Kommentare

Der EkSt-Bescheid für 2019 ist da — 13 Kommentare

  1. Da kann man Dich nur beglückwünschen !

    Hast die Steuer 2019 hinter Dir (ich hab die noch vor mir, lediglich die GbR ist gemacht und nach Antrag verbeschieden worden).

    Ist auch noch günstig für Dich gelaufen.
    Nachdem ich einiges an unversteuerten Kapitalerträgen habe kenn ich diese Projektion in die Zukunft schon länger.

    • Ja, im Grunde habe ich auch gar nichts gegen eine Vorauszahlung. Ist schon in Ordnung so.

      Was mich dagegen immer wieder stört, sind die Folgen, die sich aufgrund eines neuen Steuerbescheides hinsichtlich Krankenkasse und Rentenversicherung ergeben. Das habe ich am Ende des obigen Beitrages schon angedeutet und wenn ich dazu mehr weiß, schreibe ich dazu noch kurz einen Kommentar.

      Gruß, Der Privatier

  2. Hallo,
    ab wann brechnet denn das Finanzamt eine Steuervorrauszahlung ? Nur wenn der Steuersatz durch Einkommen sprich Gehalt/ Rente PLUS Einkommen aus Kapitelerträge höher ist als 25% , die von der Bank schon einbehalten werden ?

    Als Basis natürlich, dass die Kapitaleinkünfte bei einer deutschen Bank entstanden sind.

    Mit aus diesem Grund mache ich nichts mehr mit Captrader, jedes Jahr hatte ich Probleme- aber das nur am Rand.

    Grüße
    Maik

    • Die exakten Regeln des Finanzamtes sind mir nicht bekannt. Sie haben aber weniger etwas mit der Höhe der Steuern oder des Steuersatzes zu tun, sondern mit der Frage, inwieweit in den Folgejahren unversteuerte Einkünfte zu erwarten sind.
      In meinem Fall wären das: Die Rentenbezüge und Einkünfte aus Crowdinvesting und Optionshandel.

      Aber auch ein ganz „simpler“ Rentner ohne irgendwelche speziellen Aktivitäten muss mit Vorauszahlungen rechnen. Und dabei kommt es (wie gesagt) nicht so sehr auf die Höhe an.

      Gruß, Der Privatier

    • Hallo Maik,

      wenn es zu einer Nachzahlung kam ist für das lfd. Steuerjahr und das Folgejahr mit einer Vorauszahlung zu rechnen.

      „Einkommensteuervorauszahlungen (§ 37 EStG) werden festgesetzt, wenn sie mindestens 400 € im Kalenderjahr und mindestens 100 € für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten.“

      Grüße Stephan

  3. Ich habe ja im obigen Beitrag bereits angekündigt, dass ich mich aufgrund des Steuerbescheides noch auf weitere Folgen einstellen müsse. 🙁

    Die weiteren Folgen beziehen sich dabei auf meine Einkünfte aus selbstständiger/ freiberuflicher Tättigkeit, die im Anschluss an einen neuen Steuerbescheid immer eine Rückwirkung auf die Krankenkassenbeiträge und meine (vorgezogene) Altersrente haben.
    Inwischen habe ich den Steuerbescheid überall eingereicht und heute die letzte Rückmeldung dazu bekommen. Der heutige letzte Brief kam von der DRV und enthielt satte 38 DIN-A4 Seiten mit geänderten Rentenberechnungen für 2019, 2020 und 2021.

    Damit kann ich jetzt das Resultat des Steuerbescheides zusammenfassen:
    1. Steuernachzahlung für 2019
    2. Steuervorauszahlung für 2020
    3. Nachzahlung von KV/PV für 2019 und 2020
    4. Reduzierung meiner laufenden Rente ab sofort und
    5. Nachzahlung der in 2019 zuviel gezahlten Rente.

    Die letzten drei Punkte alles Folgen der Anrechnung des Hinzuverdienstes auf eine vorzeitige Rente und von daher ist alles so in Ordnung und es sind völlig gerechtfertigte Forderungen. Dennoch: Wenn alles so geballt kommt, ist es schon ein wenig ärgerlich. 🙁

    Gruß, Der Privatier
    P.S.: Anfang 2021 erreiche ist das reguläre Rentenalter. Das hat es mit diesen Effekten ein Ende. 😀

    • Jetzt sind wir aber neugierig geworden. Wenn selbst Joe Biden seinen Steuerbescheid offenlegt, dann dürfen wir das doch auch vom Privatier erwarten, oder ? Wer das nicht tut, macht sich – wie Donald Trump – verdächtig ?

      • Naja, wenn ich Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika werden wollte, würde ich auch meinen Einkommensteuerbescheid veröffentlichen. 😉

        Aber noch heisst die Seite hier „Der-Privatier“ und nicht „Der-Präsident“. Und solange bleibt mein Steuerbescheid weiterhin „privat“. In vier Jahren können wir ja noch mal drüber reden… 😀

        Aber im Ernst: Mein Steuerbescheid würde auch keine spektakulären Erkenntnisse vermitteln. Eigentlich bin ich ja inzwischen nur ein ganz normaler Rentner, der noch ein wenig hinzuverdient und hin und wieder ein paar Kapitaleinkünfte realisiert. Das dürfte kaum von Interesse sein.

        Gruß, Der Privatier

    • Drei Kreuze mach ich, dass ich nicht der Sozialversicherungspflicht unterliege.

      Dafür waren mal ein Steuerbescheid mit geänderten Bescheiden für die 3 Vorjahre weit mehr als die genannten 38 Seiten (und im Umschlag mit braunem Klebeband zu gepappt, zu dick für maschinellen Versand).
      2015 Rückzahlung mit Habenzinsen (zu versteuern)
      2016 Rückzahlung ohne Habenzinsen (Rückzahlung sehr gering)
      2017 Nachzahlung mit Sollzinsen (können nicht geltend gemacht werden)
      2018 Der normale Bescheid.

  4. Bei einer Bekannten kam gestern der Steuerbescheid, wurde in Papier vor Ort eingeworfen.

    Hat netto 16 Arbeitstage gebraucht.

    Zwar absoluter Standard, aber selbst dafür ausgezeichnet.

  5. Also gestern kam mein Steuerbescheid für 2019, zwei Umschläge, die 23 Seiten passten nicht in einen.
    Alles nach Plan, wie geplant. Gibt wie immer was zurück, und natürlich wieder VZ, gegenüber dem Vorjahr allerdings etwas weniger.
    Sehr bemerkenswert die Bearbeitungszeit, am 12 Werktag nach wegschicken (Elster) und einwerfen (Papier) war der Bescheid da.

    • Das ist dann aber vermutlich nicht der EkSt-Bescheid alleine, der 23 Seiten umfasst, sondern inkl. der Summe verschiedener Feststellungsbescheide zu Einkünften aus Immobilien, GBRs u.ä.?

      Beim EkSt-Bescheid selber kann ich mir kaum vorstellen, dass er einen Umfang von 4-6 Seiten übersteigen kann.

      Gruß, Der Privatier

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Der Privatier