Der EkSt-Bescheid für 2019 ist da
Um genau zu sein, ist der Einkommensteuerbescheid „schon“ seit Anfang Oktober da. Aber irgendwie bin ich mit meinen Beiträgen hier etwas ins Hintertreffen geraten.
Und die Aussage, dass der EkSt-Bescheid für 2019 „schon“ Anfang Oktober 2020 vorgelegen hat, entspricht dabei auch keinesfalls meinem Empfinden. Das ist für mich viel zu spät! Das hat aber in diesem Jahr weder am Finanzamt noch an mir selber gelegen, sondern ganz einfach an der Comdirect Bank, die es monatelang nicht geschafft hat, eine Steuerbescheinigung zu erstellen.
Nachdem diese endlich verfügbar war, konnte ich meine Erklärung sehr schnell verschicken und das FA hat die übliche Zeit benötigt. Und auch freundlicherweise nichts zu bemängeln gehabt.
=> Mit Zwischenschritt zum Privatier(1/3)
Mit: Gründe, Möglichkeiten, Teilzeitarbeit
Das ist für mich immer eine sehr erfreuliche Nachricht und insofern gäbe es eigentlich gar nichts zu berichten. Aber es gab doch noch eine Besonderheit:
Vorauszahlung
Mit dem Bescheid über die Einkommensteuer gab es nämlich zusätzlich noch einen Bescheid über Vorauszahlungen (für 2020 und 2021).
Auch das hatte ich eigentlich schon erwartet, denn immerhin habe ich in 2019 das erste Mal ein ganzes Jahr lang meine gesetzliche Rente bezogen. Und – wie wir hoffentlich alle wissen, ist diese prinzipiell zu versteuern, es erfolgen aber keine entsprechenden Abzüge bei der Auszahlung. Die übliche Folge: Eine Steuernachzahlung und da es in den Folgejahren vermutlich nicht viel anders aussehen wird: Eine Vorauszahlung.
Dies nur noch einmal als Hinweis für alle Neu-Rentner, die sich über die Tatsache u.U. noch so recht keine Gedanken gemacht haben.
=> Regelaltersrente - Übergangsregel
Tabelle für betroffene Jahrgänge, weitere Links
Die Berechnung
Etwas verwundert hat mich aber die Berechnung der Vorauszahlung. Normalerweise kenne ich das aus früheren Jahren, in denen aus anderen Gründen auch schon einmal Vorauszahlungen fällig waren, dass die aktuellen Einkünfte einfach auch für das Folgejahr angenommen werden und danach die Vorauszahlung berechnet wird.
Mein FA hat aber netterweise auch die Sonderausgaben für die Folgejahre fortgeschrieben. Und hier habe ich in 2019 fast den Höchstbetrag an Rentenbeiträgen für meine Frau eingezahlt. Das macht sich schon deutlich bemerkbar. Und das kannte ich bisher so nicht. Aber mir soll es recht sein.
Über einen weiteren Punkt habe ich eine ganze Weile nachdenken müssen. Denn bei den Kapitaleinkünften stand eine für mich nicht zu deutende Zahl (für die Folgejahre). Deutlich kleiner als die Gesamtsumme aus 2019, aber dennoch mit Auswirkungen. Und auf Kapitaleinkünfte Steuern vorauszahlen, wo doch im laufenden Jahr sofort die Abgeltungssteuer abgezogen wird? Das wäre dann ja doppelt besteuert!
Aber die Erklärung war dann auch recht schnell gefunden: Es handelte sich um die in 2019 nicht dem Steuerabzug unterworfenen Einkünfte. Im Wesentlichen von Captrader und Exporo. Wenn man dies so fortschreibt, also auch vollkommen okay.
Mit diesen Annahmen waren in diesem Jahr sowohl die Nachzahlung, als auch die Vorauszahlung recht moderat, so dass ich mich nicht beklagen kann. Das wird sich aber in der Folgejahren vermutlich ändern, wenn die Sonderausgaben für die Rentenbeiträge meiner Frau entfallen und stattdessen ab 2021 ihre Rentenbezüge hinzukommen. Dann dürften die Vorauszahlungen deutlich steigen. Insofern kann ich mich schon mal ein wenig darauf einstellen.
Leider muss ich mich auch noch auf andere Folgen einstellen… Aber dazu später einmal mehr in einem Kommentar.
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Da kann man Dich nur beglückwünschen !
Hast die Steuer 2019 hinter Dir (ich hab die noch vor mir, lediglich die GbR ist gemacht und nach Antrag verbeschieden worden).
Ist auch noch günstig für Dich gelaufen.
Nachdem ich einiges an unversteuerten Kapitalerträgen habe kenn ich diese Projektion in die Zukunft schon länger.
Ja, im Grunde habe ich auch gar nichts gegen eine Vorauszahlung. Ist schon in Ordnung so.
Was mich dagegen immer wieder stört, sind die Folgen, die sich aufgrund eines neuen Steuerbescheides hinsichtlich Krankenkasse und Rentenversicherung ergeben. Das habe ich am Ende des obigen Beitrages schon angedeutet und wenn ich dazu mehr weiß, schreibe ich dazu noch kurz einen Kommentar.
Gruß, Der Privatier
Hallo,
ab wann brechnet denn das Finanzamt eine Steuervorrauszahlung ? Nur wenn der Steuersatz durch Einkommen sprich Gehalt/ Rente PLUS Einkommen aus Kapitelerträge höher ist als 25% , die von der Bank schon einbehalten werden ?
Als Basis natürlich, dass die Kapitaleinkünfte bei einer deutschen Bank entstanden sind.
