Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen. Wahrscheinlich betrifft diese Änderung die wenigsten der Leser, zumal sowohl die bisherige Fassung, als auch die neue Version im Allgemeinen recht unbekannt war bzw. ist.
Es geht um den sog. Härteausgleich.
Dieser besagt nämlich, dass bis zu 410 Euro im Jahr an Nebeneinkünften steuerfrei bleiben. Und bisher galt dies auch für Kapitaleinkünfte. Im Ergebnis konnten daher pro Jahr bis zu 1211 Euro an Zinsen oder Dividenden steuerfrei kassiert werden. Die meisten kennen nur den Sparerfreibetrag von 801 Euro, aber mit dem Härteausgleich von 410 Euro konnte man eben bisher tatsächlich 1211 Euro steuerfrei einnehmen.
Das ist nun durch das sog. Kroatien-Gesetz geändert worden. Vollständig heißt dies übrigens: „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zu Änderungen weiterer steuerlicher Vorschriften“. Tja – was es nicht alles gibt…
Jedenfalls fällt der Härteausgleich weg. Allerdings nur für Kapitaleinkünfte. Andere Nebeneinkünfte bleiben weiterhin bis maximal 410 Euro jährlich komplett steuerfrei. Bis zu einer Grenze in der doppelten Höhe (also 820 Euro) baut sich dieser Vorteil Stück für Stück ab. Wer nämlich beispielsweise 500 Euro Mieteinkünfte hat, bei dem bleiben nur noch: 820€ – 500€ = 320€ steuerfrei.
Aber – wie gesagt: Das gilt nun nicht mehr für Kapitaleinkünfte.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo,
ich habe im Februar 2022 eine Abfindung bekommen. Wie werden die Dividenteneinkünfte bei der Steuer(Fünftelregelung)behandelt. Also, fallen die Einkünfte unter dem Progressionsvorbehalt?
Kapitaleinkünfte unterliegen ganz sicher niemals dem Progressionsvorbehalt.
Sie können entweder mit der Abgeltungssteuer versteuert werden, oder „ganz normal“ wie andere Einkünfte auch. Das Finanzamt prüft dabei, was günstiger ist.
Und wie das alles mit der Fünftelregel zusammenpasst, kann man im Beitrag: https://der-privatier.com/kap-3-1-6-hinweise-zur-fuenftelregel-kapitaleinkuenfte/ nachlesen.
Gruß, Der Privatier
Vielen Dank. Jetzt kann es losgehen, mit dem Traden auf dem Aktien markt:-)
Auch, wenn in diversen Chats bereits diskutiert wurde, habe ich dennoch eine Frage zum Thema Steuern sparen.
Lohnt es sich um (nur) Steuern auf Abfindung//Fünftelregelung zu Sparen in die Rentenkasse einzuzahlen, um die Rentenminderung etwas abzumildern?
Was für Steuersparmodelle gibt es noch bzw. wo sollte ich dieses Jahr mein Geld ausgeben, um (wieder) Steuern zu sparen?
In bestimmten Fällen kriegt man mehr an Steuerersparnis raus als man an Rentenbeiträgen zahlt https://der-privatier.com/kap-3-1-5-hinweise-zur-fuenftelregel-steuer-groesser-als-einkommen/
Du musst selbst rausfinden, wie deine Quote ist und was es Dir wert ist.
Meine Favoriten sind
– Einkünfte im Abfindungsjahr vermeiden
– Krankenkassenbeiträge vorauszahlen
– Einzahlung in (G)RV
– Spende an Gemeinnützigen Quittungsersteller
Ich empfehle dazu einmal die folgenden Beiträge zu lesen:
* https://der-privatier.com/kap-6-8-2-ausgleichszahlungen-fuer-renten-abschlaege/
* https://der-privatier.com/kap-6-15-gedanken-zu-rentenversicherungen/
* https://der-privatier.com/steuern-sparen-bei-der-abfindung/
Und auch mal ein bisschen in den Kommentaren lesen. Dort finden sich oftmals ergänzende (auch auch abweichende) Tipps.
Gruß, Der Privatier