Mit aus diesem Grund mache ich nichts mehr mit Captrader, jedes Jahr hatte ich Probleme- aber das nur am Rand.
Grüße
Maik
Die exakten Regeln des Finanzamtes sind mir nicht bekannt. Sie haben aber weniger etwas mit der Höhe der Steuern oder des Steuersatzes zu tun, sondern mit der Frage, inwieweit in den Folgejahren unversteuerte Einkünfte zu erwarten sind.
In meinem Fall wären das: Die Rentenbezüge und Einkünfte aus Crowdinvesting und Optionshandel.
Aber auch ein ganz „simpler“ Rentner ohne irgendwelche speziellen Aktivitäten muss mit Vorauszahlungen rechnen. Und dabei kommt es (wie gesagt) nicht so sehr auf die Höhe an.
Gruß, Der Privatier
Hallo Maik,
wenn es zu einer Nachzahlung kam ist für das lfd. Steuerjahr und das Folgejahr mit einer Vorauszahlung zu rechnen.
„Einkommensteuervorauszahlungen (§ 37 EStG) werden festgesetzt, wenn sie mindestens 400 € im Kalenderjahr und mindestens 100 € für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten.“
Grüße Stephan
Bei 25% Steuer und verheiratet könnte man ein Einkommen bei rund 95 T Euro erzielen.
Ich habe ja im obigen Beitrag bereits angekündigt, dass ich mich aufgrund des Steuerbescheides noch auf weitere Folgen einstellen müsse. 🙁
Die weiteren Folgen beziehen sich dabei auf meine Einkünfte aus selbstständiger/ freiberuflicher Tättigkeit, die im Anschluss an einen neuen Steuerbescheid immer eine Rückwirkung auf die Krankenkassenbeiträge und meine (vorgezogene) Altersrente haben.
Inwischen habe ich den Steuerbescheid überall eingereicht und heute die letzte Rückmeldung dazu bekommen. Der heutige letzte Brief kam von der DRV und enthielt satte 38 DIN-A4 Seiten mit geänderten Rentenberechnungen für 2019, 2020 und 2021.
Damit kann ich jetzt das Resultat des Steuerbescheides zusammenfassen:
1. Steuernachzahlung für 2019
2. Steuervorauszahlung für 2020
3. Nachzahlung von KV/PV für 2019 und 2020
4. Reduzierung meiner laufenden Rente ab sofort und
5. Nachzahlung der in 2019 zuviel gezahlten Rente.
Die letzten drei Punkte alles Folgen der Anrechnung des Hinzuverdienstes auf eine vorzeitige Rente und von daher ist alles so in Ordnung und es sind völlig gerechtfertigte Forderungen. Dennoch: Wenn alles so geballt kommt, ist es schon ein wenig ärgerlich. 🙁
Gruß, Der Privatier
P.S.: Anfang 2021 erreiche ist das reguläre Rentenalter. Das hat es mit diesen Effekten ein Ende. 😀
Jetzt sind wir aber neugierig geworden. Wenn selbst Joe Biden seinen Steuerbescheid offenlegt, dann dürfen wir das doch auch vom Privatier erwarten, oder ? Wer das nicht tut, macht sich – wie Donald Trump – verdächtig ?
Naja, wenn ich Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika werden wollte, würde ich auch meinen Einkommensteuerbescheid veröffentlichen. 😉
Aber noch heisst die Seite hier „Der-Privatier“ und nicht „Der-Präsident“. Und solange bleibt mein Steuerbescheid weiterhin „privat“. In vier Jahren können wir ja noch mal drüber reden… 😀
Aber im Ernst: Mein Steuerbescheid würde auch keine spektakulären Erkenntnisse vermitteln. Eigentlich bin ich ja inzwischen nur ein ganz normaler Rentner, der noch ein wenig hinzuverdient und hin und wieder ein paar Kapitaleinkünfte realisiert. Das dürfte kaum von Interesse sein.
Gruß, Der Privatier
Drei Kreuze mach ich, dass ich nicht der Sozialversicherungspflicht unterliege.
Dafür waren mal ein Steuerbescheid mit geänderten Bescheiden für die 3 Vorjahre weit mehr als die genannten 38 Seiten (und im Umschlag mit braunem Klebeband zu gepappt, zu dick für maschinellen Versand).
2015 Rückzahlung mit Habenzinsen (zu versteuern)
2016 Rückzahlung ohne Habenzinsen (Rückzahlung sehr gering)
2017 Nachzahlung mit Sollzinsen (können nicht geltend gemacht werden)
2018 Der normale Bescheid.
Bei einer Bekannten kam gestern der Steuerbescheid, wurde in Papier vor Ort eingeworfen.
Hat netto 16 Arbeitstage gebraucht.
Zwar absoluter Standard, aber selbst dafür ausgezeichnet.
Also gestern kam mein Steuerbescheid für 2019, zwei Umschläge, die 23 Seiten passten nicht in einen.
Alles nach Plan, wie geplant. Gibt wie immer was zurück, und natürlich wieder VZ, gegenüber dem Vorjahr allerdings etwas weniger.
Sehr bemerkenswert die Bearbeitungszeit, am 12 Werktag nach wegschicken (Elster) und einwerfen (Papier) war der Bescheid da.
Das ist dann aber vermutlich nicht der EkSt-Bescheid alleine, der 23 Seiten umfasst, sondern inkl. der Summe verschiedener Feststellungsbescheide zu Einkünften aus Immobilien, GBRs u.ä.?
Beim EkSt-Bescheid selber kann ich mir kaum vorstellen, dass er einen Umfang von 4-6 Seiten übersteigen kann.
Gruß, Der Privatier